Sonntag, 25. Februar 2018

Trägerbudgets - Deal or No-Deal?

Budgets müssen grundsätzlich einen gegenseitigen Nutzen einbringen, so ein Verhandler vor einigen Jahren zum Thema Trägerbudget.

Dass beide Seiten ein gewisses Maß an Sicherheit wollen, ist natürlich verständlich. Der Grund für ein solches Bedürfnis nach Sicherheit kann darin bestehen, dass sich strukturell etwas sehr verändern muss: z.B. der Abbau von Stellen, das Ausprobieren neuer Leistungsformen, ein neuartiges Konzept.

Solche Vereinbarungen zielen darauf ab, die Leistungserbringung zu verändern. Man nimmt also die Bedürfnisse der leistungsberechtigten Menschen in den Blick, und doch geht es nicht um die eigentliche Leistungserbringung, sondern rein um die Bezahlung einer solchen – und der Finanzierung von Strukturen der Leistungsanbieter.  

Oder anders gesprochen: Es geht nicht um die Leistungsqualität, denn die orientiert sich nach den gesetzlich bestimmten Ansprüchen (§§ 53, 54 ff. SGB XII a.F. und § 9 SGB XII; und jetzt auch § 1 SGB IX). Sie ist immer zu gewährleisten von den Leistungserbringern, ein Abweichen von diesen „Standards“ kann es nicht geben. Bei den Verhandlungen um ein Trägerbudget geht es nur ums Geld.

Dienstag, 20. Februar 2018

(Re-Post) Was ist, wenn es mit dem Trägerbudget nicht mehr klappt?

Anlässlich des jetzt anstehenden Fachkongresses der Trägerbudget-Nehmer in Hamburg habe ich mir meine, vor recht langer Zeit gemachten Überlegungen noch einmal angesehen. Warum es zu diesen Rahmenvereinbarungen mit Trägerbudget überhaupt gekommen ist, habe ich in meinem letzten Beitrag noch einmal wiederholt. Jetzt, mit diesem Fachkongress, wird man sich wohl ausgiebig selbstlobend auf die Schultern klopfen; was war das doch für eine gute Idee.

Selbstlob ist aber nicht alles. Die zugrundeliegenden Rahmenvereinbarungen finden in diesem Jahr ihr offizielles Ende bzw. sie könnten jetzt gekündigt werden. Darum kommt diesem Fachkongress eigentlich die Bedeutung einer Auftaktveranstaltung zu Vergütungsverhandlungen gleich, da es jetzt um die weitere Zukunft dieses Vergütungsmodells geht. Die Leistung  an sich ist nur vorgeschobener Grund. Es ist zwar richtig, dass sich aufgrund dieser Rahmenverträge mit einem festgeschriebenen (fixen) Finanzierungsvolumens einiges an Kreativität auftat. Doch auch bei sehr vielen anderen Trägern hat sich etwas getan, was man aber eher in den Dunstkreis der Diskussionen um „Teilhaben, Teilsein & Teilnehmen“ und dem Bundesteilhabegesetz (insbesondere Reform der Eingliederungshilfe) verorten kann.

Bevor  man aber in die Verhandlungen über neue Trägerbudgets geht, was wäre die Alternative? Und bevor man dazu kommt, wäre die Frage vorrangig zu beantworten, wie man aus solchen Verträgen wieder herauskommt.

Wahrscheinlich wird es weitergehen, und vermutlich werden sich wieder neue Interessenten finden für dieses „institutsorientierte“ Vergütungsmodell. Darum sind diese ganzen Fragen eigentlich nur hypothetisch. 

Montag, 19. Februar 2018

Ein Fachkongress zum Thema Trägerbudget in Hamburg


Das Thema „Trägerbudget“ wird wieder interessant. Oder auch anders gesprochen: Es wird wieder auf die Tagesordnung gebracht. Diese Sache war für mich übrigens auch der Auslöser für das Betreiben dieses Blogs – damals in 2014.
                    
Schon bald findet in Hamburg ein Fachkongress dazu statt - ausgerichtet von den sogenannten Trägerbudget-Nehmern und unter Beteiligung der Hamburger Sozialbehörde als Leistungsträgerin.

Mittwoch, 14. Februar 2018

Erster Aufschlag in den Tarifverhandlungen um den TVöD

Es ging eigentlich schon los mit der Kündigung. Was die Metaller abgeschlossen hatten, war also nicht wirklich das „Bahn-Frei“ für die jetzigen Forderungen von VERDI. Und natürlich widerspricht man seitens des Verbands der kommunalen Arbeitgeber – wie immer. 

Was verhandelt werden soll, kann sich neben den kommunalen Arbeitgebern auch auf diejenigen auswirken, die eigentlich nur ihren Lebensabend in Ruhe genießen wollen. Gerade weil die Tarifbindung mittlerweile als wirtschaftlich angemessen vom Gesetzgeber anerkannt worden ist, kann man mit einer Übernahme dieser Kostensteigerungen in Pflegesätze und andere Vergütungen rechnen. Das wird unter Umständen die Menschen in Heimen betreffen, die einen Eigenanteil leisten müssen.

Donnerstag, 8. Februar 2018

Tarifbindung ist endlich gesetzlich wirtschaftlich angemessen

Das Bundessozialgericht hatte in mehreren Fällen entschieden, dass die Einhaltung einer Tarifbindung und die Zahlung ortsüblicher Gehälter immer als wirtschaftlich angemessen zu werten ist (BSG-Urteil vom 29.1.2009). Damit wurde geklärt, dass hohe Vergütungen selbst dann noch anzuerkennen sind und nicht als „Wucher“ in Verhandlungen mit den Leistungsträgern abgetan werden können, wenn sie weit über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen.

Der Gesetzgeber brauchte aber noch einige Zeit, bis er diesen Grundsatz in die jeweiligen Normen für Pflegeversicherung, Sozialhilfe und die Eingliederungshilfe übernahm. Man kann sagen, dass es „endlich gesetzlich“ wurde, damit für die Leistungserbringer ein leistungsgerechtes Arbeiten möglich wurde.

Doch die entsprechende Anwendung führt nun zu einigen Absurditäten, die ganz und gar nicht gewollt sein können. Die Betroffenen sind aber keine öffentlichen Stellen, sondern Heimbewohner!

Samstag, 3. Februar 2018

Beschwerden gesucht und gefunden

Sich zu beschweren, ist keine leichte Sache für diejenigen, die sich beschwert fühlen und abhängig sind, ja vielleicht sogar sich hilflos fühlen. Gründe gibt es aber genug, denn Menschen arbeiten mit Menschen, und man kann erwarten, dass dies nicht immer frei von Fehlern geschieht.

Sicherlich finden sich sehr viele Missverständnisse, die aufzuklären sind. Wichtig aber ist, dass man jemanden kennt, an dem man sich – vertrauensvoll – wenden kann.

Hier nun zwei solche Beschwerdestellen, die auf sich aufmerksam machen. Bei der einen Stelle liegt auch schon ein Jahresbericht vor, der sehr gut einige Probleme darstellt. Nicht überall konnte man wohl so helfen, dass diese Probleme zur Zufriedenheit der Menschen gelöst worden waren. Aber was sich deutlich zeigt ist, dass die sich beschwerenden Menschen wahrgenommen fühlen dürfen.