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Montag, 11. Dezember 2023

Vergütungen 2024 besondere Wohnformen und mehr in Hamburg

Vorab dies: Es gibt zwei Beschlüsse zur pauschalen Anhebung 2024. Die Beschlüsse sind jedoch im Prinzip gleich, weil sie die Leistungen der Eingliederungshilfe-Leistungserbringer betreffen, aber nach unterschiedlichen Gesetzen ausfallen. Leistungserbringer, die eine Service-Wohnanlage betreiben (HmbWBG), erhalten eine Steigerung aus dem Beschluss der VK SGB XII. Was die EGH-Fachleistungen anbelangt, gilt das Ergebnis aus dem Beschluss der VK SGB IX.

Das Folgende ist eine Zusammenfassung der Beschlüsse, angereichert mit eigenen Gedanken.

 

Dienstag, 31. Oktober 2023

Für 2024 müssten wieder Vergütungen vereinbart werden in Hamburg. Wie das so ist mit den Verhandlungen.

Für das Jahr 2024 müssen wieder in Hamburg die Vergütungen vereinbart werden. Welche Gedanken man sich dazu macht, ist im Folgenden für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe (Kapitel 8 SGB IX) mal beschrieben.

Im vergangenen Jahr zeichnete sich mit der Inflation bei einigen Arbeitgebern, die dem TVöD zuzurechnen sind, ein enormer Kostendruck bei den Tarifverhandlungen ab. Dass das dann doch nicht so kam, wie man fürchtete, war zwar eine große Erleichterung, führte nunmehr allerdings zu einem Korrekturbedarf bei eben diesen Leistungserbringern (Basiskorrektur). Bei den Arbeitgebern, die einem anderen Tarifwerk zuzurechnen sind, wie zum Beispiel dem TV-L, wird es jetzt zu hohen Steigerungen kommen, die nicht unerheblich sind.

Angesichts der hohen Steigerungsraten, könnte ein Fehler in den Verhandlungen erhebliche Auswirkungen mit sich bringen. Aber das lässt sich momentan so gar nicht erkennen. Die Parteien streiten nicht – noch nicht zumindest.

Montag, 7. November 2022

Vergütungen für 2023 verhandeln – besWF Hamburg

Die Verhandlungen sind im vollen Gange, kann man wohl sagen. Die Hamburger Sozialbehörde und die Verbände suchen nicht nur einfach ein Gespräch, sie sprechen schon über die ersten Zahlen und unterbreiten handfeste Vorschläge. Gerade weil es sehr viel Unsicherheit gibt zu den weiteren Kostenentwicklungen bei den Sach- und Personalkosten, braucht es eine intensive Abstimmung und eine differenzierte Vorgehensweise. Der Leistungsbereich der besonderen Wohnformen (besWF, ehemals als klassisch-stationäre Behindertenhilfe betitelt) ist dabei ein gutes Beispiel, weil es hier um eine ganze Bandbreite an Kostenarten gibt. Hinzu kommt dann auch noch, dass in Hamburg ein ganz eigenartiges Kalkulationsmodell erfunden wurde, was schon ein hohes Maß an Effizienz mit sich bringt: man muss Steigerungsraten verhandeln und nicht einzelne Kostenarten inhaltlich begründen.

Und doch wird man sich an der einen oder anderen Stelle im Klein-Klein verstricken können. Auch Steigerungsraten müssen begründet werden. Ein paar weitere Überlegungen…

+++ Nachtrag vom 18.11.2022 +++

Es engt sich jetzt kräftig ein bei den gegenseitigen Angeboten. Man ist sich jedenfalls erheblich näher gekommen sowohl bei den Personalkosten als auch bei den Sachkosten. Die Leistungserbringer verzichten auf den Nachholeffekt / Basiskorrektur bei den Sachkosten, sie bekommen dafür eine etwas höhere Steigerung bei den Personalkosten durchgeboxt. Wen es da nun stört, der muss jetzt noch ganz kurzfristig zu Nachverhandlungen gem. § 127 Abs. 3 SGB IX auffordern. Ansonsten wird es eine Steigerung bei den Personalkosten um etwa 10 % geben (inkl. Basiskorrektur), bei den Sachkosten liegt die Anhebung bei über 7 % für 2023. Darüber hinaus will man das Verfahren in Bezug auf Einmalzahlungen ein wenig verfeinern.

