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Samstag, 16. Dezember 2023

Wohnprojekt. Gemeinnütziger Verein.

Schnell kommt bei solchen Dingen die Idee auf, man könnte als Verein gemeinnützig tätig sein. Was das bedeutet, soll hier mal umrissen werden. Angesprochen wird folgendes:

Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) umfasst die Verabschiedung einer Satzung in einer Gründungsversammlung, die Bestimmung eines Vorstands und die Anmeldung beim Amtsgericht. Der Vorstand ist verpflichtet, nicht nur über Tätigkeiten, sondern auch über Vermögenstransaktionen Rechenschaft abzulegen, einschließlich einer geordneten Einnahme-Überschuss-Rechnung und einer Vermögensübersicht.

Sozial-tätige Vereine unterliegen steuerlichen Erleichterungen, wenn die Geschäftsführung ausschließlich bestimmten, steuerbegünstigten Zwecken dient. Allerdings ist dabei die zeitnahe Verwendung von erhaltenen Mitteln für diese Zwecke erforderlich, es sei denn, die Bruttoeinnahmen liegen bei höchstens 45 Tsd. Euro oder es handelt sich z.B. um Erbschaften.

 

Montag, 11. Dezember 2023

Vergütungen 2024 besondere Wohnformen und mehr in Hamburg

Vorab dies: Es gibt zwei Beschlüsse zur pauschalen Anhebung 2024. Die Beschlüsse sind jedoch im Prinzip gleich, weil sie die Leistungen der Eingliederungshilfe-Leistungserbringer betreffen, aber nach unterschiedlichen Gesetzen ausfallen. Leistungserbringer, die eine Service-Wohnanlage betreiben (HmbWBG), erhalten eine Steigerung aus dem Beschluss der VK SGB XII. Was die EGH-Fachleistungen anbelangt, gilt das Ergebnis aus dem Beschluss der VK SGB IX.

Das Folgende ist eine Zusammenfassung der Beschlüsse, angereichert mit eigenen Gedanken.

 

Mittwoch, 6. Dezember 2023

Wohnprojekt. Rechtsformen.

Im letzten Beitrag zu der Sache mit dem Wohnprojekt „ein Leben nach dem Elternhaus“ benannte ich die verschiedenen Akteure und Rollen sowie die Möglichkeiten zum Zusammenschluss als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wie auch die des eingetragenen Vereins (e.V.). Was dabei zu kurz kam, war die haftungsrechtliche Sicht auf die Dinge.  

Das Problem wäre ja, dass Sie und die Kerngruppe, die da etwas kaufen oder finanzieren wollen, nicht nur klären müssen, wie das Zug-um-Zug-Geschäft mit dem Verkäufer vonstattengehen soll, sondern wie es da mit der Haftung aussieht. Also auch wenn im letzten Beitrag diese „juristischen Hüllen“ angesprochen wurden, das Folgende sozusagen als Wiederholung und Bestärkung. 

Mittwoch, 29. November 2023

Wohnprojekt. Kerngruppe-Zusammenschluss.

In meinem ersten Beitrag zu der Sache mit dem Wohnprojekt „ein Leben nach dem Elternhaus“ ging es noch um die ersten Schritte beziehungsweise die Gehversuche. Bei einem kleinen Wohnprojekt im schönsten Bundesland der Welt Schleswig-Holstein durfte ich nunmehr Mit-Macher sein und die Kerngruppe bei der Umsetzung aktiv mit-begleiten.

Die Kerngruppe aus engagierten Eltern hatte sich, wie angedeutet, bereits gefunden. Und damit wäre die Findungsphase eigentlich abgeschlossen – aber nur „eigentlich“, weil es trotzdem noch einiges zu klären gab, bevor es in die zweite Phase, der Schaffensphase (d.h. Finanzierung der Anschaffung eines Wohnhauses), gehen konnte. Welche Punkte anzusprechen waren, sind im Folgenden aufgeführt.

