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Mittwoch, 24. Juli 2019

Antragstellung, Fristen und Bedarfsermittlung im neuen Rehabilitationsrecht

 LWL - Zuständigkeitsklärung und Arten der Trägerschaft
nach §§ 14 und 15 SGB IX - Quelle BAG-Landesjugendämter
In der Diskussion rund um den Reformbedarf der Jugendhilfe aufgrund des BTHGs ergeben sich auch immer wieder allgemeinere Fragen zur Anwendung der neuen Regeln. Einerseits sollte die Antragstellung vereinfacht werden, damit leistungsberechtigte Menschen nicht mehr im Mühlenwerk der Zuständigkeiten untergehen. Doch wenn Prävention wirklich gewollt ist, müsste es da nicht eine Pflicht zur Leistungsträgerschaft „von Amts wegen“ geben?

Und wie sieht es in dem Zusammenhang auch mit den Fristen und der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen aus? Es scheint sich etwas geändert zu haben, aber in welcher Zeit kann jemand, der einen Antrag gestellt hat, mit einer Entscheidung rechnen. Und gerade an dieser Stelle offenbart sich auch ein Risiko für den erstangegangenen Leistungsträger, wenn Fristen versäumt werden.

Nicht zuletzt offenbart sich auch eine Regelungslücke zum Recht der Jugendhilfe im SGB VIII. Die weitere Diskussion wird darüber noch zeigen, inwieweit man hier von wirklichen Problemen sprechen kann. Vielleicht müssen es aber auch die Gerichte wieder klarstellen.

Sonntag, 7. Mai 2017

Es kommt eine Teilhabesurvey auf die Menschen mit Behinderungen zu

Endlich bewegt sich was. Unter dem Schlagwort „Teilhabesurvey“ ist eine Umfrage geplant, die sich an Menschen mit kognitiv-kommunikativen Beeinträchtigungen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe richten wird – bundesweit. Erfasst werden soll die Lebenslage dieser Menschen, damit eine Chancengleichheit hergestellt wird. 

Doch es geht auch um Steuerung, weil man mit den so gewonnenen Daten Bedarfe und Hilfen besser abgestimmt bekommt. Wann das aber passieren wird, ist fraglich. Zum einen ist der Fragebogen sehr ausführlich, zum anderen sollen insgesamt 27.000 Menschen befragt werden – man wird wohl vier Jahre warten müssen, bis etwas Handfestes dabei herauskommt.

Es mangelt an Zahlen und damit an einer Grundlage für Entscheidungen der Politik in Sachen Eingliederungshilfe – und das schon seit Jahren. Man hatte z.B. im Jahr 2010 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erstmals Vorschläge und Eckpunkte erarbeitet zum Thema Datengrundlage zur strukturellen Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Doch erst in 2012 wurde diese in einem Grundlagenpapier konkretisiert. Bei der Erarbeitung zeigte sich dann, dass die amtliche Statistik nicht die notwendige „Detailtiefe“ aufwies, ja sogar in manchen Teilbereichen noch nicht einmal Daten erfasst wurden. Wie eine Verbesserung stattfinden kann, fand sich in einem Forschungsbericht aus dem Jahr 2014. Doch zuerst einmal wurde festgestellt, dass eine Abweichung bei den Bruttoausgaben zur Eingliederungshilfe von 1.350 Mio. Euro zwischen der SGB XII-Bundesstatistik (15.129 Mio. Euro) und der eigenen Hochrechnung (16.479 Mio. Euro) für das Jahr 2012 bestand. Das alles klingt sehr nach „Blindflug“.

Wenn man also schon jetzt mit 9 % höheren Ausgaben rechnen muss, wie sieht es dann mit dem zielführenden Einsatz der Gelder aus?

Was ist denn „zielführend“ überhaupt?

Bevor man also daran gehen kann, eine Ausgabensteuerung vorzunehmen, muss also jetzt einmal eine Datengrundlage hergestellt werden, in der die tatsächlichen Bedarfe enthalten sind. Dabei darf man nicht diejenigen fragen, die bisher irgendwelche Leistungen erbracht haben – es sind die Menschen selbst zu befragen, die etwas brauchen bzw. die Auskunft darüber geben könnten, was ihnen fehlt (um teilzuhaben). Wahrscheinlich wird es dann langfristig eine Bedarfsdeckung geben, bis man schließlich wieder herausfindet, dass sich die Bedarfe geändert haben. Doch das führt zur nächsten und wesentlichsten Frage: Was sind denn die Bedarfe?

Im zweiten Teilhabebericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen zeigte sich, dass die Teilhabe „in vielerlei Hinsicht noch immer eingeschränkt ist“ und die Chancen auf Teilhabe geringer sind, je „schwerer die Beeinträchtigungen“. An einer barrierefreien Version wird übrigens zur Stunde noch gearbeitet – hier aber schon einmal der Link: http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a125-16-teilhabebericht.html

Somit scheint es schon Vorstellungen darüber zu geben, nur ob diese valide sind, wäre jetzt zu prüfen. Wissenschaftlicher haben vor einigen Jahren damit begonnen, einen Fragebogen zu entwerfen, mit dem man die richtigen Fragen stellen kann an die Zielgruppe Menschen mit Behinderungen. Es gibt also bereits etwas, mit dem man Interviews führen könnte, in dem sehr viele Daten abgefragt werden.

