Mittwoch, 15. Dezember 2021

Was in der Landesverordnung von Schleswig-Holstein zu finden ist – Nachtrag

Die Absenkung der Personalschlüssel für Leitung und Verwaltung scheint ein wunder Punkt zu sein. Eine gut fundierte Begründung hat es meinem Wissen nach dazu nicht gegeben – man kann es vermuten, denn die Absenkung wird sich anhand irgendeines Gedankengangs orientiert haben. Es muss also beim Sozialministerium jemand gerechnet haben.

Was herauskommt, muss nicht erschrecken – es gab jetzt einen zweiten Versuch. Wenn den Ideen freier Lauf gewährt wird, könnten meines Erachtens noch ganz andere Personalschlüssel vereinbart werden.

 

Personalschlüssel-neu

Der Personalschlüssel für Leitung verschlechtert sich von 1:50 auf 1:52,5, und der für Verwaltung von 1:47 auf 1:51. Die Absenkungen liegen bei 4,8 % und 7,8 % (vgl. § 10 Abs. 2 Nr. 1 Entwurf-Land-VO). Die Begründung dafür soll die sein, dass schließlich in einer Miete gem. § 26 Abs. 2 II. BV ganze 230 Euro für Verwaltungskosten angesetzt werden können (Absatz 4 wird jetzt einfach mal ignoriert). Die Absenkung führt also nicht zu einer Schlechterstellung der Leistungserbringer, sondern es findet an diesem Punkt ebenfalls ein Aufbrechen der Komplexleistung EGH-alt in die beiden Segmente Fachleistung und Sozialhilfe-Leistung (Grundsicherung) statt.

Im letzten Beispiel wurde nicht mit einem Höchst-Wert gerechnet. In der Tat muss man eigentlich unterstellen, dass viele Leistungserbringer in Schleswig-Holstein den TVöD anwenden. Und gerade dann, wenn es jetzt neue Strukturen und Verträge gibt, übernehmen hocherfahrene und gut ausgebildete Leute diese Aufgaben. Es wird also nicht billiger, sondern man müsste diese Beispiel-Rechnung mit Endstufen vornehmen – und dann gleich mit den Werten ab 1.4.2022.

Die Werte wurden inkl. einer Jahressonderzahlung und einem Leistungsentgelt gerechnet (das zu bildende LE bezieht sich u.U. auf das Vorjahres-Brutto, also vor der letzten Tariferhöhung). Es wurde zudem eine betriebliche Altersversorgung von 6,45 % und SV-Beiträge des Arbeitgebers von pauschal 20 % unterstellt.

Nach wie vor scheint es sich zu lohnen. Was in der bisherigen Rechnung fehlt, sind weitere Kosten der Verwaltung. Dies sind nur die Personalkosten und nicht die übrigen Gemeinkosten, die im Zusammenhang stehen mit einer Mietverwaltung. Würde man diese übrigen Kosten mit einer Gemeinkostenpauschale von 20 % annehmen, ergeben sich weitere 42 Euro.

 

Andere Personalschlüssel

Nirgendwo steht, dass man gezwungen ist, diese Personalschlüssel anzunehmen. Immer dann, wenn es einen begründeten Mehrbedarf gibt, könnte auch eine Kompensation mitverhandelt werden. Ein nicht mehr ganz so neues Schlagwort dafür wäre „Sozialraumorientierung“. Dieser Begriff ist schon vor über zehn Jahren kräftig strapaziert worden und führte zu ganz neuen Aktivitäten. Inwiefern diese dann doch erfolgreich waren, müsste man sich gegebenenfalls näher ansehen. Wirksamkeit kann aber schon dadurch entstehen, dass ein Sozialraummanager in den Stadtteilen und Gemeinden gemeinsam nutzbare Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung heranschafft. Das übergeordnete Ziel wäre es doch, dass die Bedarfe für Eingliederungshilfen verlagert werden auf die Nachbarschaft und sich dann die bisherige intensive Betreuung reduziert auf ein gelegentliches Mitkommen.

Wenn also eine Sozialraum-Funktion auf Ebene der Leitung gebraucht wird, könnte man diesen Zusatzbedarf mit einem Personalschlüssel von 1:105 vielleicht ganz gut abdecken, oder?

Tagesförderung und Tagesstruktur sollen ebenfalls „on-top“ oder nebenher geschehen, so dass auch für diese Bereiche zusätzliche Stellenanteile für Leitung, Verwaltung und Wirtschaftsdienste bedacht werden müssen.

Was ist mit den vielen Betriebsbeauftragten? Was ist mit der Treuhandvermögensverwaltung?

Man muss die Leistungserbringung jedenfalls neu durchdenken und in der Leistungsvereinbarung gemeinsam mit den Leistungsträgern klar verständlich beschreiben. Wenn nämlich ein richtig gutes Verständnis erzielt worden ist, öffnen sich in den späteren Vergütungsverhandlungen die Türen (doch von Tore kann nach wie vor nicht gesprochen werden).

CGS

 

 

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