Das Jahr 2024 ist schon einen Monat alt, und wieder ist viel passiert. An Themen mangelt es nicht.
Da gibt es zum
einen weitere Anstrengungen in Sachen Nachteilsausgleich und neue Einsichten in
Bezug auf die Leistungserbringung. In Hamburg haben wiederum
Leistungserbringer, die mit dem TV-L arbeiten müssen, das neue Tarifergebnis für
eine erste Hochrechnung verwendet. Für 2025 wird es eine „Basiskorrektur“ geben
und da möchte man jetzt schon wissen, worauf man sich einstellen muss. Das
Verhandlungsgeschehen in Schleswig-Holstein dreht sich dagegen um den
Landesrahmenvertrag und die Steigerung per 1.3.2024 für diejenigen, die zum TVöD
gehören.
Betriebliche Themen
gibt es auch. Beispielsweise scheint Altersteilzeit nach wie vor ein Blickfang
für manche Arbeitnehmer zu sein, aber nicht alle Arbeitgeber werden entsprechende
Verträge anbieten (Fachkräftemangel) oder attraktive Konditionen bereithalten
(Haushaltslage). Und dann hätte man unter anderem noch EU-Taxonomie,
Kapitalmarkt und Wohnungsbau.
Das Jahr hat gerade
erst begonnen, und es gibt viel zu tun. Einige Themen werden also besprochen
werden müssen.
Ein knapper Überblick zu Themen der Sozialwirtschaft
Seit Ende letzten Jahres hat sich einiges schon getan,
wie man sieht. Das Thema Nachteilsausgleich für behinderte Menschen nahm überraschend
Raum ein, weil es auf einmal mehr und mehr zu sprechen gab über eine neue Sicht
auf die Leistungserbringung. Dass sich das im Zusammenhang mit dem
Schwerbehindertenrecht (§ 152 SGB IX) ergab, ist so gesehen reiner Zufall; es hätte
ebenso gut aus dem Bereich Werkstätten für behinderte Menschen kommen können (§
60). Wie man nun echte Gleichstellung hinbekommt und wirklich gute
Leistungsformen schafft, ist aber anscheinend bei einigen Akteuren eine
fulminante Herausforderung. Die Ideenlosigkeit, die man da erlebt, ist „zum Schreien“.
Doch es gibt auch sehr viele, die wirklich hart daran arbeiten, die Menschen zu
motivieren und zu bestärken.
Im Beitrag kurz vor Weihnachten berichtete ich über den Sachstand
bei den Vergütungen in Hamburg. Zum Beispiel tauchten in den Vergütungsvereinbarungen
Geldbeträge auf, die so gar nicht auf den Beschluss der VK SGB IX zurückzuführen
waren. Viele Abweichungen betrafen zwar nur die Vereinbarungen zu den
besonderen Wohnformen, was insofern erstaunlich war, weil in fast allen
vergangenen Jahren die Hamburger Sozialbehörde Rundungsdifferenzen nicht in den
Griff bekommen hatten (Stichwort: Rundungsformel in Excel). Noch sehr viel
erstaunlicher war es dann, dass diese Fehler nicht mehr korrigiert wurden. Was
unterschrieben bis zum Jahresende eingereicht wurde, ist mittlerweile
gegengezeichnet worden und in die Auszahlung gekommen.
Leistungserbringer, die mit dem TV-L in Hamburg zu tun
haben, haben mit dem jetzt bekannten Tarifergebnis schon erste Hochrechnungen
unternommen hinsichtlich einer kommenden “Basiskorrektur”. Obwohl man immer
wieder auf den Grundsatz der Prospektivität in den früheren Jahren beharrte (§
123 Abs. 2), angesichts eklatanter Preis- und Tarifsteigerungen griff man zu
dieser Idee der rückwirkenden Korrektur. Mit so einer „Basiskorrektur“ wird die
vorherige Steigerung (auf 2024) verrechnet mit der kommenden Vereinbarung (für
2025), so dass unterm Strich in etwa eine Richtigstellung erzielt wird. In
Schleswig-Holstein geht es momentan wieder einmal um den Landesrahmenvertrag.
