Sonntag, 19. November 2017

Was verdienen Schulassistenten und Schulbegleiter?

Die Antwort: ...

Ich kann zumindest drei Beispiele aus Schleswig-Holstein nennen und einen Ausblick geben.

+++ Nachtrag vom 26.10.2020 +++

Was mal als ein "Wie geht es weiter" behauptet wurde, ist mittlerweile kein Thema mehr bzw. wird aktuell nicht weiter verfolgt.

+++ Nachtrag vom 12.1.2020 +++

Seit dem 1.1.2020 gibt es einen speziellen Tarifbereich für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bei Arbeitgebern, die den TV-L anwenden. Damit ändern sich die alten Entgeltgruppen und es gibt neue "S-Entgeltgruppen" - wie man es aus dem TVÖD her kennt.

+++ Nachtrag vom 5.7.2019 +++

Aktuelle Werte erhalten Sie über die Tarifparteien: z.B.  
VERDI - Gewerkschaft,
Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (für TVöD),
Tarifgemeinschaft der Länder (für TV-L) 

oder http://oeffentlicher-dienst.info/

Eine andere Übersicht oder Vergleichsmöglichkeit wäre hier. Und ein kleines Update gibt es an dieser Stelle.

+++


Beispiel 1: Schulassistenz mit Fachkraft-Status

Eine gelernte Heilerziehungspflegerin (von der Fachschule für Soziale Arbeit Alsterdorf) mit vorheriger Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung und weiteren Kenntnissen in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen (insbesondere heilpädagogische Förderung und Frühförderung) konnte in die S 8 b des TVöD-BT-B übernommen werden. Die Stellenbesetzung erfolgte durch eine versierte Personalfachkraft (Personalamt).

Aufgrund ihrer Fachlichkeit, konnte sie an der Regelschule im Grundschulbereich Strukturen aufbauen und Konzepte für die Arbeit mit den Kindern entwickeln. Als Schulassistenz unterstützte sie zwar je nach Bedarf bestimmte Lehrkräfte, doch immer wieder konnte sie Gruppen von Kindern eigenständig anleiten. Kinder mit einem teils aggressiven Verhalten („schwierige, fachliche Tätigkeit“) wurden von ihr betreut, um ihnen neue Handlungsfelder und persönliche Leitlinien zu vermitteln.

TVöD-VKA (gültig ab 1.2.2017)
S 8 b: monatliches Tabellenentgelt von 2.599,20 Euro (Stufe 1) bis 4.014,09 Euro (Stufe 6), Vollzeit


Beispiel 2: Schulassistenz mit Erfahrung

In einer kleinen Regelschule in Stadtnähe wurde die Stelle einer Schulassistenz in der Entgeltgruppe 5 TV-L besetzt. Die neue Beschäftigte konnte zwar eine langjährige Erfahrung in der Tätigkeit als „Kinderpflegerin“ vorweisen, aber keinen entsprechenden Berufsabschluss.

Die Tätigkeit selber beinhaltete keine besonderen Erschwernisse, so dass ein Fachwissen nicht abverlangt wurde.

TV-L (gültig vom 1.1.2017 bis 31.12.2017)
E 5: monatliches Tabellenentgelt von 2.238,90 Euro (Stufe 1) bis 2.832,16 Euro (Stufe 6), Vollzeit


Beispiel 3: Schulbegleitung für geistig behinderte Schulkinder

Ein Grundschulkind mit geistiger Behinderung, dem Personenkreis nach § 53 SGB XII  zugehörig, benötigte eine Begleitung über den gesamten Schulalltag. Im Vordergrund der Tätigkeit standen die Motivierung, Anleitung (Hilfe zur Konzentration) und das Mitmachen im Unterricht wie auch die Unterstützung bei der sozialen Kontaktaufnahme / Anbahnung und Orientierung auf dem Schulhof. Da zudem ein weiteres Kind mit einer seelischen Einschränkung Begleitungsbedarf zeigte, wurde die Schulbegleitung im Rahmen eines „Poolings“ auch hierfür eingesetzt.

Aufgrund des damaligen (dringend erscheinenden) Personalbedarfs, wurde eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 TVöD-BT-B für eine Ungelernte vereinbart.

TVöD-VKA (gültig ab 1.2.2017)
S 3: monatliches Tabellenentgelt von 2.205,83 Euro (Stufe 1) bis 2.923,32 Euro (Stufe 6), Vollzeit


Wie geht es weiter?

Die Schulassistenten werden sehr wahrscheinlich dem Bereich der Schulsozialarbeit zugeordnet, so dass die Unterstützung der Lehrkräfte  aufhören wird. Stattdessen könnte der Fokus auf eine sozialpädagogische Gruppenarbeit und Betreuung gelegt werden; statt pädagogische Assistenz werden Einzelfallhilfen, Präventionsarbeit und Krisenintervention zu leisten sein. Die Eltern- und Angehörigenarbeit wird den sozialpädagogischen Fachkräften vorbehalten bleiben müssen, da hier ein Schwerpunkt auf Beratung und individueller Betreuung liegt. Auch die Vernetzung und (koordinierende) Gemeinwesenarbeit bedarf eines Fachwissens, wogegen die Nicht-Fachkräfte in der Aufsichtsführung und direkten Assistenz eingesetzt werden.

CGS






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