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Mittwoch, 16. April 2025

Das Persönliche Budget und die Tücken der Umsatzsteuer

Vor einiger Zeit gab es ein Urteil vom Finanzgericht in Düsseldorf über die Steuerbarkeit von vermeintlich steuerfreien Umsätzen aus dem § 4 UStG. Ein Unternehmer hatte Budgetassistenz ohne Umsatzsteuer abgerechnet an Menschen mit Behinderung, die ihren Leistungsbedarf mithilfe eines Persönlichen Budgets abgedeckt hatten. Aufgrund des Urteils drohte eine Nachberechnung, die bei den Budgetnehmern zur Unsicherheit über mögliche Umsatzsteuer-Nachforderungen führte.

Es können an diesem Beispiel mehrere Lehren gezogen werden. Unter anderem sind Beratungs- und Betreuungsleistungen, auch wenn sie sich an einen besonderen Personenkreis richten, nicht unbedingt umsatzsteuerfreie Leistungen. Und die Vereinbarung eines Persönlichen Budgets muss nicht immer kostendeckend ausfallen. Dieses Instrument für mehr Eigenverantwortung und selbstbestimmte Lebensführung bürdet den Menschen auch das Risiko von Fehlbeträgen auf. Kann man vielleicht mit einer “Sicherheitsmarge” arbeiten?


Freitag, 11. April 2025

Benötigte QPA-Leistungen durch günstigere EA-Leistungen ersetzen?

Eine gerade stattfindende Diskussion zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Hamburger Sozialbehörde könnte eine unerwartete Wendung nehmen. Es scheint, dass die Umstellung von stundenbasierten QPA-Leistungen auf die kostengünstigeren EA-Leistungen nur in wenigen Fällen erfolgt ist. QPA steht für Qualifizierte (fach-) pädagogische Assistenz, und mit EA ist eine Einfache Assistenz gemeint.

Doch worum geht es und, ganz besonders, warum ist die Unterscheidung zwischen Anleitung und Übung sowie kompensatorischer Unterstützung so wichtig?

Vielleicht sollten sich die Beteiligten mit dem Gesamtplan auseinandersetzen und den tatsächlichen Bedarf des Menschen herausarbeiten?

 

Montag, 31. Juli 2023

Kürzungen kommen und verfolgen Verhandlungen

Zum Monatsende sozusagen ein kleiner Rundumschlag.

Am 19.7.2023 ging eine Pressemitteilung von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege heraus mit dem Titel: Scharfe Kritik an Kürzungsplänen der Bundesregierung. Man zeigte sich alarmiert, und das zu Recht, wie man gleich danach in einer weiteren Rundmeldung lesen konnte. Die Bundesregierung will kürzen. Aber auch die Landesregierungen tun da was, und was es bedeutet.

Verhandlungen werden jedenfalls nicht einfacher. Es braucht ein Wissen, um was es da geht, und es braucht gute Vorbereitung, um die Grenzen zu kennen.  

In Schleswig-Holstein gab es vor gar nicht so langer Zeit eine Haushaltssperre, die zwar nicht lange andauerte, allerdings entsetzte sie reihum. Nun sieht man aufgrund einer Ankündigung zur Vorlage eines Entwurfs zum neuen Haushalt erst Ende 2023 (den Beschluss darüber wird es somit erst Anfang 2024 geben können) weiteres Ungemach aufkommen. Ungemach offenbart sich allerdings schon, wenn man in laufenden Verhandlungen steckt und beispielsweise die Tarifeinigung des TVÖD verhandeln muss – auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich?


Dienstag, 27. Juni 2023

Wer noch und überraschend ohne Inflationsausgleich auskommen soll

Das mit dem Inflationsausgleich ist wohl doch kein Gewinn. Am 8.5.2023 schrieb die Gewerkschaft VERDI an das Bundesfinanzministerium, am 22.3.2023 hatte sogar der GKV-Spitzenverband speziell zur Pflegevergütungsfähigkeit dieses Geldes das Bundesgesundheitsministerium kontaktiert. In Summe kam dabei nichts heraus. Nur das Problem deutete sich an, dass es mit der Refinanzierung dieser Personalkosten schwierig wird. 

Die Sichtweise der Leistungsträger erscheint erst einmal plausibel und begründet. Man wird sich auf die gesetzlichen Regelungen besinnen und einen Nachweis fordern. Doch ob es wirklich eines Nachweises braucht, ist eigentlich sehr fraglich. Erst wenn die geforderten Vergütungen im oberen Zwei-Drittel der Vergleichsgruppe liegen würden, wäre eine Überprüfung erforderlich. 