Damit aber verknappt man die Zeit an anderer Stelle. Diejenigen, die den TVöD
anwenden und die Steigerungsrate zum 1.3.2024 verhandeln möchten, könnten es
sich dann sehr einfach machen, wenn lediglich die neuen Tabellen übernommen
werden müssen – und nichts weiter.
Das wird man sehen müssen.
Ein knapper Überblick zu Themen der Betriebswirtschaft
Altersteilzeit ist nach wie vor ein Blickfang für manche
Arbeitnehmer. Aber nicht alle Arbeitgeber werden entsprechende Verträge
anbieten (Fachkräftemangel) oder attraktive Konditionen bereithalten
(Haushaltslage). Und dann wiederum sollen solche Dinge wie Jobrad,
Deutschland-Ticket und Fitness-Studio angeboten werden, um neues Personal zu
gewinnen und es sich ein klein wenig kosten zu lassen – die Verhandler müssen
es dann mit den Leistungsträgern irgendwie refinanziert bekommen oder auch
nicht. Manche Kostenblöcke müssen die Unternehmen dann auf andere Art und Weise
stemmen. Während Deutschland-Ticket und Fitness-Studio einfach nur
Sachzuwendungen darstellen, kann es bei einem privat genutzten Einrichtungsgegenstand
(das Jobrad wird vom Arbeitgeber im Leasing angeschafft und dann vom
Arbeitnehmer verwendet) unter Umständen eine umsatzsteuerliche Leistung
handeln.
Die übrigen Themen, wie zum Beispiel EU-Taxonomie,
Kapitalmarkt und Wohnungsbau, nehmen ebenfalls Raum ein, wenn man denn so kann,
will und möchte. Einiges muss noch recherchiert werden, aber vieles andere wird
wieder Fahrt aufnehmen: statt Kapitalmarkt in den Wohnungsbau investieren? Mit
den Haben-Zinsen auf Geldanlagen wird man langfristig nicht so viel verdienen können;
noch zahlen die Banken 3,5 % Zinsen auf kurzlaufendes Termingeld, bald wird es
wohl einen ganzen Prozentpunkt weniger werden. Und so mancher Entwickler würde
gerne weitermachen zu verbesserten Konditionen, da sich nach Meinung vieler
Immobilien-Experten sozusagen ein Boden in den Marktpreisen gebildet hat. Weil
zudem immer mehr Neuvermietungen mit hohen Steigerungen dazukommen, bietet es
sich eigentlich an, jetzt was zu machen mit den angesammelten Mitteln (Stichwort:
zeitnahe Mittelverwendung).
Und dann gibt es zu den Schlagworten Digitalisierung und
Persönliche Zukunftsplanung (PZP) ebenfalls einiges zu erzählen. Gerade in der
IT tut sich viel und wäre schon recht interessant für soziale Unternehmen. Die
Gewährleistung der Betriebssicherheit ist von wesentlicher Bedeutung, die
Automatisierung verschiedener Prozesse in der Verwaltung ein Gewinn (im
Gegensatz dazu die weiterhin vorhandene Beliebtheit von Mikromanagement und Bürokratie).
Das alles muss gut vorbereitet und geklärt werden, denn immer mehr verstehen
sich die Software-Anbieter nicht mehr als Lösungs-Fabrikanten, sondern als
reine Dienstleister – ohne Erfolgsgarantie. Die PZP kann dagegen einen
Perspektivwechsel in der Leistungserbringung erzwingen, muss es aber nicht
zwingend. Wichtig wäre, dass sich Leistungsberechtigte mit ihren Wünschen und
Bedürfnissen etwas vehementer an ihr Umfeld und die Leistungsträger wenden.
Zuletzt tauchte noch das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) auf. Aber das betrifft eigentlich nur ganz große Produzenten mit
mindestens 1000 Arbeitnehmern (§ 1 LkSG) – Beschäftigte sind nicht unbedingt
Arbeitnehmer, aber gemeinnützige Unternehmen wären inbegriffen.
Es wird also nicht langweilig. Es gibt viel zu tun.
CGS
Bild zum Beitrag vom BING Image Creator erzeugt.
Das hier ist keine Rechtsberatung oder Aufforderung zur
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Das neue Jahr ist einen Monat alt