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Dienstag, 19. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 3)

[Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, stellt sich nun die Frage, wie es mit Altersteilzeitarbeit weitergehen wird.

Dies ist der dritte Beitrag in einer Serie. Im ersten Beitrag ging es noch um diesen Wegfall der tariflichen Regelungen und der Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrats. Im zweiten Beitrag sollten die grundlegenden Bedingungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie dem Entgelt in der Altersteilzeit besprochen werden. In diesem Teil geht es um ein paar Nachteile, die sich auftun könnten, wenn man Altersteilzeit vereinbart.

 

Dienstag, 12. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 2)

 [Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, stellt sich nun die Frage, wie es mit Altersteilzeitarbeit weitergehen wird.

Dies ist der zweite Beitrag. Im ersten Beitrag ging es noch um diesen Wegfall der tariflichen Regelungen und der Frage nach der Mitbestimmung des Betriebsrats. Hier geht es um die grundlegenden Bedingungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie dem Entgelt in der Altersteilzeit. Im dritten Teil werden die Quellen aufgeführt.

 

Mittwoch, 6. März 2024

Altersteilzeit im Bereich des TVÖD (Teil 1)

[Hinweis: Das folgende betrifft TVÖD-Arbeitgeber bzw. solche, die mittelbar vom VKA vertreten werden.]

Weil der Tarifvertrag zur flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) nicht weiter verlängert wurde in der Tarifrunde 2023, entstand nun ein Problem bei denjenigen, die noch schnell und mal eben einen Altersteilzeitvertrag für die Zeit beginnend nach dem Kalenderjahr 2022 vereinbart hatten; also mit anderen Worten: Altersteilzeit sollte im Jahr 2023 beginnen.

Diese Verträge wären zurückzunehmen – von beiden Seiten.

Dies ist der erste Beitrag aus einer Serie, die sich mit der Altersteilzeit näher befasst. Im dritten Teil werden dann die Quellen aufgeführt. 

 

Dienstag, 31. Oktober 2023

Für 2024 müssten wieder Vergütungen vereinbart werden in Hamburg. Wie das so ist mit den Verhandlungen.

Für das Jahr 2024 müssen wieder in Hamburg die Vergütungen vereinbart werden. Welche Gedanken man sich dazu macht, ist im Folgenden für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfe (Kapitel 8 SGB IX) mal beschrieben.

Im vergangenen Jahr zeichnete sich mit der Inflation bei einigen Arbeitgebern, die dem TVöD zuzurechnen sind, ein enormer Kostendruck bei den Tarifverhandlungen ab. Dass das dann doch nicht so kam, wie man fürchtete, war zwar eine große Erleichterung, führte nunmehr allerdings zu einem Korrekturbedarf bei eben diesen Leistungserbringern (Basiskorrektur). Bei den Arbeitgebern, die einem anderen Tarifwerk zuzurechnen sind, wie zum Beispiel dem TV-L, wird es jetzt zu hohen Steigerungen kommen, die nicht unerheblich sind.

Angesichts der hohen Steigerungsraten, könnte ein Fehler in den Verhandlungen erhebliche Auswirkungen mit sich bringen. Aber das lässt sich momentan so gar nicht erkennen. Die Parteien streiten nicht – noch nicht zumindest.

Mittwoch, 26. April 2023

Eine kurze Nachlese zur vergangenen Tarifrunde im Öffentlichen Dienst

Am Tag danach reibt man sich schon ganz erstaunt die Augen. Was da passiert ist, steht irgendwie nicht im Einklang mit dem, was man eigentlich so erwartet hatte. War es das oder kommt da noch was? Die Gewerkschaften einigten sich jedenfalls mit den Arbeitgebern, weil man vielleicht mit der Befürchtung umgehen musste, hohe Steigerungen würden sich auf die Preise durchschlagen – die Inflation würde nicht zum Stillstand kommen, sozusagen.

Eine sogenannte Lohn-Preis-Spirale ist durchaus denkbar. Aber lässt sie sich aus den vorhandenen Daten irgendwie ableiten? Oder muss man vielleicht sogar eingestehen, dass es nicht wirklich eine Kopplung dieser beiden Dinge gibt?  


