Freitag, 13. November 2020

Vergütungen verhandeln für 2021

Mit der Tarifeinigung vom 25.10.2020 sind jetzt Hochrechnungen möglich für den Wirtschaftsplan 2021 und von Neu-Vergütung für die Fachleistungen.

Zwar konnten sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen mit ihren 4,8 % und dem Sockel von 150 Euro, aber das Ergebnis wird sehr wahrscheinlich die Geldentwertung an anderer Stelle aufwiegen. Für die Leistungserbringer sind nun jedenfalls Mehraufwendungen entstanden, die wieder eingeholt werden müssen. Die Tabellenentgelte sowie die sich darauf beziehenden, übrigen Entgeltbestandteile werden zum 1. April um 1,4 % bzw. ein Jahr später sogar um 1,8 % steigen. Das bedeutet aber, dass in den Vergütungsverhandlungen der unterjährige Effekt herausgerechnet werden muss.

Das ist so jedoch nicht ganz richtig, argumentieren wiederum die Verhandler der Leistungserbringer, weil die Steigerungsrate dank des Sockelbetrags relativ höher liegt in den unteren Entgeltgruppen. Und in anderen Bereichen fällt die Steigerungsrate sehr hoch aus, weil eine Zulage sich erhöht hat; aber das ist nicht überall so, das Gegenargument.

Was ist dann noch mit der Corona-Sonderzahlung, die schon in 2020 zu zahlen ist?