Freitag, 31. August 2018

Bürokratie, die sich lohnt


Diese Sache ist ein wenig sehr bürokratisch. Aber: Sie „lohnt“ sich!

In Schleswig-Holstein gibt es eine Regelung zur „Mehrfachbetreuung“ von behinderten Menschen, die in einer Wohneinrichtung leben (stationäre Einrichtung, klassische Behindertenhilfe). Es geht jetzt aber nicht um zusätzliches Personal, sondern um mögliche „doppelte“ Kosten, die mit der Verpflegung dieser Menschen entstehen können. Das klingt nach einem ordentlichen Maß an Bürokratie und Verwaltungsarbeit – und man darf sich schon fragen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt.

Zuerst einmal ist es wichtig, dass man den Sinn des Ganzen hinterfragt. Warum gibt es überhaupt sowas wie eine Mehrfachbetreuung an einem anderen Ort? Und um wie viel Geld geht es?

Sonntag, 26. August 2018

BGW-Beitragsbescheide prüfen


Auch Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft müssen auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden, weil man ansonsten zu viel bezahlt.

In der jetzigen Diskussion findet sich nun eine ganz neue Unternehmensform, die anscheinend einer „zu teuren“ Gefahrentarifstelle zugeordnet ist. Die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege haben zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen den Beitragsausschuss der Berufsgenossenschaft zu einer Sondersitzung veranlasst, um eine richtige Zuordnung und Beitrags-Einstufung zu erreichen. Als Ergebnis konnte man lediglich eine Wiedervorlage auf das kommende Jahr erreichen – immerhin.

Was man daraus entnehmen kann, ist die Frage nach der eigenen „korrekten“ Einstufung in die Tabelle über die vielen, verschiedenen Gefahrentarifstellen.

Samstag, 18. August 2018

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in Hamburg (TVöD)


Über diese Sache kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln. Am 17./18.4.2018 verkündeten Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass man sich geeinigt hätte nach „schwierigen Verhandlungen“. Und noch immer müssen Arbeitnehmer darauf warten, dass ihnen rückwirkend zum 1.3.2018 eine Entgelterhöhung gezahlt wird.

+++ Nachtrag vom 30.8.2018 +++

Es hat jetzt eine Verständigung gegeben zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband AVH.

+++ Nachtrag vom 6.11.2018 +++

Die Gewerkschaft Ver.di – Landesbezirk Hamburg – hat die Tarifverträge nun unterschrieben. Aber es steht noch die Unterschrift der DBB Beamtenbund-Tarifunion aus. Somit müssten alle Zahlungen, die auf der Grundlage der neuen Entgelte stattfinden, unter dem Vorbehalt der Rückforderung gestellt werden. 

Weil das neue Tarifwerk noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, kann es derzeit auch nicht aktualisiert und veröffentlicht werden.


Sonntag, 12. August 2018

Steuerrecht – gemeinnützige Vereinsarbeit wird zur bürokratischen Verwaltungsarbeit


Häufig finden sich Leute, die etwas "Soziales" bewerkstelligen wollen. Sie möchten aktiv werden, eine Aufgabe wahrnehmen, die aus ihrer Sicht in der Gesellschaft einfach zu kurz kommt. Bei dieser Aufgabenwahrnehmung suchen oder stoßen sie auf persönliche oder finanzielle Unterstützung von Dritten, so dass sich Einnahmen ergeben. Gleichzeitig müssen diese "Sozial-Werker" Ausgaben schultern, um ihr ideelles Werk zu vollbringen.

Die Leute werden sich vielleicht zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen (§ 705 f. BGB; siehe aber auch § 899a BGB zum weiteren Verständnis der GbR), weil es eine sehr einfache Form einer gemeinschaftlichen Unternehmung darstellt. Da in einer solchen Gesellschaft von Personen (auch bekannt als Personengesellschaft; dagegen zu setzen ist der Begriff der Kapitalgesellschaft) die Außenvertretung durch jeden Gesellschafter erfolgen kann, und viele Mit-Gesellschafter eine Haftung für das Verschulden der anderen fürchten, kann es zur Gründung eines (rechtsfähigen) Vereins kommen.

Die Gründung eines rechtsfähigen, eingetragenen Vereins (e.V.) wiederum beginnt mit einer Gründungsversammlung, in der eine Satzung beschlossen wird. Anschließend ist ein Vorstand zu bestimmen, der die Außenvertretung und Geschäftsführung wahrnimmt. Zusammen mit dem Gründungsprotokoll erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht. Der Verein kann dann unternehmerisch auftreten.

Und was kommt dann?

Dienstag, 7. August 2018

Zuständigkeitsprobleme? Das neue BGH-Urteil und ein altes Problem

Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (!), dass für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten gegenüber den Antragsstellern hinsichtlich der Rechtsvorschriften im Sozialrecht bestehen (Urteil vom 2.8.2018, Az. III ZR 466/16).

Das Problem hier (mal wieder) ist das sehr komplexe Sozialrecht, in dem sich selbst Leistungsträger nicht zurechtfinden und womöglich berechtigte Ansprüche nicht zustande kommen lassen. Im vorliegenden Fall erhielt ein behinderter Mensch Grundsicherungsleistungen, obwohl eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugestanden hätte. Er musste über fast sieben Jahre lang einen anderen Lebensstandard hinnehmen, weil man seitens des Landratsamts (als die örtlich zuständige Stelle für Grundsicherungsleistungen) einer Beratungspflicht nicht nachgekommen war. Diese Beratungspflicht, so der BGH, ist nicht auf die den „betreffenden Sozialleistungsträger“ anzuwendende „Normen beschränkt“ – sie geht viel weiter (vgl. Pressemitteilung vom 2.8.2018, S. 2). 

Eigentlich ist dieses Problem altbekannt.