In dieser weiter bestehenden Findungsphase sind zu unterscheiden die drei Arten von Akteuren (Eltern, Kinder und Mitbewohner) sowie die drei Arten von Rollen (Eigentümer, Mieter, Zugehörige). Akteure können die unterschiedlichsten Rollen einnehmen, wichtig ist dann jedoch das Auftreten gegenüber Dritten (als interessierte Zugehörige, als entscheidende Gesellschafter). Interessant sind zu diesem Zeitpunkt die Bestimmungen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die zu Vereinen. Was allerdings ebenfalls erstellt werden sollte, wäre ein Konzept zu diesem Projekt.

 

Dienstag, 21. November 2023

Eltern organisieren sich zum Wohnprojekt

Wenn aus den Kindern endlich Erwachsene werden, werden sie flügge und ziehen aus. Kinder mit Behinderung möchten das vielleicht auch ganz gerne, aber das Wie stellt sich als eine sehr hohe Hürde dar – nicht nur für die Kinder selbst, die Eltern haben ebenfalls so ihre Bedenken.  

Klar, da gibt es zum einen die Eltern, die einfach nur klammern und nicht loslassen können. Sie sehen in den Kindern noch die kleinen hilflosen Wesen, manche von ihnen haben ja immerhin mit diversen Einschränkungen zu kämpfen, so dass sie stets als „hilflos“ gelten. Und dann wieder sind unter diesen Hilflosen sogar richtig „Wilde“, die es kaum erwarten können, ihr Leben endlich selbstbestimmt anzupacken ohne die nervigen Eltern.

Wie geht man also vor? – Seit geraumer Zeit machen Wohnprojekte die Runde. Eltern und Zugehörige der Herangewachsenen mit Einschränkungen organisieren sich und „ein Leben nach dem Elternhaus“.

Und darum geht es im folgenden Beitrag.

 

Montag, 6. November 2023

Notizen zu einem erneuten Treffen mit einem Finanzexperten

Alle Jahre wieder, könnte ich sagen, kommt es zu einem Treffen mit Finanzexperten. Vielleicht liegt das irgendwie an der Jahreszeit, dass es überall nach Geld „riecht“. Vielleicht ist es auch nur reiner Zufall.

Auch in einem sozialen Unternehmen geht es ums Geld. Die Mittel, die man bisher angespart hat, sollten natürlich wieder zurück in das Gemeinwohl gehen, aber wenn es keine gute Gelegenheiten dafür gibt, wie zum Beispiel ein neues Wohnhaus für den besonderen Personenkreis, dann muss halt abgewartet werden. Abwarten kostet Zeit, und Zeit ist Geld. Wohin damit? – Sparbuch? Tagesgeld, Festgeld?? – Und da braucht man schon jemanden an der Seite, der sich ein wenig besser damit auskennt.

Die Geldanlage in Aktien wird es in den seltensten Fällen geben, die Anlage in Aktienfonds vermutlich dagegen schon viel öfter. Doch bei diesem Treffen ging es vornehmlich um Anleihen. Die werden nämlich sehr interessant und bieten zugleich eine schöne Aussicht auf Gewinne (irgendwann in der Zukunft?). Trotzdem sollten Anleger vorsichtig sein, so die Warnung. Und das klingt schon wieder nach einem Wechselbad der Gefühle. Worum geht es also?


Donnerstag, 28. September 2023

Das könnten Hamburgensien sein

Wenn etwas für Hamburg einzigartig, unverwechselbar, ein typisches Hamburger Ding ist, dann kann man es als „Hamburgensie“ bezeichnen. So etwas gibt es nur in der Freien und Hansestadt.

Der folgende Beitrag ist so eine Geschichte, die irgendwie an etwas erinnert, was es schon mal vor ein paar Jahren speziell in Hamburg gab. Zuerst kommt man da gar nicht so drauf, weil es um ein scheinbar sehr allgemeines Problem geht, was in anderen Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung und überhaupt ebenfalls so gibt. Probleme spricht man an, damit Lösungen gefunden werden – soweit ist auch alles richtig gemacht worden.

Es geht in diesem Beitrag jedenfalls nicht um eine Erklärung oder einen Lösungsvorschlag. Ich will einfach nur mal so eine Banalität loswerden…

 

Mittwoch, 1. Februar 2023

Die Tarifrunde 2023 ist keine Fortsetzung des Tarifabschlusses 2022

Eine Frage stand noch aus: die SuE-Zulage.

