Montag, 29. August 2016

Schulassistenten und Schulbegleiter - Endlich eine gerichtliche Entscheidung

Schon mehrfach gab es zu diesem Thema was zu "sagen". Und mittlerweile hat auch das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren eine Grundsatzentscheidung zur Kostenübernahme bei der Schulbegleitung getroffen (Az.: 15 B 97/16). Das Gericht soll "deutlich" gemacht haben, dass "Unzuständigkeit bzw. nachrangige Zuständigkeit" den beklagten Jugendhilfeträger nicht von der bedarfsgerechten Bewilligung von Schulbegleitungen befreit. Mit anderen Worten: Die Kosten müssen übernommen werden, wenn die Unterstützungsleistungen der Schule tatsächlich nicht erbracht werden.

In einem anderen Verfahren vor einem Sozialgericht wurde dagegen ein Vergleich im Sinne der klagenden Eltern vereinbart.

Quelle:
http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb_/pressemitteilungen.html

CGS





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Sonntag, 28. August 2016

Wohngeld für Menschen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe?

Gibt es nun mehr Geld für Menschen, die in einer stationären Wohneinrichtung leben? Nein. Sozialhilfeträger wenden Vorschriften an, um das Budget für gezahlte Eingliederungshilfe-Leistungen deutlich zu entlasten.  

Menschen, die über ein sehr geringes Einkommen verfügen, können vom Sozialhilfeträger einen Zuschuss (Wohngeld) zu ihrer monatlich zu zahlenden Miete oder im Falle des Eigentums zur monatlichen Belastung beantragen. Dass das möglich ist, basiert auf dem Wohngeldgesetz. Zweck des Wohngeldes ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern (vgl. § 1 WoGG). Nun sieht man hin und wieder auch Bewilligungsbescheide und Wohngeldanträge für diejenigen Menschen, die in einer stationären Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe (SGB XII) dauerhaft leben.

Grundsätzlich muss man vorausschicken, dass Leistungen der Eingliederungshilfe (6. Kapitel SGB XII) nachrangige Sozialleistungen darstellen. Das bedeutet, dass zuerst einmal alle anderen Anspruchsmöglichkeiten geprüft werden müssen. Dann erfolgt der Einzug dieser Leistungen, bevor schließlich Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden (vgl. auch § 2 SGB XII).

Wohngeldberechtigt ist unter anderem auch eine Person, die in einem Heim im Sinne des Heimgesetzes oder entsprechender länderrechtlicher Vorschriften lebt (§ 3 Abs. 1 Ziff. 3 WoGG). In manchen Bewilligungsbescheiden steht aber, dass jemand gem. § 7 WoGG vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen ist, wenn dieser zum Beispiel „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ (Abs. 1 Ziffer 5) oder „Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ (Ziffer 6) oder „ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen,“ (Ziffer 7) erhält. Gerade letzter Punkt trifft auf das Leben in stationären Wohneinrichtung der Eingliederungshilfe zu. Von daher müsste man doch annehmen, dass ein Wohngeld nicht bewilligt werden darf?

Was im Bewilligungsbescheid häufig nicht steht ist, dass jemand „nicht ausgeschlossen ist“, wenn „… durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne … des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch … vermieden oder beseitigt werden kann und … der zuständige Träger eine der in Satz 1 Nr. 1 bis 7 genannten Leistungen als nachrangig verpflichteter Leistungsträger nach § 104 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch erbringt“ (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 WoGG). Der Verweis auf § 104 SGB X bezieht sich auf ein Sozialverwaltungsverfahren, dass man in § 93 SGB XII wiederfinden kann – also in einer gesetzlichen Regelung, die sich mit der Überleitung von Ansprüchen anderer Leistungsträger befasst.

