Sich zu beschweren,
ist keine leichte Sache für diejenigen, die sich beschwert fühlen und abhängig
sind, ja vielleicht sogar sich hilflos fühlen. Gründe gibt es aber genug, denn
Menschen arbeiten mit Menschen, und man kann erwarten, dass dies nicht immer
frei von Fehlern geschieht.
Sicherlich finden
sich sehr viele Missverständnisse, die aufzuklären sind. Wichtig aber ist, dass
man jemanden kennt, an dem man sich – vertrauensvoll – wenden kann.
Hier nun zwei
solche Beschwerdestellen, die auf sich aufmerksam machen. Bei der einen Stelle
liegt auch schon ein Jahresbericht vor, der sehr gut einige Probleme darstellt.
Nicht überall konnte man wohl so helfen, dass diese Probleme zur Zufriedenheit
der Menschen gelöst worden waren. Aber was sich deutlich zeigt ist, dass die
sich beschwerenden Menschen wahrgenommen fühlen dürfen.
Beschweren
erwünscht!
Unter diesem Ausruf wirbt die Bundesweite unabhängige
Beschwerdestelle für die Lebenshilfe (Bubl). Es geht dabei um mögliche
Beschwerden von Menschen mit Behinderung, ihren Angehörigen und Freunden, aber
auch um Beschwerden von Mitarbeitern und Außenstehenden, so das Pamphlet der
Organisation. Man möchte zuhören und beraten, für Klärung sorgen und Wege zur
Problemlösung suchen.
Die Organisation versteht, dass es viele Missstände geben
kann, die einfach nicht angegangen wurden von Mitarbeitenden, Kollegen,
Vorgesetzten oder sogar einer „lokalen“ Beschwerdestelle. Wenn also nichts
passiert, an die „Bubl“ kann man sich wenden. Die Beschwerdestelle wäre
telefonisch, per Email, WhatsApp oder schriftlich erreichbar, und Beschwerden
könnten natürlich auch anonym eingereicht werden.
Sich zu
beschweren fällt nicht leicht.
Dass es eine Möglichkeit geben muss, sich zu beschweren,
zeigen verschiedene Bespiele. Man erinnere sich nur einmal an die Aufdeckungen
des „Team Wallraff“ vor einem Jahr. Es zeigten sich einige sehr problematische
und skandalöse Begebenheiten in verschiedenen Einrichtungen, die so vielleicht
nicht stattgefunden hätten, wenn sich jemand beschwert hätte.
Beschwerden können bestritten werden, so dass ein
Beschwerdeführer dann tatsächlich sehr alleine dasteht. Man wäre dann als
Beschwerdeführer gezwungen, sozusagen „aus der Deckung“ zu kommen und
vielleicht sogar auf Unterlassung zu klagen. Bekanntgewordene Fälle aus anderen
Bereichen (u.a. Banken, Versicherungen und Automobil-Hersteller) zeigen, dass
diejenigen, gegen die sich die Beschwerden richten, massiv gegen solche „Behauptungen“
vorgehen.
Ob sich überhaupt jemand wirklich beschwert hätte in den
Fällen, die das Team Wallraff aufgedeckt hatte, ist natürlich schwierig zu
beantworten. Und man kann im Nachhinein viel darüber spekulieren, ob die
Vorgesetzten der misshandelnden Mitarbeiter durchgegriffen hätten.
Sie ist da, wenn
es Fragen und Konflikte gibt.
Die Ombudsstelle Eingliederungshilfe Hamburg, ein
Projekt der Hamburger L.A.G. für behinderte Menschen (LAG),
veröffentlichte im vergangenen Jahr einen Bericht über ihre Arbeit im ersten
Jahr (Arbeitsaufnahme Juli 2016). Das Projekt entstand in Folge der in Hamburg
neu eingeführten Trägerbudgets / Rahmenvereinbarungen für verschiedene große
soziale Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe zum Leben, Wohnen und
Arbeiten in Hamburg. Diese Stelle hat sich dem Verbraucherschutz verschrieben;
sie will die Interessen der Leistungsberechtigten vertreten gegenüber den
Leistungserbringern und Leistungsträgern – also auch denjenigen, die das
Projekt finanziell unterstützen.
Von daher gibt es auch eine sogenannte „Praxisgruppe“ aus
Mitarbeitern der Ombudsstelle, den Trägerbudget-Nehmern und dem Fachamt
Eingliederungshilfe. Weil die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Wohn- und
Arbeitsangebotes im Vordergrund steht, versucht dieser Arbeitskreis Lösungen zu
finden – immerhin hatten sich die Trägerbudget-Nehmer damals, bei Annahme der
Rahmenvereinbarungen, gegenüber der Hamburger Sozialbehörde eine Art Selbstverpflichtung
auferlegt.
An dieser Stelle muss herausgestellt werden, dass das
Fachamt Eingliederungshilfe die fachliche Arbeit bzw. das Fallmanagement gegenüber
den Leistungsberechtigten innehat. Dagegen werden die Rahmenvereinbarungen selber,
wie auch die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, von der städtischen
Sozialbehörde mit den Leistungserbringern verhandelt.
Ausblicke
Der Jahresbericht zeigt, dass man sich sehr bemüht hat
und nach Lösungen suchte. Und gerade weil es diese Praxisgruppe gibt, können
Erkenntnisse weitergegeben werden, damit sich das Angebot ändern kann. Dieses
Entgegenkommen führt dann natürlich auch zu einer größeren Zufriedenheit, weil
sich bislang hilflos-fühlende Menschen nun als wahrgenommen wiederfinden. Das
ist ein Erfolg.
Doch es scheinen sich auch einige „Teilhabe-Einschränkungen“
offenbart zu haben, wenn ein hoher Unterstützungsbedarf und eine besondere
Bedarfslage bestanden – was auch immer jetzt darunter zu verstehen ist. Hier
bleibt man leider etwas ungenau.
Man sieht sich aber bestätigt und versteht sich als eine
Stelle, die hilft, „auf die Verwirklichung der Selbstbestimmung und
Selbständigkeit von Menschen mit Behinderung vor dem Hintergrund der
Entwicklung der Eingliederungshilfe und der Umsetzung des
Bundesteilhabegesetzes in Hamburg zu dringen“ (S. 13, Jahresbericht 2016/2017).
Auch das ist ein Erfolg.
Die Ombudsstelle wird ihre Tätigkeit fortsetzen, sagt
sie. Es darf aber nicht vergessen werden, dass in diesem Jahr die Trägerbudgets
auslaufen bzw. es müssen jetzt neue Verhandlungen aufgenommen werden.
CGS
Quellen:
Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die
Lebenshilfe (Bubl)
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für
Sozialmedizin Niedersachsen e. V.
Telefon: 0800 118 018
Das Team Wallraff recherchiert auch in Einrichtungen der
Behindertenhilfe
Eigener Beitrag vom 21.2.2017
Hamburger L.A.G. für behinderte Menschen (LAG)
Jahresbericht der Ombudsstelle 2016/2017
(letzter Aufruf für alle Links am 30.1.2018)
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