Samstag, 26. September 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 1)

Das Thema Persönliches Budget scheint manchmal ziemlich unbekömmlich zu sein. Im Folgenden berichte ich über eine Auseinandersetzung, die mir freundlicherweise von einer Sorgeberechtigten belegt worden ist. Nicht alle Details sind mir bekannt, aber die gerichtlichen Beschlüsse sprechen für sich. Was da nun geschehen ist, entspricht ganz einer Erfahrung, die leider viele Eltern durchmachen müssen: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Dass das nun so gekommen ist, ist sehr bedauerlich. Nicht nur, dass einfach Zeit und Ressourcen vergeudet wurden, grundgesetzlich geschützte Rechte wurden meiner Ansicht nach missachtet. Dabei hatte der Gesetzgeber mit dem Persönlichen Budget ein Hilfsmittel geschaffen, damit es mit der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung probiert werden kann. Würde der Versuch schiefgehen, könnte man seitens der Behörde immer noch kündigen. Das ist ein Vertrauensvorschuss, der von einem Leistungsträger zugelassen werden muss, bevor die „ganze Härte“ des Sozialgesetzes zur Anwendung kommt.

Wie gesagt, das nachfolgend Gesagte ist meine Sicht auf die Dinge.

Dienstag, 15. September 2020

Das Persönliche Budget

Das Thema Persönliches Budget scheint so griffig zu sein wie Suppe mit der Gabel essen. 

Mit dem Persönlichen Budget soll leistungsberechtigten Menschen ein höheres Maß an Eigenständigkeit und Selbstverantwortung verschafft werden. Statt dass man sie in ein fürsorgendes System hineinpresst und fremdbestimmend alles für sie macht, sollen sie ein Budget erhalten und sich die Hilfen selbst einkaufen; also wie selbstbewusste Marktteilnehmer auftreten können. Im Prinzip ist es somit nichts anderes, als eine Geldleistung statt Sachleistung. 

Ein Persönliches Budget bekommt man allerdings nicht automatisch – oder so nebenbei oder „auf Knopfdruck“. Es muss nämlich ein eigenständiger Antrag gestellt werden, damit die zuständige Behörde mittels Hilfeplan eine Zielvereinbarung schreiben kann. Die Zielvereinbarung ist notwendig und wird zu einer Grundlage für den Verwaltungsakt an sich. Damit bekommt sie ein besonderes Gewicht in dem ganzen Verfahren. 

Weil anscheinend viele Sorgeberechtigten eine – wirklich – persönliche, kompetente und vertrauensvolle Begleitung für den Schulbesuch der Kinder wünschen, ist das Interesse an dem Thema recht hoch. Aus dem Grund ist der folgende Text mehr in Richtung Jugendhilfe (SGB VIII) gegangen. 

Überrascht hatte mich nun das Drumherum um die Zielvereinbarungen. Ich hatte mit so was nicht gerechnet, habe dafür aber ein Verständnis entwickelt. Weil es nun von einer anderen Ecke her Kritik gab, musste ich mich einfach mehr mit dem Thema auseinandersetzen.