Zum 1.1.2017 hat der Gesetzgeber im Rahmen des SGB XI einen
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert und daraus folgend eine Änderung
der Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegeleistungen durch Pflegekassen
beschlossen. Neben der körperlichen Pflegebedürftigkeit gibt es dann auch
hinsichtlich der möglichen eingeschränkten Alltagskompetenz eine
Berücksichtigung. Welche Auswirkungen sich ergeben, versuche ich nun nach und
nach herauszuarbeiten.
Das Wichtigste vorweg: Aus
bisher drei Pflegestufen werden nun fünf Pflegegrade.
Wer bisher schon eine
Pflegestufe anerkannt bekommen hat, wird automatisch zum 1.1.2017 in einen
Pflegegrad übergeleitet. Doch was in dem Moment fehlt, ist die Würdigung einer
möglichen, eingeschränkten Alltagskompetenz, die bisher nicht abgeprüft worden
ist. Von daher sollten Betroffene bzw. ihre rechtlichen Betreuer noch einmal
ein entsprechendes Verlangen auf Revision bei der Pflegekasse stellen.
Sozialhilfeträger können nach
wie vor ein Erstattungsverlangen bei den Pflegekassen für diejenigen Leistungsberechtigten
(Bewohner) verlangen, die einen Pflegegrad ab 2 haben. Sie tun dies, weil
unterstellt wird, dass im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe
pflegerische Leistungen von den Leistungserbringern erbracht werden. Hierfür
werden pro Bewohner mit bisheriger Pflegestufe oder mit eingeschränkter
Alltagskompetenz (was gleichbedeutend sein wird mit mindestens Pflegegrad 2)
und Kalendermonat 266 Euro von der Pflegekasse an den Sozialhilfeträger
gezahlt.
Um wirklich sicher zu gehen,
dass „niemand“ vergessen wird, sollen nun auf Wunsch der Leistungsträger die
Leistungserbringer (als Einrichtungsträger) wie auch die rechtlichen Betreuer
bei den Bewohnern nachprüfen, ob sie möglicherweise eine eingeschränkte
Alltagskompetenz aufweisen. Die Leistungserbringer sollen dann beratend
unterstützen, damit entsprechende Anträge auf Überprüfung bei den Pflegekassen
gestellt werden können. Doch Nutznießer sind weder die Leistungserbringer noch
die Bewohner, sondern ganz allein die Sozialhilfeträger, denn die sparen sich
monatliche Kosten von 266 Euro.
CGS
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