Freitag, 18. Dezember 2020

Vergütungen verhandeln für 2021 (Teil 2)

Wie so eine Vergütungsverhandlung vor sich geht, konnte man aktuell ganz gut für Hamburg erleben. So ganz einfach ist es nämlich nicht, auch wenn die Hamburger sehr zum Vereinfachen neigen.

Man nimmt die Tarifabschlüsse von drei oder vier Tarifen (TV-L, TVöD, KTD und anderen) und errechnet sich eine Steigerungsrate für das kommende Wirtschaftsjahr. Man schaut sich eine Prognose zur Inflation an, und glaubt, dass sich damit die Sachkosten angemessen verteuern. Die Steigerung der Mieten muss dagegen im Einzelfall nachgewiesen werden.

Von der Steigerung der Personalkosten werden 80 % verwendet, von denen der Sachkosten die 20 %, und so bekommt man eine allgemeine Steigerung, die auf alle übrigen Verhandlungsbestandteile und Leistungsarten gerechnet wird – es sei denn, man hat es mit einigen Besonderheiten zu tun, die sich auf diese Weise nicht abbilden lassen. Und genau diese Besonderheiten können ihre „Tücken“ aufweisen, wie es sich nun zeigte.

Freitag, 13. November 2020

Vergütungen verhandeln für 2021

Mit der Tarifeinigung vom 25.10.2020 sind jetzt Hochrechnungen möglich für den Wirtschaftsplan 2021 und von Neu-Vergütung für die Fachleistungen.

Zwar konnten sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen mit ihren 4,8 % und dem Sockel von 150 Euro, aber das Ergebnis wird sehr wahrscheinlich die Geldentwertung an anderer Stelle aufwiegen. Für die Leistungserbringer sind nun jedenfalls Mehraufwendungen entstanden, die wieder eingeholt werden müssen. Die Tabellenentgelte sowie die sich darauf beziehenden, übrigen Entgeltbestandteile werden zum 1. April um 1,4 % bzw. ein Jahr später sogar um 1,8 % steigen. Das bedeutet aber, dass in den Vergütungsverhandlungen der unterjährige Effekt herausgerechnet werden muss.

Das ist so jedoch nicht ganz richtig, argumentieren wiederum die Verhandler der Leistungserbringer, weil die Steigerungsrate dank des Sockelbetrags relativ höher liegt in den unteren Entgeltgruppen. Und in anderen Bereichen fällt die Steigerungsrate sehr hoch aus, weil eine Zulage sich erhöht hat; aber das ist nicht überall so, das Gegenargument.

Was ist dann noch mit der Corona-Sonderzahlung, die schon in 2020 zu zahlen ist?

Freitag, 30. Oktober 2020

Wann muss ein Persönliches Budget ausgezahlt werden?

Im neuen § 29 Abs. 2 S. 1 SGB IX steht lediglich:

„Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich.“

Wünschenswert wäre dagegen noch ein Satz wie dieser:

„Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt“.

Weil es so etwas nicht (mehr) gibt, sehen einige die Gefahr von absichtlichen Verzögerungen aufkommen, damit die Behörde es den Leistungsberechtigten mit dem Persönlichen Budget schwer tut. Aber ist das wirklich so?

Sonntag, 25. Oktober 2020

Tarifeinigung 2020 für den TVöD

Die Einigung war in Teilen schon erwartet worden. 

Die Gewerkschaften hatten 4,8 % verlangt, mindestens aber 150 Euro pro Monat. Laufzeit des Ganzen 12 Monate, und dann auch noch rückwirkend zum 1.9.2020. Das wäre für die Arbeitgeber eine wirtschaftliche Katastrophe geworden, weil es keine effektiven Möglichkeiten der Refinanzierung gegeben hätte – wobei wiederum…

Die Arbeitgeberverbände konterten mit einer Erhöhung „erst“ zum 1.3.2021 um 1 % (mindestens aber 50 Euro), zum 1.3.2022 um weitere 1 %, zum 1.3.2023 schließlich um 1,5 %, und noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie (steuer- und sozialabgabenfrei) in Höhe von 300 Euro. Das hätte Planungs- und Verhandlungsmöglichkeiten geschaffen, da gerade für soziale Einrichtungen jetzt die Verhandlungen beginnen über die Vergütungen in 2022.

Freitag, 23. Oktober 2020

Notizen aus einer Fachkonferenz in Hamburg

Trotz Corona geht es mit den Besprechungen und Konferenzen weiter. Vieles wird allerdings nur noch per Video-Chat abgehandelt, weniger mit Präsenzveranstaltungen geklärt. Die Themen sind wie immer vielfältig, zurzeit aber beherrscht eine Sache die Gespräche und verlangt einiges von den Beteiligten ab: der Personalmangel im Fachamt Eingliederungshilfe der Hamburger Sozialbehörde.

Daneben gibt es noch andere Themen, die einem zeigen, mit welchen Problemen die verschiedenen Institutionen zu tun haben.

(Die Fachkonferenz war übrigens sehr dünn besetzt und dauerte nicht lange.)

Montag, 12. Oktober 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 3)

Recht haben und Recht bekommen sind nach gängigem Wissen zwei verschiedene Dinge. Aber selbst wenn sie deckungsgleich sind, die mit dem langen Atem können in ihrem Rechtsirrtum verharren und die anderen mit einem bürokratischen Hürdenlauf aus der Puste (und zur Aufgabe?) bringen.

