Montag, 29. August 2016

Schulassistenten und Schulbegleiter - Endlich eine gerichtliche Entscheidung

Schon mehrfach gab es zu diesem Thema was zu "sagen". Und mittlerweile hat auch das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren eine Grundsatzentscheidung zur Kostenübernahme bei der Schulbegleitung getroffen (Az.: 15 B 97/16). Das Gericht soll "deutlich" gemacht haben, dass "Unzuständigkeit bzw. nachrangige Zuständigkeit" den beklagten Jugendhilfeträger nicht von der bedarfsgerechten Bewilligung von Schulbegleitungen befreit. Mit anderen Worten: Die Kosten müssen übernommen werden, wenn die Unterstützungsleistungen der Schule tatsächlich nicht erbracht werden.

In einem anderen Verfahren vor einem Sozialgericht wurde dagegen ein Vergleich im Sinne der klagenden Eltern vereinbart.

Quelle:
http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb_/pressemitteilungen.html

CGS





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