Über diese Sache kann
man eigentlich nur noch den Kopf schütteln. Am 17./18.4.2018 verkündeten
Gewerkschaften und Arbeitgeber, dass man sich geeinigt hätte nach „schwierigen
Verhandlungen“. Und noch immer müssen Arbeitnehmer darauf warten, dass ihnen
rückwirkend zum 1.3.2018 eine Entgelterhöhung gezahlt wird.
+++ Nachtrag vom 30.8.2018 +++
Es hat jetzt eine Verständigung gegeben zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband AVH.
+++ Nachtrag vom 6.11.2018 +++
Die Gewerkschaft Ver.di – Landesbezirk Hamburg – hat die Tarifverträge nun unterschrieben. Aber es steht noch die Unterschrift der DBB Beamtenbund-Tarifunion aus. Somit müssten alle Zahlungen, die auf der Grundlage der neuen Entgelte stattfinden, unter dem Vorbehalt der Rückforderung gestellt werden.
Weil das neue Tarifwerk noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, kann es derzeit auch nicht aktualisiert und veröffentlicht werden.
+++ Nachtrag vom 30.8.2018 +++
Es hat jetzt eine Verständigung gegeben zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband AVH.
+++ Nachtrag vom 6.11.2018 +++
Die Gewerkschaft Ver.di – Landesbezirk Hamburg – hat die Tarifverträge nun unterschrieben. Aber es steht noch die Unterschrift der DBB Beamtenbund-Tarifunion aus. Somit müssten alle Zahlungen, die auf der Grundlage der neuen Entgelte stattfinden, unter dem Vorbehalt der Rückforderung gestellt werden.
Weil das neue Tarifwerk noch nicht von allen Beteiligten unterzeichnet wurde, kann es derzeit auch nicht aktualisiert und veröffentlicht werden.
Was bisher geschah
Zum 28.2.2018 hatten Ver.di und DBB die geltenden
Entgelt-Tarifverträge gegenüber der VKA, dem Verband der Arbeitgeber, gekündigt
und zu Neuverhandlungen aufgefordert. Dann dauerte es ein wenig, und
schließlich gaben die Herrschaften am 17.4.2018 eine Einigung bekannt. Tags
darauf erklärten sich VKA und Ver.di noch einmal ganz offiziell dazu – und dann passierte erst einmal
nichts mehr.
Zum 15.6.2018 hatte man sich eine Erklärungsfrist
ausbedungen. Und bis zum 25.6.2018 sollten die „zentralen“
Redaktionsverhandlungen abgeschlossen werden (die Arbeiten daran wurden aber
schon früher aufgenommen). Erst dann hätten die kommunalen und regionalen
Landesverbände mit der neuen Fassung arbeiten können.
Die Übernahme des Abschlusses für Hamburg ist allerdings ein wenig
schwieriger, weil es in der dortigen Fassung des Tarifvertrags einige
Besonderheiten gibt – nicht schlimm, aber eine weitere Herausforderung, die die
jeweiligen Landesverbände von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband erledigen
müssen.
Was noch zu tun ist
DBB Tarifunion Hamburg scheint noch immer zu prüfen, was
nicht wirklich hilfreich ist, weil man nichts hat, worüber noch gesprochen
werden kann. Auf der Webseite der Gewerkschaft ist hierüber seit dem 18.4.2018
nichts zu lesen.
Ver.di Hamburg sieht dagegen noch weiteren
Verhandlungsbedarf, was die Kindertagesstätten anbelangt. Um was es genau geht,
kann man von der Webseite der Gewerkschaft nicht herauslesen. Dort findet sich
noch immer die Schlagzeile, dass „Deutliche 80,5% der ver.di-Mitglieder“ dem
Tarifergebnis zugestimmt haben.
Es wird nun ein erneutes Gespräch geben zwischen den
Hamburger Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverband (AVH). Sollte
man sich dann endlich geeinigt haben, wird es frühestens eine Grundlage für
Nachberechnungen im September geben – also sechs Monate später.
CGS
P.S:
Die Mitglieder im Arbeitgeberverband, die übrigens
Leistungserbringer sind für verschiedene Soziale Leistungen, werden, wenn sie
nicht schon Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen haben mit pauschalen Sätzen,
das Problem der Nachverhandlung mit den jeweiligen Leistungsträgern haben.
Quelle:
Eigener Beitrag vom 14.12.2017:
Eigener Beitrag vom 17.4.2018 mit Ergänzungen:
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Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tarifabschlusses in
Hamburg (TVöD) – eingegliedert.blogspot.com