Vor zwei Jahren (Schuljahresbeginn 2018) wünschte sich eine Sorgeberechtigte eine bestimmte Person als Schulbegleitung. Jugendamt und der Magistrat der Stadt Bremen wollte das nicht, weil man angeblich die Eignung dieser Person nicht erwiesen sah. Man bestand von Seiten der Stadt auf einem Mitspracherecht, obwohl das Vertrauensverhältnis zwischen dem zu begleitenden Kind und seiner Schulassistenz über allem stehen sollte. Überhaupt hatte man so seine Zweifel an dem Erfordernis der Beschulung an der Regelschule (was von der Schule in ihrer ersten Stellungnahme anders gesehen wurde), wenn es doch eine spezielle Tagesschule für solche Kinder geben würde. Die schlechten Erfahrungen, die die Sorgeberechtigten mit den professionellen Diensten hatten, wurden nicht ernst genommen. In dieser Zeit fand keine Beschulung statt, es wurde keine Schulassistenz gewährt. Einen Hilfeplan und eine Zielvereinbarung, die als Voraussetzung für ein Persönliches Budget anzusehen ist, gab es nicht.

Den Rechtsweg zu bestreiten, ist in solchen Fällen das letzte Mittel. Wie sich ein solcher Weg der Wehrhaftigkeit gestalten kann, macht im vorliegenden Fall einfach sprachlos. Ein untergeordnetes Gericht sieht bei der Jugendhilfe kein Fehlverhalten, und unterstellt damit den Eltern ein Vereiteln und Verzögern. Das übergeordnete Gericht bestätigt dagegen das rechtsirrige Verhalten der Jugendhilfe und entscheidet zugunsten des Leistungsanspruchs auf eine Schulassistenz im Wege des Persönlichen Budgets.

Was dann?

Samstag, 3. Oktober 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 2)

Der Anspruch auf ein Persönliches Budget ist anscheinend nicht „einfach mal so“ durchzusetzen. Im ersten Teil ging es um einige gerichtliche Verfahren, die ziemlich gut endeten für die Eltern von leistungsberechtigten Kindern. Der Weg dahin war für diese Menschen allerdings recht steinig. Der letzte von den beiden vorgestellten Fällen, der zwar mit einem gerichtlichen Erfolg endete, beendete nicht die Auseinandersetzung, sondern war vielmehr ein erster Akt in einem Drama.

Das Drama deutete sich schon im Verfahren selbst an, entspann sich allerdings in den Folge-Monaten und führte zu einer Reihe von weiteren Verfahren. Dass sich wehren der Sorgeberechtigten, führte an der Stelle zu nichts. Hätte man nun klein beigeben müssen? Was nämlich folgte, kann man gut als einen „Flächenbrand“ bezeichnen, der viel Zeit und Ressourcen verschlang, jedoch zu nichts weiter führte. Die Sorgeberechtigten, die den eigenen Rechtsanspruch und des leistungsberechtigten Kindes durchzusetzen versuchten, das Jugendamt, was seine eigenen Vorstellungen platziert sehen wollte, und die Justiz, die darüber verhandeln musste.

„Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“ – das ist auch mein Motto, was zugegebenermaßen häufig genug ein steiniger Weg in so manche Sackgasse gewesen ist.  


Samstag, 26. September 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 1)

Das Thema Persönliches Budget scheint manchmal ziemlich unbekömmlich zu sein. Im Folgenden berichte ich über eine Auseinandersetzung, die mir freundlicherweise von einer Sorgeberechtigten belegt worden ist. Nicht alle Details sind mir bekannt, aber die gerichtlichen Beschlüsse sprechen für sich. Was da nun geschehen ist, entspricht ganz einer Erfahrung, die leider viele Eltern durchmachen müssen: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Dass das nun so gekommen ist, ist sehr bedauerlich. Nicht nur, dass einfach Zeit und Ressourcen vergeudet wurden, grundgesetzlich geschützte Rechte wurden meiner Ansicht nach missachtet. Dabei hatte der Gesetzgeber mit dem Persönlichen Budget ein Hilfsmittel geschaffen, damit es mit der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung probiert werden kann. Würde der Versuch schiefgehen, könnte man seitens der Behörde immer noch kündigen. Das ist ein Vertrauensvorschuss, der von einem Leistungsträger zugelassen werden muss, bevor die „ganze Härte“ des Sozialgesetzes zur Anwendung kommt.

Wie gesagt, das nachfolgend Gesagte ist meine Sicht auf die Dinge.

Dienstag, 15. September 2020

Das Persönliche Budget

Das Thema Persönliches Budget scheint so griffig zu sein wie Suppe mit der Gabel essen. 

Mit dem Persönlichen Budget soll leistungsberechtigten Menschen ein höheres Maß an Eigenständigkeit und Selbstverantwortung verschafft werden. Statt dass man sie in ein fürsorgendes System hineinpresst und fremdbestimmend alles für sie macht, sollen sie ein Budget erhalten und sich die Hilfen selbst einkaufen; also wie selbstbewusste Marktteilnehmer auftreten können. Im Prinzip ist es somit nichts anderes, als eine Geldleistung statt Sachleistung. 

Ein Persönliches Budget bekommt man allerdings nicht automatisch – oder so nebenbei oder „auf Knopfdruck“. Es muss nämlich ein eigenständiger Antrag gestellt werden, damit die zuständige Behörde mittels Hilfeplan eine Zielvereinbarung schreiben kann. Die Zielvereinbarung ist notwendig und wird zu einer Grundlage für den Verwaltungsakt an sich. Damit bekommt sie ein besonderes Gewicht in dem ganzen Verfahren. 

