In Hamburg bahnt
sich jetzt eine Lösung an für die vielen Leistungserbringer von Maßnahmen der
Eingliederungshilfe. Doch wie üblich differenziert man zwischen tarifgebundenen
Trägern (siehe auch die Notizen weiter unten) und allen anderen, also
nicht-tarifgebundenen Trägern. Zu den letzteren gehören somit solche Leistungserbringer,
die weder ein Tarifwerk, Arbeitsvertragsrichtlinien,
Arbeitsvertrags-Bedingungen anwenden, noch sonst wie assoziiert sind bzw. einem
tariflichen Arbeitgeberverband als Gast angehören (gibt es derzeit nicht, wäre
aber denkbar).
Es wird weiter differenziert in verschiedene Kategorien
und Besonderheiten aufgrund des zeitbasierten Kalkulationsverfahrens in Hamburg:
Die Anhebung der Personalkostenwerte bei den
TV-L/KTD-Anwendern beruht im Wesentlichen auf einer Tariferhöhung in Höhe von
5,20 % für den Sozial- und Erziehungsdienst. Hier fand man also einen
Kompromiss und eine anteilige Berücksichtigung.
Leistungen der ambulanten Sozialpsychiatrie mit
Budgetvereinbarungen (ASP) verteuern sich dagegen um 2,00 %, wobei auch hier
wieder die Tarifanwendung eine unterschiedliche Gewichtung ausmachen wird.
Die Erhöhungen sollen zum 1.1.2018 wirksam werden, doch
dazu gehört jetzt ein sehr schnelles Akzeptanz-Verfahren seitens der einzelnen Träger
als Leistungserbringer.
Von diesen Erhöhungen profitieren nicht die
Trägerbudget-Nehmer (in einem Fall lag die Steigerung bei 1,80 % für 2018) und
auch nicht diejenigen, die Einzelverhandlungen führen wollen. Gerade bei
letzterem muss sich jetzt aber zeigen, welche Leistungserbringer das noch
wirklich wollen – bei den nun vereinbarten Erhöhungs-Angeboten erscheinen die
Verlustrisiken nicht mehr so dramatisch, doch bei einem Verband der
Leistungserbringer ist man nicht sehr zufrieden.
Von dieser drohenden Auseinandersetzung mit vielen
kleineren Trägern mal abgesehen, scheint jetzt der Weg offen zu sein für
Verhandlungen an einer neuen Version des Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX
und einem neuen Landesrahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII. Bis zum 30.9.2018
könnten so ein paar Entwürfe erstellt werden.
CGS
PS:
Die Beiträge zur Rentenversicherung verminderten sich ab dem 1.1.2018 auf 18,60 % (AG-Anteil = 9,30 %), dementsprechend reduzierte sich die Kostenerhöhung z.B. für TV-L-Tarifanwender von 2,35 % auf 2,30 %.
Die Beiträge zur Rentenversicherung verminderten sich ab dem 1.1.2018 auf 18,60 % (AG-Anteil = 9,30 %), dementsprechend reduzierte sich die Kostenerhöhung z.B. für TV-L-Tarifanwender von 2,35 % auf 2,30 %.
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