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Mittwoch, 6. Dezember 2023

Wohnprojekt. Rechtsformen.

Im letzten Beitrag zu der Sache mit dem Wohnprojekt „ein Leben nach dem Elternhaus“ benannte ich die verschiedenen Akteure und Rollen sowie die Möglichkeiten zum Zusammenschluss als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wie auch die des eingetragenen Vereins (e.V.). Was dabei zu kurz kam, war die haftungsrechtliche Sicht auf die Dinge.  

Das Problem wäre ja, dass Sie und die Kerngruppe, die da etwas kaufen oder finanzieren wollen, nicht nur klären müssen, wie das Zug-um-Zug-Geschäft mit dem Verkäufer vonstattengehen soll, sondern wie es da mit der Haftung aussieht. Also auch wenn im letzten Beitrag diese „juristischen Hüllen“ angesprochen wurden, das Folgende sozusagen als Wiederholung und Bestärkung. 

Mittwoch, 29. November 2023

Wohnprojekt. Kerngruppe-Zusammenschluss.

In meinem ersten Beitrag zu der Sache mit dem Wohnprojekt „ein Leben nach dem Elternhaus“ ging es noch um die ersten Schritte beziehungsweise die Gehversuche. Bei einem kleinen Wohnprojekt im schönsten Bundesland der Welt Schleswig-Holstein durfte ich nunmehr Mit-Macher sein und die Kerngruppe bei der Umsetzung aktiv mit-begleiten.

Die Kerngruppe aus engagierten Eltern hatte sich, wie angedeutet, bereits gefunden. Und damit wäre die Findungsphase eigentlich abgeschlossen – aber nur „eigentlich“, weil es trotzdem noch einiges zu klären gab, bevor es in die zweite Phase, der Schaffensphase (d.h. Finanzierung der Anschaffung eines Wohnhauses), gehen konnte. Welche Punkte anzusprechen waren, sind im Folgenden aufgeführt.

In dieser weiter bestehenden Findungsphase sind zu unterscheiden die drei Arten von Akteuren (Eltern, Kinder und Mitbewohner) sowie die drei Arten von Rollen (Eigentümer, Mieter, Zugehörige). Akteure können die unterschiedlichsten Rollen einnehmen, wichtig ist dann jedoch das Auftreten gegenüber Dritten (als interessierte Zugehörige, als entscheidende Gesellschafter). Interessant sind zu diesem Zeitpunkt die Bestimmungen zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die zu Vereinen. Was allerdings ebenfalls erstellt werden sollte, wäre ein Konzept zu diesem Projekt.

 

Dienstag, 21. November 2023

Eltern organisieren sich zum Wohnprojekt

Wenn aus den Kindern endlich Erwachsene werden, werden sie flügge und ziehen aus. Kinder mit Behinderung möchten das vielleicht auch ganz gerne, aber das Wie stellt sich als eine sehr hohe Hürde dar – nicht nur für die Kinder selbst, die Eltern haben ebenfalls so ihre Bedenken.  

Klar, da gibt es zum einen die Eltern, die einfach nur klammern und nicht loslassen können. Sie sehen in den Kindern noch die kleinen hilflosen Wesen, manche von ihnen haben ja immerhin mit diversen Einschränkungen zu kämpfen, so dass sie stets als „hilflos“ gelten. Und dann wieder sind unter diesen Hilflosen sogar richtig „Wilde“, die es kaum erwarten können, ihr Leben endlich selbstbestimmt anzupacken ohne die nervigen Eltern.

Wie geht man also vor? – Seit geraumer Zeit machen Wohnprojekte die Runde. Eltern und Zugehörige der Herangewachsenen mit Einschränkungen organisieren sich und „ein Leben nach dem Elternhaus“.

Und darum geht es im folgenden Beitrag.

 

Sonntag, 18. Juli 2021

Neue Mustervereinbarung zu Leistungen der Eingliederungshilfe in Hamburg – dritte Fortsetzung

Das Folgende ist die Fortsetzung einiger früherer Beiträge.

Man muss sich aber manchmal die verschiedenen Interessenlagen noch einmal verdeutlichen, um Positionen zu verstehen und Handlungsfelder aufzudecken. Es gibt nun mal nicht „die Behörde“ und „die Leistungserbringer“. Das sind bestenfalls grobe Überschriften.

Die vielen Akteure müssen sich allerdings offen besprechen und an dem gemeinsamen Verständnis arbeiten, damit es zu Lösungen kommt. So, wie es sich zuletzt anfühlte, gab es eher eine Bereitschaft zum Konflikt. Doch dann siegte die Einsicht und eine Besprechung im kleinen Kreis wurde anberaumt; brachte – bis dato – jedoch keine Lösung. Mal schaun.