Weil anscheinend viele Sorgeberechtigten eine – wirklich – persönliche, kompetente und vertrauensvolle Begleitung für den Schulbesuch der Kinder wünschen, ist das Interesse an dem Thema recht hoch. Aus dem Grund ist der folgende Text mehr in Richtung Jugendhilfe (SGB VIII) gegangen. 

Überrascht hatte mich nun das Drumherum um die Zielvereinbarungen. Ich hatte mit so was nicht gerechnet, habe dafür aber ein Verständnis entwickelt. Weil es nun von einer anderen Ecke her Kritik gab, musste ich mich einfach mehr mit dem Thema auseinandersetzen. 

Freitag, 24. Juli 2020

Die Umsatzsteuer-Erstattung

Mit der Umsatzsteuerabsenkung soll jetzt die Wirtschaft angekurbelt werden – keine schlechte Idee und sogar recht teuer für viele Unternehmer. Aber auch erträglich für diejenigen, die in ihrer Buchhaltung Leute haben, die eine gute Ordnung in ihrem Rechenwerk haben.

So viel sei schon mal gesagt: Das bisschen Arbeit bringt sehr viel mehr Geld ein.

Mittwoch, 24. Juni 2020

Entwicklung der Löhne und Gehälter

Die Krise ist vorbei, denn es gibt immer mehr „andere“ Nachrichten. Im August 2020 wird es vermutlich einen weiteren Auftakt geben zu neuen Verhandlungen über die Bestimmungen des TVöD. Wenn das dann die Runde macht, werden auch die Leistungserbringer gezwungen sein, vermutete Kostensteigerungen mit den Leistungsträgern zu verhandeln. Schon jetzt weiß man aber, wo es neue Löhne geben wird.

+++ Nachtrag vom 25.6.2020 +++

Für die Rentnerinnen und Rentner soll es eine Nullrunde geben in 2021. Das klingt angesichts der gewerkschaftlichen Beschlüsse wie ein Gegen-Signal.

+++ Nachtrag vom 30.6.2020 +++

Der Mindestlohn soll zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro, zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro steigen. Das wären dann 1,10 Euro mehr in zwei Jahren oder, in Prozenten ausgedrückt, 2,67 % bis Juli nächsten Jahrs und weitere 8,85 % im folgenden. Das ist "relativ" gesehen eine Menge.

Sonntag, 21. Juni 2020

Mittelverwendungsrechnung (2)

Im Folgenden nun ein weiterer Versuch, sich dem Thema weiter anzunähern. Übergeordnetes Ziel sollte schließlich sein, dass das soziale Unternehmen seine Mittel gemeinwohlorientiert einsetzt, und zwar möglichst zeitnah. Dafür braucht es zum einen eine Rechnungslegung (z.B. GuV), um dann in einer Bestimmung / Rücklagenbildung die Werte zu bilden, die für die begünstigte Arbeit zur Verfügung stehen müssen.

Anhand von Beispielen aus der Praxis soll dies jetzt mal näher untersucht werden.

+++ Nachtrag vom 23.6.2020 +++

Ein weiteres Beispiel, womöglich sogar als Arbeitshilfe, ist in Arbeit.

Donnerstag, 11. Juni 2020

Mittelverwendungsrechnung

Sich mit der Mittelverwendungsrechnung zu beschäftigen, ist schon eine Besonderheit, weil es sich als eine Buchhaltung in einer abgelegenen Sphäre entpuppt. Es geht nämlich nicht nur um die reine Zahlen-Gestaltung, es geht um die Gestaltung eines sozialen Unternehmens und seiner Zweckverwirklichung. Anzuwenden sind neue Begriffe und Einordnungen, die alle dem Ziel dienen, den Status der Gemeinnützigkeit zu verwirklichen.

Hier der Versuch einer Annäherung an das Thema.

Sonntag, 7. Juni 2020

Nach der Krise ist nach der Krise

… vielleicht auch nicht. Vielleicht wird es mit der Krise weitergehen.

Immer weniger beherrschen die Corona-Viren die Schlagzeilen, und doch gibt es hin und wieder Meldungen, die uns an die Gefährlichkeit erinnern sollten, wie jetzt zuletzt bei Familienfeiern. Und wie es nach den Groß-Demonstrationen, die in vielen Hauptstädten und Metropolen stattfanden, nun weitergehen wird, zeigt sich – hoffentlich nicht. Ansonsten haben wir Ende der Woche wieder ein weitreichendes Kontaktverbot.

Dazu stehen in Konkurrenz sozusagen die Themen Wirtschaftshilfen und Arbeitslosigkeit. Natürlich haben die unmittelbar mit der Corona-Krise zu tun, allerdings tut sich nebenbei die Erkenntnis auf, dass bei manchen Geld und eigenes Wohlbefinden näher liegen als Unterstützung und Verständnis für Menschen mit Hilfebedarfen und das Gemeinwohl. Eine solche Krise schärft die Profile, wischt das Seichte hinfort und zeigt vieles ohne Maske. Das hat schon was Erschreckendes; aber es hat auch sein Gutes, weil man Prioritäten neu setzen muss, weil man sich dem Versuch der Fremdbestimmung bewusst macht, weil man sich den eigenen Werten stellt.

Samstag, 16. Mai 2020

Wie wird es nach der Krise weitergehen?

