Donnerstag, 27. September 2018

Steuerrecht – Gewinne machen dürfen in der Wohlfahrtspflege?

Fegefeuer für die (Steuer-) Sünder
Tafel an einer Hauswand in Lübeck
Selbstlosigkeit ist ein großes Wort. 

Der Duden versteht darunter ein selbstloses Verhalten oder eine selbstlose Art, mit der auch Güte und Wohltätigkeit gemeint sind. Selbstlos heißt, dass man „nicht auf den eigenen Vorteil bedacht“ und „uneigennützig und zu Opfern bereit“ ist. 

Was nicht dazu passt, sind Gewinne. 

Unternehmerisches Handeln setzt aber nun mal voraus, dass Gewinne erzielt werden. Immerhin soll das Unternehmen auf Jahre hinaus überleben können und Arbeitsplätze sichern. Das klingt aber nach einer gehörigen Portion Eigeninteresse, was völlig konträr zu der Selbstlosigkeit steht. Wie selbstlos müssen Betriebe der Wohlfahrtspflege sein – oder anders gefragt: Gibt es da wirklich so ein Schwarz-Weiß-Denken in der (steuerrechtlichen) Gemeinnützigkeit?

Donnerstag, 6. September 2018

Die Zukunft der Sozialen Wohnungspolitik wird in Frage gestellt

Ausgangspunkt für den heutigen Beitrag ist die kritische Auseinandersetzung in einem Blog zur aktuellen Sozialpolitik (Verlinkung siehe unten). Der Betreiber des Blogs befasst sich mit einem Gutachten und Stellungnahmen eines Beratergremiums beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur sozialen Wohnungspolitik. 

Dieses Gremium hat sich anscheinend Gedanken darüber gemacht, wie der Staat eine effiziente Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum erreichen kann und wie man die sozialen Härten bei steigenden Mieten abgefedert bekommt. Die Empfehlungen haben es in sich. 

Im Folgenden soll es aber nicht um das Gutachten gehen. Stattdessen will ich hinterfragen, was man sich so gedacht hat und welcher Zweck mit solchen Vorschlägen verfolgt wird. Da mit dem BTHG eine sehr umfassende Reform der Eingliederungshilfe startete und nun sehr viele Dinge sich verändern, hat mich der Blog-Beitrag interessiert.