Wenn sich jedoch keine
neuen Vorstandsmitglieder finden, stehen dem Verein andere Optionen offen: eine
Geschäftsbesorgung durch Dritte, eine Verschmelzung mit einem anderen Verein
oder – als letzter Schritt – die Vereinsauflösung. Letztere zieht umfangreiche
rechtliche und steuerliche Pflichten nach sich, darunter die Einhaltung des
Sperrjahres, die Erstellung einer Schlussbilanz und die satzungsgemäße Verwendung
des verbleibenden Vermögens. In jedem Fall sind eine sorgfältige Prüfung der
Satzung und eine enge Abstimmung mit dem Finanzamt wie auch dem Vereinsregister
unerlässlich, um Risiken zu vermeiden.
Montag, 2. Juni 2025
Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 5)
Freitag, 28. März 2025
Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 4)
Die Eintragung im
Vereinsregister brauchte ebenfalls sehr lange, was allerdings auch sein Gutes
haben konnte, da man im letzten Moment die eingereichten Unterlagen durch eine
Lesefassung tauschen konnte.
Doch weil es mit der
Eintragung gleich an die Arbeit ging, sollte man sich auch damit befassen, wie über
die Betätigungen eine Rechenschaft abgelegt werden muss. Zwar sind die
handelsrechtlichen Vorschriften teils sehr weitreichend, aber als ein (nicht-wirtschaftlicher)
Verein unterliegt man trotzdem vielen Wirtschafts- und Steuer-Vorschriften. Das
interessante daran ist an der Stelle, dass es sich um einen
nicht-wirtschaftlichen Verein handelt, weil ein Ideal als Hauptzweck
eingetragen ist, obwohl eine wirtschaftliche Betätigung erfolgt.
Montag, 23. Dezember 2024
Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 3)
Die Kerngruppe bzw.
der Gründungsausschuss hatte die ersten Klärungen erreichen können, so dass nun
eine Gründungsversammlung mit den erforderlichen sieben Mitgliedern stattfinden
konnte. Die Gründungsversammlung orientierte sich dabei an einem Musterprotokoll,
welches das Bundesjustizministerium (BMJ) entworfen hatte. Es musste nur an
wenigen Stellen eine Anpassung erfolgen.
In der Gründungsversammlung
wurde nicht nur die endgültige Satzung einstimmig angenommen, es wurde der
Vorstand berufen und das weitere Vorgehen beschlossen. Zum weiteren Vorgehen
gehörten die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt sowie die Eintragung
in das Vereinsregister. Weil es schon andauern konnte, wurde der Vorstand
befugt, gegebenenfalls notwendige Änderungen und Ergänzungen an der Satzung
vorzunehmen. Die Anerkennung des Finanzamts wurde als wichtiger Meilenstein
angesehen, da der Verein ausschließlich und unmittelbar für das Gemeinwohl tätig
sein wollte. Was das wiederum alles bedeutete, deutete sich im
Feststellungsbescheid an.
Sonntag, 6. Oktober 2024
Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 2)
Ein zentraler Punkt
ist die Satzung, die oft nach dem Muster des Bundesjustizministeriums erstellt
und an die Anforderungen der Gemeinnützigkeit angepasst werden muss. Dies
beinhaltet eine enge Abstimmung mit dem Finanzamt, insbesondere bei der
Formulierung des Vereinszwecks und der Regelungen zur Vermögensverwendung. Nach
Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann der Verein von öffentlichen Förderungen
profitieren. Der Text beleuchtet ein paar einzelne Schritte und Herausforderungen dieses
Prozesses.
Sonntag, 29. September 2024
Einen Verein mit dem Status Gemeinnützigkeit gründen - ein Erlebnisbericht (Teil 1)
Die Idee, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, um Jugendlichen in der Region zu helfen, nahm schnell Gestalt an. Mit einem klaren Plan und praktischen Erfahrungen ausgestattet, waren die Initiatoren bereit, sofort loszulegen. Doch bevor der Verein offiziell tätig werden konnte, mussten einige formale Schritte unternommen werden. Dieser Bericht beschreibt den Weg von der Idee über die konstituierende Sitzung bis hin zur Eintragung ins Vereinsregister. Dabei werden die Vorteile einer solchen Eintragung sowie die rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen beleuchtet, die es zu meistern galt.
Mittwoch, 28. Februar 2024
Finanzen – nachhaltig Geldanlagen bewerten
Die Bank, die
neulich mit der Begründung “Gemeinnützigkeitsrecht” für nachhaltige Investments
warb, hatte natürlich auch ein paar Anlageideen im Köcher. Wenn man sich aber
nicht täglich mit solchen Vorschlägen auseinandersetzt, was tun?
Im Folgenden gibt
es nun ein paar Tipps, wie man aktiv gemanagte Investmentfonds als Anlageideen bewerten kann. Auch
wenn Nachhaltigkeit so sehr gewünscht wird, sind nach wie vor Sicherheit und
Profitabilität einer Geldanlage entscheidend. Erfahrene schauen sich zudem
weitere Eckpunkte an, um die Bewertung ordentlicher und gewissenhafter
vorzunehmen - immerhin geht es um das Kundengeld.