Zu Beginn der Krise wurde immer wieder als Ziel erklärt, den Kurvenverlauf abgeflacht zu bekommen. Man hatte eine exponentielle Entwicklung der Fallzahlen festgestellt und brauchte Maßnahmen, mit denen dieser Zuwachs geringer ausfiel. So sollte Zeit gewonnen werden, um genügend Kapazitäten vorhalten zu können. Was man fürchtete, waren „Italienische Verhältnisse“.

Seit dem 3.4.2020 geht es mit den Fallzahlen stetig zurück. Doch nach wie vor wird das Risiko als hoch angesehen, dass es nach den beschlossenen Lockerungen zu einem erneuten Anstieg kommt. Das wäre ein Super-GAU. Nichtsdestotrotz muss mit Beginn des Winterhalbjahres der Start einer neuen saisonalen Grippe (ILI – influenca like illness) vermuten, in der es dann auch ein Aufflammen des SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome Corona virus 2) geben könnte.

Leistungserbringer im Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf werden mit hoher Wahrscheinlichkeit eine betriebliche Pandemieplanung (BPP) vorbereiten müssen, da der Staat mit seinen Schutzmaßnahmen bei einem weiteren Ausbruch nicht mehr einspringen wird. Gerade eben verkündete der Bundesfinanzminister, dass die Haushalte in diesem Jahr mit „98,6 Mrd. Euro“ weniger auskommen müssen. Ein Land wie Deutschland, welches einen Schuldenstand von rd. 60 % seines Bruttoinlandsprodukts hat, würde mit einer Aufstockung der Schulden vermutlich bei 65 % liegen (vorausgesetzt das BIP sinkt jetzt nicht noch weiter).

Samstag, 2. Mai 2020

Die Meinungsmache und Meinungsbildung der Krise – meine Meinung

„Vor der Krise hörte man von den Verschwörungstheoretikern, dass das Virus extrem tödlich ist und wir alle sterben werden, weil man es uns verheimlicht. Jetzt wird behauptet, dass das Virus in Wirklichkeit ganz harmlos sei und alle Maßnahmen getroffen wurden, um uns unsere Grundrechte zu nehmen.“
Das liest sich manchmal sogar ein wenig krasser. Doch seitdem wir die Diskussionen führen über mögliche Lockerungen, ist sehr viel Meinungsmache zu hören. Wie war das denn jetzt überhaupt mit dem Coronavirus? Seit wann haben wir es denn? – ich denke, man sollte sich noch einmal mit dem geschichtlichen Ablauf beschäftigen, um für sich einmal zu verstehen, ob man nicht hätte früher reagieren können. Und gerade wenn man sich mit einer betrieblichen Pandemieplanung beschäftigen muss, wann wäre denn der Zeitpunkt für eine Vorbereitung?

Nach wie vor wird viel Kritik geübt an der allgemeinen Panik in der Bevölkerung, der großen Sorgenfalten und der Angst („Massenhypnose“). Muss man solche Krisen wirklich ernst nehmen, wenn nur ein ganz kleiner Anteil an Erkrankten verstirbt? – ich frage mich da, ob eine solche Kritik richtig begründet ist. Die betriebliche Pandemieplanung wird vermutlich ein Erfordernis sein, dem man sich stellen muss als Politiker, Behörde oder Unternehmer. Wenn man sich jetzt einfangen lässt von bestimmten Interessen-Gruppen, wird es am Ende keine effektive betriebliche Pandemieplanung geben.


Montag, 27. April 2020

Den Schutzschirm für SoD soll es auch in Schleswig-Holstein geben

Im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) hatte man einen Zuschuss als Strukturhilfe im Rahmen eines Sicherstellungsauftrags definiert. Die Stadt Hamburg hatte sehr schnell reagiert und konnte schon vor zwei Wochen mit einer Sondervereinbarung aufwarten. Das Bundesland Schleswig-Holstein zieht dagegen erst jetzt nach.

Und gleichzeitig diskutiert man schon über Möglichkeiten, in der Behindertenhilfe wieder zurück zur Normalität zu kehren. Doch was ist denn „Normalität“? Wie gelangt man da überhaupt wieder hin?

Schaut man sich die Vorschläge an, klingt es wie ein erster Aufschlag, aber ohne Retournierung. Viele Fragen ergeben sich und können an diesem Punkt nicht geklärt werden. Vielmehr müssen sie jetzt diskutiert werden, auch wenn man an anderer Stelle die „Öffnungsdiskussionsorgien“ kritisiert. Doch dabei geht es nicht in den Papieren, die jetzt im Umlauf sind. Vielmehr will man einen Fahrplan hinbekommen, an den sich alle halten können. Sowas bietet Orientierung und Planungssicherheit; das eliminiert das wilde Spekulieren, was es noch Anfang März gegeben hatte.

Das ist Umsichtigkeit.

Sonntag, 19. April 2020

Eine Planung für die Bewältigung von Krisen entwerfen

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) war ein sehr weitreichendes Gesetz zur Bewältigung der Krise, die durch das neue Corona-Virus SARS-COV-2 verursacht wurde. In diesem Gesetz wurden Strukturhilfen definiert, um den drohenden Zusammenbruch von Einrichtungen der Daseins-Vorsorge abzuwenden. Mit dem Gesetz ist somit viel Gelassenheit in die verfahrene Situation eingebracht worden, damit sich die Leistungserbringer auf ihre Notfallmaßnahmen konzentrieren konnten. Die nächste Pandemie wird kommen, und dann wird man ein professionelleres Handeln von Leistungsträgern und Leistungserbringern erwarten.

