Freitag, 20. Dezember 2019

Plan C, weil es Probleme gibt

Der Systemumbruch kommt, aber es wird ganz schön holprig.

Die Hamburger Sozialbehörde hat jetzt mit Verbänden und einigen Leistungserbringern darüber beraten, was mit einer noch beträchtlichen Anzahl an unbearbeiteten Fällen geschehen soll; beträchtlich deshalb, weil wohl fast jede vierte leistungsberechtigte Person formal nicht umgestellt worden ist auf den SGB IX-Bereich. Die Leistungserbringung ist effektiv davon nicht betroffen, auch wenn man im schlimmsten Fall von einem relativ hohen Zahlungsausfall ausgehen kann. Aber das bezieht sich natürlich nicht auf alle Bewohner eines Einrichtungsträgers.

Im Ergebnis gab es die Verständigung, dass zur Abwendung eines finanziellen Risikos die Hamburger noch im Januar 2020 das bezahlen, was im Dezember 2019 vergütet wurde. Über eine spätere Rückrechnung würde man mögliche Differenzen getilgt bekommen, so dass die Belastungen recht gering ausfallen würden.

Das alles klingt nach einem guten Plan.

Und dann gibt es noch das Thema „Mehrbedarf“, was viele Leistungserbringer offenbar nicht auf dem „Plan“ haben. Ein gemeinschaftliches Mittagessen in einer WfbM, einer Tagesförderstätte oder einem anderen Anbieter tagesstrukturierender Leistungen sollte vorher in einem Nachtrag geregelt sein, damit die Kosten auch übernommen werden können. Stattdessen werden aber ganz andere Themen bearbeitet, die so gar nichts mit der aktuell anstehenden Umstellung zu tun haben.

Freitag, 6. Dezember 2019

BTHG: Es geht jetzt ohne Barbeträge weiter

Zum 1.1.2020 wird es einen bedeutenden Systembruch geben. Die Vollversorgung wird dann abgeschafft. Alle Menschen, die in den (umbenannten) besonderen Wohnformen leben, sollen sich aus eigenen Mitteln, die ihnen dann zustehen selbst versorgen.

Damit wird es aber nun einiges an Arbeit geben für die rechtlichen Betreuer. Gerade weil die Versorgung in der Übergangsphase nicht sichergestellt sein muss, sollten Anträge bei den Grundsicherungsämtern vorsichtshalber gestellt werden.

+++ Nachtrag vom 16.2.2020 +++

Wie sich zeigt, ist bei einigen Personen wider Erwarten ein Barbetrag an Leistungserbringer gezahlt worden. Die Größenordnung liegt aber vermutlich bei einem von hundert Leistungsberechtigten. 

Da sich diese Beträge aber vermutlich in einer "Gesamt"-Zahlung befinden, ist die Entdeckung sehr zweifelhaft. 

+++ Nachtrag vom 12.12.2019 +++

Leistungserbringer, die schon in den ersten Januar-Tagen einen Bankeinzug vornehmen wollen, sollten sich gedulden. Es muss damit gerechnet werden, dass die Gelder vom Grundsicherungsamt noch nicht bei den Klienten eingegangen sind. 

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Mittwoch, 4. Dezember 2019

Mit einem neuen Gesetz für bessere Löhne in der Pflege

Mit dem neuen Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) soll dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Möglichkeit gegeben werden, einheitliche Mindeststandards bei den Löhnen für die gesamte Pflege-Branche per Rechtsverordnung zu erlassen. Um das zu erreichen, soll eine Kommission ins Leben gerufen werden, die über die Arbeitsbedingungen in der gesamten Pflege-Branche berät und einen Antrag für eine bundesweit geltende Rechtsverordnung unterbreitet, welche das Lohnniveau verbessern hilft.

Erste Gespräche finden derzeit wohl schon statt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Wer aber noch fehlt, sind die kirchlichen Arbeitgeber.