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Sonntag, 13. Januar 2019

Ein Thema für Entgeltverhandlungen: Datenschutz kostet

Mit der Datenschutzgrundverordnung, die im letzten Jahr in Kraft getreten ist, hat es einiges an Unruhe gegeben. Zuerst wurde Panik verbreitet, dann stellte sich eine etwas nüchterne Haltung zum Thema ein. Im Hinblick auf das neue Prüfrecht, mit dem ebenso die Wirksamkeit von erbrachten Leistungen untersucht werden kann, werden auch sehr sensible personenbezogene Daten gesammelt und möglicherweise sogar an andere Stellen weitergegeben. Eine besondere Sorgfalt ist absolut notwendig, und hier müssen auch die Datenschutzbeauftragten aktiv mitwirken.

Nach wie vor aber wissen viele Unternehmen nicht, wie viel Datenschutz eigentlich kostet. Man kann natürlich ordentlich Geld dafür ausgeben – sozusagen „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Und es gibt auch die „Sparfüchse“, die glauben, mit einem Outsourcing dieser Angelegenheit alles erledigt zu haben – es darf halt nichts kosten.

Wie viel es kosten sollte, muss man sich schon ein wenig erarbeiten. Zum Glück gibt es eine Orientierungshilfe von der Datenschutz-Bundesbeauftragten. Zusammen mit einer Entgelttabelle und einer tariflichen Entgeltordnung kann man nun eine Kalkulationsgröße für Entgeltverhandlungen herstellen.


Mittwoch, 2. Januar 2019

Das ergänzte Prüfrecht im SGB IX

Am 11.11.2018 gab es einen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB IX und des SGB XII (Drucksache 19/5456 des Deutschen Bundestags). Am 12.12.2018 folgte dann die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu eben diesem Gesetzentwurf mit wenigen Änderungen (Drucksache 19/6465). Der Gesetzentwurf wurde dann angenommen.

Im Folgenden soll es nur um das neue, ergänzte Prüfungsrecht für die Träger von Leistungen der Eingliederungshilfe gehen (Artikel 4 des Änderungsgesetzes). Diese Änderungen werden im Gegensatz zu den anderen Passagen erst zum 1.1.2020 in Kraft treten.

Freitag, 26. Oktober 2018

Eine mögliche Folge bei einem schlecht gemachten Datenschutzhinweis


Im letzten Beitrag ging es um einen nicht besonders gut gemachten Datenschutzhinweis an die Klienten eines sozialen Unternehmens. Zwar hat man der Form genügt seitens der datenverarbeitenden Stelle, doch an einigen Passagen muss man die Qualität dieser Arbeit ernsthaft bezweifeln. Und das kann weitere Folgen haben – unerwartet andere Folgen.

Montag, 22. Oktober 2018

Datenschutzhinweis aus der Praxis


Mit der DSGVO ist sehr viel Verwaltungsaufwand entstanden. Ein jeder Dienstleister muss sich mit dem Thema auseinandersetzen, weil das individuelle Schutzrecht bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gestärkt worden ist und ein Fehlverhalten drakonisch geahndet werden kann. Diesem Risiko sollte man sich nicht aussetzen und etwas unternehmen – auch wenn es recht „einfältig“ arrangiert wurde.

Worum es jetzt hier geht, ist ein Beispiel aus der Praxis. Es hat bei diesem Leistungserbringer für eine Bandbreite an Leistungen aus der Behindertenhilfe etwas gedauert, aber nun ist ein zweiseitiges Pamphlet erschienen mit „Hinweisen zur Datenverarbeitung“ oder auch „Datenschutzhinweisen für Patienten nach Art. 13. DSGVO“.

Da wird man plötzlich stutzig.

Montag, 28. Mai 2018

Datenschutz - eine neue Woche beginnt

Wie viele Erklärungen zum neuen Datenschutz-Recht haben Sie eigentlich erhalten? Nachdem die Anzahl Schreiben einen zweistelligen Umfang angenommen hatte, hörte ich mit dem Zählen auf – von den vielen Emails mal ganz abgesehen. Erstaunlich war zunächst die Erkenntnis, bei wem man mit seinen personenbezogenen Daten so erfasst worden war.