Leistungsträger und Leistungserbringer machen es sich jedenfalls sehr schwer momentan. Und das wird damit zu einer Belastung bei den Beschäftigten führen. 


Montag, 10. Oktober 2022

Vergütungen für 2023 verhandeln – ein paar Überlegungen

 

Haben Sie schon Ihren Wunsch nach einem Anstieg bei den Vergütungen dem Leistungsträger mitgeteilt? Wenn nicht, dann mal los. Hier ein paar Gedanken-“Schnipsel” vom eigenen Schreibtisch.


Donnerstag, 7. Oktober 2021

Beschäftigung mit § 124 SGB IX - Geeignete Leistungserbringer

Wie immer beginnt es mit einer einfachen Frage (es ging um das Führungszeugnis) und dann wird einem bewusst, dass es noch viel zu verstehen gibt. Das mit dem Führungszeugnis kann als das sichtbare Zeichen verstanden werden, mit dem die Geeignetheit eines Leistungserbringers in der besonderen Arbeit mit behinderten Menschen überprüft werden kann.

In dem entsprechenden gesetzlichen Passus finden sich allerdings noch einige andere Punkte. Ein weiteres wesentliches Merkmal liest sich gleich am Anfang. Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um eine staatliche Verpflichtung, bei verschiedenen Leistungsangeboten fällt die Wahl auf das, welches wirtschaftlich und sparsam ist, wobei das nicht zwingend so sein muss. Zum Ende des Paragrafen gibt es die Vorgabe, dass eine Rangfolge beachtet werden soll bei der Auswahl der möglichen Leistungserbringer; der praktische Nutzen ist eher ungewiss.

Dienstag, 21. September 2021

Neue Mustervereinbarung zu Leistungen der Eingliederungshilfe in Hamburg – ein paar Notizen

Das Folgende ist zwar eine Fortsetzung früherer Beiträge, aber keine Diskussion über einzelne Aspekte. Diese Notiz-Sammlung soll lediglich einige noch strittige oder offene Punkte benennen. Nichtsdestotrotz kann es schon bald dazu kommen, dass man sich einigt, ohne diesen Fragen weiter nachzugehen – die Zeit wird immer knapper.  

Donnerstag, 16. September 2021

Neue Mustervereinbarung zu Leistungen der Eingliederungshilfe in Hamburg – vorerst letzte Fortsetzung

Das Folgende ist eine Fortsetzung früherer Beiträge. Aufgrund der Vielzahl an Themen, die sich so am Rande aufgetan haben, wird es ggf. nur noch eine Notizen-Sammlung geben oder eine Befassung im Detail.

Der Streitpunkt „Koppel-Verträge“ ist möglicherweise vom Tisch. Man besprach sich offenbar in kleinerer Runde und erreichte eine Art „Waffenstillstand“ – soll heißen: die Verbände beraten die (oder das?) jeweilige Mitglied, die Behörde wird mit Fokus auf Fortbestand der Leistungen eine „individuelle Lösung“ versuchen. Der strittige Passus würde damit erhalten bleiben.

Es gibt aber noch keine eindeutige Zustimmung seitens der Verbände. In einem Fall zeigte es sich, dass der Leistungserbringer durchaus koppeln „muss“, weil das wirtschaftliche Interesse als sehr bedeutsam herausgestellt wurde. Gleichzeitig entspricht die Leistungserbringung selber so ganz und gar nicht denen einer besonderen Wohnform.

+++ Nachtrag vom 13.12.2021 +++

Das Thema „gekoppelte Verträge“ ist nach wie vor nicht vom Tisch; im Gegenteil: es gibt wieder Spannungen zwischen den Parteien. Man ist sich zwar einig, dass es einen „Bestandsschutz“ für alte Verträge geben soll, doch was das nun wieder konkret für den/die Leistungserbringer bedeutet, ist nicht geklärt worden. Geklärt ist zumindest der Zeitrahmen, wonach es diese neuen Muster-Vereinbarungen nicht so schnell braucht.

Es gibt nun drei Eskalationsstufen:

Erstens will man eine Protokollnotiz für Einzelfälle auf der „untersten“ Behördenebene versuchen. Wenn das nicht geht, will man zweitens sozialpolitisch argumentieren gegenüber der „oberen“ Behördenebene. Und wenn das auch nicht hilft, will man drittens den Gang vor die Schiedsstelle versuchen. (Die Rollen in dieser Sache scheinen oft zu wechseln).

