Montag, 31. Dezember 2018

Entwicklung von Mindestlöhnen

Der Mindestlohn soll ein Arbeiten für einen existenzsicherstellenden Lohn gewähren und den Arbeitnehmer vor Ausbeutung schützen. Ganz im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft wird damit ein Mindestmaß an Entlohnung geschaffen, wenn tarifliche Regelungen nicht vorhanden sind. Es kann demzufolge erwartet werden, dass Entgelte, die in Tarifverträgen vereinbart worden sind, über diesen Mindestlöhnen liegen. Ebenso stellt der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz die unterste Grenze dar im Vergleich zu den Mindestlöhnen in bestimmten Branchen.

In den beiden Jahren 2016 und 2018 gab es beim Mindestlohn nach dem MiLoG keine Erhöhung.

Der Mindestlohn nach der PflegeArbbV differenziert noch nach den Neuen und Alten Bundesländern. Die Spreizung dieser Entgelte beläuft sich derzeit auf 0,50 Euro.

Im Jahr 2015 lag das Entgelt nach der PflegeArbbV mit 0,90 Euro (West) bzw. 0,15 Euro (Ost) oberhalb des Mindestlohns nach dem MiLoG, in 2020 wird der Abstand dagegen schon 2,00 Euro (West) bzw. 1,50 Euro (Ost) betragen.

Die Erhöhung der Stundenentgelte nach der PflegeArbbV (Ost) lag bei beachtlichen 5,8 % in 2018 zu 2017, und in 2017 zu 2016 bei 5,6 %. Mit diesen Schritten sollte eine deutliche Angleichung in Richtung West-Niveau erreicht werden. In den kommenden Jahren liegen die Steigerungsraten aber nur bei 5,0 % und 2,8 % (Ost) bzw. 4,7 % und 2,7 % (West). Im Vergleich dazu liegt die Erhöhung beim Mindestlohn nach dem MiLoG bei 4,0 % und 1,7 %.

Die Durchschnittserhöhungen in Euro belaufen sich in allen Jahren auf 0,28 Euro für die Mindestlöhne, bei den beiden anderen Stundenentgelten in der Pflegebranche betragen sie immerhin 0,39 Euro (West) bzw. 0,44 Euro (Ost).

CGS
























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Entwicklung von Mindestlöhnen


Donnerstag, 27. Dezember 2018

An den letzten Tagen des Jahres 2018


Es gab in den letzten Wochen sehr viel zu tun und auch zur Kenntnis zu nehmen. Immer mehr rückt das Ende der „alten“ Eingliederungshilfe in Sicht, und es ist noch so viel zu tun. Die Trennung zwischen den existenzsichernden Grundleistungen und der Fachleistung „Eingliederungshilfe“ ist zwar verstanden worden, doch wie will man das Ganze vertraglich regeln und finanziell ausgestalten? Darüber hinaus muss sich die Leistungserbringung an sich verändern. Schon vor Jahren zeigte sich ein ansteigender Bedarf, der aber nicht durch ein Mehr an vollstationären Wohneinrichtungen gedeckt werden sollte, sondern – ganz schlicht – in eigenen Wohnräumen geleistet werden muss.

Dienstag, 4. Dezember 2018

Pflegeleistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe auf 266 Euro begrenzt


In einem früheren Beitrag ging es noch um die Begrifflichkeiten rund um Behandlungspflege, insbesondere ging es um solche Pflegeleistungen, die in vollstationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe (besondere Wohnformen) erbracht werden könnten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte vor einiger Zeit zu seiner Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) einen neuen Beschluss gefasst und damit die Verantwortlichkeiten, die es zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen gibt, etwas geklärt.

In stationären Wohneinrichtungen gibt es auch eine Behandlungspflege, zu der die Leistungserbringer verpflichtet sein können – es muss nicht zwingend so sein, dennoch ist es sehr wahrscheinlich, weil pflegerische Aktivitäten ebenfalls zum Tätigkeitsbild von Fachkräften in diesem Leistungsbereich gehören. Wenn in den Leistungsvereinbarungen dies mit aufgeführt ist, muss eine solche Hilfe, die so nicht der Kernkompetenz der Leistungserbringer entspricht, trotzdem geleistet werden.

Leistungsträger können die Pflegekassen nur bis zu einem Höchstbetrag von 266 Euro (Stand 2018) mit einbeziehen – egal wie hoch der Pflegebedarf ist. Doch mit steigendem Pflegebedarf könnten sich die Fachleistungen verteuern. Für Leistungsberechtigte, die vollstationär versorgt werden sollen, von daher ein weiterer Aspekt, der zu hinterfragen ist – ganz einfach, um die Konzepte besser zu verstehen.

Freitag, 23. November 2018

Berechnung des Eigenanteils zur Zuzahlung an die Krankenversicherung (Barbetrag zur persönlichen Verfügung)


Es werden jetzt wieder Leistungsbescheide ausgestellt über den Eigenanteil, den Krankenversicherte beim Bezug von medizinischen Hilfsmitteln und Medikamenten selbst übernehmen müssen. Bei diesem Eigenanteil geht es also um Zuzahlungen, die höchstens 10 % des Abgabepreises des jeweiligen Mittels, „mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro“ betragen dürfen (vgl. § 61 SGB V). Diese Pflicht zur Übernahme eines Eigenanteils trifft jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist – und somit auch Menschen, die Sozialhilfe benötigen.

Sonntag, 4. November 2018

BGW-Beitragsbescheide prüfen, weil sich die Gefahrenklassen geändert haben


Es sind neue Gefahrtarife veröffentlicht worden von der Berufsgenossenschaft. In manchen Fällen wird ein Anstieg bei den Aufwendungen stattfinden, aber es gibt auch Beitrags-Absenkungen.

Wie immer kommt es darauf an.

Mittwoch, 31. Oktober 2018

Behandlungspflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe


eingeliedert.blogspot.com / 2018-10
Leistungsverantwortung bei Pflege
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) arbeitete an seiner Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) weiter hinsichtlich der Erbringung von Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen. Dieses Thema ist ein besonderes Thema für Träger von Stationären Wohneinrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung wohnen, leben und versorgt werden (nunmehr auch als besondere Wohnformen bekannt).

Wenn Bewohner dieser Einrichtungen mal krank sind, müssen sie ja nicht nur für die Zeit des Daheimbleibens betreut werden, es muss unter Umständen auch eine pflegerische Leistung erbracht werden. Und das verlangt ggf. eine besondere personelle Ausstattung bei den Leistungserbringern.

Freitag, 26. Oktober 2018

Eine mögliche Folge bei einem schlecht gemachten Datenschutzhinweis


Im letzten Beitrag ging es um einen nicht besonders gut gemachten Datenschutzhinweis an die Klienten eines sozialen Unternehmens. Zwar hat man der Form genügt seitens der datenverarbeitenden Stelle, doch an einigen Passagen muss man die Qualität dieser Arbeit ernsthaft bezweifeln. Und das kann weitere Folgen haben – unerwartet andere Folgen.

Montag, 22. Oktober 2018

Datenschutzhinweis aus der Praxis


Mit der DSGVO ist sehr viel Verwaltungsaufwand entstanden. Ein jeder Dienstleister muss sich mit dem Thema auseinandersetzen, weil das individuelle Schutzrecht bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gestärkt worden ist und ein Fehlverhalten drakonisch geahndet werden kann. Diesem Risiko sollte man sich nicht aussetzen und etwas unternehmen – auch wenn es recht „einfältig“ arrangiert wurde.

