Mittwoch, 27. Dezember 2017

Steuerrecht - Handlungsbedarf für Träger von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Das Problem bestand darin, dass es Träger von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege gegeben hat, die ihre Arbeit „des Erwerbs wegen“ machten. Die Arbeit am Gemeinwesen folgte anderen Motiven, als man es gemeinhin annahm.

Wenn Gewinne angestrebt werden, die den konkreten Finanzierungsbedarf übersteigen, und die Wohlfahrtspflege in erster Linie auf Mehrung des eigenen Vermögens gerichtet ist, entsteht ein Konflikt mit dem Zweck der steuerlichen Begünstigung, urteilten die Richter am Bundesfinanzhof (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.2013, I R 17/12). Dementsprechend sah man jetzt bei den Finanzbehörden die Notwendigkeit, hier eine strengere Prüfung vorzunehmen.

Es ergibt sich somit ein Handlungsbedarf für alle Träger von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, weil man nun in genau dieser Frage geprüft werden könnte. Und weil wahrscheinlich die meisten Träger versucht hatten, eine „Brücke“ zu anderen gewerblichen Zweigen zu bauen, ganz im Sinne einer Inklusion und Sozialraumorientierung, vermischten sich viele Bereiche.

Nachfolgend ein Ablaufplan für das, was zu tun wäre.

Mittwoch, 20. Dezember 2017

BTHG in Schleswig-Holstein - Der Entwurf zum 1. Teilhabestärkungsgesetz wurde überarbeitet und könnte jetzt Gesetz werden

Der erste Entwurf zum neuen „1. Teilhabestärkungsgesetz“ wurde überarbeitet, wobei es sich eher um eine Ergänzung handelt und nicht wirklich um eine Überarbeitung. Die Anmerkungen der Betroffenenverbände und der Leistungserbringer wurden jedenfalls nicht berücksichtigt.

Vielmehr hat es eine Verschärfung gegeben, so dass man sich fragen muss, wie sich die weitere Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern überhaupt gestalten soll. Es wird damit begründet, dass schließlich Aufsicht und Kontrolle stattzufinden haben, weil es schließlich um öffentliche Mittel geht und die Qualität der Leistungserbringung sichergestellt sein muss. Doch man kann diesen Punkt auch anders verstehen.

Und dann fehlt es nach wie vor an einer wirklichen Teilhabe der Betroffenen und ihrer Verbände. Das stellt aber ein Problem dar, weil es schlichtweg „zu viele“ Interessenvertretungen gibt und die sich in der Regel aus Ehrenamtlichen zusammensetzt.

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Es geht los mit der Tarifrunde 2018 im Bereich des TVöD

Die Gewerkschaften Ver.di und DBB haben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zum 28.2.2018 die Entgelte gekündigt. Gleichzeitig wurde eine erste Verhandlungsrunde für den 26.2.2018 zwischen diesen Tarifparteien vereinbart. Es zeigt sich aber schon jetzt, dass die Verhandlungen noch lange andauern werden. Weitere Termine hat man vorsorglich bis in den April hinein geplant.

Das kann dann trotzdem teuer werden und es ergeben sich somit neue Rechengrößen.

Montag, 11. Dezember 2017

In anderer Sache - Fehlerquoten bei Pflegekassen

Das Bundesversicherungsamt hat nach Prüfung bei zwölf Pflegekassen hinsichtlich der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade ein paar Feststellungen treffen müssen, die nicht so schön sind. In seiner Pressemitteilung Nr. 6 vom 2.10.2017 weist es auf eine teilweise sehr mangelhafte Arbeit hin, welche ganz besonders die pflegenden Angehörigen betreffen.
  

Freitag, 8. Dezember 2017

Überstundenzuschläge als Risiko für Leistungserbringer - Überlegungen zum BAG-Urteil vom 23.3.2017

Am 23.3.2017 gab es ein Urteil des 6. Senats beim Bundesarbeitsgericht in Bezug auf die Zahlung von Zuschlägen für Überstunden. Der Kläger war als Teilzeitkraft in Wechselschicht (Schichtarbeit) beschäftigt bei einem Arbeitgeber, der den TVöD anwendet. Man stritt um Zuschläge für Überstunden, die nach dem Tarif dann zu zahlen sind, wenn ein zeitlicher Ausgleich für diese Mehrarbeit nicht stattgefunden hat.

Das Besondere an diesem Urteil ist aber, dass es zu einer Verteuerung der Leistungserbringung führt, die wiederum so von den Verhandlungspartnern bzw. Leistungsträgern nicht übernommen wird. Es geht dabei auch nicht um ein paar kleine Beträge, sondern es kann hier zu einem dauerhaften Verlustrisiko führen, was die Handlungsfähigkeiten der leistungserbringenden Arbeitgeber schmälert.

Montag, 4. Dezember 2017

BTHG - Notizen aus einer Arbeitsgruppe rund um das Thema Vergütungsfortschreibungen

Bis es dazu kommt, dass es effektiv eine Trennung geben wird zwischen den sogenannten Fach-Leistungen der Eingliederungshilfe und den grund- bzw. existenzsichernden Leistungen, müssen jetzt noch Verhandlungen geführt werden über die Vergütungssätze aus § 76 SGB XII - also noch nach dem "alten Muster". 

Mit weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen. Im TVöD wird es im Frühjahr 2018 zu Tarifverhandlungen kommen, die Steigerung der Inflation geschieht dagegen eher im „Untergrund“. Worüber verhandelt werden muss, ist somit eigentlich geklärt. Was aber besprochen werden muss, ist das Verfahren dieser Verhandlungen. Arbeitet man sich durch Schichten von Papier, um bloß nicht zu viel (oder zu wenig) verhandelt zu bekommen, oder einigt man sich auf ein sehr pauschales Verfahren?

In diversen Gesprächen wurden verschiedene Ideen besprochen. Hier ein Auszug daraus.