Vielleicht muss man das nicht so weit tragen. Wenn nämlich eine andere Muster-Vereinbarung, in der eine Vertrags-Kopplung vorgesehen ist, geeint ist, könnte es zu einer gewissen Akzeptanz an eben dieser strittigen Stelle geben. (Das scheinen sich auch Behördenvertreter zu wünschen).

+++


Donnerstag, 5. August 2021

Neue Mustervereinbarung zu Leistungen der Eingliederungshilfe in Hamburg – vierte Fortsetzung

Das Folgende ist eine Fortsetzung früherer Beiträge.

Es geht um den Begriff der Wirksamkeit. Schon einmal hatte es hierzu ein paar Beiträge gegeben. Doch weil es diesmal eine Mustervereinbarung betrifft, die zudem auch noch ein wesentlicher Teil ist des Landesrahmenvertrags über die Leistungen zur Eingliederungshilfe in Hamburg, kommt es vielmehr darauf an, was die Vertragsparteien darunter verstehen.

+++ Nachtrag vom 18.8.2021 +++

Der Streitpunkt „Koppel-Verträge“ ist noch nicht vom Tisch. Es gibt einen neuen Vorstoß seitens der Verbände. Zwei Möglichkeiten könnten meiner Ansicht nach bestehen. Der strittige Satz wird ganz einfach aus den Mustervereinbarungen gestrichen, was wieder einen gewissen Totraum erzeugt und man es der Schiedsstelle überlässt; Schiedsstelle aber auch nur dann, wenn es irgendwie mal eine Auseinandersetzung geben würde, und es würde diese eine trägerindividuelle Leistungsvereinbarung betreffen. Die zweite Möglichkeit wäre, dass sich der Träger-Einzelfall umwandelt in eine besondere Wohnform. 

+++

Sonntag, 21. März 2021

Neue Mustervereinbarung zu Leistungen der Eingliederungshilfe in Hamburg

Bis Ende des Jahres soll alles final sein, damit es endlich in die letzte Stufe der Reform der Eingliederungshilfe im SGB IX gehen kann. In Hamburg hatte es ziemlich schnell mit einer neuen Fassung eines Landesrahmenvertrags geklappt (§ 131 SGB IX). Darauf aufbauen müssen nun die Vereinbarungen mit den einzelnen Leistungserbringern, damit der begünstigte Personenkreis auch die Hilfen bekommt, die gebraucht werden (§§ 123 ff. SGB IX).

Damit man nicht für jeden Anbieter dieser Leistungen „das Rad neu erfinden“ muss, versucht man über eine Muster-Vereinbarung eine Vielzahl an gleichlautenden Formulierungen und Regeln zu finden. In Hamburg ist es die Sozialbehörde auf der einen Seite, und acht Verbände der Leistungserbringer. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe trifft sich dabei in regelmäßigen Abständen und erörtert die jeweiligen Texte. Das ist häufig schwierig und überhaupt nicht zielführend. Doch was soll man sonst machen?

Nachfolgend ein paar Beispiele bei der Mustervereinbarung für das Wohnen und der Betreuung im eigenen Wohnraum.

 

Freitag, 13. November 2020

Vergütungen verhandeln für 2021

Mit der Tarifeinigung vom 25.10.2020 sind jetzt Hochrechnungen möglich für den Wirtschaftsplan 2021 und von Neu-Vergütung für die Fachleistungen.

Zwar konnten sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen mit ihren 4,8 % und dem Sockel von 150 Euro, aber das Ergebnis wird sehr wahrscheinlich die Geldentwertung an anderer Stelle aufwiegen. Für die Leistungserbringer sind nun jedenfalls Mehraufwendungen entstanden, die wieder eingeholt werden müssen. Die Tabellenentgelte sowie die sich darauf beziehenden, übrigen Entgeltbestandteile werden zum 1. April um 1,4 % bzw. ein Jahr später sogar um 1,8 % steigen. Das bedeutet aber, dass in den Vergütungsverhandlungen der unterjährige Effekt herausgerechnet werden muss.

Das ist so jedoch nicht ganz richtig, argumentieren wiederum die Verhandler der Leistungserbringer, weil die Steigerungsrate dank des Sockelbetrags relativ höher liegt in den unteren Entgeltgruppen. Und in anderen Bereichen fällt die Steigerungsrate sehr hoch aus, weil eine Zulage sich erhöht hat; aber das ist nicht überall so, das Gegenargument.

Was ist dann noch mit der Corona-Sonderzahlung, die schon in 2020 zu zahlen ist?

Sonntag, 25. Oktober 2020

Tarifeinigung 2020 für den TVöD

Die Einigung war in Teilen schon erwartet worden. 

