Was verhandelt werden soll, kann sich neben den kommunalen Arbeitgebern auch auf diejenigen auswirken, die eigentlich nur ihren Lebensabend in Ruhe genießen wollen. Gerade weil die Tarifbindung mittlerweile als wirtschaftlich angemessen vom Gesetzgeber anerkannt worden ist, kann man mit einer Übernahme dieser Kostensteigerungen in Pflegesätze und andere Vergütungen rechnen. Das wird unter Umständen die Menschen in Heimen betreffen, die einen Eigenanteil leisten müssen.
Die Forderungen
der Gewerkschaft an die Arbeitgeber (im Wesentlichen)
Im Bereich der Eingliederungshilfe wird es bei diesen
Verhandlungspunkten interessant:
·
Das Tabellenentgelt soll sich um 6 % erhöhen,
mindestens soll sich das Monats-Brutto um 200 Euro erhöhen. Für die
Auszubildenden und Praktikanten soll die Anhebung 100 Euro betragen, zudem ist
eine Tarifierung vorzunehmen.
·
Statt einer bisher praktizierten zweijährigen
Laufzeit, soll die Festschreibung lediglich 12 Monate betragen. Und damit wären
Neuverhandlungen schon in einem Jahr wieder möglich.
·
Zusatzurlaube für Wechselschicht- und
Schichtarbeit sollen um die Hälfte angehoben werden; damit verringert sich
effektiv die Nettojahresarbeitszeit (vgl. § 27 Abs. 4 TVöD, Höchstgrenze).
·
Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung
im Tarifgebiet Ost soll angehoben werden auf West-Niveau (vgl. § 20 TVöD,
Jahressonderzahlung).
·
Die Regelungen zur Altersteilzeit sollen verlängert
werden (siehe dazu aber auch die Regelungen im AltTZG 1996).
Man darf aber auch erwarten, dass seitens der Arbeitgeber
ebenfalls einige Punkte eingebracht werden, weil es da Unklarheiten gegeben hat
(z.B. Überstunden und Mehrarbeitsstunden). Und es würde eine
Konkurrenz-Situation zum TV-L entstehen, weil dieser in diesem Jahr „nur“ um
2,35 % angehoben wird. Damit wird der TVöD wieder zum Vorreiter dieser beiden
Tarifwerke, was effektiv eine deutliche Abweichung zum Entgelt-Niveau für
vergleichbare Berufsgruppen im TV-L bedeutet.
Weil man nun eine nur noch 1jährige Laufzeit der
Entgelttabelle vereinbaren will, würde es in 2019 dann zu einer „gemeinsamen“
Tarifrunde kommen zwischen TVöD und TV-L. Oberflächlich betrachtet wird es dann
natürlich so aussehen, als ob der TV-L relativ „unterprivilegiert“ worden war
in all den Jahren. Und damit müsste in der Tarifrunde diese „Ungerechtigkeit“
überwunden werden. Ob sich die Arbeitgeber auf so etwas einlassen?
Mit welchen
Auswirkungen auch zu rechnen ist
Inwieweit die kommunalen Arbeitgeber bedenken, dass diese
Verhandlungspunkte sich auf die zu zahlenden Eigenanteile der Bezieher von
Pflegeleistungen auswirken könnten, ist fraglich. Immerhin sind Tarifbindungen schließlich
als wirtschaftlich zu betrachten und können von daher in jedweder Pflegesatzverhandlung
nicht mehr als Wucher abgetan werden. Das Gleiche gilt auch für die
Vergütungsverhandlungen in der Eingliederungshilfe. Selbst wenn jetzt nur etwas
mehr als die Hälfte der geforderten Entgelterhöhung vereinbart werden kann,
sagen wir mal 3,5 %, und selbst wenn auch nur 70 % davon relevant sind für
Pflegesätze, dann würden sich Heimunterbringungskosten von 2.000 Euro um 49
Euro verteuern.