Haben Sie sich diese Erklärungen angesehen? Vermutlich nicht, denn einige Texte waren sehr langatmig geschrieben, andere dagegen schön präzise. Sie alle beinhalteten aber im Wesentlichen das Gleiche bzw. versuchten etwas zu erklären, wozu sie glaubten, verpflichtet zu sein. Diese Pflicht der Offenlegung war aber wiederum so allgemein gehalten, dass man als Empfänger eigentlich gar nicht wusste, welche Daten nun gespeichert waren beim sich mitteilenden, datenverarbeitenden Absender. Man kann zwar widersprechen, wurde stellenweise gesagt, aber das hätte nur eine Wirkung für die Zukunft.

Montag, 16. April 2018

Datenschutz – Mit der DSGVO wird es jetzt anders – Teil 5

Neben Facebook hat jetzt auch die Deutsche Post ein Problem bekommen. Es geht zwar hier wieder um den Verkauf von personenbezogenen Daten, doch diese sollen wohl anonymisiert worden sein. Verkauft wurden also nur „Wahrscheinlichkeiten“. Wozu dann noch die Aufregung? – Man wird sehen, wie die Sache ausgeht, und welche Entwicklungen es bei Facebook geben wird (Wird MZ zurücktreten?).

Zurzeit bemüht man sich um neue Einwilligungserklärungen, weil man es in der Vergangenheit wohl nicht so genau genommen hat. Es gibt hier die unterschiedlichsten Ausgestaltungen, die aber alle zeigen, dass die Anforderungen der DSGVO peinlich genau, und doch wiederum mit gewissen Freiheitsgraden, befolgt werden. An einem Beispiel sollte jetzt mal untersucht werden, wie man eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung „gut“ gestaltet.

Donnerstag, 5. April 2018

Datenschutz – Mit der DSGVO wird es jetzt anders – Teil 4

Was gerade im Streit zwischen Facebook und der EU / Bundesregierung abläuft, kann man als ein Lehrstück in Sachen Datenschutz-Vorschriften betrachten. Sehr wahrscheinlich wird einem sozialen Unternehmen so etwas nicht passieren – sollte man zumindest annehmen. Denn das Geschäftsmodell von Facebook basiert auf der Auswertung von personenbezogenen Daten, um diese zu vermarkten. Soziale Unternehmen haben kein solches Vermarktungs-Interesse. Sie versuchen nur, den Menschen zu helfen.


Freitag, 23. März 2018

Datenschutz – Mit der DSGVO wird es jetzt anders - Teil 2


Es gibt viel zu tun, was die DSGVO jetzt abverlangt. Weil man mit viel Werbung von „Experten, Juristen, EDV-Fachleuten usw.“ zu tun bekommt und weil mit dem Thema Datenschutz enorm viel Geld verbrannt werden kann, braucht es einen ersten Ansatz.

Es gibt meiner Ansicht nach zwei Punkte, die man als erstes angehen sollte:

Man sollte sich mit seinem eigenen Webauftritt befassen, weil so etwas immer ein Angriffspunkt für Abmahner ist. Doch dann muss es ins Detail gehen und man braucht einen Beauftragten, der etwas erarbeitet, was wirklich gebraucht wird.


Sonntag, 18. März 2018

Datenschutz – Mit der DSGVO wird es jetzt anders

Große DAX-Konzerne arbeiten schon seit sehr langer Zeit an der Umsetzung. Doch bei den Kleinen hat sich hier fast gar nichts getan, weil man mit diesem Thema bislang auch nicht konfrontiert wurde. Diese Konfrontation kann – sehr wahrscheinlich – auf eine sehr unangenehme Weise noch kommen, wenn teure Abmahnungen eingehen, weil da irgendwas nicht stimmt mit dem Datenschutz.

Die Zeit läuft. Schon in weniger als zwei Monaten kommt eine europäische Verordnung zur Anwendung, die ein Umdenken in der Arbeit mit Daten verlangt. Diejenigen, die mit den Daten von Menschen arbeiten (z.B. Gesundheitsdaten), müssen jetzt auf Verlangen in kürzester Zeit aufklären und berichten. Tun sie es nicht, ja ignorieren sie sogar ein solches Verlangen von Betroffenen, kann es sehr schwerwiegend ausgehen.

Es gibt viel zu tun. Was genau aber zu tun ist, darüber wird noch nicht sehr viel informiert.