Weil zeitgleich ein wenig Wissen von den Tarif-Experten die Runde macht, gibt es zuvor eine Wissensweitergabe. 

An meiner bisherigen Auffassung hat sich zwar nichts geändert. Trotzdem bekommt das Ganze ein wenig mehr Aufmerksamkeit, weil sich vielleicht andere Themen ergeben könnten; angefangen beim mickrigen 13. Gehalt bis hin zu einem neuen Tarifvertrag über die Bedingungen zu einer Altersteilzeitarbeit. 

Wie gesagt, Themen gibt es reichlich. Zwar wollten die Gewerkschaften keine spartenspezifischen Forderungen aufstellen, vielleicht werden diese vielen anderen Fragen dann eben allgemein verbindlich geklärt. 


Montag, 30. Januar 2023

Die Tarifverhandlungen im TVöD haben ihren ersten Tag

Die Termine stehen schon seit einiger Zeit fest. Am 24.1.2023 gab es das erste Treffen und die Parteien kamen – erwartungsgemäß – zu keiner Lösung. Ein Scheitern ist sozusagen schon eingepreist, denn man wird sich noch zweimal treffen und sehr wahrscheinlich Ende März die Lösung präsentieren.

Die Forderungen der Gewerkschaften sind durchaus verständlich. Die Ablehnung der Arbeitgeber allerdings auch. Man muss sich zwar damit auseinandersetzen, aber es geht mir dabei weniger um die Berechtigung oder sinnvolle Begründung des Ganzen, als vielmehr um die weiteren Konsequenzen. So ein Abschluss begünstigt zwar die Arbeitnehmer, er belastet die Arbeitgeber, die sich das Geld irgendwie wiederholen müssen.

Und wenn sie es geschafft haben, wie geht es dann weiter? – ein kleiner Blick in die Zukunft.


Montag, 23. Januar 2023

Grundsteuern

Man hat den Grundsteuerpflichtigen zwar mehr Zeit gegeben (Abgabefrist 31.1.2023), aber die Erklärung muss nach wie vor eingereicht werden. Haben Sie sich den Elster-Online-Zugang endlich besorgt und sich Klarheit darüber verschafft, was Sie da an Grundstück vor sich haben?

Gemeinnützige Körperschaften sind nicht zwingend von der Steuer befreit, das hatte schon mal ein BFH so festgestellt. Im Gesetz findet sich dazu eine Ausnahme von der Ausnahme. Gerade dann nämlich, wenn es um besondere Wohnformen geht, wird die Klassifizierung Mietwohngrundstück greifen und das Ertragswertverfahren zum Zuge kommen. Wohnformen mit einem relativ hohen Fachleistungsflächen-Anteil werden sich vermutlich als gemischt genutzte Grundstücke wiederfinden, was das Sachwertverfahren heraufbeschwört. So verschieden werden die Rechenwege im Grunde genommen jedoch nicht sein.

Zu bedenken ist bei dem Ganzen allerdings noch, dass der Widerstand gegen diese Änderungen schon sehr groß geworden ist. Mit einer Reform der Reform könnte man durchaus rechnen. Nichtsdestotrotz sind Grundsteuerbescheide zu beachten und Abgaben fristgemäß zu leisten, damit es am Ende für den Steuerpflichtigen nicht zu teuer wird.  

Samstag, 7. Januar 2023

Ein neues Jahr

Was im alten Jahr noch so passiert ist, gerade in Bezug auf das Thema Vergütungen, hat nun seine Brisanz verloren. Einige Erkenntnisse mussten schmerzlich wahrgenommen werden, in einigen anderen Fällen machte sich Erleichterung breit. Auch wenn die Entwicklungen bei den Kosten nach wie vor sehr kritisch zu sehen sind, es hat jetzt eher den Anschein, als ob es sich um technische Fragen handelt.

Die Vergütungen konnten jedenfalls gesteigert werden, die Energie- und Sachkosten werden sich erwartungsgemäß verteuern, ebenso wird es einen sehr politisch geprägten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst / TVÖD geben.