Die Beiträge der Pflegekassen werden sich ganz sicher
nicht erhöhen. Und somit müssen die 49 Euro, auch wenn sie „grob“ geschätzt
wurden, von den Heimbewohnern getragen werden. Stellt sich die nächste Frage,
um wie viel die Renten in diesem Jahr steigen werden.
Die Brutto-Standard-Rente soll sich gegenüber 2017 von
1.396 Euro auf 1.440 Euro erhöhen – also ein Plus von 44 Euro bzw. 3,15 % (S.
38 des Rentenversicherungsberichts 2017, Übersicht B8, Spalte 2). Dementsprechend
wäre diese Erhöhung der Heimkosten tragbar, doch es handelt sich bei dieser Rentenberechnung
nur um einen Durchschnittsbetrag, der in der Realität und im Einzelfall
natürlich so nicht eintreten wird.
Und noch viel
mehr
Dennoch wird nicht viel dagegen sprechen, so dass mit
einem Abschluss von etwa 3 % bei den Entgelten sowie weiteren Anpassungen bei
den sonstigen tariflichen Leistungen zu rechnen ist. Für den Bereich der Eingliederungshilfe
könnten sich Kostensteigerungen von wenigstens 2,58 % für 2018 ergeben, weil
jahresanteilig erst ab März zu kalkulieren ist. Im Folgejahr müssten aus dieser
Tariferhöhung weitere 1,11 % berücksichtigt werden – siehe hierzu auch meine
Tabelle vom 14.12.2017.
Wenn man sich auf die 6 % einlassen wird, aber die
Laufzeit erneut auf 24 Monate streckt, dann wird es umso teurer für das Jahr
2019, könnte man denken. Andererseits „spart“ man sich die ohnehin zu
erwartenden 1 bis 2 % „Inflationsausgleich“. Diejenigen Leistungserbringer, die
zudem tarifgebunden sind im TVöD, aber sich bereits geeinigt hatten mit den
Leistungsträgern auf eine Anhebung z.B. in Höhe der Steigerung im TV-L (2,35
%), werden den Abschluss aus diesen Tarifverhandlungen für das Jahr 2018 nicht
mehr aufholen können. Es gilt das Verbot eines „Nachholens“.
Was sich in der Regel nicht auf die Pflege- und
Vergütungssätze auswirken wird, das wären alle Vereinbarungen zu bezahlten
Freistellungen und Arbeitszeitreduzierungen. Hierzu müssten die
Leistungserbringer Verhandlungen in Bezug auf ihre Leistungsvereinbarungen und
den dort befindlichen Stellen bzw. Stellenschlüsseln führen. Und das würde
nicht mal eben so gelingen. Auch mögliche Vereinbarungen zur Altersteilzeit
würden die Leistungserbringung zwar verteuern, aber sich nicht auf Pflege- und
Vergütungssätze unmittelbar auswirken.
Es wird schwierig werden. Und es wird in jedem Fall
teuer.
CGS
Quellen:
Mein Beitrag vom 14.12.2017:
Verdi-Flugblatt mit den Forderungen zur Tarifrunde 2018
auf Seite 2
Antwort der VKA zu den Forderungen der Gewerkschaften vom
8.2.2018
Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2017 –
Stand November 2017:
(letzter Aufruf für alle Links am 13.2.2018)
Notizen:
Im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2017
findet man den Hinweis, dass der Beitragssatz auf 18,6 % sinken wird und dann
stabil auf diesem Niveau bleibt bis 2022. Erst dann wird mit einer
schrittweisen Anhebung auf 20,1 % im Jahr 2025 zu rechnen sein. Es wird weiter
prognostiziert, dass der Beitragssatz auf 21,9 % im Jahr 2031 steigen wird (S.
38).
Die durchschnittliche Steigerung der Renten selber wird
etwa 2,2 % jährlich ausmachen.
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