Dienstag, 27. September 2022

Die Energiekrise als Krise für die Leistungserbringer – Druck von allen Seiten

Die Nachrichtenlage entwickelt sich gerade, am 27.9.2022 um 21 Uhr 53, doch sehr rasant. Vor kurzem gab es eine Pressemeldung, wonach aus Sicht Schwedens ein Sabotage-Akt für die drei Leckagen verantwortlich ist. Auch wenn eine vollständige Klärung zurzeit nicht möglich ist, man arbeite daran und konnte bisher ganz eindeutig zwei Explosionen bestimmen (Ministerpräsidentin Magdalena Andersson in Stockholm).

Damit zeigt sich die Verwundbarkeit von derartigen Fern-Versorgungen. Auch wenn Deutschland kein Gas aus Russland bezieht, selbst wenn der Krieg in der Ukraine überraschend ein Ende finden würde, russisches Erdgas wird es nicht mehr in Deutschland geben. Die Versorgung mit dieser Energie muss nun anders sichergestellt werden. Die Saboteure haben damit die Streitfrage geklärt – und vielleicht sogar Tür und Tor geöffnet für stärkere Anstrengungen zur Beendigung des kriegerischen Konflikts.

Die Kosten der Beschaffung werden nach wie vor abhängig sein von dem bereits jetzt bestehenden Angebot. Billiger wird es damit jedenfalls nicht. Doch dank dieses Akts sprechen die Ersten schon davon, dass Deutschland nicht mehr in eine „sehr schwere Rezession“ fällt, sondern eine „Depression“ erleben wird. Vorübergehend wird es diese Stimmung geben. Wahrscheinlich wird man sich wieder besinnen und die Entwicklung belastbarer Fakten abwarten.

Nichtsdestotrotz bedeutet dieses Ganze, dass die deutsche Wirtschaft einen erheblichen Stresstest absolvieren muss; ein Cocktail bestehend aus Pandemie, Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, Fachkräftemangel, Inflation und Zinswende (Notenbanken).

Freitag, 23. September 2022

Die Energiekrise als Krise für die Leistungserbringer – Nachverhandlungen

Zuerst waren es einige Geschäftsführer – so fing es wohl an. In der Tagesschau vom 17.9.2022 hörte man auf einmal den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds ebenfalls über die schwierige Lage in den Kommunen sprechen. Und es wurde festgestellt: „Ein Ende der Strom- und Gaspreisexplosion sei nicht abzusehen. Das werde zur schweren Belastung für Menschen, Kommunen und Wirtschaft. Bei allen Einsparbemühungen gebe es viele Bereiche, wo das Potenzial dafür gering sei. Landsberg nannte Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kindergärten.“

Wohnstätten von Menschen mit Behinderungen wurden zwar nicht mit benannt, aber im Prinzip würden sie dazuzählen, kann man sagen. Von daher ist in den Kommunen jedenfalls die Einsicht vorhanden, dass man bei den Verbrauchseinsparungen nicht viel machen kann: man muss aufgrund der Preisexplosionen einen Ausgleich hinbekommen. Für einen sozialen Leistungserbringer sollte das nun bedeuten, dass man zu Nachverhandlungen aufruft.

Sonntag, 18. September 2022

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – das weitere Verfahren in Hamburg – ein Update

Vor gut einem Monat sprach man noch von einem „baldigen Ende“. Von den 5.000 gemeldeten Personen waren bereits 4.000 bearbeitet worden. Es mussten bei diesen  – nach damaligem Kenntnisstand – lediglich 160 Betretungsverbote und 140 mit Auflagen verbundene Anordnungen ausgesprochen werden, also nur 300, weniger als ein Zehntel der bereits erledigten Verfahren, waren mit Konsequenzen belegt. Dass nach fünf Monaten nach wie vor 20 % der Meldungen unerledigt waren, sah man angesichts der „weniger als 10 %“ als unkritisch an.

Einen weiteren Monat später stellt sich die Sachlage etwas anders dar – ein wenig tragikomisch, weil erstens noch immer 1.000 Verfahren nicht abgeschlossen wurden; zweitens am 1.10.2022 die nächste Meldung zur Nachweispflicht über die Impfung Nummer 3 unternommen werden müsste; und drittens diese Impfpflicht am 31.12.2022 ausläuft.

+++ Nachtrag vom 19.9.2022 +++

Beschäftigte müssen innerhalb eines Monats einen gültigen Nachweis dem Arbeitgeber vorlegen. Die Gültigkeit des Nachweises verändert sich ab dem 1.10.2022. Wird ein gültiger Nachweis nicht vorgelegt oder besteht ein Zweifel an der Gültigkeit, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen (vgl. § 20a Abs. 4 IfSG).

Das bedeutet somit, dass ein Arbeitgeber ab dem 1.11.2022 grundsätzlich zur Überwachung der Gültigkeitsanforderungen verpflichtet ist und dementsprechend Informationen bei den Beschäftigten einholen muss. Aufgrund der Bestimmung zur „unverzüglichen“ Meldung, muss dies vorsorglich und fristbeachtend vollzogen werden.

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Donnerstag, 15. September 2022

Die Energiekrise als Krise für die Leistungserbringer

 

Zuerst waren es einige Geschäftsführer, dann die Verbände. Schließlich kam eine Antwort der Politik. Und nun geht es wieder zurück über die Verbände an die Geschäftsführungen – und schließlich zum leistungsberechtigten Menschen als Verbraucher – ein Ping-Pong-Spiel.

Die Energiekrise hat sich in allen Energiemärkten breit gemacht: Öl, Gas, Strom und Atomkraft. Alle im Land müssen sparen und wirtschaften, es wird früher und länger dunkel, kalt und teuer. Die Verbände fragen, wie sich die Mitglieder auf den Winter vorbereiten. Und sie wollen die Gasversorgung der Menschen sichergestellt sehen, die bei den sozialen Dienstleistern leben. Von der Politik hört man, dass die Wärmezufuhr unter Umständen unterbrochen werden muss; in öffentlichen Gebäuden müssen zudem die Temperaturen deutlich reduziert werden. Müssten dies die Leistungserbringer nicht auch tun?

Wie soll man überhaupt mit diesen hohen Kosten umgehen? Wie kann man die finanzielle Not bewältigt bekommen, als ein gemeinnütziges Unternehmen?

Zuerst einmal der Reihe nach.