Man fängt an bei den Behinderungsmerkmalen (z.B. Rollstuhl, Hörbeeinträchtigung), es geht über zu Angaben in der Biographie des Befragten, bis hin zu Fragen, in welchen Lebensbereichen eine Teilhabeeinschränkung empfunden wird. Doch es gibt auch andere Fragen, die sich auf Migrationshintergrund, Ausbildung / Schule, Arbeit / Beschäftigung, Finanzen und Gesundheit beziehen, wobei immer wieder nach sogenannten „Diskrepanzen“ gefragt wird – also was ist der Wunsch und wie sieht es in der Realität aus. Ein sehr guter Ansatz, meines Erachtens, weil solche Fragen genau nach dem Wunsch- und Wahlrecht aus § 9 SGB IX fragt.

In weiteren Modulen des Fragebogens erkundigt man sich nach der Nutzung von Diensten und Leistungen für behinderte Menschen. Man will dabei in Erfahrung bringen, ob Unterstützungsmängel / Versorgungslücken entstanden sind oder derzeit noch bestehen. Genau diese Punkte wären für die Leistungserbringer und Leistungsträger außerordentlich interessant, denn schließlich wird viel Geld für eine Leistung bezahlt, die „zielführend“ erbracht werden soll.

Es geht darüber hinaus auch um Familie, Paarbeziehung, Sexualität und das soziale Netz. Nicht nur die Beziehung innerhalb der eigenen Familie, sozusagen als Kind zu den Eltern und Verwandten, sondern auch die zwischenmenschliche Beziehung wird hier untersucht, d.h. das Bedürfnis eines behinderten Menschen mit einem anderen als Paar leben zu wollen und zu können. Man erkundigt sich dann nach dem Erleben von Gewalt und Diskriminierung, wobei hier die tatsächlich selbst-erlebte Gewalt, sei es körperlich, sexuell und / oder psychisch, wie auch die gesellschaftliche Benachteiligung erfragt werden. Weiter hinten stellt man Fragen zur Selbstbestimmung und den Persönlichkeitsrechten. Also kann ein behinderter Mensch über sich selbst bestimmen oder wird er fremdbestimmt durch andere? Es werden Anhaltspunkte gesucht, ob die Intimsphäre womöglich verletzt wird; und sofort erinnert man sich an die Szenen aus dem Report des Teams „Wallraff“.

Weiter geht es zu anderen Fragenkomplexen, die sich nun eher um die sogenannten Sozialräume drehen. Es geht um Barrierefreiheit, Gesellschaftliche Teilhabe in Sachen Kultur und Freizeit sowie Politische Teilhabe. Doch auch ein Bereich zur Informierung über Rechte von behinderten Menschen ist vorhanden. Es wird nicht nur gefragt, ob eine juristische Beratung gewünscht wird, sondern ob eine Rechtsberatung und die Durchsetzung von Rechten benötigt werden.

Also – es wird jetzt wohl losgehen mit einem sehr umfassenden Fragekatalog, der wirklich versucht viele Daten zu gewinnen, damit dann endlich ein besseres Bild über die Lage der behinderten Menschen bundesweit gewonnen werden kann. Soweit, so gut.

Doch – inwieweit können viele Menschen wirklich daran teilhaben? Es sind über 98 Seiten mit Fragen. Selbst wenn man sehr viele Seiten überspringen kann, es braucht dennoch Zeit, weil gerade die kognitiv-kommunikativ eingeschränkten Menschen langsam sind in ihrer Verständigung. Überhaupt erscheint es sehr ambitioniert, wenn verlangsamte Menschen hieran teilnehmen sollen, es aber im erforderlichen Umfang nicht könnten.

Befragt werden sollen lt. BMAS:

16.000 Menschen mit Behinderungen in Privathaushalten,
5.000 Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben,
1.000 Menschen mit speziellen Kommunikationserfordernissen und
5.000 Menschen ohne Behinderung als Kontrollgruppe.

Diese Befragung ist notwendig, damit sich ein wenig mehr Kenntnis und Verständnis für die Bedarfe dieser Menschengruppe bei den „Bestimmern“ entwickeln kann. Es wird derzeit allerdings damit gerechnet, dass die Auswertung der erhobenen Daten bis in das Jahr 2021 reichen wird – heißt also, dass man erst in 2022 die Ergebnisse umsetzen kann? 

Es erscheint mir sinnvoll, wenn dieser Fragebogen Einzug hält in die Arbeit der Fachkräfte in der Behindertenhilfe. Man gelangt vielleicht so zu einer eigenen Erkenntnis über die möglichen Bedarfe und kann etwas verändern, bewirken und verbessern – und zwar jetzt und nicht erst in vier Jahren.

CGS




Quelle:
(letzter Seitenaufruf am 4.5.2017)





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