Freitag, 18. Dezember 2020

Vergütungen verhandeln für 2021 (Teil 2)

Wie so eine Vergütungsverhandlung vor sich geht, konnte man aktuell ganz gut für Hamburg erleben. So ganz einfach ist es nämlich nicht, auch wenn die Hamburger sehr zum Vereinfachen neigen.

Man nimmt die Tarifabschlüsse von drei oder vier Tarifen (TV-L, TVöD, KTD und anderen) und errechnet sich eine Steigerungsrate für das kommende Wirtschaftsjahr. Man schaut sich eine Prognose zur Inflation an, und glaubt, dass sich damit die Sachkosten angemessen verteuern. Die Steigerung der Mieten muss dagegen im Einzelfall nachgewiesen werden.

Von der Steigerung der Personalkosten werden 80 % verwendet, von denen der Sachkosten die 20 %, und so bekommt man eine allgemeine Steigerung, die auf alle übrigen Verhandlungsbestandteile und Leistungsarten gerechnet wird – es sei denn, man hat es mit einigen Besonderheiten zu tun, die sich auf diese Weise nicht abbilden lassen. Und genau diese Besonderheiten können ihre „Tücken“ aufweisen, wie es sich nun zeigte.