Die Gewerkschaften hatten 4,8 % verlangt, mindestens aber 150 Euro pro Monat. Laufzeit des Ganzen 12 Monate, und dann auch noch rückwirkend zum 1.9.2020. Das wäre für die Arbeitgeber eine wirtschaftliche Katastrophe geworden, weil es keine effektiven Möglichkeiten der Refinanzierung gegeben hätte – wobei wiederum…

Die Arbeitgeberverbände konterten mit einer Erhöhung „erst“ zum 1.3.2021 um 1 % (mindestens aber 50 Euro), zum 1.3.2022 um weitere 1 %, zum 1.3.2023 schließlich um 1,5 %, und noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie (steuer- und sozialabgabenfrei) in Höhe von 300 Euro. Das hätte Planungs- und Verhandlungsmöglichkeiten geschaffen, da gerade für soziale Einrichtungen jetzt die Verhandlungen beginnen über die Vergütungen in 2022.

Samstag, 26. September 2020

Das Persönliche Budget im Sinne eines „Wer sich nicht wehrt…“ (Teil 1)

Das Thema Persönliches Budget scheint manchmal ziemlich unbekömmlich zu sein. Im Folgenden berichte ich über eine Auseinandersetzung, die mir freundlicherweise von einer Sorgeberechtigten belegt worden ist. Nicht alle Details sind mir bekannt, aber die gerichtlichen Beschlüsse sprechen für sich. Was da nun geschehen ist, entspricht ganz einer Erfahrung, die leider viele Eltern durchmachen müssen: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Dass das nun so gekommen ist, ist sehr bedauerlich. Nicht nur, dass einfach Zeit und Ressourcen vergeudet wurden, grundgesetzlich geschützte Rechte wurden meiner Ansicht nach missachtet. Dabei hatte der Gesetzgeber mit dem Persönlichen Budget ein Hilfsmittel geschaffen, damit es mit der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung probiert werden kann. Würde der Versuch schiefgehen, könnte man seitens der Behörde immer noch kündigen. Das ist ein Vertrauensvorschuss, der von einem Leistungsträger zugelassen werden muss, bevor die „ganze Härte“ des Sozialgesetzes zur Anwendung kommt.

Wie gesagt, das nachfolgend Gesagte ist meine Sicht auf die Dinge.

Dienstag, 15. September 2020

Das Persönliche Budget

Das Thema Persönliches Budget scheint so griffig zu sein wie Suppe mit der Gabel essen. 

Mit dem Persönlichen Budget soll leistungsberechtigten Menschen ein höheres Maß an Eigenständigkeit und Selbstverantwortung verschafft werden. Statt dass man sie in ein fürsorgendes System hineinpresst und fremdbestimmend alles für sie macht, sollen sie ein Budget erhalten und sich die Hilfen selbst einkaufen; also wie selbstbewusste Marktteilnehmer auftreten können. Im Prinzip ist es somit nichts anderes, als eine Geldleistung statt Sachleistung. 

Ein Persönliches Budget bekommt man allerdings nicht automatisch – oder so nebenbei oder „auf Knopfdruck“. Es muss nämlich ein eigenständiger Antrag gestellt werden, damit die zuständige Behörde mittels Hilfeplan eine Zielvereinbarung schreiben kann. Die Zielvereinbarung ist notwendig und wird zu einer Grundlage für den Verwaltungsakt an sich. Damit bekommt sie ein besonderes Gewicht in dem ganzen Verfahren. 

Weil anscheinend viele Sorgeberechtigten eine – wirklich – persönliche, kompetente und vertrauensvolle Begleitung für den Schulbesuch der Kinder wünschen, ist das Interesse an dem Thema recht hoch. Aus dem Grund ist der folgende Text mehr in Richtung Jugendhilfe (SGB VIII) gegangen. 

Überrascht hatte mich nun das Drumherum um die Zielvereinbarungen. Ich hatte mit so was nicht gerechnet, habe dafür aber ein Verständnis entwickelt. Weil es nun von einer anderen Ecke her Kritik gab, musste ich mich einfach mehr mit dem Thema auseinandersetzen. 

Freitag, 24. Juli 2020

Die Umsatzsteuer-Erstattung

Mit der Umsatzsteuerabsenkung soll jetzt die Wirtschaft angekurbelt werden – keine schlechte Idee und sogar recht teuer für viele Unternehmer. Aber auch erträglich für diejenigen, die in ihrer Buchhaltung Leute haben, die eine gute Ordnung in ihrem Rechenwerk haben.

So viel sei schon mal gesagt: Das bisschen Arbeit bringt sehr viel mehr Geld ein.