Sozialhilfeträger können also die Möglichkeit nutzen, wie Wohngeld mit Leistungen der Eingliederungshilfe verrechnet werden können. Bewilligte Leistungen aus dem einen Topf werden somit umgeleitet auf den anderen Topf, so dass dort eine Verrechnung stattfindet. Man kann das auch ganz gut in Haushaltsplänen wiederentdecken, in denen „übergeleitete Ansprüche“ im Budget der Eingliederungshilfe nachrichtlich ausgewiesen werden. Ein anderes Beispiel für solche Überleitungen sind Grundsicherungsleistungen, die als „übergeleitetes Einkommen“ vom Sozialhilfeträger eingenommen werden.

Letztlich gibt es also nicht mehr Geld für den wohngeldberechtigten Leistungsberechtigten, sondern die Behörde bzw. der Fachdienst Soziales lässt Geld von einem Topf in den anderen Topf wandern.

CGS




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Sonntag, 14. August 2016

Geldanlage – Das Gespräch mit dem Finanzberater

In meinem letzten Beitrag hatte ich das Thema Risikoprofil und Finanzbedarf bearbeitet. Das Thema entstammte meinem am 8.2.2016 beschriebenen Beziehungs-Dreieck der Geld- und Vermögensanlage und diente zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Finanzberater. Wenn man in das Gespräch geht, sollte man sich schon gut vorbereitet und in etwa eine Vorstellung entwickelt haben von dem, was man erreichen möchte mit der Geldanlage. Dass man das Gespräch mit einem Finanzberater führt, beruht darauf, dass Entscheider in den Sozialunternehmen zwar glänzende Führungs- und Fachkräfte in einem Unternehmen mit sozialem Auftrag sind, aber selten (wenn überhaupt) etwas von Geldanlage verstehen. Es geht also nicht nur um viel Geld, es geht um das finanzielle Rückgrat des Sozialunternehmens, dass man ggf. verlustbringend anlegt.

In meinem heutigen Beitrag behandele ich vom Themenkomplex Beratung und Anlageentscheidung nur den Teil, der sich um die eigentliche Finanzberatung dreht. Diese erfolgt entweder durch eine Honorarkraft, die bankenunabhängig und auf Basis einer vorher festgelegten Vergütung berät, oder durch einen Bankberater, der neben den Kundeninteressen auch die Interessen der Bank im Auge behalten muss. Die Anlageentscheidung selbst erfolgt dagegen auf der Grundlage der Finanzberatung – darum wird diesem Teil nachfolgend so viel Aufmerksamkeit zuteil, bevor es später mal um die Anlageentscheidung anhand von Richtlinien geht.

Vorab muss man fairerweise zwei Dinge sagen:

Erstens wird man leider erst nach Rückzahlung oder Verkauf wissen, ob eine Geldanlageentscheidung wirklich richtig gewesen ist.

Und zweitens muss man immer mit dem Risiko des Verlustes leben.

Um überhaupt eine Entscheidung treffen zu können, holt man sich zuerst einmal einen Finanzberater ins Haus. Auf die Vor- und Nachteile der bereits genannten Beratertypen, will ich an dieser Stelle nur oberflächlich eingehen. Wirklich uneigennützig wird sowieso keiner von beiden handeln, denn der eine handelt womöglich im starken Interesse der Bank und der andere versucht einen Folgeauftrag zu ergattern. Als derjenige, der beraten wird, sollte man ohnehin alle ausgesprochenen „Empfehlungen“ mit Skepsis betrachten.

Beiden Beratertypen gemein ist, dass sie leider über keine „Glaskugel“ verfügen. Vielmehr verlassen sie sich auf die eigenen Erfahrungen (Instinkt) und / oder den Berichten der Research-Abteilungen, was einerseits die Fehlerrate einschränkt, andererseits aber vor Fehlentscheidungen nicht schützt. Was sich aber immer wieder als äußerst hilfreich herausgestellt hat, ist das mehrfache Hinterfragen der ausgesprochenen Behauptungen.

