Schnell kommt bei
solchen Dingen die Idee auf, man könnte als Verein gemeinnützig tätig sein. Was
das bedeutet, soll hier mal umrissen werden. Angesprochen wird folgendes:
Die Gründung eines
eingetragenen Vereins (e.V.) umfasst die Verabschiedung einer Satzung in einer
Gründungsversammlung, die Bestimmung eines Vorstands und die Anmeldung beim
Amtsgericht. Der Vorstand ist verpflichtet, nicht nur über Tätigkeiten, sondern
auch über Vermögenstransaktionen Rechenschaft abzulegen, einschließlich einer
geordneten Einnahme-Überschuss-Rechnung und einer Vermögensübersicht.
Sozial-tätige
Vereine unterliegen steuerlichen Erleichterungen, wenn die Geschäftsführung
ausschließlich bestimmten, steuerbegünstigten Zwecken dient. Allerdings ist
dabei die zeitnahe Verwendung von erhaltenen Mitteln für diese Zwecke erforderlich,
es sei denn, die Bruttoeinnahmen liegen bei höchstens 45 Tsd. Euro oder es
handelt sich z.B. um Erbschaften.
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