Montag, 7. November 2022

Vergütungen für 2023 verhandeln – besWF Hamburg

Die Verhandlungen sind im vollen Gange, kann man wohl sagen. Die Hamburger Sozialbehörde und die Verbände suchen nicht nur einfach ein Gespräch, sie sprechen schon über die ersten Zahlen und unterbreiten handfeste Vorschläge. Gerade weil es sehr viel Unsicherheit gibt zu den weiteren Kostenentwicklungen bei den Sach- und Personalkosten, braucht es eine intensive Abstimmung und eine differenzierte Vorgehensweise. Der Leistungsbereich der besonderen Wohnformen (besWF, ehemals als klassisch-stationäre Behindertenhilfe betitelt) ist dabei ein gutes Beispiel, weil es hier um eine ganze Bandbreite an Kostenarten gibt. Hinzu kommt dann auch noch, dass in Hamburg ein ganz eigenartiges Kalkulationsmodell erfunden wurde, was schon ein hohes Maß an Effizienz mit sich bringt: man muss Steigerungsraten verhandeln und nicht einzelne Kostenarten inhaltlich begründen.

Und doch wird man sich an der einen oder anderen Stelle im Klein-Klein verstricken können. Auch Steigerungsraten müssen begründet werden. Ein paar weitere Überlegungen…

+++ Nachtrag vom 18.11.2022 +++

Es engt sich jetzt kräftig ein bei den gegenseitigen Angeboten. Man ist sich jedenfalls erheblich näher gekommen sowohl bei den Personalkosten als auch bei den Sachkosten. Die Leistungserbringer verzichten auf den Nachholeffekt / Basiskorrektur bei den Sachkosten, sie bekommen dafür eine etwas höhere Steigerung bei den Personalkosten durchgeboxt. Wen es da nun stört, der muss jetzt noch ganz kurzfristig zu Nachverhandlungen gem. § 127 Abs. 3 SGB IX auffordern. Ansonsten wird es eine Steigerung bei den Personalkosten um etwa 10 % geben (inkl. Basiskorrektur), bei den Sachkosten liegt die Anhebung bei über 7 % für 2023. Darüber hinaus will man das Verfahren in Bezug auf Einmalzahlungen ein wenig verfeinern.

Das bedeutet, dass mehr denn je „nachhaltig“ gehandelt werden muss bei den Leistungserbringern: d.h. Stellenbewirtschaftung, Ausdünnen von akkumulierten Mehrarbeitsstunden, Kündigung und Neuverhandlung von Verträgen, die sich gerade erst verteuert haben.

+++

Montag, 10. Oktober 2022

Vergütungen für 2023 verhandeln – ein paar Überlegungen

 

Haben Sie schon Ihren Wunsch nach einem Anstieg bei den Vergütungen dem Leistungsträger mitgeteilt? Wenn nicht, dann mal los. Hier ein paar Gedanken-“Schnipsel” vom eigenen Schreibtisch.


Montag, 30. Mai 2022

Der neue Formularsatz bWF für Schleswig-Holstein - erste Überlegungen

In den letzten Jahren zeigte sich ein Bearbeitungsstau bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen aus dem BTHG. Weder die Leistungserbringer noch die Leistungsträger konnten sich in vielerlei Fragen einigen. Und ganz besonders die Frage nach dem Antragswesen für die neuen Vergütungen bekam reichlich Gegenwind. Letztendlich übernahm die Dachorganisation für die öffentlichen Leistungsträger in Schleswig-Holstein diese Aufgabe und erarbeitete eine sehr gut aussehende Excel-Datei.

Natürlich darf man bei so einer Mammut-Aufgabe keine Fehlerfreiheit erwarten – schon immer gab es diese „Bugs“, die etwas nicht berechneten. Aber nun mussten einige Forderungen aus dem BTHG umgesetzt werden, die einen ganz neuen Aufbau erforderlich machten. Und so ein neuer Aufbau verlangt, dass die Verhandler der Leistungserbringer einerseits den Umgang besser verstehen und andererseits die eigene Datengewinnung voranbringen.

