Das ging dann doch recht
schnell mit der Einigung. Und wie immer werden beide Seiten von einem Erfolg
sprechen, weil für die Einen die Kostenbelastung sich auf eine lange Laufzeit
verteilen kann und für die Anderen die Löhne, insbesondere für die niedrigen
Entgeltgruppen, deutlich steigen.
Aber alles steht
natürlich zur Stunde unter dem Vorbehalt der entscheidenden Gremien auf beiden
Seiten.
Ein vorläufiges
unter Gremium-Vorbehalt stehendes Ergebnis
Was nun das vorläufige Ergebnis anbelangt, kann man im
Wesentlichen für den Bereich der Eingliederungshilfe folgendes nun annehmen.
Letztendlich muss man den Entscheid der jeweiligen Gremien abwarten, bevor man
Vergütungen verhandeln kann.
Forderungen bei Verhandlungsbeginn
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Vorläufiges Ergebnis
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Tabellenentgelte + 6 %, mindestens aber + 200 Euro
beim Monats-Brutto (100 Euro bei Auszubildenden und Praktikanten)
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Rückwirkend zum
1.3.2018 erhöht sich das Tabellenentgelt um 3,19
% und es gibt eine Einmalzahlung für die niedrigeren Entgeltgruppen bis
einschl. E6 von 250
Euro brutto (pro 1,0 Stelle).
Zum 1.4.2019 beträgt die Erhöhung 3,09
%, und zum 1.3.2020 dann 1,06
%.
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Laufzeit
12 Monate
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Laufzeit 30 Monate, d.h.
bis 31.8.2020
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Zusatzurlaube für Wechselschicht- und
Schichtarbeit sollten um die Hälfte angehoben werden (§ 27 Abs. 4 TVöD)
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Nicht bekannt.
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Bemessungssatz
für Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost auf West-Niveau (§ 20 TVöD)
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Nicht bekannt.
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Regelungen zur Altersteilzeit
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Nicht bekannt.
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Was seitens der Arbeitgeber vielleicht erzielt worden
ist, ist leider auch nicht bekannt. Doch wenn man jetzt die bekannt gewordenen
Steigerungsraten vergleicht, ergeben sich effektiv diese Anstiege bei den
Personalkosten (allerdings ohne Effekte aus den SV-AG-Beiträgen, dafür aber mit
den Besonderheiten bei der Jahressonderzahlung):
- Gegenüber dem Vorjahr 2017 ergibt sich ein
Anstieg von 2,33 % für die höheren Entgeltgruppen, und für die
Entgeltgruppen bis E6 (S5, d.h. Nicht-Fachkräfte) mindestens 3,00 % (inkl.
Einmalzahlung).
- Gegenüber dem Jahr 2018 ergibt sich im Folgejahr
ein Anstieg von etwa 2,68 %.
- Gegenüber dem Jahr 2019 ergibt sich im Folgejahr
ein Anstieg von etwa 1,55 %.
Die Gehälter steigen im Niveau um knapp 7,70 % bis zum
Laufzeitende des Tarifvertrags.
Vorläufige und
mögliche Auswirkungen
Im TV-L gab es „nur“ eine Erhöhung um 2,35 %, aber
ganzjährig. Damit entsteht jetzt wieder der Eindruck, als ob ein Gleichlauf
stattfindet zwischen beiden Tarifwerken, wobei der TV-L schon wieder in 2019 zu
verhandeln wäre.
Für Leistungserbringer im Bereich des TVöD, die bereits
zu den Bedingungen des TV-L abgeschlossen hatten, solche hat es tatsächlich
gegeben bzw. sie mussten vielleicht sogar zu diesen Bedingungen vereinbaren, ergibt
sich damit möglicherweise nur eine geringfügige Abweichung, mit der man dennoch
gut wirtschaften kann.
Für Leistungsberechtigte in Pflegeheime kann es dagegen
im Einzelfall teuer werden. Zwar soll sich die Brutto-Standard-Rente gegenüber
2017 von 1.396 Euro auf 1.440 Euro erhöhen, das wäre dann ein Plus 44 Euro bzw.
3,15 % (S. 38 des Rentenversicherungsberichts 2017, Übersicht B8, Spalte 2),
diese Erhöhung wird bei den unveränderten Pflegesätzen aber voll verbraucht.
Wie gesagt, es handelt sich um einen Durchschnittsbetrag, der in der Realität
und im Einzelfall natürlich so nicht anfallen wird.
Es gibt schon jetzt kritische Stimmen. Es wird aber ein
Inflationsausgleich geschafft, sodass man durchaus von einer Steigerung der
Reallöhne sprechen kann.
Nur alles noch unter Vorbehalt.
CGS
+++ Nachtrag vom 18.4.2018 +++
Presseerklärung der VKA:
Bericht von VER.DI:
Interessanter Blog-Beitrag, wie man diesen "besten" Tarifabschluss vielleicht auch mal sehen muss. In dem Beitrag wird zudem auf andere Kommentare verwiesen.
Prof. Dr. Stefan Sell
"Ein ordentlicher Schluck aus der Pulle, sagen die einen. Na ja, halb leeres Glas, sagen die anderen: Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen"
Veröffentlicht am 18.4.2018
+++ Nachtrag vom 19.6.2018 +++
Der Tarifabschluss im TVöD ist noch immer nicht
geschafft, auch wenn die „zentralen Tarifvertragsparteien“ einen Kompromiss
gefunden hatten.
Es laufen jetzt gerade sogenannte Redaktionsverhandlungen,
die (wiederum) „zentral“ wahrscheinlich am 25.6.2018 abgeschlossen sein werden.
In diesen Sitzungen geht es um gute Formulierungen für die vereinbarten Eckpunkte
aus der Einigung vom 17.4.2018, damit die vielen einzelnen Anwender später eine
verlässlichere (!) Handlungsgrundlage haben.
Bevor es zu der praktischen Anwendung kommt, müssen zusätzlich
noch die kommunalen und regionalen Landesverbände der Gewerkschaften und jeweiliger
Arbeitgeberverband mit weiteren Redaktionsverhandlungen lokale Besonderheiten
prüfen, besprechen und vielleicht sogar ebenfalls neu formulieren. Mit einem
endgültigen Ergebnis ist somit frühestens Ende August zu rechnen.
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Tarifergebnis für den Bereich des TVöD - Tarifrunde 2018 –
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