Donnerstag, 14. Dezember 2017

Es geht los mit der Tarifrunde 2018 im Bereich des TVöD

Die Gewerkschaften Ver.di und DBB haben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zum 28.2.2018 die Entgelte gekündigt. Gleichzeitig wurde eine erste Verhandlungsrunde für den 26.2.2018 zwischen diesen Tarifparteien vereinbart. Es zeigt sich aber schon jetzt, dass die Verhandlungen noch lange andauern werden. Weitere Termine hat man vorsorglich bis in den April hinein geplant.

Das kann dann trotzdem teuer werden und es ergeben sich somit neue Rechengrößen.


Vorab erst mal dies:

Zum 1.1.2018 erhöhen sich die Entgelte im „konkurrierenden“ Tarifvertrag TV-L um 2,35 %. Diese Anhebung soll eigentlich nur dazu dienen, den TV-L in etwa auf das Niveau des TVöD zu bringen. Damit würde jede Verbesserung im Bereich des TVöD wiederum eine Verteuerung der Kosten für die anderen öffentlichen Arbeitgeber nach sich ziehen. Doch das wird erst in einem Jahr zum Thema werden. Hinsichtlich des TVöD muss erwartet werden, dass die Tarifparteien eine zweijährige Laufzeit beschließen, so dass dann, sozusagen im „Wechsel“, der TV-L in 2019 mit ähnlichen Steigerungen folgen wird. Ob ein solches Wechsel-Spiel hingenommen wird, ist nicht unwahrscheinlich, aber dennoch fraglich.


Entwicklung der Arbeitskosten und Verbraucherpreise

Eine solche Entgelterhöhung liegt derzeit über dem Anstieg der Verbraucherpreise. Für Oktober ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Teuerung um 1,6 % in Deutschland *). Dagegen beträgt die Verteuerung der Personal- und Arbeitskosten 2,2 % zum Vorjahres-Quartal (vgl. auch destatis.de).

Man kann also sagen, dass es auf absehbarer Zeit nicht billiger wird und die Reallöhne damit den Anstieg der Verbraucherpreise kompensieren. Man könnte aber auch denken, dass eine solche Entwicklung langfristig nur schaden kann. Die Entwicklung der Arbeitskosten seit 2008 einen Anstieg von 100 Indexpunkten in 2008 auf nahezu 127 Punkte. Dagegen fällt der Anstieg bei den Verbraucherpreisen relativ moderat aus und befindet sich jetzt bei einem Indexstand von etwas über 113 Punkten (2008 = 100, eigene Berechnungen auf der Grundlage von Stichtags-Daten). Entscheidend ist hier die Vermutung, dass es einen Trend gibt. Doch der Vergleich von Jahresdaten überzeugt nicht (siehe die untenstehenden Grafiken).

Gefordert werden u.a. eine Steigerung der Entgelte um 6 % sowie eine Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht- und Schichtarbeit auf 9 bzw. 6 Tage. Die erste Forderung kann wohl als eine zweistufige Anhebung verstanden werden, so dass sehr wahrscheinlich höchstens 2,5 % rückwirkend zum 1.3.2018 vereinbart werden. Was den Zusatzurlaub anbelangt, könnten zwei weitere Tage verhandelt werden, was eine Reduzierung der Nettojahresarbeitszeit um vielleicht 1 % ausmachen würde **).


Neue Rechengrößen

Für die Vergütungsverhandlungen im Bereich der Eingliederungshilfe ergeben sich damit neue – mögliche - Rechengrößen:

-        Personalkosten (ab 1.3.2018)

Tarifanstieg + 2,5 % auf 10 Monate verteilt =  2,083 %

Anstieg der Jahressonderzahlung (z.B. für S8b) von 72,52 auf 74,33 % und
Anstieg des Leistungsentgelts von 2,0 auf 2,05 %, somit auf 10 Monate verteilt = 0,159 %

Verteuerung aufgrund von zwei zusätzlichen Urlaubstagen, ebenfalls anteilig = 0,833 %

insgesamt = 3,075 %
davon aber nur mit 70 %  Vergütungssatz- relevant 2,153 %

-        Sachkosten (ganzjährig), gem. der letztbekannten Prognose = 1,8 %
aber nur mit 30 %  Vergütungssatz-relevant 0,540 %


Die Anhebung der Beitragssätze würde einen geringen Anstieg bewirken. Für das Gesamtjahr würde die Insolvenzgeld-Umlage um 0,03 Prozentpunkte steigen. Somit müsste man einen Anstieg der Vergütungssätze, insbesondere MP und GP (§ 76 SGB XII), bei TVöD-Anwendern von gut 2,7 % verhandeln.

Was dann auch noch in Sachen „Überstundenzuschläge“ passieren wird, ist aktuell noch gar nicht wirklich zu erfassen (vgl. auch meinen Beitrag vom 8.12.2017).

Alles das hier nur sehr vage, weil man natürlich nicht weiß, wann sich die Entgelte tatsächlich erhöhen werden. Sehr wahrscheinlich werden Leistungsträger ohnehin äußerst reserviert an solche Forderungen herangehen. Man könnte von Seiten der Verbände eine Nachverhandlungs-Klausel vereinbaren, damit dann später die tatsächlichen Kostenanstiege zu Anpassungen führen. Doch es zeigen sich schon jetzt einige Verwerfungen zwischen den verschiedensten Tarifanwendern.

Von daher muss auch noch geklärt werden, wie die Alternative Einzelverhandlungen aussieht in Zeiten von BTHG-Umsetzung.

CGS




Fußnoten :

*)

In meinem Beitrag vom 1.11./10.11.2017 bezog ich mich auf die Gemeinschaftsprognose des DIW. Es wurde darin ein Anstieg der Verbraucherpreise von 1,7 % für 2017 und von 1,8 % für 2018 genannt. Es kann nun sein, dass sich diese Annahme nicht weiter bestätigen wird, andererseits basieren meine jetzt verwendeten Daten auf den Vergleich zum Vorjahres-Monat oder zum Vorjahres-Quartal.

Nicht weiter differenziert habe ich nach dem Verbraucherpreisindex (VP) und dem harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVP).


**)

Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (www.kgst.de) wird z.B. mit einer Nettojahresarbeitszeit von 1.574 Stunden in einigen Unterlagen mit Hinweis auf die KGSt-Berichte 7/98, 8/2001 und 6/2002 zitiert, wobei es sich um die „bereinigte Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft“ handeln soll. Dieser Wert kann in manchen Fällen, gerade dann wenn es berufsspezifische Besonderheiten gibt, um gut 10 % niedriger ausfallen. Ebenso muss bedacht werden, dass es bedingt durch regionale Unterschiede bei den Feiertagen, durchaus höhere Werte geben kann.



Quellen:

Statistisches Bundesamt

Arbeitskosten im 3. Quartal 2017 um 2,2 % höher als im 3. Quartal 2016
Pressemitteilung Nr. 443 vom 08.12.2017

Verbraucherpreisindex - Veränderungsraten zum Vorjahresmonat in %


Landesfachbereich Bund + Länder NRW

ver.di läutet Beginn der Tarif- und Besoldungsrunde 2018 mit Bund und VKA ein


(letzter Aufruf für alle am 9.12.2017)







+++ Nachtrag vom 12.1.2018 +++

Die Beiträge zur Rentenversicherung verminderten sich ab dem 1.1.2018 auf 18,60 % (AG-Anteil = 9,30 %), dementsprechend reduzierte sich die Kostenerhöhung z.B. für TV-L-Tarifanwender von 2,35 % auf 2,30 %.



  

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