Dienstag, 31. Oktober 2023

Für 2024 müssten wieder Vergütungen vereinbart werden in Hamburg. Wie das so ist mit den Verhandlungen.

Für das Jahr 2024 müssen wieder in Hamburg die Vergütungen vereinbart werden. Welche Gedanken man sich dazu macht, ist im Folgenden für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe (Kapitel 8 SGB IX) mal beschrieben.

Im vergangenen Jahr zeichnete sich mit der Inflation bei einigen Arbeitgebern, die dem TVöD zuzurechnen sind, ein enormer Kostendruck bei den Tarifverhandlungen ab. Dass das dann doch nicht so kam, wie man fürchtete, war zwar eine große Erleichterung, führte nunmehr allerdings zu einem Korrekturbedarf bei eben diesen Leistungserbringern (Basiskorrektur). Bei den Arbeitgebern, die einem anderen Tarifwerk zuzurechnen sind, wie zum Beispiel dem TV-L, wird es jetzt zu hohen Steigerungen kommen, die nicht unerheblich sind.

Angesichts der hohen Steigerungsraten, könnte ein Fehler in den Verhandlungen erhebliche Auswirkungen mit sich bringen. Aber das lässt sich momentan so gar nicht erkennen. Die Parteien streiten nicht – noch nicht zumindest.