Freitag, 23. November 2018

Berechnung des Eigenanteils zur Zuzahlung an die Krankenversicherung (Barbetrag zur persönlichen Verfügung)


Es werden jetzt wieder Leistungsbescheide ausgestellt über den Eigenanteil, den Krankenversicherte beim Bezug von medizinischen Hilfsmitteln und Medikamenten selbst übernehmen müssen. Bei diesem Eigenanteil geht es also um Zuzahlungen, die höchstens 10 % des Abgabepreises des jeweiligen Mittels, „mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro“ betragen dürfen (vgl. § 61 SGB V). Diese Pflicht zur Übernahme eines Eigenanteils trifft jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist – und somit auch Menschen, die Sozialhilfe benötigen.

Sonntag, 4. November 2018

BGW-Beitragsbescheide prüfen, weil sich die Gefahrenklassen geändert haben


Es sind neue Gefahrtarife veröffentlicht worden von der Berufsgenossenschaft. In manchen Fällen wird ein Anstieg bei den Aufwendungen stattfinden, aber es gibt auch Beitrags-Absenkungen.

Wie immer kommt es darauf an.