Freitag, 2. Februar 2024

Das neue Jahr ist einen Monat alt

Das Jahr 2024 ist schon einen Monat alt, und wieder ist viel passiert. An Themen mangelt es nicht.

Da gibt es zum einen weitere Anstrengungen in Sachen Nachteilsausgleich und neue Einsichten in Bezug auf die Leistungserbringung. In Hamburg haben wiederum Leistungserbringer, die mit dem TV-L arbeiten müssen, das neue Tarifergebnis für eine erste Hochrechnung verwendet. Für 2025 wird es eine „Basiskorrektur“ geben und da möchte man jetzt schon wissen, worauf man sich einstellen muss. Das Verhandlungsgeschehen in Schleswig-Holstein dreht sich dagegen um den Landesrahmenvertrag und die Steigerung per 1.3.2024 für diejenigen, die zum TVöD gehören.

Betriebliche Themen gibt es auch. Beispielsweise scheint Altersteilzeit nach wie vor ein Blickfang für manche Arbeitnehmer zu sein, aber nicht alle Arbeitgeber werden entsprechende Verträge anbieten (Fachkräftemangel) oder attraktive Konditionen bereithalten (Haushaltslage). Und dann hätte man unter anderem noch EU-Taxonomie, Kapitalmarkt und Wohnungsbau.

Das Jahr hat gerade erst begonnen, und es gibt viel zu tun. Einige Themen werden also besprochen werden müssen.

 

Ein knapper Überblick zu Themen der Sozialwirtschaft

Seit Ende letzten Jahres hat sich einiges schon getan, wie man sieht. Das Thema Nachteilsausgleich für behinderte Menschen nahm überraschend Raum ein, weil es auf einmal mehr und mehr zu sprechen gab über eine neue Sicht auf die Leistungserbringung. Dass sich das im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht (§ 152 SGB IX) ergab, ist so gesehen reiner Zufall; es hätte ebenso gut aus dem Bereich Werkstätten für behinderte Menschen kommen können (§ 60). Wie man nun echte Gleichstellung hinbekommt und wirklich gute Leistungsformen schafft, ist aber anscheinend bei einigen Akteuren eine fulminante Herausforderung. Die Ideenlosigkeit, die man da erlebt, ist „zum Schreien“. Doch es gibt auch sehr viele, die wirklich hart daran arbeiten, die Menschen zu motivieren und zu bestärken.

Im Beitrag kurz vor Weihnachten berichtete ich über den Sachstand bei den Vergütungen in Hamburg. Zum Beispiel tauchten in den Vergütungsvereinbarungen Geldbeträge auf, die so gar nicht auf den Beschluss der VK SGB IX zurückzuführen waren. Viele Abweichungen betrafen zwar nur die Vereinbarungen zu den besonderen Wohnformen, was insofern erstaunlich war, weil in fast allen vergangenen Jahren die Hamburger Sozialbehörde Rundungsdifferenzen nicht in den Griff bekommen hatten (Stichwort: Rundungsformel in Excel). Noch sehr viel erstaunlicher war es dann, dass diese Fehler nicht mehr korrigiert wurden. Was unterschrieben bis zum Jahresende eingereicht wurde, ist mittlerweile gegengezeichnet worden und in die Auszahlung gekommen.

Leistungserbringer, die mit dem TV-L in Hamburg zu tun haben, haben mit dem jetzt bekannten Tarifergebnis schon erste Hochrechnungen unternommen hinsichtlich einer kommenden “Basiskorrektur”. Obwohl man immer wieder auf den Grundsatz der Prospektivität in den früheren Jahren beharrte (§ 123 Abs. 2), angesichts eklatanter Preis- und Tarifsteigerungen griff man zu dieser Idee der rückwirkenden Korrektur. Mit so einer „Basiskorrektur“ wird die vorherige Steigerung (auf 2024) verrechnet mit der kommenden Vereinbarung (für 2025), so dass unterm Strich in etwa eine Richtigstellung erzielt wird. In Schleswig-Holstein geht es momentan wieder einmal um den Landesrahmenvertrag. Damit aber verknappt man die Zeit an anderer Stelle. Diejenigen, die den TVöD anwenden und die Steigerungsrate zum 1.3.2024 verhandeln möchten, könnten es sich dann sehr einfach machen, wenn lediglich die neuen Tabellen übernommen werden müssen – und nichts weiter.

