Als Drucksache 18/4218 wurde in den
schleswig-holsteinischen Landtag ein Gesetzentwurf eingebracht. Die
FDP-Fraktion möchte beschließen lassen, dass dem Landesrechnungshof ein
Prüfrecht im Rahmen der Eingliederungshilfe zugestanden wird. Hierzu sieht der
Entwurf vor, dass insbesondere „§ 6 des Kommunalprüfungsgesetzes“ von
Schleswig-Holstein abgeändert werden soll.
Soweit den kommunalen Körperschaften aufgrund von
Rechtsvorschriften oder Verträgen im Zusammenhang mit dem SGB XII
Prüfungsrechte ggü. Dritten zustehen (d.h. Einrichtungen und Diensten), „kann
der Landesrechnungshof sie [d.h. die Prüfungsrechte] im Rahmen der Prüfung an
ihrer Stelle [d.h. den kommunalen Körperschaften] wahrnehmen“ (vgl. Artikel 1
der Drucksache 18/4218).
Die SPD befürwortet den Antrag, die Fraktion der Grünen freut sich, dass man im Landtag endlich die 20 Jahre andauernde Debatte zu einem Ende bringen wird.
Wie nun das Prüfrecht von den Kommunen auf den
Landesrechnungshof übertragen werden, ist derzeit nicht geregelt. Ob es im Wege
eines Amtshilfeverfahrens geschehen soll, bleibt also abzuwarten.
Wenn es tatsächlich zu einer (einmaligen oder ständigen)
Übertragung kommen sollte, muss der Landesrechnungshof natürlich eine
entsprechende personelle und fachliche Ausstattung erhalten. Zu erwarten ist aber,
dass durch die Bündelung von Prüfungsaufgaben ein Know-How entstehen wird,
wie man es aus der Arbeit der KOSOZ her kennt.
CGS
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