Viele Leistungserbringer in Schleswig-Holstein wenden den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes an – aber nicht den TV-L, sondern den TVöD. Und bei dem hat es vor kurzer Zeit eine Tarifeinigung gegeben, obwohl die letzte noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 hatte. Diese neue Tarifeinigung führt zu Teuerungen bei den Arbeitgebern, so dass laufende Vergütungsverhandlungen diese Aspekte mitbedenken müssen. Wer es nicht tut, wird auf Dauer verlieren!


Mittwoch, 2. März 2022

Notizen von einem Treffen mit Finanzexperten

Sowas gibt es zur Abwechslung mal auch: ein Treffen mit Finanzexperten.

Und wenn man sich über das liebe Geld unterhält, kommen (mit den richtigen Leuten) so einige Szenarien zur Sprache, die es durchaus in sich haben würden, wenn sie denn Realität werden. Doch bei allem Aus-Denken landet man letztendlich an einer Erkenntnis, die viel mächtiger ist und sich lediglich durch den Ukraine-Konflikt beschleunigt hat.

Alles hängt irgendwie zusammen, muss man anerkennen. Von daher wird sich der Ukraine-Konflikt auch auf die Arbeit der Leistungserbringer auswirken und es für alle Beteiligten schwieriger machen.

+++ Nachtrag vom 5.3.2022 +++

Auch wenn die Börsen jetzt den Krieg und seine Auswirkungen in den Kursen verarbeiten, das Thema Inflation bestimmt nach wie vor das Parkett -- jetzt aber mit dem Beigeschmack der Auswirkungen des Krieges auf den gesamten Globus (siehe insbesondere das weiter unten stehende Szenario).

+++ Nachtrag vom 9.3.2022 +++

Während Schreckensszenarien die Runde machen, kehren "die Bullen" zurück an den Markt; oder anders gesagt: man wird wieder mutig und "preist" eine erwartete Friedensverhandlung in die Kurse ein. Sobald es tatsächlich dazu kommt, wird diese Angst die Geldentscheidungen nicht mehr betreffen, sondern die andere Angst vor der Inflation kehrt zurück.

+++

Sonntag, 12. Januar 2020

Das BTHG im Neuen Jahr und andere Themen

Der Systemumbruch ist da. Und wie erwartet wird es ganz schön holprig.

Bei einigen leistungsberechtigten Personen gab es trotz rechtzeitigem Antrag keine Auszahlung von Grundsicherungsleistungen. Bei anderen wollten sich Leistungserbringer zu Treuhandanstalten machen und die Gelder der Bewohner verwahren. Was nun genau passiert, wird sich erst in den kommenden Wochen so einigermaßen zeigen. Doch schon jetzt kann man sehen, dass die neue Gesetzeslage zu herausfordernd ist.

Einige Neuerungen gibt es mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, aber auch Altbekannte Probleme mit den Begriffen. In der Tarifgemeinschaft deutscher Länder gibt es einen neuen Tarifbereich speziell für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Von daher ist mit vielen weiteren Fragen aus dem Metier zu rechnen.

Und nach wie vor taucht das Gespenst der „Umsatzsteuer“ auf. Weil man vor einem Monat eine Verständigung erreicht hatte, glauben nun sehr viele, dass es nicht dazu kommen wird. Das kann fatal sein, wenn es denn doch so sein muss. Aber auch in zukünftigen Vergütungsverhandlungen oder Preis-Erhöhungen braucht es gute Kalkulationsgrundlagen.

Freitag, 20. Dezember 2019

Plan C, weil es Probleme gibt

Der Systemumbruch kommt, aber es wird ganz schön holprig.

Die Hamburger Sozialbehörde hat jetzt mit Verbänden und einigen Leistungserbringern darüber beraten, was mit einer noch beträchtlichen Anzahl an unbearbeiteten Fällen geschehen soll; beträchtlich deshalb, weil wohl fast jede vierte leistungsberechtigte Person formal nicht umgestellt worden ist auf den SGB IX-Bereich. Die Leistungserbringung ist effektiv davon nicht betroffen, auch wenn man im schlimmsten Fall von einem relativ hohen Zahlungsausfall ausgehen kann. Aber das bezieht sich natürlich nicht auf alle Bewohner eines Einrichtungsträgers.

