Sonntag, 4. November 2018

BGW-Beitragsbescheide prüfen, weil sich die Gefahrenklassen geändert haben


Es sind neue Gefahrtarife veröffentlicht worden von der Berufsgenossenschaft. In manchen Fällen wird ein Anstieg bei den Aufwendungen stattfinden, aber es gibt auch Beitrags-Absenkungen.

Wie immer kommt es darauf an.


Beitragssätze

Für das Jahr 2019 hat es jetzt eine Änderung der Tarifstellen und Gefahrenklassen gegeben. Die Änderung ist notwendig geworden, da die alten Werte für die Beitragsberechnung schon etwas veraltet waren (noch vor 2013) und nicht mehr die Belastungen in den Gewerbezweigen angemessen widergibt. Darüber hinaus hat man einige strukturelle Anpassungen bei verschiedenen Gefahrtarifstellen vorgenommen.

Für das Jahr 2017 liegt der Beitragsfuß für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Einrichtungen bei 1,97. Im Jahr davor musste man noch mit 2,00 rechnen. Wie sich dieser Satz in der Zukunft ändern wird, steht noch aus.

Darüber hinaus findet sich eine Ausgleichsumlage der Wohlfahrtspflege. Mit dieser Abgabe sollen die Entschädigungsleistungen für ehrenamtlich Tätige über alle Gefahrtarifstellen gleichmäßig verteilt werden. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass der Einsatz von Ehrenamtlichen tatsächlich an ganz anderen Gefahrenstellen stattfindet, als der von hauptamtlich Beschäftigten. Außerdem kann ein Brutto-Entgelt nicht herangezogen werden, weil für ehrenamtlich Tätige keins bezahlt wird. Der Beitragssatz für das Jahr 2017 liegt bei 0,09, im Vorjahr betrug er noch 0,11.


Die Formel und das Ergebnis

Gerechnet wird nach folgender Formel:

Beitrag 1 = Brutto-Entgelt x Gefahrklasse (des jeweiligen Gewerbezweigs) x Beitragsfuß 1,97 / 1.000

Beitrag 2 = Brutto-Entgelt x Ausgleichsumlage / 1.000

Gesamt-Beitrag aus der Summe von Beitrag 1 und Beitrag 2

Im Ergebnis zeigen sich nunmehr einige teils deutliche Änderungen. Für Geschäfts- und Verwaltungsstellen reduziert sich der BGW-Beitrag im Jahresvergleich um etwa 11 %, wobei aber der Beitrag selber noch immer knapp 1 % in Bezug auf das Brutto-Entgelt ausmacht. Bei den stationären Wohnformen gab es dagegen einen Anstieg um 4 %, aber die Beiträge selber belaufen sich in Bezug zu den Brutto-Entgelten auf deutlich unter 1 %. Ambulante Dienste wiederum können von einem Rückgang des Beitrags um 4 % profitieren, aber in Bezug zum Brutto-Entgelt liegt der Beitrag bei über 1 %. Bei den Arbeitshilfen findet sich eine Tabelle.

Man sollte sich noch einmal mit den Strukturen, die im Gefahrtarif beschrieben sind, auseinandersetzen und prüfen, ob es vielleicht eine Änderung gegeben hat, die auf einen selber zutrifft. Für die Wirtschaftsplanung könnte man die Auswirkungen auf den eigenen Personalaufwand hochrechnen, wenn es denn überhaupt relevant wäre. Und schließlich handelt es sich hier wie immer um einen kleinen Kostenbaustein, der die Leistungserbringung unter Umständen verteuert – also eine weitere Position, die für Vergütungsverhandlungen benötigt wird.

CGS



PS:

„Inklusionsbetriebe“ wurden jetzt der Gefahrtarifstelle 17 zugeordnet (siehe dazu auch meinen letzten Beitrag vom 26.8.2018.



Quellen:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
www.bgw-online.de  

„BGW-Beitragsbescheide prüfen“





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