Eine Pandemieplanung bzw. eine jegliche Planung zur Bewältigung von Krisen muss her. Von daher geht es in diesem Beitrag um eine Matrix, mit der die einzelnen Phasen einer Krisenbewältigung aufgezeigt werden – dies ist aber als ein Entwurf zu verstehen, noch keine fertige Pandemieplanung.

+++ Nachtrag vom 4.5.2020 +++

In den Arbeitshilfen ist jetzt eine weitere Matrix für eine betriebliche Pandemieplanung (BPP) vorhanden: einmal für Wohnstätten und einmal für Tagesstätten.

+++ Nachtrag vom 20.4.2020 +++

In den Arbeitshilfen findet sich jetzt eine Matrix über die betriebliche Pandemieplanung. Wenn Sie die Unterlage nutzen möchten, schicken Sie mir bitte kurz eine Anmeldung dazu.

Weiteres Material und/oder Verbesserungen wird es sicherlich in den nächsten Tagen geben.

+++

Montag, 6. April 2020

Der Schutzschirm für die Behindertenhilfe (Forts.)

Im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) hatte man einen Zuschuss als Strukturhilfe im Rahmen eines Sicherstellungsauftrags definiert. Und zeitgleich auch klar gestellt, dass dieses Geld nicht „doppelt“ zur Auszahlung kommt. Es handelt sich um eine nachrangige Hilfe, die zurückzuzahlen wäre, wenn von anderen Stellen ebenfalls Entschädigungszahlungen geleistet worden sind, zum Beispiel solche nach dem Infektionsschutzgesetz oder Einsparungen aus Kurzarbeitergeld (§ 4 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 SodEG).

Und an dieser Stelle tun sich vier Rückfragen auf.


Freitag, 3. April 2020

Der Schutzschirm für die Behindertenhilfe

Alles spricht von „Schutzschirmen“. Gemeint sind staatliche Hilfen für Wirtschaftsunternehmen, die in Not geraten aufgrund der Einschränkungen in dieser Pandemie. Da wird von Zuschüssen an Klein-Unternehmen gesprochen und Kredite der staatlichen Kreditanstalt an die Großen. Dahinter verbirgt sich einerseits der Solidaritäts-Gedanke, andererseits verlangt man von den Unternehmern, dass sie ihre Rücklagen dazu angehen.

Sozialen Unternehmen gelingt das nicht. Gerade weil ihre Entgelte nach dem Selbstkostenprinzip ausgehandelt wurden, denn nach wie vor fehlt es an einem Wagniszuschlag, sind freie Rücklagen mal eben so und in ausreichendem Maße nicht vorhanden (mit Ausnahmen).

Mit anderen Worten: Einrichtungen müssen angesichts der Krise erhalten bleiben.

Und wie das gelingen soll, zeigt sich nachfolgend am Beispiel von Hamburg.

Freitag, 13. März 2020

Betriebliche Pandemieplanung (2)

Grafik 1
Die WHO spricht jetzt von einer Pandemie. Amerika verweigert die Einreise aus Europa. In Deutschland wird noch eine Eindämmungsstrategie verfolgt, bei der die Schutzmaßnahmen aus der Quarantäne und Isolierung der Infizierten bestehen. Immer mehr wird allerdings auch von der „sozialen Distanzierung“ gesprochen, was aber in vielen Fällen, gerade in der Behindertenhilfe und in der pflegerischen Betreuung von Menschen mit besonderen Bedarfen eigentlich nicht geht.

Weil jetzt eine Flut an Informationen auf uns einprasselt, wird es wohl (fast) jeder kapieren, dass es diesmal sehr ernst wird. Hier ein paar Grafiken und ein paar weitere Informationen, die die Runde machen.


+++ Nachtrag vom 13.3.2020 +++

Die Hamburger Gesundheitsbehörde hatte nun für die Wohnstätten, die dem hamburgischen Wohn- und Betreuungsgesetz (HmbWBG) unterliegen und mit Hinweis auf Landesrahmenverträge nach dem SGB XI (Pflege), etwas zum Personaleinsatz klargestellt. Dies wäre analog anwendbar für die Wohnstätten der Behindertenhilfe.

Ausgangspunkt für die Vorschrift zur Einhaltung einer Fachkraftquote (Personalrichtwerte) wären neben §§ 4 und 5 WBPersVO-HH (Wohn- und Betreuungspersonalverordnung der Stadt Hamburg) auch die jeweiligen Landesrahmenverträge nach SGB XI (Pflege) oder Eingliederungshilfe (vormals SGB XII, jetzt SGB IX). Grundsätzlich sind die vorhandenen Personalressourcen so einzusetzen, dass der Betreuungsbedarf abgedeckt wird und die Betreuungsqualität eingehalten wird (§ 4 Abs. 3). Der Anteil der Fachkräfte an den Beschäftigten für betreuende Tätigkeiten muss nach der Verordnung mindestens die Hälfte betragen; also 50 % (§ 5 Abs. 3). Weitere Vorgaben würden sich gem. § 4 Abs. 5 aus den Landesrahmenverträgen ergeben.

Die Behörde stellt nun fest, dass die Grundlage für diese Berechnung sich aus den „vereinbarten Arbeitszeiten“ ergibt. Und sie sagt: „Beschäftigte werden also auch dann in die Berechnung der Personalkennzahlen berücksichtigt, wenn sie erkrankt sind und sich in der Lohnfortzahlung befinden oder sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in häuslicher Quarantäne befinden.“ (Schreiben vom 10.3.2020).

