Freitag, 3. Juni 2016

Eine Verschärfung des Prüfrechts in Schleswig-Holstein

Als Drucksache 18/4218 wurde in den schleswig-holsteinischen Landtag ein Gesetzentwurf eingebracht. Die FDP-Fraktion möchte beschließen lassen, dass dem Landesrechnungshof ein Prüfrecht im Rahmen der Eingliederungshilfe zugestanden wird. Hierzu sieht der Entwurf vor, dass insbesondere „§ 6 des Kommunalprüfungsgesetzes“ von Schleswig-Holstein abgeändert werden soll.

Soweit den kommunalen Körperschaften aufgrund von Rechtsvorschriften oder Verträgen im Zusammenhang mit dem SGB XII Prüfungsrechte ggü. Dritten zustehen (d.h. Einrichtungen und Diensten), „kann der Landesrechnungshof sie [d.h. die Prüfungsrechte] im Rahmen der Prüfung an ihrer Stelle [d.h. den kommunalen Körperschaften] wahrnehmen“ (vgl. Artikel 1 der Drucksache 18/4218).

Die SPD befürwortet den Antrag, die Fraktion der Grünen freut sich, dass man im Landtag endlich die 20 Jahre andauernde Debatte zu einem Ende bringen wird. 

Wie nun das Prüfrecht von den Kommunen auf den Landesrechnungshof übertragen werden, ist derzeit nicht geregelt. Ob es im Wege eines Amtshilfeverfahrens geschehen soll, bleibt also abzuwarten.

Wenn es tatsächlich zu einer (einmaligen oder ständigen) Übertragung kommen sollte, muss der Landesrechnungshof natürlich eine entsprechende personelle und fachliche Ausstattung erhalten. Zu erwarten ist aber, dass durch die Bündelung von Prüfungsaufgaben ein Know-How entstehen wird, wie man es aus der Arbeit der KOSOZ her kennt.

CGS


Wollen Sie mit mir in Kontakt treten oder Ihre Meinung sagen? Hinterlassen Sie einen Kommentar.