Sonntag, 25. Oktober 2020

Tarifeinigung 2020 für den TVöD

Die Einigung war in Teilen schon erwartet worden. 

Die Gewerkschaften hatten 4,8 % verlangt, mindestens aber 150 Euro pro Monat. Laufzeit des Ganzen 12 Monate, und dann auch noch rückwirkend zum 1.9.2020. Das wäre für die Arbeitgeber eine wirtschaftliche Katastrophe geworden, weil es keine effektiven Möglichkeiten der Refinanzierung gegeben hätte – wobei wiederum…

Die Arbeitgeberverbände konterten mit einer Erhöhung „erst“ zum 1.3.2021 um 1 % (mindestens aber 50 Euro), zum 1.3.2022 um weitere 1 %, zum 1.3.2023 schließlich um 1,5 %, und noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie (steuer- und sozialabgabenfrei) in Höhe von 300 Euro. Das hätte Planungs- und Verhandlungsmöglichkeiten geschaffen, da gerade für soziale Einrichtungen jetzt die Verhandlungen beginnen über die Vergütungen in 2022.

 

Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst

Das Ergebnis sieht tatsächlich nach einem Kompromiss aus. Interessant sind zu allererst einmal diese beiden Punkte:

-          Der neue Tarif beginnt zum 1.9.2020, die ersten sieben Monate werden allerdings als „Leermonate“ betrachtet.

-          Es wird eine gestufte Corona-Prämie noch in diesem Jahr gezahlt, damit Beschäftigte und Arbeitgeber in den Genuss der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit kommen.

Zum 1.3.2021 werden Zulagen eingeführt. Ab dem Datum werden für den Bereich der Pflege 70 Euro monatlich gezahlt, ein Jahr später erhöht sich diese Zulage auf 120 Euro. Die Pflege-Zulage wird garantiert bis zum Ende des Tarifvertrags am 31.12.2022. Das bedeutet wiederum für die Gewerkschaften, dass zukünftige Verhandlungen auf eine Sicherung dieser Komponenten abzielen müssen, gleichzeitig wird damit für alle anderen Beschäftigtengruppen ein Nachteil geschaffen.

Die bereits vorhandene Intensivzulage erhöht sich auf 100 Euro zum 1.3.2021.

Für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, steigt die Zulage um 50 auf 155 Euro zum 1.3.2021.

Zum 1.4.2021 erhöhen sich alle Entgelte um 1,4 %, mindestens 50 Euro. Ein Jahr später folgt eine Erhöhung um 1,8 %, ohne garantierten Sockel.

 

Die Verhandlungen beginnen

Sofern es nicht bereits Vereinbarungen gibt, die das kommende Jahr betreffen, könnten die sozialen Unternehmen ihre Preisangebote schnell noch überdenken und anpassen. In Hamburg gab es bereits die Erwartung, die Personalkosten würden sich um „1 %“ anheben, an anderer Stelle hatte man mit „3 %“ gerechnet. Jetzt sind die Controller gefragt und müssen Zahlen bringen.

Es gibt allerdings dank der Corona-Prämie eine kleine Besonderheit, die eventuell sogar zu einer Nachverhandlung für das Jahr 2020 führen kann. Nach § 127 Abs. 3 SGB IX ist bei „unvorhergesehenen wesentlichen Änderungen der Annahmen, die der Vergütungsvereinbarung […] über die Vergütung zugrunde lagen, […] die Vergütung auf Verlangen einer Vertragspartei für den laufenden Vereinbarungszeitraum neu zu verhandeln. Für eine Neuverhandlung gelten die Vorschriften zum Verfahren und Inkrafttreten (§ 126) entsprechend.“

Damit es dazu kommt, müssen aber zuerst einmal die vermeintlichen Kosten ermittelt werden. Es geht zuerst einmal darum herauszufinden, um wie viel Geld man verhandeln will. Aufgrund der Presseerklärung der VKA vom 25.10.2020 kann man ein paar gute Annahmen treffen, aber genau wissen tut man es erst, wenn die Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien verschriftlicht wurden – das alles steht zudem noch unter Gremienvorbehalt.

Ansonsten muss schnellstens eine Aufforderung an den Leistungsträger schriftlich erfolgen und der Verhandlungsgegenstand (Personalkosten) mit den vermuteten Auswirkungen aus der Tarifrunde klar benannt werden. Genau das wird aber zu einem Bestreiten führen, weil eben die Texte aus den Tarifverhandlungen noch nicht geschrieben wurden. Diese Nachweise fehlen und könnten somit zu einem vorzeitigen, einseitigen Abbruch führen. Als Leistungserbringer braucht dies allerdings nicht akzeptiert zu werden – ganz im Gegenteil.

CGS

 

 

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