Montag, 30. Mai 2022

Der neue Formularsatz bWF für Schleswig-Holstein - erste Überlegungen

In den letzten Jahren zeigte sich ein Bearbeitungsstau bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen aus dem BTHG. Weder die Leistungserbringer noch die Leistungsträger konnten sich in vielerlei Fragen einigen. Und ganz besonders die Frage nach dem Antragswesen für die neuen Vergütungen bekam reichlich Gegenwind. Letztendlich übernahm die Dachorganisation für die öffentlichen Leistungsträger in Schleswig-Holstein diese Aufgabe und erarbeitete eine sehr gut aussehende Excel-Datei.

Natürlich darf man bei so einer Mammut-Aufgabe keine Fehlerfreiheit erwarten – schon immer gab es diese „Bugs“, die etwas nicht berechneten. Aber nun mussten einige Forderungen aus dem BTHG umgesetzt werden, die einen ganz neuen Aufbau erforderlich machten. Und so ein neuer Aufbau verlangt, dass die Verhandler der Leistungserbringer einerseits den Umgang besser verstehen und andererseits die eigene Datengewinnung voranbringen.

Viele Leistungserbringer in Schleswig-Holstein wenden den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes an – aber nicht den TV-L, sondern den TVöD. Und bei dem hat es vor kurzer Zeit eine Tarifeinigung gegeben, obwohl die letzte noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 hatte. Diese neue Tarifeinigung führt zu Teuerungen bei den Arbeitgebern, so dass laufende Vergütungsverhandlungen diese Aspekte mitbedenken müssen. Wer es nicht tut, wird auf Dauer verlieren!


Freitag, 20. Mai 2022

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht – das weitere Verfahren in Hamburg

In Hamburg läuft die Frist ab. Offenbar will man noch vor den Sommerferien damit durch sein.

Und das Bundesverfassungsgericht weist eine Beschwerde gegen § 20a IfSG ab.

+++ Nachtrag vom 10.8.2022 +++

In den dpa-news / Deutsche Presse-Agentur ging heute die Nachricht heraus, dass in der Hansestadt Hamburg 160 Betretungsverbote wegen einer Impfpflichtverletzung ausgesprochen wurden. In 140 Fällen wurden Auflagen angeordnet und weitere 1000 befinden sich noch in der Bearbeitung. Es hätte wohl 5000 gemeldete Personen gegeben, so dass man schon von einem baldigen Ende sprechen kann.  

+++ Nachtrag vom 29.7.2022 +++

Viel passiert ist dann doch nicht, oder die jeweiligen Arbeitgeber fanden die "richtigen" Worte. Ein Träger berichtete jedenfalls, die Quote der Impf-Verweigerer läge bei "gerundeten 1 Prozent". Weil das Gesundheitsamt den Träger zum Verfahrensbeteiligten machte, konnte dieser über die derzeitige schwierige Personalsituation und das ansonsten gute Arbeitsverhalten berichten. Mit einem Betretungsverbot wird nicht ernsthaft gerechnet.

Es gibt nichtsdestotrotz auch andere Beispiele.

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