Donnerstag, 12. Juli 2018

Handelsrecht und Steuerrecht sind Rahmen und Fundament für die soziale Arbeit


Viele Gesellschaften orientieren sich bei ihrer Arbeit nach einem Ideal. Es gibt zwar sehr viele Betriebswirte, die irgendwie die Zügel in der Hand halten, doch die Erfüllung einer sozialen Aufgabe kann häufig den Blick auf einige Risiken verstellen.

Der Verlust der Gemeinnützigkeit bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens. Doch ein solcher Wandel wird nicht gewollt sein und von daher die Gesellschafter, Förderer und Angehörige, die Mitarbeiter und Partner schwer beeinträchtigen. Einem solchen Risiko muss man begegnen und Strukturen schaffen, die so etwas verhindern. Es braucht Leute, die sich mit der Schaffung und dem Ausbau dieser Strukturen (einem Rahmen und einem Fundament) gut auskennen.

Und das findet sich nicht im Sozialrecht. Das sind Strukturen, die sich im Handels- und im Steuerrecht wiederfinden.


Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung müssen beachtet werden – Handelsrecht

„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ (§ 238 Abs. 1 S. 1 HGB)

Dieser Grundsatz steht an erster Stelle und findet sich im Handelsrecht. Viele Verantwortliche fühlen sich davon aber nicht wirklich angesprochen, weil man schließlich kein „Kaufmann“ ist. Man versucht mit seiner Arbeit Menschen zu helfen, die permanent eine Unterstützungsleistung brauchen. Es geht also nicht um das Handeln und den Gewinn, sondern um eine soziale Aufgabe, die wiederum durch das Sozialgesetzbuch etwas konkreter bestimmt wird. Trotzdem sind es Vorschriften, die für jeden Unternehmer gelten.

Diese Pflicht zum Führen von Büchern wird von der „Buchführung“ übernommen. Doch wie eine solche Buchführung aussehen muss, lässt sich am zweiten Grundsatz ablesen:

„Eine Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.“ (S. 2)

Um diesen Grundsatz auch wirklich umzusetzen, müssen Belege beigebracht werden, die das schaffen. Sie müssen informativ sein, so dass sich sogar Betriebsfremde ohne langes Nachfragen ein richtiges Bild machen können. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Jahresabschlusses wird das dann sein, was wiederum die Beachtung dieser Grundsätze verlangt (vgl. § 243 HGB).


Grundsätze zur zeitnahen und zweckgerichteten Mittelverwendung – Steuerrecht

Die Einhaltung dieser Grundsätze ist allerdings nicht oberstes Ziel. Diese Grundsätze bilden einen Rahmen, in dem sich die soziale Unternehmung bewegt. Der Rahmen selbst steht dagegen auf einem Fundament, welches durch das Steuerrecht angeboten wird. Weil ansonsten jedes Unternehmen als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 AO) angesehen wird, hat der Gesetzgeber eine Ausnahme geschaffen, um diesen sozial tätigenden Unternehmen eine steuerliche Erleichterung zu geben.

Doch dafür muss die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstige Zwecke“ der AO verfolgen. Der konkrete Zweck zur Förderung des Wohlfahrtswesens kann dabei verwirklicht werden durch die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen und Diensten für behinderte Menschen (vgl. auch UN-BRK und § 66 AO). Es können aber auch sonstige Geschäfte betrieben werden, die dem (höheren) Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.

Die Gesellschaft ist in jedem Fall selbstlos tätig und verfolgt – keinesfalls in erster Linie – eigenwirtschaftliche Zwecke. Die angesammelten Mittel werden zeitnah und zweckgerichtet verwendet (§§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 3, 62 Abs. 2 AO).

Wenn dieses Fundament nicht mehr ist, kann die soziale Aufgabe nicht mehr erfüllt werden. Das Unternehmen würde den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, weil es nur eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Eine gute Buchführung wiederum kann helfen, dass das Fundament bestehen bleibt. Doch das wird von vielen Verantwortlichen in den sozialen Unternehmen übersehen.

CGS




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