Das bedeutet, dass mehr denn je „nachhaltig“ gehandelt werden muss bei den Leistungserbringern: d.h. Stellenbewirtschaftung, Ausdünnen von akkumulierten Mehrarbeitsstunden, Kündigung und Neuverhandlung von Verträgen, die sich gerade erst verteuert haben.

+++

Mittwoch, 24. Juni 2020

Entwicklung der Löhne und Gehälter

Die Krise ist vorbei, denn es gibt immer mehr „andere“ Nachrichten. Im August 2020 wird es vermutlich einen weiteren Auftakt geben zu neuen Verhandlungen über die Bestimmungen des TVöD. Wenn das dann die Runde macht, werden auch die Leistungserbringer gezwungen sein, vermutete Kostensteigerungen mit den Leistungsträgern zu verhandeln. Schon jetzt weiß man aber, wo es neue Löhne geben wird.

+++ Nachtrag vom 25.6.2020 +++

Für die Rentnerinnen und Rentner soll es eine Nullrunde geben in 2021. Das klingt angesichts der gewerkschaftlichen Beschlüsse wie ein Gegen-Signal.

+++ Nachtrag vom 30.6.2020 +++

Der Mindestlohn soll zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro, zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro steigen. Das wären dann 1,10 Euro mehr in zwei Jahren oder, in Prozenten ausgedrückt, 2,67 % bis Juli nächsten Jahrs und weitere 8,85 % im folgenden. Das ist "relativ" gesehen eine Menge.

Montag, 6. April 2020

Der Schutzschirm für die Behindertenhilfe (Forts.)

Im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) hatte man einen Zuschuss als Strukturhilfe im Rahmen eines Sicherstellungsauftrags definiert. Und zeitgleich auch klar gestellt, dass dieses Geld nicht „doppelt“ zur Auszahlung kommt. Es handelt sich um eine nachrangige Hilfe, die zurückzuzahlen wäre, wenn von anderen Stellen ebenfalls Entschädigungszahlungen geleistet worden sind, zum Beispiel solche nach dem Infektionsschutzgesetz oder Einsparungen aus Kurzarbeitergeld (§ 4 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 SodEG).

Und an dieser Stelle tun sich vier Rückfragen auf.


Freitag, 3. April 2020

Der Schutzschirm für die Behindertenhilfe

Alles spricht von „Schutzschirmen“. Gemeint sind staatliche Hilfen für Wirtschaftsunternehmen, die in Not geraten aufgrund der Einschränkungen in dieser Pandemie. Da wird von Zuschüssen an Klein-Unternehmen gesprochen und Kredite der staatlichen Kreditanstalt an die Großen. Dahinter verbirgt sich einerseits der Solidaritäts-Gedanke, andererseits verlangt man von den Unternehmern, dass sie ihre Rücklagen dazu angehen.

Sozialen Unternehmen gelingt das nicht. Gerade weil ihre Entgelte nach dem Selbstkostenprinzip ausgehandelt wurden, denn nach wie vor fehlt es an einem Wagniszuschlag, sind freie Rücklagen mal eben so und in ausreichendem Maße nicht vorhanden (mit Ausnahmen).

Mit anderen Worten: Einrichtungen müssen angesichts der Krise erhalten bleiben.

Und wie das gelingen soll, zeigt sich nachfolgend am Beispiel von Hamburg.

Dienstag, 19. März 2019

[Grafiken] Gehälter im Vergleich - Entgeltgruppen im TV-L und TVöD-BT-B

Entgelttabellen der beiden Tarifwerke, wobei die für den TV-L noch nicht abgestimmte Beträge enthält. Die letzte Tarifrunde erbrachte eine Steigerung beim TV-L rückwirkend zum 1.1.2019, beim TVöD wird es zum 1.4.2019 eine Anhebung geben.