Worum es jetzt hier geht, ist ein Beispiel aus der Praxis. Es hat bei diesem Leistungserbringer für eine Bandbreite an Leistungen aus der Behindertenhilfe etwas gedauert, aber nun ist ein zweiseitiges Pamphlet erschienen mit „Hinweisen zur Datenverarbeitung“ oder auch „Datenschutzhinweisen für Patienten nach Art. 13. DSGVO“.

Da wird man plötzlich stutzig.

Freitag, 5. Oktober 2018

Das Konzept der Angemessenen Vorkehrungen

Im Koalitionsvertrag findet sich unter der Überschrift „Barrierefreiheit“ der Wille, Anreize zu schaffen durch Förderprogramme mit dem Ziel zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen (ab Zeile 4.356 im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode). Es geht dabei aber nicht nur um die Abschaffung von Hindernissen für körperlich eingeschränkte Menschen und die Verwendung der „Leichten Sprache“, damit geistig eingeschränkte Menschen verstehen können. Man möchte daneben im Gesundheitssektor prüfen, wie Private angemessene Vorkehrungen umsetzen können.

Diese Sache mit den angemessenen Vorkehrungen ist nicht neu. Und es gibt Leute, die sprechen darüber, als ob es ein Konzept ist. Es klingt auch so, weil es hier in den Fokus gerückt wird. Also was ist es?

+++ Nachtrag vom 22.11.2018 +++

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat jetzt ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem klar herausgestellt und begründet wird die Notwendigkeit zur Schaffung eines gesetzlich verankerten Rechtsanspruches für „mehr Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und bei Alltagsgeschäften“. Dieses Recht soll dann auch gegen private Arbeitgeber und Dienstleister zur Anwendung kommen können, damit die UN-BRK wirksam umgesetzt werden kann (Quellenverweis siehe unten).

+++

Donnerstag, 27. September 2018

Steuerrecht – Gewinne machen dürfen in der Wohlfahrtspflege?

Fegefeuer für die (Steuer-) Sünder
Tafel an einer Hauswand in Lübeck
Selbstlosigkeit ist ein großes Wort. 

Der Duden versteht darunter ein selbstloses Verhalten oder eine selbstlose Art, mit der auch Güte und Wohltätigkeit gemeint sind. Selbstlos heißt, dass man „nicht auf den eigenen Vorteil bedacht“ und „uneigennützig und zu Opfern bereit“ ist. 

Was nicht dazu passt, sind Gewinne. 

Unternehmerisches Handeln setzt aber nun mal voraus, dass Gewinne erzielt werden. Immerhin soll das Unternehmen auf Jahre hinaus überleben können und Arbeitsplätze sichern. Das klingt aber nach einer gehörigen Portion Eigeninteresse, was völlig konträr zu der Selbstlosigkeit steht. Wie selbstlos müssen Betriebe der Wohlfahrtspflege sein – oder anders gefragt: Gibt es da wirklich so ein Schwarz-Weiß-Denken in der (steuerrechtlichen) Gemeinnützigkeit?

Donnerstag, 6. September 2018

Die Zukunft der Sozialen Wohnungspolitik wird in Frage gestellt

Ausgangspunkt für den heutigen Beitrag ist die kritische Auseinandersetzung in einem Blog zur aktuellen Sozialpolitik (Verlinkung siehe unten). Der Betreiber des Blogs befasst sich mit einem Gutachten und Stellungnahmen eines Beratergremiums beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur sozialen Wohnungspolitik. 

Dieses Gremium hat sich anscheinend Gedanken darüber gemacht, wie der Staat eine effiziente Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum erreichen kann und wie man die sozialen Härten bei steigenden Mieten abgefedert bekommt. Die Empfehlungen haben es in sich. 

Im Folgenden soll es aber nicht um das Gutachten gehen. Stattdessen will ich hinterfragen, was man sich so gedacht hat und welcher Zweck mit solchen Vorschlägen verfolgt wird. Da mit dem BTHG eine sehr umfassende Reform der Eingliederungshilfe startete und nun sehr viele Dinge sich verändern, hat mich der Blog-Beitrag interessiert.

Freitag, 31. August 2018

Bürokratie, die sich lohnt


Diese Sache ist ein wenig sehr bürokratisch. Aber: Sie „lohnt“ sich!

In Schleswig-Holstein gibt es eine Regelung zur „Mehrfachbetreuung“ von behinderten Menschen, die in einer Wohneinrichtung leben (stationäre Einrichtung, klassische Behindertenhilfe). Es geht jetzt aber nicht um zusätzliches Personal, sondern um mögliche „doppelte“ Kosten, die mit der Verpflegung dieser Menschen entstehen können. Das klingt nach einem ordentlichen Maß an Bürokratie und Verwaltungsarbeit – und man darf sich schon fragen, ob sich das Ganze überhaupt lohnt.

Zuerst einmal ist es wichtig, dass man den Sinn des Ganzen hinterfragt. Warum gibt es überhaupt sowas wie eine Mehrfachbetreuung an einem anderen Ort? Und um wie viel Geld geht es?

Sonntag, 26. August 2018

BGW-Beitragsbescheide prüfen


Auch Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft müssen auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden, weil man ansonsten zu viel bezahlt.

In der jetzigen Diskussion findet sich nun eine ganz neue Unternehmensform, die anscheinend einer „zu teuren“ Gefahrentarifstelle zugeordnet ist. Die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege haben zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen den Beitragsausschuss der Berufsgenossenschaft zu einer Sondersitzung veranlasst, um eine richtige Zuordnung und Beitrags-Einstufung zu erreichen. Als Ergebnis konnte man lediglich eine Wiedervorlage auf das kommende Jahr erreichen – immerhin.

Was man daraus entnehmen kann, ist die Frage nach der eigenen „korrekten“ Einstufung in die Tabelle über die vielen, verschiedenen Gefahrentarifstellen.

Samstag, 18. August 2018

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in Hamburg (TVöD)


Über diese Sache kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln. Am 17./18.4.2018 verkündeten Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass man sich geeinigt hätte nach „schwierigen Verhandlungen“. Und noch immer müssen Arbeitnehmer darauf warten, dass ihnen rückwirkend zum 1.3.2018 eine Entgelterhöhung gezahlt wird.

+++ Nachtrag vom 30.8.2018 +++

Es hat jetzt eine Verständigung gegeben zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband AVH.

+++ Nachtrag vom 6.11.2018 +++

Die Gewerkschaft Ver.di – Landesbezirk Hamburg – hat die Tarifverträge nun unterschrieben. Aber es steht noch die Unterschrift der DBB Beamtenbund-Tarifunion aus. Somit müssten alle Zahlungen, die auf der Grundlage der neuen Entgelte stattfinden, unter dem Vorbehalt der Rückforderung gestellt werden. 

Weil das neue Tarifwerk noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, kann es derzeit auch nicht aktualisiert und veröffentlicht werden.


Sonntag, 12. August 2018

Steuerrecht – gemeinnützige Vereinsarbeit wird zur bürokratischen Verwaltungsarbeit


Häufig finden sich Leute, die etwas "Soziales" bewerkstelligen wollen. Sie möchten aktiv werden, eine Aufgabe wahrnehmen, die aus ihrer Sicht in der Gesellschaft einfach zu kurz kommt. Bei dieser Aufgabenwahrnehmung suchen oder stoßen sie auf persönliche oder finanzielle Unterstützung von Dritten, so dass sich Einnahmen ergeben. Gleichzeitig müssen diese "Sozial-Werker" Ausgaben schultern, um ihr ideelles Werk zu vollbringen.

