Montag, 25. März 2024

Im TVÖD gibt es die Idee eines Langzeitkontos für Zeitguthaben

 Es fing damit an, dass der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023. Da für Interessierte im Bereich des TVÖD bei manchen Arbeitgebern nur noch das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des Altersteilzeitgesetzes angeboten wurde, schaute man sich um und stieß auf den § 10: das Langzeitkonto für Zeitguthaben.

Man könnte das jetzt als den vierten Beitrag in einer Serie zur Altersteilzeit ankündigen. Aber tatsächlich hat diese Frage ein ganz schönes Alleinstellungsmerkmal, auch wenn Ähnlichkeiten bestehen.

 

Dienstag, 19. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 3)

[Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, stellt sich nun die Frage, wie es mit Altersteilzeitarbeit weitergehen wird.

Dies ist der dritte Beitrag in einer Serie. Im ersten Beitrag ging es noch um diesen Wegfall der tariflichen Regelungen und der Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrats. Im zweiten Beitrag sollten die grundlegenden Bedingungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie dem Entgelt in der Altersteilzeit besprochen werden. In diesem Teil geht es um ein paar Nachteile, die sich auftun könnten, wenn man Altersteilzeit vereinbart.

 

Dienstag, 12. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 2)

 [Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, stellt sich nun die Frage, wie es mit Altersteilzeitarbeit weitergehen wird.

Dies ist der zweite Beitrag. Im ersten Beitrag ging es noch um diesen Wegfall der tariflichen Regelungen und der Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrats. Hier geht es um die grundlegenden Bedingungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie dem Entgelt in der Altersteilzeit. Im dritten Teil werden die Quellen aufgeführt.

 

Mittwoch, 6. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 1)

[Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, entstand nun ein Problem bei denjenigen, die noch schnell und mal eben einen Altersteilzeitvertrag für die Zeit beginnend nach dem Kalenderjahr 2022 vereinbart hatten; also mit anderen Worten: Altersteilzeit sollte im Jahr 2023 beginnen.

Diese Verträge wären zurückzunehmen – von beiden Seiten.

Dies ist der erste Beitrag aus einer Serie, die sich mit der Altersteilzeit näher befasst. Im dritten Teil werden dann die Quellen aufgeführt. 

 

Mittwoch, 28. Februar 2024

Finanzen – nachhaltig Geldanlagen bewerten

Die Bank, die neulich mit der Begründung “Gemeinnützigkeitsrecht” für nachhaltige Investments warb, hatte natürlich auch ein paar Anlageideen im Köcher. Wenn man sich aber nicht täglich mit solchen Vorschlägen auseinandersetzt, was tun?

Im Folgenden gibt es nun ein paar Tipps, wie man aktiv gemanagte Investmentfonds als Anlageideen bewerten kann. Auch wenn Nachhaltigkeit so sehr gewünscht wird, sind nach wie vor Sicherheit und Profitabilität einer Geldanlage entscheidend. Erfahrene schauen sich zudem weitere Eckpunkte an, um die Bewertung ordentlicher und gewissenhafter vorzunehmen - immerhin geht es um das Kundengeld.

[Über die Anlageideen aus dem Köcher der Bank wird an dieser Stelle nicht berichtet. Aber am Ende geht es um eine andere, „grüne“ Geldanlage.]

[Und noch ein Hinweis: Die unten aufgeführten Kennzahlen entstammen meinem Verständnis.]

 

Mittwoch, 21. Februar 2024

Finanzen – Muss man als gemeinnütziges Unternehmen seine freien Mittel unbedingt in nachhaltige Geldanlagen stecken?

Eine Bank warb neulich mit dieser Begründung für nachhaltige Investments:

“Das Gemeinnützigkeitsrecht in der Abgabenordnung legt fest, dass Mittel einer Körperschaft nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass Investitionen und Ausgaben im Einklang mit den Organisationszielen stehen sollten.”

Ein paar Gedanken dazu, aber vorher geht es um die gesetzlichen Grundlagen zur Gemeinnützigkeit und den Begriffen, mit denen man schließlich zu den Einsichten gelangt.

[In diesem Beitrag geht es nicht um spezielle Geldanlagen, sondern um diese Werbeaussage.]

 

Sonntag, 18. Februar 2024

Ein vermutlich vorletztes Update zum Streit um die Landesverordnung

Seit Ende 2021 gibt es eine Landesverordnung, die Änderungen am Landesrahmenvertrag vornahm, was zu Klagen der Leistungserbringer führte. Obwohl die Verordnung seit Anfang 2024 außer Kraft ist, bleibt die Frage, wann eine Rechtsverordnung wirksam erlassen werden kann, relevant. Die Kernfrage ist, ob Lücken in einem Rahmenvertrag hinnehmbar sind oder ob eine Landesregierung per Rechtsverordnung eingreifen kann.