[Über die
Anlageideen aus dem Köcher der Bank wird an dieser Stelle nicht berichtet. Aber
am Ende geht es um eine andere, „grüne“ Geldanlage.]
[Und noch ein
Hinweis: Die unten aufgeführten Kennzahlen entstammen meinem Verständnis.]
Mittwoch, 21. Februar 2024
Finanzen – Muss man als gemeinnütziges Unternehmen seine freien Mittel unbedingt in nachhaltige Geldanlagen stecken?
Eine Bank warb
neulich mit dieser Begründung für nachhaltige Investments:
“Das Gemeinnützigkeitsrecht
in der Abgabenordnung legt fest, dass Mittel einer Körperschaft nur für
satzungsgemäße Zwecke verwendet werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies,
dass Investitionen und Ausgaben im Einklang mit den Organisationszielen stehen
sollten.”
Ein paar Gedanken
dazu, aber vorher geht es um die gesetzlichen Grundlagen zur Gemeinnützigkeit und den Begriffen, mit denen man schließlich zu den Einsichten gelangt.
[In diesem Beitrag
geht es nicht um spezielle Geldanlagen, sondern um diese Werbeaussage.]
Samstag, 16. Dezember 2023
Wohnprojekt. Gemeinnütziger Verein.
Schnell kommt bei
solchen Dingen die Idee auf, man könnte als Verein gemeinnützig tätig sein. Was
das bedeutet, soll hier mal umrissen werden. Angesprochen wird folgendes:
Die Gründung eines
eingetragenen Vereins (e.V.) umfasst die Verabschiedung einer Satzung in einer
Gründungsversammlung, die Bestimmung eines Vorstands und die Anmeldung beim
Amtsgericht. Der Vorstand ist verpflichtet, nicht nur über Tätigkeiten, sondern
auch über Vermögenstransaktionen Rechenschaft abzulegen, einschließlich einer
geordneten Einnahme-Überschuss-Rechnung und einer Vermögensübersicht.
Sozial-tätige
Vereine unterliegen steuerlichen Erleichterungen, wenn die Geschäftsführung
ausschließlich bestimmten, steuerbegünstigten Zwecken dient. Allerdings ist
dabei die zeitnahe Verwendung von erhaltenen Mitteln für diese Zwecke erforderlich,
es sei denn, die Bruttoeinnahmen liegen bei höchstens 45 Tsd. Euro oder es
handelt sich z.B. um Erbschaften.
Montag, 27. September 2021
Gemeinnützigkeit - Anwendungserlass zur Abgabenordnung neu (Fortsetzung)
Durch diesen einen Satz im Anwendungserlass mit den „Satzungen der Beteiligten“, ist ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit entstanden – auch bei mir. Weil die Tragweite enorm ist, verdient dieser Passus einen zweiten Beitrag.
(Danke an einen Steuer-Fachmenschen)
Montag, 30. August 2021
Gemeinnützigkeit – Anwendungserlass zur Abgabenordnung neu
Im Bereich der Gemeinnützigkeit gab es viele Neuerungen. Die Experten überschlagen sich schon fast mit den Analysen und Hinweisen, so dass man kaum hinterherkommt. Für die praktische Arbeit in der Eingliederungshilfe wird es kaum Auswirkungen haben. Man kann nunmehr allerdings ein wenig organisatorische Gestaltung vornehmen, woraus sich dann wiederum doch das eine oder andere in der Leistungserbringung ergeben könnte.
Was zum Schluss jedoch etwas „nebelverhangen“ scheint, ist das mögliche Bedürfnis, konkret die Kooperationspartner in der eigenen Satzung zu benennen. Ist das so?
Sonntag, 21. Juni 2020
Mittelverwendungsrechnung (2)
+++ Nachtrag vom 23.6.2020 +++
Ein weiteres Beispiel, womöglich sogar als Arbeitshilfe, ist in Arbeit.
Donnerstag, 11. Juni 2020
Mittelverwendungsrechnung
Donnerstag, 27. September 2018
Steuerrecht – Gewinne machen dürfen in der Wohlfahrtspflege?
| Fegefeuer für die (Steuer-) Sünder Tafel an einer Hauswand in Lübeck |
Der Duden versteht darunter ein selbstloses Verhalten oder eine selbstlose Art, mit der auch Güte und Wohltätigkeit gemeint sind. Selbstlos heißt, dass man „nicht auf den eigenen Vorteil bedacht“ und „uneigennützig und zu Opfern bereit“ ist.
Was nicht dazu passt, sind Gewinne.
Unternehmerisches Handeln setzt aber nun mal voraus, dass Gewinne erzielt werden. Immerhin soll das Unternehmen auf Jahre hinaus überleben können und Arbeitsplätze sichern. Das klingt aber nach einer gehörigen Portion Eigeninteresse, was völlig konträr zu der Selbstlosigkeit steht. Wie selbstlos müssen Betriebe der Wohlfahrtspflege sein – oder anders gefragt: Gibt es da wirklich so ein Schwarz-Weiß-Denken in der (steuerrechtlichen) Gemeinnützigkeit?




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