Die Leute werden sich vielleicht zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen (§ 705 f. BGB; siehe aber auch § 899a BGB zum weiteren Verständnis der GbR), weil es eine sehr einfache Form einer gemeinschaftlichen Unternehmung darstellt. Da in einer solchen Gesellschaft von Personen (auch bekannt als Personengesellschaft; dagegen zu setzen ist der Begriff der Kapitalgesellschaft) die Außenvertretung durch jeden Gesellschafter erfolgen kann, und viele Mit-Gesellschafter eine Haftung für das Verschulden der anderen fürchten, kann es zur Gründung eines (rechtsfähigen) Vereins kommen.

Die Gründung eines rechtsfähigen, eingetragenen Vereins (e.V.) wiederum beginnt mit einer Gründungsversammlung, in der eine Satzung beschlossen wird. Anschließend ist ein Vorstand zu bestimmen, der die Außenvertretung und Geschäftsführung wahrnimmt. Zusammen mit dem Gründungsprotokoll erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht. Der Verein kann dann unternehmerisch auftreten.

Und was kommt dann?

Dienstag, 7. August 2018

Zuständigkeitsprobleme? Das neue BGH-Urteil und ein altes Problem

Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof (!), dass für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten gegenüber den Antragsstellern hinsichtlich der Rechtsvorschriften im Sozialrecht bestehen (Urteil vom 2.8.2018, Az. III ZR 466/16).

Das Problem hier (mal wieder) ist das sehr komplexe Sozialrecht, in dem sich selbst Leistungsträger nicht zurechtfinden und womöglich berechtigte Ansprüche nicht zustande kommen lassen. Im vorliegenden Fall erhielt ein behinderter Mensch Grundsicherungsleistungen, obwohl eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugestanden hätte. Er musste über fast sieben Jahre lang einen anderen Lebensstandard hinnehmen, weil man seitens des Landratsamts (als die örtlich zuständige Stelle für Grundsicherungsleistungen) einer Beratungspflicht nicht nachgekommen war. Diese Beratungspflicht, so der BGH, ist nicht auf die den „betreffenden Sozialleistungsträger“ anzuwendende „Normen beschränkt“ – sie geht viel weiter (vgl. Pressemitteilung vom 2.8.2018, S. 2). 

Eigentlich ist dieses Problem altbekannt.

Dienstag, 31. Juli 2018

Was ist für ein behindertes Kind eine angemessene Schulbildung? (Teil 2/2)


Ab hier folgt nun der zweite Teil zum Thema, was denn nun eine angemessene Schulbildung denn sei für ein behindertes Kind. Wie gesagt, begonnen hatte es damit, dass ein behindertes Kind die Chance hat auf einen Ersten Schulabschluss, wenn es lange genug eine Regelschule besuchen kann. Was sich dann daraus entwickelte, war ein Herausfinden von möglichen Leitlinien und den Grenzen im System der Eingliederungshilfe für diese „verlangsamten“ Kinder.

Gerade weil es in der Eingliederungshilfe-Verordnung so steht, könnte die Bewilligung von Hilfe-Leistungen tatsächlich befristet sein. Man kennt das von sogenannten „Mehrkostenvorbehalten“ aus anderen Regelungen im Sozialrecht. Was das aber genau bedeutet, muss nun herausgearbeitet werden mit einem Ausblick auf mögliche Veränderungen durch die UN-Kinderrechtskonvention, die ja schließlich im Grundgesetz verankert werden soll.

Samstag, 28. Juli 2018

Was ist für ein behindertes Kind eine angemessene Schulbildung? (Teil 1/2)


Wieder mal ein kompliziertes Thema, diese Sache mit der "Angemessenen Schulbildung".

Begonnen hat es mit der Frage danach, wie lange ein behindertes Kind, welches (nach dem Willen der Eltern) eine Regelschule und nicht die Förderschule besucht, diese Regelschule besuchen kann. Es gibt da verschiedene Grundrechte, wie z.B. das Recht auf Bildung, so dass ein Nachteilsausgleich und eine laufende Unterstützung zu geschehen hat. Doch wie ist es mit der Möglichkeit zur Erlangung eines Schulabschlusses (z.B. den Ersten Schulabschluss, ESA)? Vielleicht ist die Behinderung ja nur so „mild“, dass mit genügend Zeit ein solcher Schulabschluss erreichbar wird?

Um das Recht auf Bildung zu verwirklichen, braucht es Leistungen aus dem Bereich der Eingliederungshilfe. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, dass von den Ländern umgesetzt werden muss. Obwohl der Leistungskatalog für diese Hilfen offen ist, es findet sich überraschend eine Vorgabe darin, die es ermöglicht, die Gewährung von Hilfen zeitlich zu befristen. Und damit entsteht die Möglichkeit, dass ein Mensch mit Behinderung trotz geistiger Weiter-Entwicklung seinen Anspruch auf diese Hilfen verliert.

Es kann aber eine „Rettung“ geben durch die UN-Kinderrechtskonvention.

(Aufgrund des Umfangs dieses Beitrags, habe ich zwei Teile daraus gemacht)

Dienstag, 24. Juli 2018

[RE-Post] Fixierungsmaßnahmen / FEMs – ein Qualitätsthema auch für die Behindertenhilfe


Nun gibt es ein höchstrichterliches Urteil dazu. Es hat gedauert. Vor fast genau drei Jahren hatte ich zu diesem Thema bereits einen kleinen Beitrag verfasst. Von daher, halt eben aus aktuellem Anlass, gibt es den Beitrag mit wenigen Änderungen hier noch einmal.

Aktueller Anlass ist jetzt das Urteil vom heutigen Tag (Az. 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16) über die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Weil die Freiheit einer Person als „unverletzlich“ anzuerkennen ist, diese ein „hohes Rechtsgut“ darstellt, muss eine richterliche Abwägung stattfinden. Eine fehlende Einsichtsfähigkeit bei einer Person erlaubt noch nicht, dass ein solcher Eingriff erlaubt ist. Eine kurzfristige, höchstens halbstündige Maßnahme wurde von den Verfassungsrichtern noch nicht als ein Freiheitsentzug angesehen.

Mittwoch, 18. Juli 2018

[spreading the word]: Eingliederungshilfe für Menschen mit Migrationshintergrund

Immer mehr Anfragen von Menschen mit einem Migrationshintergrund (in der Soziologie versteht man darunter „aus einem anderen Land / Gegend / Ort abgewanderte Menschen“) erreichen die sozialen Beratungsstellen. Gerade was die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen anbelangt, sind kulturelle und sprachliche Besonderheiten wie auch der Umgang mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften eine „Barriere“.
                                    
Die Lebenshilfe Schleswig-Holstein möchte nun zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein eine Beratungsstelle einrichten zum Themenfeld „Behinderung und Unterstützungsleistungen“. Das Angebot soll sich dabei richten an Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit Behinderung und Migrationsgeschichte bzw. Fluchterfahrungen sowie ihre Angehörigen und Freunde.

Man möchte fremdsprachliche Beratung ermöglichen mit Hilfe von Dolmetschern oder solchen Personen, die in der jeweiligen Muttersprache und/oder Kultur bewandert sind.

Im August soll es damit losgehen.