Einrichtungsfremdes Personal, wie z.B. Leiharbeitnehmer, dürfen nur begrenzt gem. § 9 WBPersVO-HH eingesetzt werden.

+++ Nachtrag vom 14.3.2020 +++

Durch die Schulschließungen wird auch der Einsatz der Schulbegleitungen / Integrationshelfer beendet werden – beendet vor Ort in den Schulräumen. Das bedeutet jetzt aber nicht, dass der Bedarf an Begleitung „beendet“ ist. Der Bedarf an Begleitung verlagert sich nun lediglich an einen anderen Ort.

Aber es geht nicht mehr um Hilfen zur angemessenen Schulbildung – und das ist kritisch! Von daher sollten alle, ganz besonders diejenigen Eltern, die über ein Persönliches Budget zum Arbeitgeber geworden sind, schnellstens eine Klärung mit dem bewilligenden Leistungsträger (Fachdienst oder Fachamt Eingliederungshilfe / Soziales) unternehmen. Vermutlich wird man in dieser Situation seitens der Kommunen keine Sperenzchen machen; aber man erinnert auch andere Zeiten. Die Regierungen haben zwar schon finanzielle Hilfen für alle (!) Unternehmer angekündigt, weil es eben ganz besondere Zeiten sind. Es fehlt allerdings derzeit an behördlichen Richtlinien, um akut helfen zu können.

Solidarität.

Oder anders gesprochen: Der Sozialraum wird gebraucht, um zu schützen.

+++ Nachtrag vom 16.3.2020 +++

Es finden derzeit Beratungen auf Landesebene für Schleswig-Holstein statt, die darauf hinzielen, sämtliche Ausfälle an Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe zu decken. Darunter fallen I-Kitas, WfbMs und Tagesförderstätten bzw. Beschäftigungsprojekte. Schulbegleitungen (Integrationshelfer) werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch darunter fallen, wobei aber an diesem Punkt noch unklar ist, ob es auch Leistungen der Jugendhilfe umfasst (man könnte es aber vermuten).

Die Weiterzahlung der Entgelte ist zwar noch nicht garantiert, aber das Land und die Kommunen möchten die vorhandenen Strukturen sichern (Strukturbildungsgebot?). Von daher wird empfohlen, dass alle Ausfallzeiten oder die Mehrbetreuungszeiten dokumentiert werden.

+++ Nachtrag vom 16.3.2020 +++

Gewerkschaften und Arbeitgeberverband pausieren mit den Verhandlungen zur neuen Tarifrunde 2020.

+++

Sonntag, 8. März 2020

Betriebliche Pandemieplanung dank Corona


Das Thema hat die Bundesrepublik anscheinend voll im Griff. Die Infektionsmeldungen ziehen sich durch das ganze Land, die ersten Quarantäne-Maßnahmen wurden ergriffen.

In einem Nationalen Pandemieplan aus dem Jahr 2016, also drei Jahre vor dem Ausbruch der akuten Infektionswelle, empfahl das Robert-Koch-Institut die Erstellung von „Betrieblichen Pandemieplänen“ (tatsächlich gibt es den NPP schon seit 2005). Neben einer Checkliste gab es unter anderem für Altenheime und Altenpflegeheime, aber auch für ganz andere Einrichtungen, Planungshilfen (siehe insbesondere dazu Kapitel 8 des letzten NPP-2016). Dass man jetzt als ein solcher Anbieter damit anfangen sollte, schnell einen eigenen Pandemieplan zu erarbeiten, hielt ich bislang für „verspätet“ und damit nicht zielführend. Stattdessen sollte man in Dienstbesprechungen den Mitarbeitenden eine Plattform für das Ansprechen von Sorgen und Ängsten geben.

Mittlerweile zeigt es sich, dass so eine Betriebliche Pandemieplanung das Vertrauen der Menschen in die eigene Unternehmensführung stärken würde. Nichts zu tun, wäre dagegen schädlich. Andere würden sich hervortun mit Tipps und Ratschlägen, die unter Umständen den betrieblichen Zielen völlig entgegenstehen.


Mittwoch, 4. März 2020

Noch ein Update zu den fehlerhaften Zahlungen

Mit dem neuen Abrechnungssystem gab es im Zeitpunkt der Umstellung noch gut ein Viertel an Noch-Nicht-Umgestellten, für die man seitens der Leistungsträger zuerst einmal nur die alte Vergütung weiterzahlen wollte. Das einzige Problem sah man vor Monaten noch darin, dass ein Barbetrag, der an den Leistungserbringer gezahlt wurde, ordnungsmäßig weitergeleitet werden müsste.

Es kam aber alles noch viel schlimmer. Was gezahlt wurde, lässt sich bis heute nicht eindeutig klären. Die Bandbreite an Beträgen, die da bei den Leistungserbringern eingehen (und wiederum bei den Leistungsberechtigten nicht auf das Konto gelangen), ist immens und nicht nachvollziehbar.

Viele wollen ein „einfaches“ System und würden am liebsten diese Sache mit dem Bezahlen wieder zurück an die Behörden delegieren. Warum auch nicht?!

Es gibt allerdings die Tendenz, dass die Behörden zunehmend Rückrechnungen vornehmen. Damit würde es zu einer Korrektur kommen, die, sollten bereits Überzahlungen weitergegeben worden sein, zu Fehlbeträgen führen.