Hier ein paar Negativ-Beispiele:

In einem mir bekannten Fall hatte der Bankberater einen aktiv gemanagten Energie-Fonds deswegen im Vergleich zu einem anderen, fast gleichartigen Fonds empfohlen, weil er „volatiler“ sei und man deswegen als Anleger die Chance bekommt, zu einem Höchstpreis wieder zu verkaufen. Ist hohe Volatilität ein Kriterium für Qualität?

In vielen Beratungen werden Geldanlagen deswegen angepriesen, weil sie eine „Story“ in sich tragen. Wenn man als Kunde dann hinterfragt, wird man mit einer Mischung aus Namen, Marktentwicklungen, Unternehmensdaten und volkswirtschaftlichen Kennzahlen konfrontiert, die zusammen genommen tatsächlich den Anschein eines „Märchens“ haben. Wie viel Körnchen Wahrheit beinhaltet ein Märchen?

In einer Produktbeschreibung las ich, dass ein Großinvestor mit dabei sei in einem Fonds mit interessantem Namen. Hier wurde ganz ungeniert der „gute Ruf“ des einen zusammen mit dem schönklingenden Namen des anderen verbunden und als Qualitätskriterium angepriesen. Der Fonds wird noch immer unterhalb seines Ausgabekurses gehandelt. Wie sicher ist das Geld?

Viel Vertrauen wurde in den letzten Jahren leider verspielt. Ob die Banken aus den Fehlern gelernt haben und ehrlich mit den Kunden umgehen, darf bezweifelt werden. Darum ist es so wichtig, dass man den Finanzberater (und vor allem den Bankberatern) nicht allzu viel Raum gewährt. Gerade wenn es um sehr viel Geld geht, sollte man sich einen erfahrenen Dritten einladen, der die Empfehlungen untersucht.

In den Beratungen mit privaten Kunden müssen sich die Bankberater zuerst einmal ein Bild von den Vermögensverhältnissen, der Verlust- oder Risikoneigung sowie den Kenntnissen der Kunden machen und alles streng protokollieren – so das Gesetz. Wie gut diese Protokolle ausfallen, sollte ein privater Bankkunde einmal für sich selbst feststellen, sich vielleicht sogar einmal die Mühe machen und durch eine Klarstellung dagegen halten. Doch bei Unternehmen entfällt diese Protokollierungspflicht. Statt dass die Entscheider für sich, eigene Protokolle erstellen, verbringt man drei oder vier Stunden miteinander, ohne dass wirklich etwas dabei gewonnen wird (Bankberater gewinnen dagegen, wenn sie eine Vermögensverwaltung oder bankeigene Produkte verkauft haben). Mit welchem Ziel werden diese Gespräche dann überhaupt seitens der Entscheider geführt?

In den Protokoll-Richtlinien einer deutschen Großbank finden sich immer einige sehr innovative Finanzprodukte zwischen klassischen Anlagen, wenn die Kenntnisse des Kunden beurteilt werden. Wenn man sich als Kunde nicht von diesen Finanzinnovationen abgrenzt, muss man sich nicht wundern, wenn Bankberater immer wieder solche Produkte zu verkaufen versuchen. Eine sehr wirksame Form der Abgrenzung für Unternehmer sind hauseigene Anlagerichtlinien.

In Mode gekommen sind sogenannte „Kennenlernen“-Gespräche mit den erfahrenen CRM-Managern, professionellen Anlageberatern und / oder börsennahen Wertpapierspezialisten. In Wirklichkeit zielen solche Gespräche darauf ab, neue Produkte an den Mann zu bringen. Nicht selten geht es auch darum, das Vermögensmanagement aus dem Unternehmen herauszulösen und direkt dem Finanzmanager (bei der Bank) zu überantworten. Dies geschieht manchmal subtil und einfühlsam, kann aber auch sehr destruktiv und konfrontativ verlaufen – gerade dann, wenn der unternehmerische Entscheidungsträger dem Beratungsteam alleine gegenüber sitzt und kein Protokoll führt.