CGS


PS:
Andere Aktivitäten und Fachinformationen sind ansonsten hier zu finden:
https://www.lebenshilfe.de/migration-und-behinderung/



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[spreading the word]: Eingliederungshilfe für Menschen mit Migrationshintergrund – eingegliedert.blogspot.com


Donnerstag, 12. Juli 2018

Handelsrecht und Steuerrecht sind Rahmen und Fundament für die soziale Arbeit


Viele Gesellschaften orientieren sich bei ihrer Arbeit nach einem Ideal. Es gibt zwar sehr viele Betriebswirte, die irgendwie die Zügel in der Hand halten, doch die Erfüllung einer sozialen Aufgabe kann häufig den Blick auf einige Risiken verstellen.

Der Verlust der Gemeinnützigkeit bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens. Doch ein solcher Wandel wird nicht gewollt sein und von daher die Gesellschafter, Förderer und Angehörige, die Mitarbeiter und Partner schwer beeinträchtigen. Einem solchen Risiko muss man begegnen und Strukturen schaffen, die so etwas verhindern. Es braucht Leute, die sich mit der Schaffung und dem Ausbau dieser Strukturen (einem Rahmen und einem Fundament) gut auskennen.

Und das findet sich nicht im Sozialrecht. Das sind Strukturen, die sich im Handels- und im Steuerrecht wiederfinden.

Sonntag, 8. Juli 2018

Schwierige Geschäfte bzw. schwerwiegende Geschäfte


Auch wenn ein solches Thema anscheinend nichts mit der Eingliederungshilfe zu tun hat, sehr viele Leistungserbringer sind nun mal „nicht-staatlich“ und müssen einen Jahresabschluss präsentieren nach den Vorschriften des Handelsrechts. Und da findet sich so manches, was immer wieder übersehen oder, ganz einfach, nicht kommuniziert wird.

Geschäfte mit Nahestehenden oder bestimmten Personengruppen müssen hinterfragt werden, weil hier die Möglichkeit einer „Zweckfremden Mittelverwendung“ besteht. Grundlage für die steuerliche Begünstigung im Wege der Gemeinnützigkeit ist nun mal eine ganz bestimmte Satzung. Durch die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit können soziale Unternehmen mit viel weniger Verwaltungsaufwand und Fokus auf die Gemeinwesen-Arbeit schlanker agieren, als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

Man kann aber nur dann als Bilanzbuchhalter oder Controller etwas hinterfragen, wenn man vorab irgendwie informiert worden ist. Wenn erst in der Jahresabschlussprüfung sich solche Sachen offenbaren, offenbart sich ein mangelhaftes, eigentlich nicht vorhandenes Internes Kontrollsystem. Und das wiederum lässt vermuten, dass die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist.

Montag, 25. Juni 2018

„Dieselgate“ und die Behindertenhilfe


Es ist schon bedrückend, dass eine Vorzeige-Branche, Staat, Gesellschaft und Kunden so hinters Licht geführt hat. Dass es sogar hierzulande nach dem Mrd.-Bußgeld nun zu der Verhaftung eines Top-Managers gekommen ist, zeigt die Größe des Problems. Eine Schonung der Verantwortlichen, wie man es noch aus dem letzten Jahr her kennt, gibt es nicht mehr.

Aber das war es dann, was man so hört. In den Medien wird allerhöchstens, so scheint es, über die sehr spektakulären Ereignisse und Entscheidungen berichtet. Was im Hintergrund abläuft oder wie verschiedene Gewerbe und Anlieger mit Fahrverboten umgehen müssen, davon ist nichts zu lesen. Die  „Mainstream“-Berichterstatter schenken ihre Aufmerksamkeit ganz anderen Themen. Von daher werden Leistungsträger, Leistungserbringer und leistungsberechtigte Menschen in dem Glauben gelassen, dass es alles nicht so schlimm ist.

Es gibt aber Analysten, die sich sehr intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Hier nun eine ganz andere Sicht der Dinge (aus der Sicht des Kapitals).

Sonntag, 10. Juni 2018

Statistik – Zum Manipulieren geeignet




Wie heißt es so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte (hier sind es tatsächlich knapp 1.000). 

Und mit Statistiken hat man schön viel Material, um Bilder zu malen. Warum es jetzt zu diesem Bildchen gekommen ist, hat seinen Grund in dem Geplänkel zum Auftakt von Verhandlungen: der Haushalt muss konsolidiert werden, alle Bereiche müssen etwas beitragen, die Kosten der Eingliederungshilfe sind einfach zu hoch.

Es geht im Folgenden nicht um die Manipulation von Statistiken, sondern den Versuch der Manipulation von Menschen in Verhandlungen. 

Montag, 4. Juni 2018

Statistik - Eingliederungshilfe und SGB XII-Leistungsberechtigte bis 18 Jahre für die Jahre 2010 bis 2015




Ein ablesbarer Trend bei den Empfängern von Eingliederungshilfe-Leistungen (Abb. 1)

Auch wenn die Daten schon recht veraltet vorkommen, es zeigt sich alleine schon für diesen Zeitraum von fünf Jahren ein ansteigender Trend. Und gleichzeitig gibt es einige Bundesländer, bei denen die Zahl der Leistungsempfänger (also diejenigen, die eine Leistung erhalten haben und nicht nur „berechtigt“ waren) in den Jahren abgenommen hat; ganz besonders Bremen, aber auch das Saarland (siehe zudem Tabelle weiter unten).

Montag, 28. Mai 2018

Datenschutz - eine neue Woche beginnt

Wie viele Erklärungen zum neuen Datenschutz-Recht haben Sie eigentlich erhalten? Nachdem die Anzahl Schreiben einen zweistelligen Umfang angenommen hatte, hörte ich mit dem Zählen auf – von den vielen Emails mal ganz abgesehen. Erstaunlich war zunächst die Erkenntnis, bei wem man mit seinen personenbezogenen Daten so erfasst worden war.

Haben Sie sich diese Erklärungen angesehen? Vermutlich nicht, denn einige Texte waren sehr langatmig geschrieben, andere dagegen schön präzise. Sie alle beinhalteten aber im Wesentlichen das Gleiche bzw. versuchten etwas zu erklären, wozu sie glaubten, verpflichtet zu sein. Diese Pflicht der Offenlegung war aber wiederum so allgemein gehalten, dass man als Empfänger eigentlich gar nicht wusste, welche Daten nun gespeichert waren beim sich mitteilenden, datenverarbeitenden Absender. Man kann zwar widersprechen, wurde stellenweise gesagt, aber das hätte nur eine Wirkung für die Zukunft.

Samstag, 26. Mai 2018

Inklusion mit oder ohne Förderschule?

„Vor etwa 50 Jahren wurden eine ganze Reihe von Förderschulen gegründet. Dann kam die Inklusion – und viele der Schulen wurden wieder geschlossen. Doch das passt nicht allen.“ (Quelle: „Inklusion oder Förderschule – alle unter einem Dach?“ von Anabela Brandao, veröffentlicht am 9.7.2017 unter  https://www.shz.de/17256881, letzter Aufruf am 25.5.2018)

Das Thema Bildung ist schwierig zu handhaben für Eltern, die schließlich nur das Beste für ihre Kinder wollen. Eltern von Kindern mit Besonderheiten müssen zudem die Besonderheiten, die mit der Behinderung der Kinder zusammenhängen, meistern. Eine große Herausforderung. Die Diskussionen, und wie z.B. der Artikel aus der SHZ von oben, zeigen, dass man sich sehr unsicher ist über die Beschulung auf einer sogenannten Regelschule. Die Förderschule wird als Alternative gesehen. Doch ist sie das wirklich?