Freitag, 28. Februar 2020

Infektionsschutz in Wohnstätten

Schon vor einigen Jahren gab es ein Planspiel des Fraunhofer-Instituts über eine Pandemie in Deutschland im Jahr 2020. Ausgangspunkt dafür war die Erkenntnis, dass durch die zunehmende Globalisierung und Mobilität der Menschen, insbesondere im Zusammenspiel mit dem weltweiten Massentourismus, ein neues Risiko-Potential entstehen würde.

Seitdem wird mehr und mehr von Pandemie-Plänen gesprochen. Und es finden sich tatsächlich sehr viele Empfehlungen und Hinweise dazu, die aktuell herumgereicht werden (so auch hier).

Wie es aber mit den Grundlagen überhaupt aussieht, das soll an dieser Stelle einmal angesprochen werden.

Dienstag, 25. Februar 2020

Weitere Notizen zum Thema Schulbegleitung

Aufgrund eines BSG-Urteils vom 6.12.2018 gab es kürzlich eine Diskussion über die Bindungswirkung für den Träger der Eingliederungshilfe, bei einem Gutachten über den sonderpädagogischen Förderbedarf. Verantwortlich für das Gutachten ist die Schulverwaltung. Aber wie es zustande kommen kann, das sollte man sich noch einmal vergegenwärtigen. Immerhin wird in dem Gutachten das Potential für eine angemessene Schulbildung bestimmt.

Wichtig ist allerdings, dass die Wünsche der leistungsberechtigten Person bzw. der eigentliche Sinn und Zweck einer begehrten Leistung im Antrag für die Eingliederungshilfe gut formuliert ist. Oder anders gesagt: Es muss klar bestimmt werden, welche Ziele mit den gewünschten Leistungen verfolgt werden.

Aber es geht noch weiter. Die Leistungen könnten zeitlich befristet sein; man sieht sich womöglich mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot konfrontiert. Auch sowas muss man kennen, um dem begegnen zu können. Denn wie sich erst neulich in einem Artikel zeigte, scheint im Hintergrund wieder eine Politik verfolgt zu werden, die auf die Einhaltung von Budgetvorgaben abzielt und nicht so sehr auf das hehre Ziel einer inklusiven Bildungslandschaft.

Donnerstag, 20. Februar 2020

Update zu: Plan C, weil es Probleme gibt

Am 20.12.2019 schrieb ich über ein Treffen zwischen der Hamburger Sozialbehörde und Verbänden der Leistungserbringer. Es ging damals um eine drohende „Finanzierungslücke“ im Januar 2020, weil man vermuten musste, die leistungsberechtigten Menschen müssten schon am Monatsanfang ihre Mieten und Versorgungsgelder bezahlen, würden aber erst zum Ende des Monats ihre Einkünfte erhalten. Dieses Problem war schon Thema bei der Bundesregierung und hatte im Zuge des neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz dazu geführt, dass für diesen Zeitraum Grundsicherungsleistungen gezahlt werden sollten bei gleichzeitiger „[einmaliger] Nichtanrechnung der Rentenzahlung“ (S. 4 des Gesetzentwurfs).

Zur selben Zeit musste die Behörde mitteilen, dass noch nicht alle Leistungsberechtigten, die in den neuen Besonderen Wohnformen lebten, erfolgreich umgestellt waren auf das neue System. Bei dem neuen System sollte es so sein, dass die Grundsicherung entweder an die Leistungsberechtigten direkt zahlt oder stattdessen an seinen Vermieter-Versorger – dem Leistungserbringer / ehemals Träger einer stationären Wohneinrichtung.

Weil es wohl Leistungserbringer gab, die ihre Klienten zu selbstbestimmten Wirtschaftssubjekten machen wollten und sich selbst nicht zu „Treuhandanstalten“, wurden in den neuen Wohn- und Betreuungsverträgen (nach dem WBVG) die Möglichkeit zum SEPA-Einzug (auch als Lastschrift-Einzugsermächtigungen bekannt) angeboten. Da diese Klienten dann keinen Weiterleitungs-Auftrag an die Behörde richteten, mussten die Grundsicherungsleistungen demzufolge auf das jeweilige Bankkonto der Leistungsberechtigten gezahlt werden.

Aber das klappte nicht. Und was jetzt?

Montag, 17. Februar 2020

Notizen zum Thema Schulbegleitung und Integrationsassistenz

Eine Diskussion um die Gewinnung von Leistungen im Hinblick auf eine angemessene Schulbildung erbrachte wieder eine Reihe neuer Erkenntnisse und auch „alter Frustrationen“. Man muss leider nach wie vor feststellen, dass das System der sozialen Leistungen als ein unliebsamer Kostenblock verstanden wird und nicht als eine Investition in die Zukunft von Kindern.

Der erste Punkt hat mit einem schlichten Vergleich zwischen den Fristen für die Bearbeitung von Anträgen bei der Jugendhilfe und denen der Ämter für die Eingliederungshilfe bereits eine Diskrepanz aufgezeigt. Das muss jetzt nicht gleich einen Nachteil bedeuten, aber es mangelt an dieser Stelle an der Verlässlichkeit, die so wesentlich ist für ein würdevolles Leben (Art. 1 GG) und den Zuspruch aus der Gesellschaft für die Arbeit der Behörden sichert.

Der zweite Punkt ist zuerst einmal eine Aufzählung von verschiedenen, beobachteten Mängeln im Zusammenspiel zwischen Schule, Leistungserbringung und Leistungsträgerschaft. Und es mündet leider in eine kritische Feststellung zu eineem Papier, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüs) zusammen mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag vor gut einem Jahr herausgebracht hat (Thema: Bildung von Schulbegleiterpools).

