Es sind neue Gefahrtarife veröffentlicht worden von der
Berufsgenossenschaft. In manchen Fällen wird ein Anstieg bei den
Aufwendungen stattfinden, aber es gibt auch Beitrags-Absenkungen.
Wie immer kommt es darauf an.
Beitragssätze
Für das Jahr 2019 hat es jetzt eine Änderung der
Tarifstellen und Gefahrenklassen gegeben. Die Änderung ist notwendig geworden,
da die alten Werte für die Beitragsberechnung schon etwas veraltet waren (noch
vor 2013) und nicht mehr die Belastungen in den Gewerbezweigen angemessen
widergibt. Darüber hinaus hat man einige strukturelle Anpassungen bei
verschiedenen Gefahrtarifstellen vorgenommen.
Für das Jahr 2017 liegt der Beitragsfuß für
gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Einrichtungen bei 1,97. Im Jahr davor
musste man noch mit 2,00 rechnen. Wie sich dieser Satz in der Zukunft ändern
wird, steht noch aus.
Darüber hinaus findet sich eine Ausgleichsumlage der
Wohlfahrtspflege. Mit dieser Abgabe sollen die Entschädigungsleistungen für
ehrenamtlich Tätige über alle Gefahrtarifstellen gleichmäßig verteilt werden.
Es hat sich immer wieder gezeigt, dass der Einsatz von Ehrenamtlichen tatsächlich
an ganz anderen Gefahrenstellen stattfindet, als der von hauptamtlich
Beschäftigten. Außerdem kann ein Brutto-Entgelt nicht herangezogen werden, weil
für ehrenamtlich Tätige keins bezahlt wird. Der Beitragssatz für das Jahr 2017
liegt bei 0,09, im Vorjahr betrug er noch 0,11.
Die Formel und
das Ergebnis
Gerechnet wird nach folgender Formel:
Beitrag 1 = Brutto-Entgelt x Gefahrklasse (des jeweiligen
Gewerbezweigs) x Beitragsfuß 1,97 / 1.000
Beitrag 2 = Brutto-Entgelt x Ausgleichsumlage / 1.000
Gesamt-Beitrag aus der Summe von Beitrag 1 und Beitrag 2
Im Ergebnis zeigen sich nunmehr einige teils deutliche
Änderungen. Für Geschäfts- und Verwaltungsstellen reduziert sich der
BGW-Beitrag im Jahresvergleich um etwa 11 %, wobei aber der Beitrag selber noch
immer knapp 1 % in Bezug auf das Brutto-Entgelt ausmacht. Bei den stationären
Wohnformen gab es dagegen einen Anstieg um 4 %, aber die Beiträge selber
belaufen sich in Bezug zu den Brutto-Entgelten auf deutlich unter 1 %.
Ambulante Dienste wiederum können von einem Rückgang des Beitrags um 4 % profitieren,
aber in Bezug zum Brutto-Entgelt liegt der Beitrag bei über 1 %. Bei den
Arbeitshilfen findet sich eine Tabelle.
Man sollte sich noch einmal mit den Strukturen, die im
Gefahrtarif beschrieben sind, auseinandersetzen und prüfen, ob es vielleicht
eine Änderung gegeben hat, die auf einen selber zutrifft. Für die
Wirtschaftsplanung könnte man die Auswirkungen auf den eigenen Personalaufwand
hochrechnen, wenn es denn überhaupt relevant wäre. Und schließlich handelt es
sich hier wie immer um einen kleinen Kostenbaustein, der die
Leistungserbringung unter Umständen verteuert – also eine weitere Position, die
für Vergütungsverhandlungen benötigt wird.
CGS
PS:
„Inklusionsbetriebe“ wurden jetzt der Gefahrtarifstelle
17 zugeordnet (siehe dazu auch meinen letzten Beitrag vom 26.8.2018.
Quellen:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW)
„BGW-Beitragsbescheide prüfen“
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BGW-Beitragsbescheide prüfen, weil sich die
Gefahrenklassen geändert haben – eingegliedert.blogspot.com