Samstag, 30. April 2022

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die siebte Woche des Wirkens der Impfnachweispflicht geht vorbei.

Das schleswig-holsteinische Sozialministerium zog eine kleine Zwischenbilanz und zeigte sich sehr zufrieden mit der bisher erreichten Impfquote. Mit einer solchen Zufriedenheit wird somit der Weg geebnet für ein Nachlassen bei den Kontrollen. Dass es viele andere gibt, die ein sofortiges Ende fordern, kann man wiederum getrost abtun, weil es den strittigen § 20a IfSG sowieso nur bis zum Jahresende gibt. Die Nachweispflicht besteht nämlich nur für die Dauer der COVID19-Krise, und die wird vermutlich Ende 2022 zu Ende gehen. Für diejenigen aber, die sich mit einem „zweifelhaften Impfnachweis“ durchschlagen wollten, sieht das Ende womöglich anders aus.

Warum man überhaupt von vulnerablen Personen spricht, klang bislang eher wie eine pauschale Verurteilung. Dass es womöglich gute Gründe gibt, war in den Schriftsätzen wenig zu lesen.