Montag, 24. April 2023

Die Tarifrunde 2023 beendet

Beide Tarifparteien folgten dem Schlichterspruch, was mich schon ein wenig erstaunt hat, weil man seitens der Gewerkschaft einen echten „Inflationsausgleich" herausholen wollte. Die Kampfansagen zu Beginn mussten kleinlauter ausfallen.

Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit TV-FlexAZ wird jedenfalls nicht mehr neu aufgelegt. Die Arbeitgeber sehen im Fachkräftemangel eine enorme Herausforderung, die nicht mehr belohnt werden soll. Man verzichtet zwar nun auf die Anspruchsquote, weil das Altersteilzeitgesetz nach wie vor gelten wird. Wenn sich jemand dafür interessiert, muss man sich mit dem Arbeitgeber verständigen.

Im Folgenden setze ich mich mit dem Ergebnis speziell für den SuE-Dienst auseinander.


Freitag, 31. März 2023

Die Tarifrunde 2023 ist diesmal was ganz anderes

Für mich kam der Entschluss dann doch unerwartet: Abbruch der Verhandlungen seitens der Gewerkschaften. Damit hatte ich zumindest nicht gerechnet; vielleicht ein paar andere schon.

Woran es gescheitert ist, ist angesichts der vielen Zahlen so gar nicht mal eben nachvollziehbar. Es muss ein wenig gerechnet werden, um einmal die Verhältnisse besser zu verstehen. Das letzte Angebot der Arbeitgeber war von daher gesehen vielleicht gar nicht so schlecht. Das aber, was vielleicht den Ausschlag gab für die Ablehnung der Gewerkschaften, bleibt vorerst im Dunkeln.

+++ Nachtrag vom 14.4.2023 +++

In die Schlichtung eingegangen ist das letzte, verbindliche Angebot der Arbeitgeber. Die „8-300“, die da am letzten Tag genannt wurden, waren das Ergebnis einer „Sondierung“. Und somit gänzlich unverbindlich.

Das Thema Altersteilzeit wird dagegen auch innerhalb der Arbeitgeber differenziert betrachtet. Angesichts des Fachkräftemangels will man den vorzeitigen Ausstieg von (Extrem-wichtigen) Fachkräften ganz und gar nicht, und schon gar nicht per Aufstockungsleistungen belohnen. Andererseits würde es jetzt wieder sehr kompliziert werden mit ATZ-Verträgen; denn die könnte es sowieso geben, verhindert wäre diese Möglichkeit des frühen Gehens überhaupt nicht und das Interesse ist nach wie vor groß.

+++ Nachtrag vom 5.4.2023 +++

Die Zukunft des Tarifvertrags zur Altersteilzeit ist vielleicht sogar ein gewichtiger Grund für das Scheitern gewesen: TV-FlexAZ. Beschäftigte, die bis zum 31.12.2022 die jeweiligen tariflichen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat, werden vom Bedingungswerk erfasst. Das gilt umgekehrt auch für die Arbeitgeber, die eine Überforderung geltend machen wollten. 

Mittwoch, 1. Februar 2023

Die Tarifrunde 2023 ist keine Fortsetzung des Tarifabschlusses 2022

Eine Frage stand noch aus: die SuE-Zulage.

Weil zeitgleich ein wenig Wissen von den Tarif-Experten die Runde macht, gibt es zuvor eine Wissensweitergabe. 

An meiner bisherigen Auffassung hat sich zwar nichts geändert. Trotzdem bekommt das Ganze ein wenig mehr Aufmerksamkeit, weil sich vielleicht andere Themen ergeben könnten; angefangen beim mickrigen 13. Gehalt bis hin zu einem neuen Tarifvertrag über die Bedingungen zu einer Altersteilzeitarbeit. 

Wie gesagt, Themen gibt es reichlich. Zwar wollten die Gewerkschaften keine spartenspezifischen Forderungen aufstellen, vielleicht werden diese vielen anderen Fragen dann eben allgemein verbindlich geklärt. 


Montag, 30. Januar 2023

Die Tarifverhandlungen im TVöD haben ihren ersten Tag

Die Termine stehen schon seit einiger Zeit fest. Am 24.1.2023 gab es das erste Treffen und die Parteien kamen – erwartungsgemäß – zu keiner Lösung. Ein Scheitern ist sozusagen schon eingepreist, denn man wird sich noch zweimal treffen und sehr wahrscheinlich Ende März die Lösung präsentieren.