Es gibt da viele Berichte von Kindern, die mit ihren Besonderheiten in der Regelschule einfach nicht bestehen können und verlieren. Eltern würden gerne den Empfehlungen der Schulleitungen folgen und die Kinder in die Schutzzone der Förderschule stecken. Doch das Schulamt sperrt sich – aus haushaltspolitischen Überlegungen? Es geht doch immerhin um „behinderte“ Kinder, denen vielleicht nie wirklich geholfen werden kann, warum also noch so viel Aufhebens machen – fragen sich da viele.

Wenn man aber Behinderung anders verstehen könnte, würde man vielleicht eine andere Sichtweise einnehmen können, die sehr viel langfristiger ausgerichtet wird. Das eigentliche Ziel ist nämlich die Förderung der Selbstbestimmung, damit eine eigenbestimmte (nicht fremdbestimmte) Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gelingt. Oder führen solche Überlegungen in eine Sackgasse?

Montag, 14. Mai 2018

Inklusive Bildung und das Kinderrecht auf Bildung

Bald soll die UN-Kinderrechtskonvention Teil des bundesdeutschen Grundgesetzes werden. Einen bedeutenden Abschnitt bildet die Anerkennung des Rechts auf Bildung. Es soll Chancengleichheit bestehen. Leistungen des Staates sollen darauf ausgerichtet sein, den Besuch einer Grundschule zwar zur Pflicht zu machen, der Besuch muss aber unentgeltlich erfolgen können. So etwas kennt man auch aus der Behindertenrechtskonvention, bei der es vorrangig um das Recht auf Gleichbehandlung geht.

Bestehen jetzt zwei verschiedene, sich vielleicht sogar entgegenstehende Konventionen?

Montag, 7. Mai 2018

Vergütungen pauschal anpassen in Schleswig-Holstein



Was das Kalkulieren und Vereinbaren von Vergütungen für den Bereich des Stationären Wohnens in der Eingliederungshilfe anbelangt, ist Hamburg wirklich ein Vorreiter. Aber was das Vereinfachen anbelangt, bemüht sich das Bundesland Schleswig-Holstein ebenfalls um ein verkürztes Verfahren. Da sich die Vergütungen aus einem Anteil für Personal- und Sachkosten zusammensetzen, haben sich Leistungsträger und Leistungserbringer auf Regelungen zum Fortschreiben der bestehenden Anteile unter Berücksichtigung von Tarifergebnissen und der Prognose aus dem Herbstgutachten des IfW geeinigt. Damit steht der Fahrplan.

Doch jetzt muss die Umsetzung erfolgen – und da sind die Leistungserbringer in der Pflicht! Wer die Fristen verpasst, wird Fehlbeträge erleiden.

Freitag, 27. April 2018

Notizen zum Budget für Arbeit


Im Überblick der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ging es vorrangig um das Thema Inklusive Bildung im Ländervergleich. Es gibt einige sehr offensichtliche Diskrepanzen zwischen den Bundesländern. Wenn das aber die allgemeine Bildung betrifft, wie wird es dann erst mit der beruflichen Bildung aussehen?

Auch Menschen mit Behinderungen brauchen hier Unterstützung. Und gerade wenn eine berufliche Orientierung denjenigen geboten werden soll, die statt WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt etwas finden wollen, muss erst recht etwas geschehen. Man könnte auch sagen: Statt Einschränkung, mehr Durchlässigkeit im System.

Selbst wenn es für viele als ein weiter Weg erscheint, es gibt zumindest jetzt eine Leistung, mit der diese Durchlässigkeit besser gelingen soll: dem Budget für Arbeit. Hier nun ein paar Notizen.


Montag, 23. April 2018

Inklusive Bildung in Deutschland – Weiteres zum Überblick der Friedrich-Ebert-Stiftung

Dieser Überblick der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) ist sehr lesenswert, wie ich befinden muss. Es finden sich darin eine Menge sehr interessanter Informationen zum aktuellen Stand der Inklusiven Bildung in Deutschland. Eine solche Arbeit lädt ein zu weiteren Arbeiten.

Vieles, muss man leider konstatieren, ist hierzulande noch zu machen. Einige Länder haben zwar einen politischen Schwerpunkt gesetzt und schon einiges geschafft, doch bei vielen fehlt noch der Wille. Gerade im Hinblick auf die Zukunftsperspektiven von jungen Menschen mit Behinderungen, die, so wie ihre Altersgenossen, einen Arbeitsplatz auf dem „allgemeinen Arbeitsmarkt“ anstreben, sollte der Schulabschluss ein wesentliches Entwicklungsziel sein. Wenn an dieser Stelle nichts unternommen wird, bleibt für diese (immer größer werdende) Gruppe nur noch die Werkstattbeschäftigung (WfbM) – „größer werdende“ Gruppe deshalb, weil, wie der Vergleich der Förderquoten im Überblick der FES schon zeigt, ein Anstieg zu verzeichnen ist (in Deutschland von 6,0 % im Schuljahr 2008/2009 auf 7,1 % im Schuljahr 2015/2016, Abb. 2).

Freitag, 20. April 2018

Inklusive Bildung in Deutschland – ein Überblick der Friedrich-Ebert-Stiftung


Die Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlichte kürzlich einen Überblick zum Stand der Inklusiven Bildung in Deutschland (Quellenangaben weiter unten). Entstanden ist dieser Bericht aus mehreren Länderheften zur Inklusion an Schulen und in der beruflichen Bildung im Rahmen eines Projekts „Gute Gesellschaft - Soziale Demokratie 2017plus“. Man versucht „konkrete Ideen für die Politik zu entwickeln“, so die Macher auf ihrer Webseite dazu. 

Und damit die Debatte befördert wird, schafft man mit dieser Sammlung an Erkenntnissen eine gute Fakten-Grundlage. 

Sehr lesenswert.

Dienstag, 17. April 2018

Tarifergebnis für den Bereich des TVöD - Tarifrunde 2018


Das ging dann doch recht schnell mit der Einigung. Und wie immer werden beide Seiten von einem Erfolg sprechen, weil für die Einen die Kostenbelastung sich auf eine lange Laufzeit verteilen kann und für die Anderen die Löhne, insbesondere für die niedrigen Entgeltgruppen, deutlich steigen.

Aber alles steht natürlich zur Stunde unter dem Vorbehalt der entscheidenden Gremien auf beiden Seiten.

Montag, 16. April 2018

Datenschutz – Mit der DSGVO wird es jetzt anders – Teil 5

Neben Facebook hat jetzt auch die Deutsche Post ein Problem bekommen. Es geht zwar hier wieder um den Verkauf von personenbezogenen Daten, doch diese sollen wohl anonymisiert worden sein. Verkauft wurden also nur „Wahrscheinlichkeiten“. Wozu dann noch die Aufregung? – Man wird sehen, wie die Sache ausgeht, und welche Entwicklungen es bei Facebook geben wird (Wird MZ zurücktreten?).

Zurzeit bemüht man sich um neue Einwilligungserklärungen, weil man es in der Vergangenheit wohl nicht so genau genommen hat. Es gibt hier die unterschiedlichsten Ausgestaltungen, die aber alle zeigen, dass die Anforderungen der DSGVO peinlich genau, und doch wiederum mit gewissen Freiheitsgraden, befolgt werden. An einem Beispiel sollte jetzt mal untersucht werden, wie man eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung „gut“ gestaltet.