Ein Hinweis: 

Es geht um eine Landesverordnung über Inhalte des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein. Es handelt sich dabei um eine Rechtsverordnung, die eine Landesregierung gemäß Bundesgesetz erlassen kann, wenn zwischen den auf Landesebene gesetzlich bestellten Trägern der Eingliederungshilfe (Leistungsträger) und den Vereinigungen der Leistungserbringer kein Rahmenvertrag zustande gekommen ist. Im Folgenden werden verwendet die Abkürzungen LandVO für Landesverordnung (= Rechtsverordnung) und LRV für Landesrahmenvertrag (= Rahmenvertrag).

 

Mittwoch, 14. Februar 2024

Persönliche Zukunftsplanung - Der Weg ist das Ziel

In diesem Beitrag geht es darum, wie der erste Schritt in Richtung Selbstbestimmung erfolgen kann. Die Frage nach dem Ziel steht im Vordergrund, und die Persönliche Zukunftsplanung wird als Instrument vorgeschlagen, um kreative Antworten und Vorstellungen in einer vertrauensvollen Umgebung zu entwickeln. Der Text beleuchtet auch die Eingliederungshilfe als soziale Leistung für Menschen mit Behinderungen. Ein Online-Tool wird kurz erwähnt, das bei der Antragstellung genutzt werden kann, jedoch aufgrund seiner Detailverliebtheit nicht für jedermann geeignet ist.

Der zweite Abschnitt des Textes behandelt die Kostenübernahme für ein Seminar zur Persönlichen Zukunftsplanung. Es wird betont, dass die Kostenübernahme nicht garantiert werden kann, und es werden Fragen zu Sinn und Notwendigkeit des Seminars gestellt. Schließlich wird ein Antragsmuster für die Kostenübernahme vorgestellt, mit der Hoffnung, dass der Weg der Selbstbestimmung bereits einen Wert hat, unabhängig von der Garantie für die Kostenübernahme.

 

Donnerstag, 8. Februar 2024

Persönliche Zukunftsplanung ist so ein Thema

Im folgenden Text geht es zwar vorrangig um die Persönliche Zukunftsplanung als Einstieg ins Erwachsenenleben und Verlassen des Elternhauses, doch sie ist lediglich eine Hilfe zur Beantwortung der drei wichtigsten Fragen: Was wünsche ich mir? Was brauche ich? Und: Was will ich?  

Die Persönliche Zukunftsplanung ist dennoch ein anerkanntes Instrument, das Menschen mit Behinderungen dabei hilft, ihre Ziele und Wünsche zu identifizieren und umzusetzen. Eine solche Planung kann mithilfe von Verbänden und Vereinen durchgeführt werden. Es gibt dazu Seminare, die jedoch mit Kosten verbunden sind und nicht automatisch von Behörden übernommen werden. 

Hinsichtlich der Wünsche finden sich in den Leistungsgesetzen bestimmte Vorgaben, die näher in Betracht genommen werden müssen. Oberstes Ziel der Leistungsgesetze ist jedoch die Förderung zur Autonomie und Selbstbestimmung. Und das heißt, dass ein Leistungsberechtigter aussprechen muss, was gewünscht, gebraucht und gewollt wird: ein Leben OHNE Behinderung zu leben.

 

Freitag, 2. Februar 2024

Das neue Jahr ist einen Monat alt

Das Jahr 2024 ist schon einen Monat alt, und wieder ist viel passiert. An Themen mangelt es nicht.

Da gibt es zum einen weitere Anstrengungen in Sachen Nachteilsausgleich und neue Einsichten in Bezug auf die Leistungserbringung. In Hamburg haben wiederum Leistungserbringer, die mit dem TV-L arbeiten müssen, das neue Tarifergebnis für eine erste Hochrechnung verwendet. Für 2025 wird es eine „Basiskorrektur“ geben und da möchte man jetzt schon wissen, worauf man sich einstellen muss. Das Verhandlungsgeschehen in Schleswig-Holstein dreht sich dagegen um den Landesrahmenvertrag und die Steigerung per 1.3.2024 für diejenigen, die zum TVöD gehören.

Betriebliche Themen gibt es auch. Beispielsweise scheint Altersteilzeit nach wie vor ein Blickfang für manche Arbeitnehmer zu sein, aber nicht alle Arbeitgeber werden entsprechende Verträge anbieten (Fachkräftemangel) oder attraktive Konditionen bereithalten (Haushaltslage). Und dann hätte man unter anderem noch EU-Taxonomie, Kapitalmarkt und Wohnungsbau.

Das Jahr hat gerade erst begonnen, und es gibt viel zu tun. Einige Themen werden also besprochen werden müssen.