Eine Diskussion um
die Gewinnung von Leistungen im Hinblick auf eine angemessene Schulbildung erbrachte
wieder eine Reihe neuer Erkenntnisse und auch „alter Frustrationen“. Man muss
leider nach wie vor feststellen, dass das System der sozialen Leistungen als
ein unliebsamer Kostenblock verstanden wird und nicht als eine Investition in
die Zukunft von Kindern.
Der erste Punkt hat
mit einem schlichten Vergleich zwischen den Fristen für die Bearbeitung von
Anträgen bei der Jugendhilfe und denen der Ämter für die Eingliederungshilfe
bereits eine Diskrepanz aufgezeigt. Das muss jetzt nicht gleich einen Nachteil
bedeuten, aber es mangelt an dieser Stelle an der Verlässlichkeit, die so
wesentlich ist für ein würdevolles Leben (Art. 1 GG) und den Zuspruch aus der
Gesellschaft für die Arbeit der Behörden sichert.
Der zweite Punkt
ist zuerst einmal eine Aufzählung von verschiedenen, beobachteten Mängeln im
Zusammenspiel zwischen Schule, Leistungserbringung und Leistungsträgerschaft.
Und es mündet leider in eine kritische Feststellung zu eineem Papier, dass die
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüs)
zusammen mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag vor gut
einem Jahr herausgebracht hat (Thema: Bildung von Schulbegleiterpools).
Mit alledem lässt
sich gar nichts gewinnen.