Dienstag, 10. April 2018

Statistik - Eingliederungshilfe pro Person in 2016




Das Statistische Bundesamt veröffentlicht leider nicht mehr den Bericht über die statistischen Daten zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Die letzte Ausgabe bezieht sich auf das Jahr 2013 (Erscheinungsjahr 2015), und wäre damit sehr veraltet. Es wäre ganz interessant zu wissen, wie sich die Ausgaben zwischen den Bundesländern unterscheiden, oder wie sie sich im Verlauf von Jahren entwickeln.

Sofern man nicht die Statistischen Landesämter abfragt, bleibt vorerst nur der Vergleich auf Basis der gemeldeten Gesamtausgaben. Man könnte vielleicht noch einen Bezug zu den Bevölkerungsdaten der einzelnen Bundesländer herstellen, damit der Vergleich „vergleichbarer“ wird. Ansonsten hätte man nur einen Bericht über die Ausgaben je Bundesland.  

Donnerstag, 5. April 2018

Datenschutz – Mit der DSGVO wird es jetzt anders – Teil 4

Was gerade im Streit zwischen Facebook und der EU / Bundesregierung abläuft, kann man als ein Lehrstück in Sachen Datenschutz-Vorschriften betrachten. Sehr wahrscheinlich wird einem sozialen Unternehmen so etwas nicht passieren – sollte man zumindest annehmen. Denn das Geschäftsmodell von Facebook basiert auf der Auswertung von personenbezogenen Daten, um diese zu vermarkten. Soziale Unternehmen haben kein solches Vermarktungs-Interesse. Sie versuchen nur, den Menschen zu helfen.


Montag, 26. März 2018

BTHG in Schleswig-Holstein - Die Teilhabestärkung wird weiterentwickelt


Der nun vorhandene zweite Entwurf zum neuen „1. Teilhabestärkungsgesetz“ wurde überarbeitet bzw. der Sozialausschuss des Landtags nahm einen Änderungsantrag der Regierungsparteien an, lehnte den der Opposition ab. Zum Abschluss wurde die Empfehlung ausgesprochen, diesen dritten Entwurf nun zur weiteren Befassung an den Landtag zu geben.

Es gab außerdem wohl ein paar Tage vorher noch einen Austausch mit Vertretern der Regierungsparteien, so dass sich die Sozial- und Wohlfahrtsverbände wie auch verschiedene Selbsthilfegruppen „besser vertreten gefühlt“ sehen können, aber nicht alle Forderungen wurden akzeptiert – doch das ist ja immer so.

Freitag, 23. März 2018

Datenschutz – Mit der DSGVO wird es jetzt anders - Teil 2


Es gibt viel zu tun, was die DSGVO jetzt abverlangt. Weil man mit viel Werbung von „Experten, Juristen, EDV-Fachleuten usw.“ zu tun bekommt und weil mit dem Thema Datenschutz enorm viel Geld verbrannt werden kann, braucht es einen ersten Ansatz.

Es gibt meiner Ansicht nach zwei Punkte, die man als erstes angehen sollte:

Man sollte sich mit seinem eigenen Webauftritt befassen, weil so etwas immer ein Angriffspunkt für Abmahner ist. Doch dann muss es ins Detail gehen und man braucht einen Beauftragten, der etwas erarbeitet, was wirklich gebraucht wird.


Sonntag, 18. März 2018

Datenschutz – Mit der DSGVO wird es jetzt anders

Große DAX-Konzerne arbeiten schon seit sehr langer Zeit an der Umsetzung. Doch bei den Kleinen hat sich hier fast gar nichts getan, weil man mit diesem Thema bislang auch nicht konfrontiert wurde. Diese Konfrontation kann – sehr wahrscheinlich – auf eine sehr unangenehme Weise noch kommen, wenn teure Abmahnungen eingehen, weil da irgendwas nicht stimmt mit dem Datenschutz.

Die Zeit läuft. Schon in weniger als zwei Monaten kommt eine europäische Verordnung zur Anwendung, die ein Umdenken in der Arbeit mit Daten verlangt. Diejenigen, die mit den Daten von Menschen arbeiten (z.B. Gesundheitsdaten), müssen jetzt auf Verlangen in kürzester Zeit aufklären und berichten. Tun sie es nicht, ja ignorieren sie sogar ein solches Verlangen von Betroffenen, kann es sehr schwerwiegend ausgehen.

Es gibt viel zu tun. Was genau aber zu tun ist, darüber wird noch nicht sehr viel informiert.

Sonntag, 11. März 2018

Entwicklung des Bestandes an arbeitslosen, schwerbehinderten Menschen





Um einen Trend besser darzustellen, wurden die Daten vor dem Jahr 2010 ausgeblendet.

Da das Jahr 2009 zudem den Beginn der weltweiten Finanzkrise markiert und zur Unterstützung der hiesigen Wirtschaft ein Umdenken in der Arbeitsmarktpolitik (wie auch den Tarifverhandlungen) stattfand, eignet sich dieser "verkürzte" Zeitraum gut für einen Trend-Vergleich.

Dienstag, 6. März 2018

Fahrverbote drohen für Fahrdienste der Behindertenhilfe


Diesel-Fahrverbote drohen. Davon betroffen wären aber nicht nur die vielen Taxi-Dienste und Klein-Handwerker. Auch ganze Rettungswagen-Flotten und sogar Behindertenfahrdienste müssten jetzt aktiv werden und ihr Problem den Kommunen und sonstigen Leistungsträgern klar machen.

Es ist gut möglich, dass dann diesen Flotten eine Befreiung von einem möglichen Verkehrsverbot erteilt wird. Doch was ist mit behinderten Menschen, die als Privatpersonen ein Diesel-Fahrzeug führen?


Freitag, 2. März 2018

In anderer Sache – Beratungen und Empfehlungen in Sachen Geldanlage

Das Thema ist eigentlich nicht Thema dieses Blogs. Es begegnen sich aber Unternehmenslenker und Bankmenschen immer wieder, um Wege zu finden, vorhandenes Geld risikoarm und trotzdem ertragreich anzulegen. 

Man kann sich damit nun mal ganz gehörig die Finger verbrennen (deswegen auch das eingefügte Bild – „Feuerlöscher“). 



Soziale Unternehmen sollten eigentlich ihr Geld in die soziale Arbeit investieren und nicht an Kapitalmärkten anlegen. Doch weil diese soziale Arbeit trotzdem bezahlt werden muss, ist Geld im Spiel. Und es muss nun mal gehandhabt werden, wie jeder andere Vermögensgegenstand im Unternehmen. Zudem finden sich immer wieder gut betuchte Individuen, welche ihr Angespartes in so ein sozial arbeitendes Unternehmen einbringen wollen – fast immer als Erbe, häufig auch als Schenkung. Auch in solchen Fällen muss mit diesen Geldern etwas geschehen, weil sich ad hoc vielleicht keine andere Mittelverwendung auftut.

Es geht aber nicht um Profitmaximierung. Was sich an Geldern ergibt, soll für vermeintlich „schlechte Zeiten“ gespart werden, und zwar, wie gesagt, risikoarm und dennoch ertragreich. Auch wenn sich die Unternehmenslenker ganz gut mit ihrer sozialen Arbeit auskennen, beim Thema Vermögensmanagement ist diese Kenntnis häufig sehr begrenzt vorhanden.

Sonntag, 25. Februar 2018

Trägerbudgets - Deal or No-Deal?

Budgets müssen grundsätzlich einen gegenseitigen Nutzen einbringen, so ein Verhandler vor einigen Jahren zum Thema Trägerbudget.