Wenn man also ins Gespräch geht, sollte man meiner Ansicht nach dem Ganzen eine Struktur verpassen. Natürlich kann die Einleitung sich auf die derzeitige Situation an den Kapitalmärkten beziehen und alle Geschichten, die aktuelle in den Foren und Medien kursieren, einbeziehen. Noch vor einiger Zeit gab es heiße Diskussionen um den „DAX 12.000“, als dieser schon wieder auf 9.000 Punkte absackte. Und dann gab es viel Diskussion rund um den „BREXIT und seine Folgen“. Doch diese Geschichten lösen einander so schnell ab, dass man sich fragen sollte, ob man mit ihnen nicht Zeit verschwendet – Bankberater sind sehr gut darin geübt, stundenlang über irgendwelche Risiken und Nebenwirkungen zu fabulieren.

Kein Anleger mag fallende Kurse, Verluste aussitzen kann sehr lange andauern. Privatanleger sind nicht an Stichtage gebunden, Unternehmer müssen dagegen Abschreibungen buchen. Darum sollte ein Beratungsgespräch zuerst einmal das bestehende Depot zum Gesprächsgegenstand nehmen und dann über Alternativen oder Neuanlagen informieren. Wenn noch Zeit bleibt, darf über den Vertrag und seine Kostenstruktur gesprochen werden.

Natürlich bringen Finanzberater gerne Unterlagen mit, die zum Gesprächseinstieg genutzt werden. Die Depotübersicht mit den Einzelwerten ist immens wichtig, doch sie kann Beträge und Kennzahlen beinhalten, die man für die eigene Anlageentscheidung überhaupt nicht gebrauchen kann. Problematisch für die Finanzberater, aber für einen selbst einfach fundierter, sind eigene Finanzübersichten. Die eigene Entscheidungsbereitschaft wird dadurch erhöht, dass der Finanzberater auf Einzelwerte verweist, die „gut“ gelaufen sind. Doch wenn in den Gewinnen die Anschaffungsnebenkosten fehlen oder sämtliche Ausschüttungen kumuliert enthalten sind, welche Aussagekraft haben dann solche Übersichten?

Man erhält auch recht schnell die ersten Vorschläge auf buntem Papier mit vielen Infografiken schönen Fotos von noch schöneren Menschen, Architekturen und / oder riesigen Maschinen. Es finden sich Stammdaten, Kennzahlen, Kurz-Übersichten mit Pro- und Contra-Argumenten, die aber eher einer Aneinanderreihung von allgemeinen Risikohinweisen gleichen. Es gibt Proberechnungen und Nachhaltigkeits-Bewertungen zusammen mit den üblichen Haftungserklärungen. Und noch mehr buntes Papier mit großformatigen Überschriften, wenn die beworbenen Finanzprodukte von großen Fondshäusern kommen. Die wirklich wichtigen Anlegerinformationen und Daten sucht man vergebens. Warum wohl beginnen viele Kursgrafiken im Jahr 2009? Wie kommt man aus der Anlage schnell wieder raus?

Es gibt natürlich auch positive Beratungsbeispiele, die bisher nicht angesprochen wurden. Immerhin sind nicht alle Empfehlungen Verlustbringer. Von den vielen Geldanlagen, die ich in meiner Tätigkeit mehr oder weniger mitgemacht und miterlebt habe, haben sich sehr viele ausreichend gut entwickelt. Was ich kritisiere ist, dass die Entscheider in den Sozialunternehmen ihre Urteilsfähigkeit ausschalten, wenn sie einem Banker gegenüber sitzen und über das finanzielle Rückgrat des Unternehmens verhandeln. Ich möchte für genügend Skepsis und Vorsicht in solchen Beratungen plädieren, denn auch in der Geldanlage gibt es einen Fehlerquotienten.

Über die Beratung wurde nun viel gesprochen – wie sieht es mit Anlageentscheidungen aus?


CGS




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