Die Forderungen der Gewerkschaften sind durchaus verständlich. Die Ablehnung der Arbeitgeber allerdings auch. Man muss sich zwar damit auseinandersetzen, aber es geht mir dabei weniger um die Berechtigung oder sinnvolle Begründung des Ganzen, als vielmehr um die weiteren Konsequenzen. So ein Abschluss begünstigt zwar die Arbeitnehmer, er belastet die Arbeitgeber, die sich das Geld irgendwie wiederholen müssen.

Und wenn sie es geschafft haben, wie geht es dann weiter? – ein kleiner Blick in die Zukunft.


Samstag, 7. Januar 2023

Ein neues Jahr

Was im alten Jahr noch so passiert ist, gerade in Bezug auf das Thema Vergütungen, hat nun seine Brisanz verloren. Einige Erkenntnisse mussten schmerzlich wahrgenommen werden, in einigen anderen Fällen machte sich Erleichterung breit. Auch wenn die Entwicklungen bei den Kosten nach wie vor sehr kritisch zu sehen sind, es hat jetzt eher den Anschein, als ob es sich um technische Fragen handelt.

Die Vergütungen konnten jedenfalls gesteigert werden, die Energie- und Sachkosten werden sich erwartungsgemäß verteuern, ebenso wird es einen sehr politisch geprägten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst / TVÖD geben.


Montag, 7. November 2022

Vergütungen für 2023 verhandeln – besWF Hamburg

Die Verhandlungen sind im vollen Gange, kann man wohl sagen. Die Hamburger Sozialbehörde und die Verbände suchen nicht nur einfach ein Gespräch, sie sprechen schon über die ersten Zahlen und unterbreiten handfeste Vorschläge. Gerade weil es sehr viel Unsicherheit gibt zu den weiteren Kostenentwicklungen bei den Sach- und Personalkosten, braucht es eine intensive Abstimmung und eine differenzierte Vorgehensweise. Der Leistungsbereich der besonderen Wohnformen (besWF, ehemals als klassisch-stationäre Behindertenhilfe betitelt) ist dabei ein gutes Beispiel, weil es hier um eine ganze Bandbreite an Kostenarten gibt. Hinzu kommt dann auch noch, dass in Hamburg ein ganz eigenartiges Kalkulationsmodell erfunden wurde, was schon ein hohes Maß an Effizienz mit sich bringt: man muss Steigerungsraten verhandeln und nicht einzelne Kostenarten inhaltlich begründen.

Und doch wird man sich an der einen oder anderen Stelle im Klein-Klein verstricken können. Auch Steigerungsraten müssen begründet werden. Ein paar weitere Überlegungen…

+++ Nachtrag vom 18.11.2022 +++

Es engt sich jetzt kräftig ein bei den gegenseitigen Angeboten. Man ist sich jedenfalls erheblich näher gekommen sowohl bei den Personalkosten als auch bei den Sachkosten. Die Leistungserbringer verzichten auf den Nachholeffekt / Basiskorrektur bei den Sachkosten, sie bekommen dafür eine etwas höhere Steigerung bei den Personalkosten durchgeboxt. Wen es da nun stört, der muss jetzt noch ganz kurzfristig zu Nachverhandlungen gem. § 127 Abs. 3 SGB IX auffordern. Ansonsten wird es eine Steigerung bei den Personalkosten um etwa 10 % geben (inkl. Basiskorrektur), bei den Sachkosten liegt die Anhebung bei über 7 % für 2023. Darüber hinaus will man das Verfahren in Bezug auf Einmalzahlungen ein wenig verfeinern.

Das bedeutet, dass mehr denn je „nachhaltig“ gehandelt werden muss bei den Leistungserbringern: d.h. Stellenbewirtschaftung, Ausdünnen von akkumulierten Mehrarbeitsstunden, Kündigung und Neuverhandlung von Verträgen, die sich gerade erst verteuert haben.

