Freitag, 30. Oktober 2020

Wann muss ein Persönliches Budget ausgezahlt werden?

Im neuen § 29 Abs. 2 S. 1 SGB IX steht lediglich:

„Persönliche Budgets werden in der Regel als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich.“

Wünschenswert wäre dagegen noch ein Satz wie dieser:

„Laufende Leistungen werden monatlich im Voraus ausgezahlt“.

Weil es so etwas nicht (mehr) gibt, sehen einige die Gefahr von absichtlichen Verzögerungen aufkommen, damit die Behörde es den Leistungsberechtigten mit dem Persönlichen Budget schwer tut. Aber ist das wirklich so?

Sonntag, 25. Oktober 2020

Tarifeinigung 2020 für den TVöD

Die Einigung war in Teilen schon erwartet worden. 

Die Gewerkschaften hatten 4,8 % verlangt, mindestens aber 150 Euro pro Monat. Laufzeit des Ganzen 12 Monate, und dann auch noch rückwirkend zum 1.9.2020. Das wäre für die Arbeitgeber eine wirtschaftliche Katastrophe geworden, weil es keine effektiven Möglichkeiten der Refinanzierung gegeben hätte – wobei wiederum…

Die Arbeitgeberverbände konterten mit einer Erhöhung „erst“ zum 1.3.2021 um 1 % (mindestens aber 50 Euro), zum 1.3.2022 um weitere 1 %, zum 1.3.2023 schließlich um 1,5 %, und noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie (steuer- und sozialabgabenfrei) in Höhe von 300 Euro. Das hätte Planungs- und Verhandlungsmöglichkeiten geschaffen, da gerade für soziale Einrichtungen jetzt die Verhandlungen beginnen über die Vergütungen in 2022.

Freitag, 23. Oktober 2020

Notizen aus einer Fachkonferenz in Hamburg

Trotz Corona geht es mit den Besprechungen und Konferenzen weiter. Vieles wird allerdings nur noch per Video-Chat abgehandelt, weniger mit Präsenzveranstaltungen geklärt. Die Themen sind wie immer vielfältig, zurzeit aber beherrscht eine Sache die Gespräche und verlangt einiges von den Beteiligten ab: der Personalmangel im Fachamt Eingliederungshilfe der Hamburger Sozialbehörde.

Daneben gibt es noch andere Themen, die einem zeigen, mit welchen Problemen die verschiedenen Institutionen zu tun haben.

(Die Fachkonferenz war übrigens sehr dünn besetzt und dauerte nicht lange.)

Montag, 12. Oktober 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 3)

Recht haben und Recht bekommen sind nach gängigem Wissen zwei verschiedene Dinge. Aber selbst wenn sie deckungsgleich sind, die mit dem langen Atem können in ihrem Rechtsirrtum verharren und die anderen mit einem bürokratischen Hürdenlauf aus der Puste (und zur Aufgabe?) bringen.

Vor zwei Jahren (Schuljahresbeginn 2018) wünschte sich eine Sorgeberechtigte eine bestimmte Person als Schulbegleitung. Jugendamt und der Magistrat der Stadt Bremen wollte das nicht, weil man angeblich die Eignung dieser Person nicht erwiesen sah. Man bestand von Seiten der Stadt auf einem Mitspracherecht, obwohl das Vertrauensverhältnis zwischen dem zu begleitenden Kind und seiner Schulassistenz über allem stehen sollte. Überhaupt hatte man so seine Zweifel an dem Erfordernis der Beschulung an der Regelschule (was von der Schule in ihrer ersten Stellungnahme anders gesehen wurde), wenn es doch eine spezielle Tagesschule für solche Kinder geben würde. Die schlechten Erfahrungen, die die Sorgeberechtigten mit den professionellen Diensten hatten, wurden nicht ernst genommen. In dieser Zeit fand keine Beschulung statt, es wurde keine Schulassistenz gewährt. Einen Hilfeplan und eine Zielvereinbarung, die als Voraussetzung für ein Persönliches Budget anzusehen ist, gab es nicht.

Den Rechtsweg zu bestreiten, ist in solchen Fällen das letzte Mittel. Wie sich ein solcher Weg der Wehrhaftigkeit gestalten kann, macht im vorliegenden Fall einfach sprachlos. Ein untergeordnetes Gericht sieht bei der Jugendhilfe kein Fehlverhalten, und unterstellt damit den Eltern ein Vereiteln und Verzögern. Das übergeordnete Gericht bestätigt dagegen das rechtsirrige Verhalten der Jugendhilfe und entscheidet zugunsten des Leistungsanspruchs auf eine Schulassistenz im Wege des Persönlichen Budgets.

Was dann?

Samstag, 3. Oktober 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 2)

Der Anspruch auf ein Persönliches Budget ist anscheinend nicht „einfach mal so“ durchzusetzen. Im ersten Teil ging es um einige gerichtliche Verfahren, die ziemlich gut endeten für die Eltern von leistungsberechtigten Kindern. Der Weg dahin war für diese Menschen allerdings recht steinig. Der letzte von den beiden vorgestellten Fällen, der zwar mit einem gerichtlichen Erfolg endete, beendete nicht die Auseinandersetzung, sondern war vielmehr ein erster Akt in einem Drama.

Das Drama deutete sich schon im Verfahren selbst an, entspann sich allerdings in den Folge-Monaten und führte zu einer Reihe von weiteren Verfahren. Dass sich wehren der Sorgeberechtigten, führte an der Stelle zu nichts. Hätte man nun klein beigeben müssen? Was nämlich folgte, kann man gut als einen „Flächenbrand“ bezeichnen, der viel Zeit und Ressourcen verschlang, jedoch zu nichts weiter führte. Die Sorgeberechtigten, die den eigenen Rechtsanspruch und des leistungsberechtigten Kindes durchzusetzen versuchten, das Jugendamt, was seine eigenen Vorstellungen platziert sehen wollte, und die Justiz, die darüber verhandeln musste.

„Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.“ – das ist auch mein Motto, was zugegebenermaßen häufig genug ein steiniger Weg in so manche Sackgasse gewesen ist.