Mit alledem lässt sich gar nichts gewinnen.

Donnerstag, 13. Februar 2020

Update zu BTHG: Lebensmittelversorgung könnte wie viel kosten

Im letzten halben Jahr beschäftigte ich mich zum Teil mit den Kosten der Lebensmittelversorgung für Menschen mit einem Bedarf an Eingliederungshilfe in Wohnstätten (neu-deutsch: besondere Wohnformen), Tagesförderstätten und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Zuerst ging es noch um die Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) am Geldbetrag. Für die tägliche Versorgung mit Lebensmitteln sollten lediglich 3,30 Euro zur Verfügung stehen. Viel zu wenig, so die Interessenvertreter.

Im weiteren Verlauf sollte es um darum gehen, was als angemessen gelten könnte. Wie sich anhand von einigen bekannten Beispielen und anderen Referenzpunkten zeigte, ist die mögliche Bandbreite an Kosten für die Lebensmittelversorgung recht hoch. Zur selben Zeit zeigten sich unterschiedliche Versorgungsmodelle in den Wohnstätten, so dass man durchaus sagen kann, mit dem BTHG hat sich (an der Stelle) einiges bewegt.

+++ Nachtrag vom 13.2.2020 +++

Die Werte in den Zeilen 5.1 und 5.2 der Tabelle sind nicht allzu abwegig. Noch in den letzten Jahren wurde in vier anderen Tagesförderstätten ein Verpflegungssatz von etwa 1,70 bis 4,70 Euro pro Betriebstag abgerechnet mit der Behörde. 

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Freitag, 7. Februar 2020

Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung nach § 42 b Abs. 2 SGB XII

Mit der neuen Systematik gibt es an unglaublich vielen Stellen Regelungs- und Erläuterungsbedarf.

An dieser Stelle soll es einmal wieder um WfbM-Beschäftigte gehen, die schließlich auch verpflegt werden müssen, wenn sie arbeiten. Doch auch leistungsberechtigte Menschen, die „nur“ ein tagesstrukturierendes Angebot wie zum Beispiel in einer Tagesförderstätte wahrnehmen, müssen hier eine Besonderheit erfahren. Zwar ist Verpflegung essentiell, doch für diesen Personenkreis wird auch ein sehr hohes Bedürfnis an sozialer Teilhabe gesehen, so dass die Verpflegungs-Leistung untergeordnet wird in zweifacher Hinsicht:

-         Die Mehrkosten in der Beschäftigungsstätte werden als Mehrbedarf anerkannt; das betrifft zum Beispiel die Grundsicherungsleistungen.

-         Die Kosten der Verpflegung ordnen sich der steuerlich begünstigten und i.d.R. gemeinnützigen Leistungserbring unter und werden privilegiert bei der Umsatzsteuer.

Freitag, 31. Januar 2020

Umsatzsteuerfreiheit für Wohn- und Betreuungsverträge geklärt


Dieser Punkt ist jetzt endlich geklärt!? – ist geklärt!

Aufgrund einer kleinen Anfrage mehrerer Bundestags-Abgeordneter über die „umsatzsteuerliche Regelung zum Mittagessen in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ gab es jetzt die Rückmeldung im Namen der Bundesregierung von einer parlamentarischen Staatssekretärin im BMF.

Sonntag, 19. Januar 2020

Notizen zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Wenn ein Verwaltungsakt rechtsgültig geworden ist, die Frist zum Widerspruch ist verstrichen, was soll man tun? – Die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (rechtslateinisch: restitutio in integrum) beantragen.

In einer BSG-Entscheidung aus dem Jahr 2013 ging es um die Frage, ob Zeiten einer erwerbsmäßigen Pflege berücksichtigt werden können in der gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl die Fristen zur Beantragung versäumt wurden und ein Leistungsberechtigter innerhalb angemessener Fristen nicht nachgefragt hatte bzw. nicht an die Erledigung seines Auskunftsersuchens erinnert hatte.

Warum aber nun ein Thema für diesen Blog? – Weil sich gerade jüngst wieder zeigt, dass viele Angehörige, die als rechtliche / gesetzliche Betreuer fungieren, einige Dinge versäumt haben. Es könnte nun sein, dass man sich genau mit diesem Rechtsinstitut befassen muss.

Sonntag, 12. Januar 2020

Das BTHG im Neuen Jahr und andere Themen

Der Systemumbruch ist da. Und wie erwartet wird es ganz schön holprig.

Bei einigen leistungsberechtigten Personen gab es trotz rechtzeitigem Antrag keine Auszahlung von Grundsicherungsleistungen. Bei anderen wollten sich Leistungserbringer zu Treuhandanstalten machen und die Gelder der Bewohner verwahren. Was nun genau passiert, wird sich erst in den kommenden Wochen so einigermaßen zeigen. Doch schon jetzt kann man sehen, dass die neue Gesetzeslage zu herausfordernd ist.

Einige Neuerungen gibt es mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, aber auch Altbekannte Probleme mit den Begriffen. In der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gibt es einen neuen Tarifbereich speziell für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Von daher ist mit vielen weiteren Fragen aus dem Metier zu rechnen.

Und nach wie vor taucht das Gespenst der „Umsatzsteuer“ auf. Weil man vor einem Monat eine Verständigung erreicht hatte, glauben nun sehr viele, dass es nicht dazu kommen wird. Das kann fatal sein, wenn es denn doch so sein muss. Aber auch in zukünftigen Vergütungsverhandlungen oder Preis-Erhöhungen braucht es gute Kalkulationsgrundlagen.