Samstag, 16. März 2019

Stundensätze im Vergleich

Nach der Tarifrunde ist vor der Tarifrunde.

Wenn man aber mal verstehen möchte, was mit der Aussage „Wir sind es wert!“ gemeint ist, dann muss ein Vergleich her. Der Vergleich zu ganz anderen Berufsgruppen, die ja schließlich auch eine Ausbildung durchlaufen müssen und eine 38-, 39- oder 40-Stunden-Woche vereinbart haben, wäre zwar interessant, aber nicht wirklich hilfreich. Am besten ist es, man vergleich sich untereinander.

Wie sieht es eigentlich aus zwischen den beiden großen Tarifwerken, die mit vielen Warnstreiks und Demonstrationen für eine verbesserte „monetäre“ Wertschätzung verhandelt wurden? Und wie vergleichen sich diese Bezüge zum Mindestlohn?

Montag, 4. März 2019

Tarifergebnis im TdL – Tarifrunde 2019

Und diese Tarifrunde ging dann auch recht schnell zu Ende (Bsirske: „zwei Nächte durchgemacht“). Die Steigerungen sind teils beachtlich, weil Mindestbeträge vereinbart worden sind. In den unteren Entgeltgruppen ergeben sich damit sehr deutliche Steigerungsraten von wenigstens 4 oder 5 % alleine schon für das Jahr 2019.

Es ergibt sich aber nun die Schwierigkeit für Leistungserbringer, diese Steigerungen refinanziert zu bekommen. Die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2019 sind bereits gelaufen. Und noch vor zwei Jahren wurde die Möglichkeit besprochen, damals schon abzuschließen, damit man sich konzentriert an die Umsetzung des BTHG machen kann. Wenn seinerzeit noch mit niedrigeren Steigerungen gerechnet worden ist, werden diese Leistungserbringer ein Problem haben.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

+++

Dienstag, 17. April 2018

Tarifergebnis für den Bereich des TVöD - Tarifrunde 2018


Das ging dann doch recht schnell mit der Einigung. Und wie immer werden beide Seiten von einem Erfolg sprechen, weil für die Einen die Kostenbelastung sich auf eine lange Laufzeit verteilen kann und für die Anderen die Löhne, insbesondere für die niedrigen Entgeltgruppen, deutlich steigen.

Aber alles steht natürlich zur Stunde unter dem Vorbehalt der entscheidenden Gremien auf beiden Seiten.

Mittwoch, 14. Februar 2018

Erster Aufschlag in den Tarifverhandlungen um den TVöD

Es ging eigentlich schon los mit der Kündigung. Was die Metaller abgeschlossen hatten, war also nicht wirklich das „Bahn-Frei“ für die jetzigen Forderungen von VERDI. Und natürlich widerspricht man seitens des Verbands der kommunalen Arbeitgeber – wie immer. 

Was verhandelt werden soll, kann sich neben den kommunalen Arbeitgebern auch auf diejenigen auswirken, die eigentlich nur ihren Lebensabend in Ruhe genießen wollen. Gerade weil die Tarifbindung mittlerweile als wirtschaftlich angemessen vom Gesetzgeber anerkannt worden ist, kann man mit einer Übernahme dieser Kostensteigerungen in Pflegesätze und andere Vergütungen rechnen. Das wird unter Umständen die Menschen in Heimen betreffen, die einen Eigenanteil leisten müssen.

Freitag, 19. Januar 2018

BSG-Urteile zum Thema Tarifbindung und Angemessenheit

Würden Entgeltverhandlungen nur auf der Grundlage von Marktpreisen geführt werden, müssten sich einheitliche Vergütungssätze, zumindest bei den Grund- und Maßnahmepauschalen, ergeben. Doch nicht immer sind Marktpreise möglich, weil es zwischen den Regionen, gerade zwischen ländlichem und städtischem Bereich, deutliche Unterschiede geben kann. Ganz besonders finden sich Unterschiede bei Maßnahmenpauschalen, die im besonderen Maße von der Tarifzugehörigkeit eines Leistungserbringers geprägt sind. Gerade weil so mancher Tarifvertrag als „teuer“ angesehen wird, man vergleiche z.B. nur TV-L und TVöD, ergeben sich zwangsläufig Unterschiede (vgl. auch meine Beiträge zum Verdienstvergleich von Schulassistenten und Schulbegleitern).