+++

Montag, 10. Oktober 2022

Vergütungen für 2023 verhandeln – ein paar Überlegungen

 

Haben Sie schon Ihren Wunsch nach einem Anstieg bei den Vergütungen dem Leistungsträger mitgeteilt? Wenn nicht, dann mal los. Hier ein paar Gedanken-“Schnipsel” vom eigenen Schreibtisch.


Montag, 30. Mai 2022

Der neue Formularsatz bWF für Schleswig-Holstein - erste Überlegungen

In den letzten Jahren zeigte sich ein Bearbeitungsstau bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen aus dem BTHG. Weder die Leistungserbringer noch die Leistungsträger konnten sich in vielerlei Fragen einigen. Und ganz besonders die Frage nach dem Antragswesen für die neuen Vergütungen bekam reichlich Gegenwind. Letztendlich übernahm die Dachorganisation für die öffentlichen Leistungsträger in Schleswig-Holstein diese Aufgabe und erarbeitete eine sehr gut aussehende Excel-Datei.

Natürlich darf man bei so einer Mammut-Aufgabe keine Fehlerfreiheit erwarten – schon immer gab es diese „Bugs“, die etwas nicht berechneten. Aber nun mussten einige Forderungen aus dem BTHG umgesetzt werden, die einen ganz neuen Aufbau erforderlich machten. Und so ein neuer Aufbau verlangt, dass die Verhandler der Leistungserbringer einerseits den Umgang besser verstehen und andererseits die eigene Datengewinnung voranbringen.

Viele Leistungserbringer in Schleswig-Holstein wenden den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes an – aber nicht den TV-L, sondern den TVöD. Und bei dem hat es vor kurzer Zeit eine Tarifeinigung gegeben, obwohl die letzte noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 hatte. Diese neue Tarifeinigung führt zu Teuerungen bei den Arbeitgebern, so dass laufende Vergütungsverhandlungen diese Aspekte mitbedenken müssen. Wer es nicht tut, wird auf Dauer verlieren!


Mittwoch, 24. Juni 2020

Entwicklung der Löhne und Gehälter

Die Krise ist vorbei, denn es gibt immer mehr „andere“ Nachrichten. Im August 2020 wird es vermutlich einen weiteren Auftakt geben zu neuen Verhandlungen über die Bestimmungen des TVöD. Wenn das dann die Runde macht, werden auch die Leistungserbringer gezwungen sein, vermutete Kostensteigerungen mit den Leistungsträgern zu verhandeln. Schon jetzt weiß man aber, wo es neue Löhne geben wird.

+++ Nachtrag vom 25.6.2020 +++

Für die Rentnerinnen und Rentner soll es eine Nullrunde geben in 2021. Das klingt angesichts der gewerkschaftlichen Beschlüsse wie ein Gegen-Signal.

+++ Nachtrag vom 30.6.2020 +++

Der Mindestlohn soll zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro, zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro, zum 1.1.2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro steigen. Das wären dann 1,10 Euro mehr in zwei Jahren oder, in Prozenten ausgedrückt, 2,67 % bis Juli nächsten Jahrs und weitere 8,85 % im folgenden. Das ist "relativ" gesehen eine Menge.

Montag, 4. März 2019

Tarifergebnis im TdL – Tarifrunde 2019

Und diese Tarifrunde ging dann auch recht schnell zu Ende (Bsirske: „zwei Nächte durchgemacht“). Die Steigerungen sind teils beachtlich, weil Mindestbeträge vereinbart worden sind. In den unteren Entgeltgruppen ergeben sich damit sehr deutliche Steigerungsraten von wenigstens 4 oder 5 % alleine schon für das Jahr 2019.

Es ergibt sich aber nun die Schwierigkeit für Leistungserbringer, diese Steigerungen refinanziert zu bekommen. Die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2019 sind bereits gelaufen. Und noch vor zwei Jahren wurde die Möglichkeit besprochen, damals schon abzuschließen, damit man sich konzentriert an die Umsetzung des BTHG machen kann. Wenn seinerzeit noch mit niedrigeren Steigerungen gerechnet worden ist, werden diese Leistungserbringer ein Problem haben.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

+++

Samstag, 18. August 2018

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in Hamburg (TVöD)


Über diese Sache kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln. Am 17./18.4.2018 verkündeten Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass man sich geeinigt hätte nach „schwierigen Verhandlungen“. Und noch immer müssen Arbeitnehmer darauf warten, dass ihnen rückwirkend zum 1.3.2018 eine Entgelterhöhung gezahlt wird.