Mittwoch, 23. Oktober 2019

Mobile Ambulante Betreuung ist sowas wie Tagesförderung für die BGW-GFT

Seit dem 1.1.2019 gibt es eine Neuordnung bei den berufsgenossenschaftlichen Gefahrtarifen. Was wirklich neu ist, sind die sich dahinter verbergenden Strukturschlüssel, die eine etwas genauere Zuordnung möglich machen. Diese Daten sind aber nicht öffentlich. Wenn man sich als versichertes Unternehmen mit einer „unangemessenen“ Gefahrenklasse konfrontiert sieht, muss man das Gespräch mit der BGW suchen, um über den Strukturschlüssel (den man nicht kennt) eine mögliche Neuzuordnung zu erreichen.

Bei der mobilen, ambulanten Betreuung hat es eine erhebliche Neubestimmung gegeben. Die Gefahrenklasse für eine ambulante Eingliederungshilfe würde sich jetzt im Vergleich zu früheren Jahren fast halbiert haben – nämlich von zuvor 6,07 auf 3,93 bzw. für das Jahr 2019 von 5,91 auf 3,66.

Freitag, 21. Juni 2019

Die BGW gibt einen wichtigen Hinweis zur Einstufung in die richtige Gefahrklasse

Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft sollten auf ihre Richtigkeit hin geprüft werden, weil man ansonsten zu viel bezahlt. Bisher wurden die Beitragsbescheide eher „hingenommen“. Doch wenn man sich mit der Thematik ein wenig mehr auseinandersetzt, ergibt sich vielleicht ein kleines Einsparungspotential – zugegebenermaßen nur für den Moment, weil in späteren Vergütungsverhandlungen die neuen Zahlen wahrscheinlich berücksichtigt werden.

Sich dennoch einmal kritisch mit dieser Frage auseinanderzusetzen, ist eine Aufgabe, die sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot erstreckt. Das, was man als Vergütung haben will, muss schließlich richtig kalkuliert worden sein. Und damit gehört die „korrekte“ Einstufung in die richtigen Gefahrtarifstellen dazu.

Sonntag, 14. April 2019

Treuhänderische Verwaltung von Barbeträgen – Treuhandvertrag

Der Umgang mit Geld muss vielleicht begleitet und betreut werden. Dies bedeutet aber nicht, dass zu den sozialpädagogischen Leistungen gem. der Leistungsvereinbarung oder dem festgestellten Förderplan die Vermögenssorge bzw. die Treuhandverwaltung über das Vermögen des Bewohners zählt. Eine solche Arbeit stellt eine andere Leistungserbringung dar, die mit einem eigenen Vertrag geregelt werden muss.

Wie so ein Vertrag aussehen kann, ist in den Arbeitshilfen jetzt als Muster hinterlegt.

Freitag, 26. Oktober 2018

Eine mögliche Folge bei einem schlecht gemachten Datenschutzhinweis


Im letzten Beitrag ging es um einen nicht besonders gut gemachten Datenschutzhinweis an die Klienten eines sozialen Unternehmens. Zwar hat man der Form genügt seitens der datenverarbeitenden Stelle, doch an einigen Passagen muss man die Qualität dieser Arbeit ernsthaft bezweifeln. Und das kann weitere Folgen haben – unerwartet andere Folgen.

Freitag, 5. Oktober 2018

Das Konzept der Angemessenen Vorkehrungen

Im Koalitionsvertrag findet sich unter der Überschrift „Barrierefreiheit“ der Wille, Anreize zu schaffen durch Förderprogramme mit dem Ziel zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen (ab Zeile 4.356 im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode). Es geht dabei aber nicht nur um die Abschaffung von Hindernissen für körperlich eingeschränkte Menschen und die Verwendung der „Leichten Sprache“, damit geistig eingeschränkte Menschen verstehen können. Man möchte daneben im Gesundheitssektor prüfen, wie Private angemessene Vorkehrungen umsetzen können.

Diese Sache mit den angemessenen Vorkehrungen ist nicht neu. Und es gibt Leute, die sprechen darüber, als ob es ein Konzept ist. Es klingt auch so, weil es hier in den Fokus gerückt wird. Also was ist es?

+++ Nachtrag vom 22.11.2018 +++

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat jetzt ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem klar herausgestellt und begründet wird die Notwendigkeit zur Schaffung eines gesetzlich verankerten Rechtsanspruches für „mehr Barrierefreiheit am Arbeitsplatz und bei Alltagsgeschäften“. Dieses Recht soll dann auch gegen private Arbeitgeber und Dienstleister zur Anwendung kommen können, damit die UN-BRK wirksam umgesetzt werden kann (Quellenverweis siehe unten).

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