Gegenüber Nicht-Tarifanwendern würde sich der Nachteil nur vergrößern. Daraus folgt, dass bei einer Vereinheitlichung von Vergütungen, auf der Grundlage von Marktpreisen, kein Anreiz zum Verbleib eines Leistungserbringers in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband gegeben wäre. Und überhaupt wäre bei einer solchen Denkweise kritisch zu hinterfragen, warum Leistungserbringer schlechter gestellt sein sollen, als die öffentlichen Leistungsträger; immerhin wird ja hier ein öffentlicher Auftrag von nicht-öffentlichen Sozialunternehmen ausgeführt.

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte diese Problematik ebenfalls erkannt und in verschiedenen Urteilen die Angemessenheit tariflicher und tarifähnlicher Gehälter bestätigt.

Sonntag, 14. Januar 2018

Rechengrößen haben sich konkretisiert für die EGH-ASP-Leistungserbringer in Hamburg

In Hamburg bahnt sich jetzt eine Lösung an für die vielen Leistungserbringer von Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Doch wie üblich differenziert man zwischen tarifgebundenen Trägern (siehe auch die Notizen weiter unten) und allen anderen, also nicht-tarifgebundenen Trägern. Zu den letzteren gehören somit solche Leistungserbringer, die weder ein Tarifwerk, Arbeitsvertragsrichtlinien, Arbeitsvertrags-Bedingungen anwenden, noch sonst wie assoziiert sind bzw. einem tariflichen Arbeitgeberverband als Gast angehören (gibt es derzeit nicht, wäre aber denkbar).

Es wird weiter differenziert in verschiedene Kategorien und Besonderheiten aufgrund des zeitbasierten Kalkulationsverfahrens in Hamburg:


Die Anhebung der Personalkostenwerte bei den TV-L/KTD-Anwendern beruht im Wesentlichen auf einer Tariferhöhung in Höhe von 5,20 % für den Sozial- und Erziehungsdienst. Hier fand man also einen Kompromiss und eine anteilige Berücksichtigung.

Leistungen der ambulanten Sozialpsychiatrie mit Budgetvereinbarungen (ASP) verteuern sich dagegen um 2,00 %, wobei auch hier wieder die Tarifanwendung eine unterschiedliche Gewichtung ausmachen wird.

Die Erhöhungen sollen zum 1.1.2018 wirksam werden, doch dazu gehört jetzt ein sehr schnelles Akzeptanz-Verfahren seitens der einzelnen Träger als Leistungserbringer.

Von diesen Erhöhungen profitieren nicht die Trägerbudget-Nehmer (in einem Fall lag die Steigerung bei 1,80 % für 2018) und auch nicht diejenigen, die Einzelverhandlungen führen wollen. Gerade bei letzterem muss sich jetzt aber zeigen, welche Leistungserbringer das noch wirklich wollen – bei den nun vereinbarten Erhöhungs-Angeboten erscheinen die Verlustrisiken nicht mehr so dramatisch, doch bei einem Verband der Leistungserbringer ist man nicht sehr zufrieden.

Von dieser drohenden Auseinandersetzung mit vielen kleineren Trägern mal abgesehen, scheint jetzt der Weg offen zu sein für Verhandlungen an einer neuen Version des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX und einem neuen Landesrahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII. Bis zum 30.9.2018 könnten so ein paar Entwürfe erstellt werden.

CGS


PS:

Die Beiträge zur Rentenversicherung verminderten sich ab dem 1.1.2018 auf 18,60 % (AG-Anteil = 9,30 %), dementsprechend reduzierte sich die Kostenerhöhung z.B. für TV-L-Tarifanwender von 2,35 % auf 2,30 %.