+++ Nachtrag vom 30.8.2018 +++

Es hat jetzt eine Verständigung gegeben zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband AVH.

+++ Nachtrag vom 6.11.2018 +++

Die Gewerkschaft Ver.di – Landesbezirk Hamburg – hat die Tarifverträge nun unterschrieben. Aber es steht noch die Unterschrift der DBB Beamtenbund-Tarifunion aus. Somit müssten alle Zahlungen, die auf der Grundlage der neuen Entgelte stattfinden, unter dem Vorbehalt der Rückforderung gestellt werden. 

Weil das neue Tarifwerk noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, kann es derzeit auch nicht aktualisiert und veröffentlicht werden.


Dienstag, 17. April 2018

Tarifergebnis für den Bereich des TVöD - Tarifrunde 2018


Das ging dann doch recht schnell mit der Einigung. Und wie immer werden beide Seiten von einem Erfolg sprechen, weil für die Einen die Kostenbelastung sich auf eine lange Laufzeit verteilen kann und für die Anderen die Löhne, insbesondere für die niedrigen Entgeltgruppen, deutlich steigen.

Aber alles steht natürlich zur Stunde unter dem Vorbehalt der entscheidenden Gremien auf beiden Seiten.

Mittwoch, 14. Februar 2018

Erster Aufschlag in den Tarifverhandlungen um den TVöD

Es ging eigentlich schon los mit der Kündigung. Was die Metaller abgeschlossen hatten, war also nicht wirklich das „Bahn-Frei“ für die jetzigen Forderungen von VERDI. Und natürlich widerspricht man seitens des Verbands der kommunalen Arbeitgeber – wie immer. 

Was verhandelt werden soll, kann sich neben den kommunalen Arbeitgebern auch auf diejenigen auswirken, die eigentlich nur ihren Lebensabend in Ruhe genießen wollen. Gerade weil die Tarifbindung mittlerweile als wirtschaftlich angemessen vom Gesetzgeber anerkannt worden ist, kann man mit einer Übernahme dieser Kostensteigerungen in Pflegesätze und andere Vergütungen rechnen. Das wird unter Umständen die Menschen in Heimen betreffen, die einen Eigenanteil leisten müssen.

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Es geht los mit der Tarifrunde 2018 im Bereich des TVöD

Die Gewerkschaften Ver.di und DBB haben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zum 28.2.2018 die Entgelte gekündigt. Gleichzeitig wurde eine erste Verhandlungsrunde für den 26.2.2018 zwischen diesen Tarifparteien vereinbart. Es zeigt sich aber schon jetzt, dass die Verhandlungen noch lange andauern werden. Weitere Termine hat man vorsorglich bis in den April hinein geplant.

Das kann dann trotzdem teuer werden und es ergeben sich somit neue Rechengrößen.

Freitag, 8. Dezember 2017

Überstundenzuschläge als Risiko für Leistungserbringer - Überlegungen zum BAG-Urteil vom 23.3.2017

Am 23.3.2017 gab es ein Urteil des 6. Senats beim Bundesarbeitsgericht in Bezug auf die Zahlung von Zuschlägen für Überstunden. Der Kläger war als Teilzeitkraft in Wechselschicht (Schichtarbeit) beschäftigt bei einem Arbeitgeber, der den TVöD anwendet. Man stritt um Zuschläge für Überstunden, die nach dem Tarif dann zu zahlen sind, wenn ein zeitlicher Ausgleich für diese Mehrarbeit nicht stattgefunden hat.

Das Besondere an diesem Urteil ist aber, dass es zu einer Verteuerung der Leistungserbringung führt, die wiederum so von den Verhandlungspartnern bzw. Leistungsträgern nicht übernommen wird. Es geht dabei auch nicht um ein paar kleine Beträge, sondern es kann hier zu einem dauerhaften Verlustrisiko führen, was die Handlungsfähigkeiten der leistungserbringenden Arbeitgeber schmälert.