Im letzten Beitrag zu der Sache mit dem Wohnprojekt „ein Leben nach dem Elternhaus“ benannte ich die verschiedenen Akteure und Rollen sowie die Möglichkeiten zum Zusammenschluss als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wie auch die des eingetragenen Vereins (e.V.). Was dabei zu kurz kam, war die haftungsrechtliche Sicht auf die Dinge.
Das Problem wäre ja, dass Sie und die Kerngruppe, die da etwas kaufen oder finanzieren wollen, nicht nur klären müssen, wie das Zug-um-Zug-Geschäft mit dem Verkäufer vonstattengehen soll, sondern wie es da mit der Haftung aussieht. Also auch wenn im letzten Beitrag diese „juristischen Hüllen“ angesprochen wurden, das Folgende sozusagen als Wiederholung und Bestärkung.
.jpg)