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Rechengrößen haben sich konkretisiert für die EGH-ASP-Leistungserbringer in Hamburg – eingegliedert.blogspot.com


Donnerstag, 14. Dezember 2017

Es geht los mit der Tarifrunde 2018 im Bereich des TVöD

Die Gewerkschaften Ver.di und DBB haben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zum 28.2.2018 die Entgelte gekündigt. Gleichzeitig wurde eine erste Verhandlungsrunde für den 26.2.2018 zwischen diesen Tarifparteien vereinbart. Es zeigt sich aber schon jetzt, dass die Verhandlungen noch lange andauern werden. Weitere Termine hat man vorsorglich bis in den April hinein geplant.

Das kann dann trotzdem teuer werden und es ergeben sich somit neue Rechengrößen.

Freitag, 8. Dezember 2017

Überstundenzuschläge als Risiko für Leistungserbringer - Überlegungen zum BAG-Urteil vom 23.3.2017

Am 23.3.2017 gab es ein Urteil des 6. Senats beim Bundesarbeitsgericht in Bezug auf die Zahlung von Zuschlägen für Überstunden. Der Kläger war als Teilzeitkraft in Wechselschicht (Schichtarbeit) beschäftigt bei einem Arbeitgeber, der den TVöD anwendet. Man stritt um Zuschläge für Überstunden, die nach dem Tarif dann zu zahlen sind, wenn ein zeitlicher Ausgleich für diese Mehrarbeit nicht stattgefunden hat.

Das Besondere an diesem Urteil ist aber, dass es zu einer Verteuerung der Leistungserbringung führt, die wiederum so von den Verhandlungspartnern bzw. Leistungsträgern nicht übernommen wird. Es geht dabei auch nicht um ein paar kleine Beträge, sondern es kann hier zu einem dauerhaften Verlustrisiko führen, was die Handlungsfähigkeiten der leistungserbringenden Arbeitgeber schmälert.

Sonntag, 19. November 2017

Was verdienen Schulassistenten und Schulbegleiter?

Die Antwort: ...

Ich kann zumindest drei Beispiele aus Schleswig-Holstein nennen und einen Ausblick geben.

+++ Nachtrag vom 26.10.2020 +++

Was mal als ein "Wie geht es weiter" behauptet wurde, ist mittlerweile kein Thema mehr bzw. wird aktuell nicht weiter verfolgt.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

+++ Nachtrag vom 5.7.2019 +++

Aktuelle Werte erhalten Sie über die Tarifparteien: z.B.  
VERDI - Gewerkschaft,
Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (für TVöD),
Tarifgemeinschaft der Länder (für TV-L) 

oder http://oeffentlicher-dienst.info/

Eine andere Übersicht oder Vergleichsmöglichkeit wäre hier. Und ein kleines Update gibt es an dieser Stelle.

+++

Freitag, 17. November 2017

Was könnten Schulassistenten und Schulbegleitungen verdienen?

Die Antwort: Es kommt darauf an.

In diversen Gehaltsvergleichsdiensten werden Durchschnittswerte von z.B. monatlich 1.500 Euro bis 2.100 Euro genannt. Es entsteht dabei der Eindruck, dass es geschlechtsbedingte Besonderheiten gibt. Doch erstens sind es rechnerische Durchschnitte, die regional ganz unterschiedlich ausfallen können, und zweitens finden sich in Tarifverträgen keine geschlechtsbezogenen Differenzierungen (vgl. auch neues Entgelttransparenzgesetz). Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass es Verarbeitungs- und Eingabefehler bei solchen Auswertungen immer geben kann.

Die Gehaltsspanne ist jedoch immens. Wer für sich also herausfinden möchte, was drin ist, der muss sich leider erst einmal mit dem zugrunde liegenden System befassen. Und das hat es in sich. Aber auch wenn es „formale, nicht überschreitbare“ Grenzen gibt, man kann bis an diese Grenzen gehen.

+++ Nachtrag vom 26.10.2020 +++

Mittlerweile gibt es eine neue Tarifeinigung. Die untenstehenden Tabellen sind mittlerweile sehr veraltet.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

+++