Im Ergebnis gab es die Verständigung, dass zur Abwendung eines finanziellen Risikos die Hamburger noch im Januar 2020 das bezahlen, was im Dezember 2019 vergütet wurde. Über eine spätere Rückrechnung würde man mögliche Differenzen getilgt bekommen, so dass die Belastungen recht gering ausfallen würden.

Das alles klingt nach einem guten Plan.

Und dann gibt es noch das Thema „Mehrbedarf“, was viele Leistungserbringer offenbar nicht auf dem „Plan“ haben. Ein gemeinschaftliches Mittagessen in einer WfbM, einer Tagesförderstätte oder einem anderen Anbieter tagesstrukturierender Leistungen sollte vorher in einem Nachtrag geregelt sein, damit die Kosten auch übernommen werden können. Stattdessen werden aber ganz andere Themen bearbeitet, die so gar nichts mit der aktuell anstehenden Umstellung zu tun haben.

Montag, 4. März 2019

Tarifergebnis im TdL – Tarifrunde 2019

Und diese Tarifrunde ging dann auch recht schnell zu Ende (Bsirske: „zwei Nächte durchgemacht“). Die Steigerungen sind teils beachtlich, weil Mindestbeträge vereinbart worden sind. In den unteren Entgeltgruppen ergeben sich damit sehr deutliche Steigerungsraten von wenigstens 4 oder 5 % alleine schon für das Jahr 2019.

Es ergibt sich aber nun die Schwierigkeit für Leistungserbringer, diese Steigerungen refinanziert zu bekommen. Die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2019 sind bereits gelaufen. Und noch vor zwei Jahren wurde die Möglichkeit besprochen, damals schon abzuschließen, damit man sich konzentriert an die Umsetzung des BTHG machen kann. Wenn seinerzeit noch mit niedrigeren Steigerungen gerechnet worden ist, werden diese Leistungserbringer ein Problem haben.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

+++

Sonntag, 8. Juli 2018

Schwierige Geschäfte bzw. schwerwiegende Geschäfte


Auch wenn ein solches Thema anscheinend nichts mit der Eingliederungshilfe zu tun hat, sehr viele Leistungserbringer sind nun mal „nicht-staatlich“ und müssen einen Jahresabschluss präsentieren nach den Vorschriften des Handelsrechts. Und da findet sich so manches, was immer wieder übersehen oder, ganz einfach, nicht kommuniziert wird.

Geschäfte mit Nahestehenden oder bestimmten Personengruppen müssen hinterfragt werden, weil hier die Möglichkeit einer „Zweckfremden Mittelverwendung“ besteht. Grundlage für die steuerliche Begünstigung im Wege der Gemeinnützigkeit ist nun mal eine ganz bestimmte Satzung. Durch die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit können soziale Unternehmen mit viel weniger Verwaltungsaufwand und Fokus auf die Gemeinwesen-Arbeit schlanker agieren, als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

Man kann aber nur dann als Bilanzbuchhalter oder Controller etwas hinterfragen, wenn man vorab irgendwie informiert worden ist. Wenn erst in der Jahresabschlussprüfung sich solche Sachen offenbaren, offenbart sich ein mangelhaftes, eigentlich nicht vorhandenes Internes Kontrollsystem. Und das wiederum lässt vermuten, dass die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.

Montag, 7. Mai 2018

Vergütungen pauschal anpassen in Schleswig-Holstein



Was das Kalkulieren und Vereinbaren von Vergütungen für den Bereich des Stationären Wohnens in der Eingliederungshilfe anbelangt, ist Hamburg wirklich ein Vorreiter. Aber was das Vereinfachen anbelangt, bemüht sich das Bundesland Schleswig-Holstein ebenfalls um ein verkürztes Verfahren. Da sich die Vergütungen aus einem Anteil für Personal- und Sachkosten zusammensetzen, haben sich Leistungsträger und Leistungserbringer auf Regelungen zum Fortschreiben der bestehenden Anteile unter Berücksichtigung von Tarifergebnissen und der Prognose aus dem Herbstgutachten des IfW geeinigt. Damit steht der Fahrplan.

Doch jetzt muss die Umsetzung erfolgen – und da sind die Leistungserbringer in der Pflicht! Wer die Fristen verpasst, wird Fehlbeträge erleiden.