Montag, 28. Mai 2018

Datenschutz - eine neue Woche beginnt

Wie viele Erklärungen zum neuen Datenschutz-Recht haben Sie eigentlich erhalten? Nachdem die Anzahl Schreiben einen zweistelligen Umfang angenommen hatte, hörte ich mit dem Zählen auf – von den vielen Emails mal ganz abgesehen. Erstaunlich war zunächst die Erkenntnis, bei wem man mit seinen personenbezogenen Daten so erfasst worden war.

Haben Sie sich diese Erklärungen angesehen? Vermutlich nicht, denn einige Texte waren sehr langatmig geschrieben, andere dagegen schön präzise. Sie alle beinhalteten aber im Wesentlichen das Gleiche bzw. versuchten etwas zu erklären, wozu sie glaubten, verpflichtet zu sein. Diese Pflicht der Offenlegung war aber wiederum so allgemein gehalten, dass man als Empfänger eigentlich gar nicht wusste, welche Daten nun gespeichert waren beim sich mitteilenden, datenverarbeitenden Absender. Man kann zwar widersprechen, wurde stellenweise gesagt, aber das hätte nur eine Wirkung für die Zukunft.

Samstag, 26. Mai 2018

Inklusion mit oder ohne Förderschule?

„Vor etwa 50 Jahren wurden eine ganze Reihe von Förderschulen gegründet. Dann kam die Inklusion – und viele der Schulen wurden wieder geschlossen. Doch das passt nicht allen.“ (Quelle: „Inklusion oder Förderschule – alle unter einem Dach?“ von Anabela Brandao, veröffentlicht am 9.7.2017 unter  https://www.shz.de/17256881, letzter Aufruf am 25.5.2018)

Das Thema Bildung ist schwierig zu handhaben für Eltern, die schließlich nur das Beste für ihre Kinder wollen. Eltern von Kindern mit Besonderheiten müssen zudem die Besonderheiten, die mit der Behinderung der Kinder zusammenhängen, meistern. Eine große Herausforderung. Die Diskussionen, und wie z.B. der Artikel aus der SHZ von oben, zeigen, dass man sich sehr unsicher ist über die Beschulung auf einer sogenannten Regelschule. Die Förderschule wird als Alternative gesehen. Doch ist sie das wirklich?

Es gibt da viele Berichte von Kindern, die mit ihren Besonderheiten in der Regelschule einfach nicht bestehen können und verlieren. Eltern würden gerne den Empfehlungen der Schulleitungen folgen und die Kinder in die Schutzzone der Förderschule stecken. Doch das Schulamt sperrt sich – aus haushaltspolitischen Überlegungen? Es geht doch immerhin um „behinderte“ Kinder, denen vielleicht nie wirklich geholfen werden kann, warum also noch so viel Aufhebens machen – fragen sich da viele.

Wenn man aber Behinderung anders verstehen könnte, würde man vielleicht eine andere Sichtweise einnehmen können, die sehr viel langfristiger ausgerichtet wird. Das eigentliche Ziel ist nämlich die Förderung der Selbstbestimmung, damit eine eigenbestimmte (nicht fremdbestimmte) Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gelingt. Oder führen solche Überlegungen in eine Sackgasse?

Montag, 14. Mai 2018

Inklusive Bildung und das Kinderrecht auf Bildung

Bald soll die UN-Kinderrechtskonvention Teil des bundesdeutschen Grundgesetzes werden. Einen bedeutenden Abschnitt bildet die Anerkennung des Rechts auf Bildung. Es soll Chancengleichheit bestehen. Leistungen des Staates sollen darauf ausgerichtet sein, den Besuch einer Grundschule zwar zur Pflicht zu machen, der Besuch muss aber unentgeltlich erfolgen können. So etwas kennt man auch aus der Behindertenrechtskonvention, bei der es vorrangig um das Recht auf Gleichbehandlung geht.

Bestehen jetzt zwei verschiedene, sich vielleicht sogar entgegenstehende Konventionen?

Montag, 7. Mai 2018

Vergütungen pauschal anpassen in Schleswig-Holstein



Was das Kalkulieren und Vereinbaren von Vergütungen für den Bereich des Stationären Wohnens in der Eingliederungshilfe anbelangt, ist Hamburg wirklich ein Vorreiter. Aber was das Vereinfachen anbelangt, bemüht sich das Bundesland Schleswig-Holstein ebenfalls um ein verkürztes Verfahren. Da sich die Vergütungen aus einem Anteil für Personal- und Sachkosten zusammensetzen, haben sich Leistungsträger und Leistungserbringer auf Regelungen zum Fortschreiben der bestehenden Anteile unter Berücksichtigung von Tarifergebnissen und der Prognose aus dem Herbstgutachten des IfW geeinigt. Damit steht der Fahrplan.

Doch jetzt muss die Umsetzung erfolgen – und da sind die Leistungserbringer in der Pflicht! Wer die Fristen verpasst, wird Fehlbeträge erleiden.