Mittwoch, 15. Dezember 2021

Was in der Landesverordnung von Schleswig-Holstein zu finden ist – Nachtrag

Die Absenkung der Personalschlüssel für Leitung und Verwaltung scheint ein wunder Punkt zu sein. Eine gut fundierte Begründung hat es meinem Wissen nach dazu nicht gegeben – man kann es vermuten, denn die Absenkung wird sich anhand irgendeines Gedankengangs orientiert haben. Es muss also beim Sozialministerium jemand gerechnet haben.

Was herauskommt, muss nicht erschrecken – es gab jetzt einen zweiten Versuch. Wenn den Ideen freier Lauf gewährt wird, könnten meines Erachtens noch ganz andere Personalschlüssel vereinbart werden.

 

Samstag, 11. Dezember 2021

Was in der Landesverordnung von Schleswig-Holstein zu finden ist

„Die Proteste nehmen Fahrt auf.“ – hieß es noch vor einiger Zeit. Aber nachdem die Verbände ihre Stellungnahmen abgaben, kehrte Ruhe ein. Oder es trat das Thema „Transformationsprozess“ ein wenig mehr in den Vordergrund.

Wie weit das Sozialministerium gehen wird in Bezug auf die Gesetzgebung mit der Landesverordnung, muss sich zeigen. Eine erste Einschätzung lautet, dass man Ernst machen will damit. Zur selben Zeit denken andere darüber nach, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Problem dabei ist jedoch, dass eigentlich nur unmittelbar Betroffene das tun können; zum Beispiel im Fall des Versagens von Leistungsansprüchen, aber die wird es mit der Landesverordnung nicht geben.

Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen könnten was unternehmen, so richtige Unruhe ist an der Stelle jedoch nicht hochgekocht. Die Verbände der Leistungserbringer würden mit der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit argumentieren. Die wird allerdings mit der Verordnung nicht eingeschränkt. Und ob sich die Städte und Gemeinden dagegen stellen, ist sehr undenkbar (vgl. Art. 52 Verfassung-SH).

Also was genau ist so untragbar an dieser Landesverordnung zu § 131 Abs. 4 SGB IX?