Samstag, 26. Oktober 2019

Update zu BTHG: Lebensmittelversorgung könnte wie viel kosten

Am 2.9.2019 hatte ich über die möglichen Kosten der Lebensmittelversorgung einen Beitrag veröffentlicht.

Es sind jetzt neue Sachbezugswerte im Umlauf, die sich vielleicht kostenerhöhend auswirken können. Geplant sind also diese Beträge für § 2 Abs. 1 der Sachbezugsverordnung (SvEV):

a)      Frühstück 1,80 Euro (in 2019: 1,77 Euro)
b)      Mittag oder Abendessen jeweils 3,40 Euro (3,30 Euro).

Damit zeigt sich aber auch, dass meine Übersicht einen Fehler enthält. Dies wird jetzt korrigiert und neu bewertet. Und dazu auch gleich ein paar weitere Ergänzungen, die sich in den letzten Wochen aufgetan haben.

Mittwoch, 23. Oktober 2019

Mobile Ambulante Betreuung ist sowas wie Tagesförderung für die BGW-GFT

Seit dem 1.1.2019 gibt es eine Neuordnung bei den berufsgenossenschaftlichen Gefahrtarifen. Was wirklich neu ist, sind die sich dahinter verbergenden Strukturschlüssel, die eine etwas genauere Zuordnung möglich machen. Diese Daten sind aber nicht öffentlich. Wenn man sich als versichertes Unternehmen mit einer „unangemessenen“ Gefahrenklasse konfrontiert sieht, muss man das Gespräch mit der BGW suchen, um über den Strukturschlüssel (den man nicht kennt) eine mögliche Neuzuordnung zu erreichen.

Bei der mobilen, ambulanten Betreuung hat es eine erhebliche Neubestimmung gegeben. Die Gefahrenklasse für eine ambulante Eingliederungshilfe würde sich jetzt im Vergleich zu früheren Jahren fast halbiert haben – nämlich von zuvor 6,07 auf 3,93 bzw. für das Jahr 2019 von 5,91 auf 3,66.

Donnerstag, 17. Oktober 2019

Mindestlohn – 12 Euro und Beschäftigungsverluste

Vor einiger Zeit titelte das Handelsblatt: „Ökonomen warnen vor einer Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro“ (26.6.2019). Experten befürchten den Verlust von Arbeitsplätzen, wenn die Lohnuntergrenze angehoben wird. Eine gut klingende Bilanzziehung, wie es der DGB mit seiner Mindestlohnkonferenz zu dieser Zeit beabsichtigte, ist einfach nur verfrüht, so die Kritik. Die in den gesetzlichen Mindestlohn gesetzten Hoffnungen haben sich bisher „nicht komplett erfüllt“.

Im Artikel wird konstatiert: „Dem deutschen Jobwunder hat die staatliche Lohnregulierung jedenfalls nicht merkbar geschadet.“

Wie immer darf man solche Sachen nicht isoliert betrachten.

Donnerstag, 10. Oktober 2019

Was uns betreffen wird

Ein Fernsehbeitrag über das Leben von schwerstmehrfach-behinderten Menschen in einem Heim in Griechenland zeigte sehr verstörende Bilder von einem Leben als gefesselter, eingesperrter, abgestellter, vom Rest der Gesellschaft isolierter Mensch. Journalisten, die zum zweiten Mal das Heim besuchten, um sich sogenannte „Verbesserungen“ anzusehen, zeigten ein sehr verstörendes Bild.

Es ist ja nur in Griechenland, kann man denken. Hier wird es sowas natürlich nicht geben. Kann man denken.

Natürlich ist das schon ein Extrem. Aber es gibt auch hierzulande fürsorglich Denkende, die es nur gutmeinen und sich mit Verbesserungen brüsten wollen, die von den Menschen, die mit diesen Verbesserungen leben müssen, nicht so gesehen werden. Die Förderung des behinderten Schulkindes soll zum Beispiel auf eine ganz besondere Art und Weise verwirklicht werden, die mir wiederum zu denken gibt. Gerade weil es kürzlich zwei Wahlen gab und demnächst eine weitere ansteht, kann man sich gut diese Denkweisen mal ansehen. Was man jedoch findet, ist nicht wirklich durchdacht. Es passt irgendwie nicht.

Montag, 7. Oktober 2019

Neue Verträge zum Wohnen in einer besonderen Wohnform

Es überrascht, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch immer viele Vertragsmuster zum Wohnen in den neuen „besonderen Wohnformen“ im Umlauf sind. Kann es sein, dass einige Leistungserbringer noch nichts unternommen haben?

In Hamburg jedenfalls gab es kürzlich ein Schreiben an Leistungserbringer, dass sie in einer Liste alle bei ihnen lebenden Personen erfassen sollen, die einen WBVG-Vertrag abschließen werden, es aber bislang noch nicht getan haben. Mitgeteilt werden neben Namen und Geburtsdatum der Bewohner die zu vereinbaren Gesamtkosten der Unterkunft. Diese Angaben sollen dazu dienen, dass eine „zeitgerechte Verfügung und Auszahlung der Leistungen zum 1.1.2020 sichergestellt ist“, so die Aufforderung der Hamburger Sozialbehörde. Damit auch klar ist, welche Verträge bereits als abgeschlossen (oder vorliegend) anzusehen sind, ist dies kenntlich zu machen. Zusätzlich soll vermerkt werden, ob eine Direktzahlung der Unterkunftskosten und / oder der Versorgungsmittel von der Sozialbehörde an den Leistungserbringer erfolgen soll.

Als Termin für die Rückmeldung ist zwar der 15.11.2019 angesetzt worden, es wurde aber erwartet, dass die Verträge bis Ende September 2019 an das Fachamt Eingliederungshilfe gelangen. Im Anschreiben heißt es: „Solange keine unterzeichneten Verträge vorliegen, werden die Leistungen lediglich im Rahmen der Übergangslösung ´Listenverfahren` vorläufig bewilligt.“

Das Listenverfahren soll also nur die Personen betreffen, die bis Ende Oktober noch gar keine Miet- oder WBVG-Verträge abgeschlossen haben.

Im Folgenden aber nun eine Beschreibung dieser WBVG-Verträge, wie sie im wahrscheinlichsten Fall zur Unterschrift anstehen.

Dienstag, 1. Oktober 2019

BTHG: Umsatzsteuer vielleicht doch, obwohl nicht

Am 21.8.2019 gab es nun eine Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bezüglich einer Frage aus dem Paritätischen Gesamtverband. Diese Mitteilung ist an sich schon mal ganz hilfreich in Bezug auf die kurzfristige Beherbergung. Was aber nach wie vor aussteht, ist die Klärung, ob oder ob nicht eine Umsatzsteuer auf die Lebensmittel-Versorgung und andere Haushalts-Leistungen zu berechnen ist.

Daraus wiederum kann ein erhebliches wirtschaftliches Risiko erwachsen für die Leistungserbringer, wenn die Frage nicht endlich bald geklärt ist. Werden die Leistungserbringer dann vorsorglich eine Umsatzsteuer anmelden und abführen?