Freitag, 15. November 2024

BGW – Gefahrtarife ändern sich zum 1.1.2025

Ab dem 1.1.2025 ändern sich die Gefahrtarife in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Wie immer müssen die Zuordnungen in den Tarifstellen geprüft werden und die Auswirkungen, die sich mit den verbundenen Gefahrklassen ergeben.

Das heißt, man muss die Faktoren kennen und den Rechenweg verstehen.

[Zu guter Letzt dann noch eine Notiz zu den Vergütungsverhandlungen bWF in Hamburg]

 

Die bestimmenden Faktoren

Für die Beitragsrechnung sind drei Faktoren maßgebend: Gefahrklasse, Beitragsfuß und Ausgleichsumlage. Die Gefahrklasse ist mit einer Tarifstelle verbunden. Jede Tarifstelle soll Gewerbezweige beinhalten mit vergleichbaren oder typischen Risiken. In einem Unternehmen können mehrere Gewerbezweige zu finden sein, so dass dann auch verschiedene Gefahrklassen zur Anwendung kommen. Die Tarifstellen werden sich in ihrer Zusammensetzung kaum ändern, dagegen können die damit verbundenen Gefahrklassen, die ein Faktor für die Berechnung sind, alle sechs Jahren einen neuen Wert aufweisen – zuletzt passierte das im Jahr 2019, vor Corona.

Der Beitragsfuß wiederum basiert auf dem Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft ab und kann sich dagegen jährlich ändern. Während die nicht gemeinnützigen Unternehmen mit einem Beitragsfuß von 2,07 rechnen im Jahr 2024 mussten, waren es für die gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Betriebe ein Faktor von 1,94.

Bei der Ausgleichsumlage handelt es sich um Kosten, die die Berufsgenossenschaft für unentgeltlich bzw. ehrenamtlich tätige Personen in der Wohlfahrtspflege übernimmt. Es kommt dabei nicht auf die tatsächliche Beschäftigung im Unternehmen an, sondern es handelt sich um eine Form der gerechten Kostenverteilung, die alle Unternehmen in der Wohlfahrtspflege tragen müssen (siehe Quellen unten). Auch diese Kosten werden jährlich neu bestimmt und sie betragen 8 Cents pro 1000 Euro Entgelt im Jahr 2024.


Den Rechenweg kennen

Die Formel zur Ermittlung der gesamten Kosten für die Unternehmen ist wie folgt:

Brutto-Arbeitsentgelt der Beschäftigten in Euro x Gefahrklasse x Beitragsfuß / 1000

Brutto-Arbeitsentgelt der Beschäftigten in Euro x Ausgleichsumlage in Cents / 100000

Es handelt sich also um variable Kosten, die im Wesentlichen von den Brutto-Arbeitsentgelten und den Gefahrklassen-Werten abhängen.

Ein paar Beispiele:

·        Eine WfbM findet sich in der Gefahrtarifstelle 17 wieder. Der Faktor für die Beitragsberechnung liegt bei 8,40 (bis 2024: 9,82). Sofern sich die beiden übrigen Faktoren nicht verändern, würde diese Änderung eine Minderung um rd. 14 Prozent ausmachen.

·        Teilstationäre Bereiche, sogenannte Tageseinrichtungen für sozial benachteiligte und kranke Menschen, wie auch soziale Dienste für behinderte Menschen sind zugeordnet der Gefahrtarifstelle 14. Die Gefahrklasse ist festgelegt worden mit dem Wert 3,47 (bis 2024: 3,66), was eine Reduzierung der Kosten um 5 Prozent mit sich bringen könnte.

·        Stationäre Wohnformen bzw. die neue Art der Besonderen Wohnformen stehen in der Gefahrtarifstelle 11. Der neue Wert liegt bei 3,96 (bis 2024: 3,71) und würde damit eine Steigerung bedeuten, die bei 7 Prozent liegt.

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind keine feststehenden Kosten, sondern sie korrelieren mit den Löhnen und Gehältern.

In den Vergütungsverhandlungen in Hamburg werden diese Kostenanhebungen zum Beispiel nicht thematisiert. Im Falle der besonderen Wohnformen verhandelt man lediglich die Steigerungseffekte aus den Tarifverhandlungen und den Veränderungen zu den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen.

CGS

 

 

Quellen:

Gefahrtarif – Grundlage der Beitragsberechnung - bgw-online

Beitragssystem & Berechnung - bgw-online

Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege - bgw-online

(letzter Aufruf am 18.10.2024)

 

 

Notizen:

Die Arbeitgeber-Anteile zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung und dem Insolvenzgeld verändern sich nicht. Der AG-Anteil zur Krankenversicherung steigt von 8,15 (16,30) auf 8,55 (17,10) Prozent. Die Differenz von 0,40 Prozentpunkten bewirkt eine Anhebung des Faktors für die Steigerung der Tarifklassenwerte um 0,33 Prozentpunkte; gerechnet wird die Summe des AG-Anteils in Prozent plus 1 des aktuellen Jahres zu der des Folgejahres: 1,0251 / 1,0291 minus 1.

 

Bild zum Beitrag Bing Image Creator.

Das hier ist keine Rechtsberatung oder Aufforderung zur Vornahme eines Rechtsgeschäftes. Der Beitrag stellt nur meine Sicht auf die Dinge dar. Und eine solche Sicht kann sich immer ändern. Brauchen Sie rechtliche Unterstützung, wenden Sie sich an die zuständigen Behörden, Sozial- und Betroffenenverbände oder rechtskundige Dritte. Lesen Sie bitte ebenfalls die Hinweise zum Rechtsstatus der Webseite, Urheberrechtsbestimmungen und Haftungsausschluss sowie die Datenschutzerklärung.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen?

Empfehlen Sie ein//gegliedert weiter oder klicken Sie gleich reihum auf die übrigen Seiten dieses Blogs – ersetzt das Applaudieren und ist ein guter Motivator für mich.

Möchten Sie was sagen?

Schreiben Sie mir eine E-Mail – Ihre Meinung hilft mir, meine Sichtweise neu zu überdenken. Meine E-Mail-Adresse finden Sie auf der Seite Über mich.

 

BGW - Gefahrtarife ändern sich zum 1.1.2025