Begrifflichkeiten
Plankosten
sind die Kosten, die voraussichtlich bei einer bestimmten Planmenge erzielt
werden. Im Rahmen einer periodischen Wirtschaftsplanung werden diese Kosten
ermittelt anhand der (unveränderlichen, ständigen) Fixkosten des Unternehmens sowie der (veränderlichen, auf die
Leistungsmenge bezogenen) variablen
Stückkosten.
è Plankosten
= Fixkosten + (variable Stückkosten x Planmenge)
Teilt man die so gewonnenen Plankosten bzw. die geplanten
Gesamtkosten durch die Planmenge, erhält man Stückkosten. Diesen Wert kann man recht
gut gebrauchen, wenn in der Folgezeit ein Angebot kalkuliert werden muss oder
eine Größe gebraucht wird für eine schnelle Entscheidung. Plankosten sind auch
als Standard- oder Normalkosten bekannt, weil sie eben „standardmäßig“ oder
„normalerweise“ anfallen würden. Unter Controllern wird aber immer wieder
zwischen der Voll- und der Teilkostenrechnung unterschieden, weil man in
Verhandlungen die eigentlichen Grenzkosten (variablen Stückkosten) für die
Kalkulation braucht.
Das Produkt aus den Stückkosten und der jeweiligen Menge nennt
man jedenfalls Sollkosten. Bezogen auf
die Planmenge schneidet der lineare Verlauf der Sollkosten die Linie der
geplanten Gesamtkosten des Unternehmens.
è Sollkosten
= (Plankosten / Planmenge) x Sollmenge
è Sollkosten
= (Plankosten / Planmenge) x Istmenge
Die Istkosten
sind dagegen lediglich als ein Punkt im Diagramm wiedergegeben, weil man die
tatsächlichen Kosten und Stücke kennt. Multipliziert man die ursprünglich
geplanten Stückkosten mit der Istmenge, kennt man die Plankosten, die
verrechnet wurden mit dem Beschäftigungsgrad.
Wirtschaftsplanung
Eine Geschäftsführung sollte gegenüber den Eigentümern
darlegen, wie sich die Organisation in der kommenden Zeit weiterentwickeln
wird. Näheres dazu könnte in einem Gesellschaftsvertrag stehen im Falle einer
Kapitalgesellschaft (z.B. einer GmbH). Ein Wirtschaftsplan / Haushaltsplan wäre
zum Beispiel ein Instrument, mit dem die Prüfung der Geschäftsführung durch die
Gesellschafter einer GmbH möglich wäre (§ 46 GmbHG). Bei einem öffentlichen
Betrieb müssten allerdings bundes- oder landesrechtliche Vorgaben beachtet
werden (beispielsweise § 29 LHO-NRW, Beschluss über den Entwurf des
Haushaltsplans und der Finanzplanung).
Ein solcher Wirtschaftsplan kann sich in verschiedene
Kategorien unterteilen lassen. Am Anfang wird es einen schriftlichen Bericht
der Geschäftsführung geben, in der über das vorläufige Ist und den aktuellen
Stand des Unternehmens berichtet wird. Daran anschließen könnte ein Erfolgsplan
mit den einzelnen Kostenarten oder gruppiert nach Kostenstellen, ein
Investitionsplan mit den geplanten Anschaffungen (aber auch Einmaleffekte aus
De-Investitionen) sowie ein Finanzplan über den Geldbedarf des Unternehmens.
Eine derartige Unterlage muss nicht mehrere Hundert
Seiten aufweisen. Die Hauptsache ist, dass den Eigentümern / Vertretern der
Gesellschafter übersichtlich und verständlich eine wahrscheinliche Entwicklung
des Unternehmens auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen Daten und
Planzahlen dargestellt wird. Die so erarbeiteten Plankosten könnten mit den
bisherigen Istkosten verglichen werden, so dass man schnell erkennt, welche
Auswirkungen in der anstehenden Wirtschaftsperiode zu erwarten sind – von
Sollkosten ist an dieser Stelle nicht die Rede!
CGS
Bitte lesen Sie die Hinweise
zum Rechtsstatus der Webseite, Urheberrechtsbestimmungen und Haftungsausschluss
sowie die Datenschutzerklärung.
Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Empfehlen Sie ein//gegliedert weiter oder klicken Sie gleich
reihum auf die Überschriften oder Seiten dieses Blogs – ersetzt das Applaudieren.
Gibt es was zu meckern?
Schreiben Sie mir eine Email – Ihre Meinung hilft mir,
meine Perspektive neu zu überdenken. Meine Email-Adresse finden Sie auf der
Seite Über mich.
Wollen Sie Ihre Anonymität wahren, versuchen Sie es mit
einem Wegwerf-Email-Dienst. Rechnen Sie aber damit, dass der übergeordnete
Dienstanbieter diese blockiert. Die Kommentarfunktion wurde von mir
ausgeschaltet, weil die Moderation sehr zeitaufwändig ist.
Betriebswirtschaft - Das Konzept der Plan-, Soll- und
Istkosten