Sonntag, 28. Juli 2019

Was mich betroffen macht

NDR Fernsehen - Weltbilder - Zustände in einem Heim
In einem schon etwas länger zurückliegenden Fernsehbeitrag wurden sehr erschreckende Zustände in einem Heim für behinderte Menschen in Griechenland gezeigt. Hoffentlich war es nur ein Einzelfall. Wahrscheinlich ist dies aber die Regel – und nicht nur in diesem einen Land.

Kommt man ins Gespräch mit Angehörigen von Menschen mit Behinderung (ganz besonders mit den Eltern von Schulkindern), stößt man auf ein Denken, was einen ebenfalls betrifft – also mich zumindest.

Ich würde am liebsten gleich darauf verweisen, was durch so ein einschränkendes Denken an Behinderungen verursacht wird und was in letzter Konsequenz daraus passieren kann. Leider verstehen es diese Menschen kaum, weil sie mit anderen, profaneren (?) Dingen beschäftigt sind und das kritische Nachdenken verlernt haben. Aber es muss mal ausgesprochen bzw. mal „ausgeschrieben“ werden, damit es von anderen wenigstens zur Kenntnis genommen wird. 

Mittwoch, 24. Juli 2019

Antragstellung, Fristen und Bedarfsermittlung im neuen Rehabilitationsrecht

 LWL - Zuständigkeitsklärung und Arten der Trägerschaft
nach §§ 14 und 15 SGB IX - Quelle BAG-Landesjugendämter
In der Diskussion rund um den Reformbedarf der Jugendhilfe aufgrund des BTHGs ergeben sich auch immer wieder allgemeinere Fragen zur Anwendung der neuen Regeln. Einerseits sollte die Antragstellung vereinfacht werden, damit leistungsberechtigte Menschen nicht mehr im Mühlenwerk der Zuständigkeiten untergehen. Doch wenn Prävention wirklich gewollt ist, müsste es da nicht eine Pflicht zur Leistungsträgerschaft „von Amts wegen“ geben?

Und wie sieht es in dem Zusammenhang auch mit den Fristen und der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus? Es scheint sich etwas geändert zu haben, aber in welcher Zeit kann jemand, der einen Antrag gestellt hat, mit einer Entscheidung rechnen. Und gerade an dieser Stelle offenbart sich auch ein Risiko für den erstangegangenen Leistungsträger, wenn Fristen versäumt werden.

Nicht zuletzt offenbart sich auch eine Regelungslücke zum Recht der Jugendhilfe im SGB VIII. Die weitere Diskussion wird darüber noch zeigen, inwieweit man hier von wirklichen Problemen sprechen kann. Vielleicht müssen es aber auch die Gerichte wieder klarstellen.

Mittwoch, 17. Juli 2019

BTHG und Jugendhilfe

Im Zusammenhang mit der Diskussion um ein Bundesteilhabegesetz Ende 2016 gab es ebenfalls Überlegungen, die Jugendhilfe (SGB VIII) zu reformieren. Damals erschien es noch so, dass die Leistungsträger wegkommen wollten von individualisierten Leistungen und hin zu einem standardisierten Regelangebot. Dann bräuchte es auch keine Fachlichkeit in der Leistungserbringung, so das Kalkül, und man könnte die Kosten in dem Sektor drücken – man erinnere nur die Auseinandersetzungen um Schulbegleitungen in den Jahren zuvor.

In der jetzigen Diskussion ist davon nichts mehr zu spüren. Es dreht sich nun um den „neuen“ Behinderungsbegriff der Eingliederungshilfe und die Neu-Strukturierung der Arbeit der Jugendämter.