Das wird man sehen müssen.

 

Ein knapper Überblick zu Themen der Betriebswirtschaft

Altersteilzeit ist nach wie vor ein Blickfang für manche Arbeitnehmer. Aber nicht alle Arbeitgeber werden entsprechende Verträge anbieten (Fachkräftemangel) oder attraktive Konditionen bereithalten (Haushaltslage). Und dann wiederum sollen solche Dinge wie Jobrad, Deutschland-Ticket und Fitness-Studio angeboten werden, um neues Personal zu gewinnen und es sich ein klein wenig kosten zu lassen – die Verhandler müssen es dann mit den Leistungsträgern irgendwie refinanziert bekommen oder auch nicht. Manche Kostenblöcke müssen die Unternehmen dann auf andere Art und Weise stemmen. Während Deutschland-Ticket und Fitness-Studio einfach nur Sachzuwendungen darstellen, kann es bei einem privat genutzten Einrichtungsgegenstand (das Jobrad wird vom Arbeitgeber im Leasing angeschafft und dann vom Arbeitnehmer verwendet) unter Umständen eine umsatzsteuerliche Leistung handeln.

Die übrigen Themen, wie zum Beispiel EU-Taxonomie, Kapitalmarkt und Wohnungsbau, nehmen ebenfalls Raum ein, wenn man denn so kann, will und möchte. Einiges muss noch recherchiert werden, aber vieles andere wird wieder Fahrt aufnehmen: statt Kapitalmarkt in den Wohnungsbau investieren? Mit den Haben-Zinsen auf Geldanlagen wird man langfristig nicht so viel verdienen können; noch zahlen die Banken 3,5 % Zinsen auf kurzlaufendes Termingeld, bald wird es wohl einen ganzen Prozentpunkt weniger werden. Und so mancher Entwickler würde gerne weitermachen zu verbesserten Konditionen, da sich nach Meinung vieler Immobilien-Experten sozusagen ein Boden in den Marktpreisen gebildet hat. Weil zudem immer mehr Neuvermietungen mit hohen Steigerungen dazukommen, bietet es sich eigentlich an, jetzt was zu machen mit den angesammelten Mitteln (Stichwort: zeitnahe Mittelverwendung).

Und dann gibt es zu den Schlagworten Digitalisierung und Persönliche Zukunftsplanung (PZP) ebenfalls einiges zu erzählen. Gerade in der IT tut sich viel und wäre schon recht interessant für soziale Unternehmen. Die Gewährleistung der Betriebssicherheit ist von wesentlicher Bedeutung, die Automatisierung verschiedener Prozesse in der Verwaltung ein Gewinn (im Gegensatz dazu die weiterhin vorhandene Beliebtheit von Mikromanagement und Bürokratie). Das alles muss gut vorbereitet und geklärt werden, denn immer mehr verstehen sich die Software-Anbieter nicht mehr als Lösungs-Fabrikanten, sondern als reine Dienstleister – ohne Erfolgsgarantie. Die PZP kann dagegen einen Perspektivwechsel in der Leistungserbringung erzwingen, muss es aber nicht zwingend. Wichtig wäre, dass sich Leistungsberechtigte mit ihren Wünschen und Bedürfnissen etwas vehementer an ihr Umfeld und die Leistungsträger wenden.

Zuletzt tauchte noch das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf. Aber das betrifft eigentlich nur ganz große Produzenten mit mindestens 1000 Arbeitnehmern (§ 1 LkSG) – Beschäftigte sind nicht unbedingt Arbeitnehmer, aber gemeinnützige Unternehmen wären inbegriffen.

Es wird also nicht langweilig. Es gibt viel zu tun.

CGS

 

 

 

 

Bild zum Beitrag vom BING Image Creator erzeugt.

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