Dass beide Seiten ein gewisses Maß an Sicherheit wollen, ist natürlich verständlich. Der Grund für ein solches Bedürfnis nach Sicherheit kann darin bestehen, dass sich strukturell etwas sehr verändern muss: z.B. der Abbau von Stellen, das Ausprobieren neuer Leistungsformen, ein neuartiges Konzept.

Solche Vereinbarungen zielen darauf ab, die Leistungserbringung zu verändern. Man nimmt also die Bedürfnisse der leistungsberechtigten Menschen in den Blick, und doch geht es nicht um die eigentliche Leistungserbringung, sondern rein um die Bezahlung einer solchen – und der Finanzierung von Strukturen der Leistungsanbieter.  

Oder anders gesprochen: Es geht nicht um die Leistungsqualität, denn die orientiert sich nach den gesetzlich bestimmten Ansprüchen (§§ 53, 54 ff. SGB XII a.F. und § 9 SGB XII; und jetzt auch § 1 SGB IX). Sie ist immer zu gewährleisten von den Leistungserbringern, ein Abweichen von diesen „Standards“ kann es nicht geben. Bei den Verhandlungen um ein Trägerbudget geht es nur ums Geld.

Dienstag, 20. Februar 2018

(Re-Post) Was ist, wenn es mit dem Trägerbudget nicht mehr klappt?

Anlässlich des jetzt anstehenden Fachkongresses der Trägerbudget-Nehmer in Hamburg habe ich mir meine, vor recht langer Zeit gemachten Überlegungen noch einmal angesehen. Warum es zu diesen Rahmenvereinbarungen mit Trägerbudget überhaupt gekommen ist, habe ich in meinem letzten Beitrag noch einmal wiederholt. Jetzt, mit diesem Fachkongress, wird man sich wohl ausgiebig selbstlobend auf die Schultern klopfen; was war das doch für eine gute Idee.

Selbstlob ist aber nicht alles. Die zugrundeliegenden Rahmenvereinbarungen finden in diesem Jahr ihr offizielles Ende bzw. sie könnten jetzt gekündigt werden. Darum kommt diesem Fachkongress eigentlich die Bedeutung einer Auftaktveranstaltung zu Vergütungsverhandlungen gleich, da es jetzt um die weitere Zukunft dieses Vergütungsmodells geht. Die Leistung  an sich ist nur vorgeschobener Grund. Es ist zwar richtig, dass sich aufgrund dieser Rahmenverträge mit einem festgeschriebenen (fixen) Finanzierungsvolumens einiges an Kreativität auftat. Doch auch bei sehr vielen anderen Trägern hat sich etwas getan, was man aber eher in den Dunstkreis der Diskussionen um „Teilhaben, Teilsein & Teilnehmen“ und dem Bundesteilhabegesetz (insbesondere Reform der Eingliederungshilfe) verorten kann.

Bevor  man aber in die Verhandlungen über neue Trägerbudgets geht, was wäre die Alternative? Und bevor man dazu kommt, wäre die Frage vorrangig zu beantworten, wie man aus solchen Verträgen wieder herauskommt.

Wahrscheinlich wird es weitergehen, und vermutlich werden sich wieder neue Interessenten finden für dieses „institutsorientierte“ Vergütungsmodell. Darum sind diese ganzen Fragen eigentlich nur hypothetisch. 

Montag, 19. Februar 2018

Ein Fachkongress zum Thema Trägerbudget in Hamburg


Das Thema „Trägerbudget“ wird wieder interessant. Oder auch anders gesprochen: Es wird wieder auf die Tagesordnung gebracht. Diese Sache war für mich übrigens auch der Auslöser für das Betreiben dieses Blogs – damals in 2014.
                    
Schon bald findet in Hamburg ein Fachkongress dazu statt - ausgerichtet von den sogenannten Trägerbudget-Nehmern und unter Beteiligung der Hamburger Sozialbehörde als Leistungsträgerin.

Mittwoch, 14. Februar 2018

Erster Aufschlag in den Tarifverhandlungen um den TVöD

Es ging eigentlich schon los mit der Kündigung. Was die Metaller abgeschlossen hatten, war also nicht wirklich das „Bahn-Frei“ für die jetzigen Forderungen von VERDI. Und natürlich widerspricht man seitens des Verbands der kommunalen Arbeitgeber – wie immer. 

Was verhandelt werden soll, kann sich neben den kommunalen Arbeitgebern auch auf diejenigen auswirken, die eigentlich nur ihren Lebensabend in Ruhe genießen wollen. Gerade weil die Tarifbindung mittlerweile als wirtschaftlich angemessen vom Gesetzgeber anerkannt worden ist, kann man mit einer Übernahme dieser Kostensteigerungen in Pflegesätze und andere Vergütungen rechnen. Das wird unter Umständen die Menschen in Heimen betreffen, die einen Eigenanteil leisten müssen.

Donnerstag, 8. Februar 2018

Tarifbindung ist endlich gesetzlich wirtschaftlich angemessen

Das Bundessozialgericht hatte in mehreren Fällen entschieden, dass die Einhaltung einer Tarifbindung und die Zahlung ortsüblicher Gehälter immer als wirtschaftlich angemessen zu werten ist (BSG-Urteil vom 29.1.2009). Damit wurde geklärt, dass hohe Vergütungen selbst dann noch anzuerkennen sind und nicht als „Wucher“ in Verhandlungen mit den Leistungsträgern abgetan werden können, wenn sie weit über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen.

Der Gesetzgeber brauchte aber noch einige Zeit, bis er diesen Grundsatz in die jeweiligen Normen für Pflegeversicherung, Sozialhilfe und die Eingliederungshilfe übernahm. Man kann sagen, dass es „endlich gesetzlich“ wurde, damit für die Leistungserbringer ein leistungsgerechtes Arbeiten möglich wurde.

Doch die entsprechende Anwendung führt nun zu einigen Absurditäten, die ganz und gar nicht gewollt sein können. Die Betroffenen sind aber keine öffentlichen Stellen, sondern Heimbewohner!

Samstag, 3. Februar 2018

Beschwerden gesucht und gefunden

Sich zu beschweren, ist keine leichte Sache für diejenigen, die sich beschwert fühlen und abhängig sind, ja vielleicht sogar sich hilflos fühlen. Gründe gibt es aber genug, denn Menschen arbeiten mit Menschen, und man kann erwarten, dass dies nicht immer frei von Fehlern geschieht.

Sicherlich finden sich sehr viele Missverständnisse, die aufzuklären sind. Wichtig aber ist, dass man jemanden kennt, an dem man sich – vertrauensvoll – wenden kann.

Hier nun zwei solche Beschwerdestellen, die auf sich aufmerksam machen. Bei der einen Stelle liegt auch schon ein Jahresbericht vor, der sehr gut einige Probleme darstellt. Nicht überall konnte man wohl so helfen, dass diese Probleme zur Zufriedenheit der Menschen gelöst worden waren. Aber was sich deutlich zeigt ist, dass die sich beschwerenden Menschen wahrgenommen fühlen dürfen.

