Mittwoch, 29. November 2017

BTHG - Notizen aus einer Arbeitsgruppe rund um das Thema Vergütungskalkulation

Mit dem BTHG wird es eine Trennung geben zwischen den reinen Leistungen der Eingliederungshilfe, sogenannte Fachleistungen, und den grund- bzw. existenzsichernden Leistungen, die dann nach wie vor Leistungen der Sozialhilfe sein werden.

Bisher bestand die Vergütung eines Leistungserbringers aus den Bestandteilen Maßnahmepauschale, Grundpauschale und Investitionsbetrag (vgl. § 76 SGB XII). Dahinter verbargen sich Personalkosten (insbesondere Leitung und Verwaltung, Sozialpädagogen, Assistenzkräfte, Wirtschaft und Technische Dienste), die Kosten des Lebensunterhaltes (dazu zählen unter anderem Lebensmittel und Sachbedarf, Grundsicherungsleistungen, Reinigung der Flächen) und auch die Kosten der Unterkunft (vielfach nur die Nettokaltmiete plus Instandhaltungspauschalen).

Doch weil jetzt eine Trennung zwischen den Maßnahmen der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe (oder andere Leistungsbereiche) erfolgt, müssen alle Kostenbestandteile untersucht und umverteilt werden.

Sonntag, 19. November 2017

Was verdienen Schulassistenten und Schulbegleiter?

Die Antwort: ...

Ich kann zumindest drei Beispiele aus Schleswig-Holstein nennen und einen Ausblick geben.

+++ Nachtrag vom 26.10.2020 +++

Was mal als ein "Wie geht es weiter" behauptet wurde, ist mittlerweile kein Thema mehr bzw. wird aktuell nicht weiter verfolgt.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

+++ Nachtrag vom 5.7.2019 +++

Aktuelle Werte erhalten Sie über die Tarifparteien: z.B.  
VERDI - Gewerkschaft,
Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (für TVöD),
Tarifgemeinschaft der Länder (für TV-L) 

oder http://oeffentlicher-dienst.info/

Eine andere Übersicht oder Vergleichsmöglichkeit wäre hier. Und ein kleines Update gibt es an dieser Stelle.

+++

Freitag, 17. November 2017

Was könnten Schulassistenten und Schulbegleitungen verdienen?

Die Antwort: Es kommt darauf an.

In diversen Gehaltsvergleichsdiensten werden Durchschnittswerte von z.B. monatlich 1.500 Euro bis 2.100 Euro genannt. Es entsteht dabei der Eindruck, dass es geschlechtsbedingte Besonderheiten gibt. Doch erstens sind es rechnerische Durchschnitte, die regional ganz unterschiedlich ausfallen können, und zweitens finden sich in Tarifverträgen keine geschlechtsbezogenen Differenzierungen (vgl. auch neues Entgelttransparenzgesetz). Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass es Verarbeitungs- und Eingabefehler bei solchen Auswertungen immer geben kann.

Die Gehaltsspanne ist jedoch immens. Wer für sich also herausfinden möchte, was drin ist, der muss sich leider erst einmal mit dem zugrunde liegenden System befassen. Und das hat es in sich. Aber auch wenn es „formale, nicht überschreitbare“ Grenzen gibt, man kann bis an diese Grenzen gehen.

+++ Nachtrag vom 26.10.2020 +++

Mittlerweile gibt es eine neue Tarifeinigung. Die untenstehenden Tabellen sind mittlerweile sehr veraltet.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

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Mittwoch, 1. November 2017

Rechengrößen für anstehende Entgeltverhandlungen / Vergütungsverhandlungen

Es müssen bald Verhandlungen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe / Eingliederungshilfe aufgenommen werden, wenn man als Leistungserbringer - wie üblich - schon zum 1.1. des neuen Jahres eine Anhebung der Vergütung erreichen will. Benötigt werden also Rechengrößen, wenn man eine Vereinfachung bei den anstehenden Verhandlungen erreichen möchte; vieles lässt sich ohnehin nicht immer "spitz" kalkulieren.