Freitag, 19. Januar 2018

BSG-Urteile zum Thema Tarifbindung und Angemessenheit

Würden Entgeltverhandlungen nur auf der Grundlage von Marktpreisen geführt werden, müssten sich einheitliche Vergütungssätze, zumindest bei den Grund- und Maßnahmepauschalen, ergeben. Doch nicht immer sind Marktpreise möglich, weil es zwischen den Regionen, gerade zwischen ländlichem und städtischem Bereich, deutliche Unterschiede geben kann. Ganz besonders finden sich Unterschiede bei Maßnahmenpauschalen, die im besonderen Maße von der Tarifzugehörigkeit eines Leistungserbringers geprägt sind. Gerade weil so mancher Tarifvertrag als „teuer“ angesehen wird, man vergleiche z.B. nur TV-L und TVöD, ergeben sich zwangsläufig Unterschiede (vgl. auch meine Beiträge zum Verdienstvergleich von Schulassistenten und Schulbegleitern).

Gegenüber Nicht-Tarifanwendern würde sich der Nachteil nur vergrößern. Daraus folgt, dass bei einer Vereinheitlichung von Vergütungen, auf der Grundlage von Marktpreisen, kein Anreiz zum Verbleib eines Leistungserbringers in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband gegeben wäre. Und überhaupt wäre bei einer solchen Denkweise kritisch zu hinterfragen, warum Leistungserbringer schlechter gestellt sein sollen, als die öffentlichen Leistungsträger; immerhin wird ja hier ein öffentlicher Auftrag von nicht-öffentlichen Sozialunternehmen ausgeführt.

Das Bundessozialgericht (BSG) hatte diese Problematik ebenfalls erkannt und in verschiedenen Urteilen die Angemessenheit tariflicher und tarifähnlicher Gehälter bestätigt.

Mittwoch, 17. Januar 2018

Der Barbetrag zur persönlichen Verfügung

Der Barbetrag zur persönlichen Verfügung, insbesondere für Menschen, die in einer stationären Wohneinrichtung leben, hat sich für dieses Jahr erneut erhöht.

Sonntag, 14. Januar 2018

Rechengrößen haben sich konkretisiert für die EGH-ASP-Leistungserbringer in Hamburg

In Hamburg bahnt sich jetzt eine Lösung an für die vielen Leistungserbringer von Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Doch wie üblich differenziert man zwischen tarifgebundenen Trägern (siehe auch die Notizen weiter unten) und allen anderen, also nicht-tarifgebundenen Trägern. Zu den letzteren gehören somit solche Leistungserbringer, die weder ein Tarifwerk, Arbeitsvertragsrichtlinien, Arbeitsvertrags-Bedingungen anwenden, noch sonst wie assoziiert sind bzw. einem tariflichen Arbeitgeberverband als Gast angehören (gibt es derzeit nicht, wäre aber denkbar).

Es wird weiter differenziert in verschiedene Kategorien und Besonderheiten aufgrund des zeitbasierten Kalkulationsverfahrens in Hamburg:


Die Anhebung der Personalkostenwerte bei den TV-L/KTD-Anwendern beruht im Wesentlichen auf einer Tariferhöhung in Höhe von 5,20 % für den Sozial- und Erziehungsdienst. Hier fand man also einen Kompromiss und eine anteilige Berücksichtigung.

Leistungen der ambulanten Sozialpsychiatrie mit Budgetvereinbarungen (ASP) verteuern sich dagegen um 2,00 %, wobei auch hier wieder die Tarifanwendung eine unterschiedliche Gewichtung ausmachen wird.

Die Erhöhungen sollen zum 1.1.2018 wirksam werden, doch dazu gehört jetzt ein sehr schnelles Akzeptanz-Verfahren seitens der einzelnen Träger als Leistungserbringer.

Von diesen Erhöhungen profitieren nicht die Trägerbudget-Nehmer (in einem Fall lag die Steigerung bei 1,80 % für 2018) und auch nicht diejenigen, die Einzelverhandlungen führen wollen. Gerade bei letzterem muss sich jetzt aber zeigen, welche Leistungserbringer das noch wirklich wollen – bei den nun vereinbarten Erhöhungs-Angeboten erscheinen die Verlustrisiken nicht mehr so dramatisch, doch bei einem Verband der Leistungserbringer ist man nicht sehr zufrieden.

Von dieser drohenden Auseinandersetzung mit vielen kleineren Trägern mal abgesehen, scheint jetzt der Weg offen zu sein für Verhandlungen an einer neuen Version des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX und einem neuen Landesrahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII. Bis zum 30.9.2018 könnten so ein paar Entwürfe erstellt werden.

CGS


PS:

Die Beiträge zur Rentenversicherung verminderten sich ab dem 1.1.2018 auf 18,60 % (AG-Anteil = 9,30 %), dementsprechend reduzierte sich die Kostenerhöhung z.B. für TV-L-Tarifanwender von 2,35 % auf 2,30 %.





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Rechengrößen haben sich konkretisiert für die EGH-ASP-Leistungserbringer in Hamburg – eingegliedert.blogspot.com


Mittwoch, 10. Januar 2018

GKV und BAGüS - Zusammentreffen von EGH und PV-Leistungen

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden die Partizipationsrechte der leistungsberechtigten Menschen zwar gestärkt, doch auch die Trennung von Leistungen wurde vorangebracht, so dass jetzt ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen den verschiedenen Leistungsträgern entstanden ist. Mit dem III. Pflegestärkungsgesetz überlegte man sich, wie Leistungen der Pflege von denen der Eingliederungshilfe besser abgegrenzt werden können – bisher konnten Sozialhilfeträger ihre EGH-Leistungen nur bei Vorliegen einer Pflegestufe / Pflegegrad pauschal mit einem sehr geringen Betrag von den Pflegekassen erstattet bekommen.

Auch wenn das alles den Eindruck des Spiels „Linke Tasche – Rechte Tasche“ vermittelt, es geht nunmehr um eine bessere Leistungsbestimmung und eine korrekte Leistungsabgrenzung, die nach wie vor „aus einer Hand“ erfolgen soll. Der leistungsberechtigte Mensch soll mit diesen Problemen nicht viel zu tun haben, außer dass jetzt eine ausdrückliche Zustimmung abgefordert wird.

Für die Leistungserbringer wird es dagegen aufwändiger, weil sie ihre Leistungen nun mit einer Pflegekasse abrechnen müssen.

Donnerstag, 4. Januar 2018

Die dritte Stufe des BTHG hat begonnen

In Schleswig-Holstein wird sich der Landtag (irgendwann bald in zweiter Lesung) mit dem „1. Teilhabestärkungsgesetz“ erneut beschäftigen. Zu rechnen ist aber damit, dass noch im ersten Quartal eine Beschließung stattfinden wird. Damit würde schon mal auf Ebene des Landesrechts eine erste formelle Umsetzung des BTHG erfolgen. Nachfolgend nun ein paar Themen, die sich ändern werden.


Ab jetzt gibt es Träger der Eingliederungshilfe

Überhaupt beginnt jetzt die dritte Stufe des BTHG, mit der sehr viele Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern vollzogen werden müssen. Diese nun im Einzelnen wiederzugeben, wäre ziemlich sinnlos, gerade auch, weil es sich um eher „redaktionelle Anpassungen“ handelt. Doch für weitere Infos empfehle ich diesen Link:


Die neuen Träger der Eingliederungshilfe gehören jetzt zu den „Rehabilitationsträgern“ – sie sind keine Sozialhilfeträger mehr. Es müssen nun einheitliche Instrumente zur Ermittlung eines Rehabilitationsbedarfs gefunden werden, aber mit schnellen Ergebnissen sollte man nicht rechnen. Wogegen sich besonders die Leistungsträger sperren, ist womöglich ein Ansprung des individuellen Leistungsbedarfs ohne Möglichkeit der Einsparung an anderer Stelle.