Montag, 28. Mai 2018

Datenschutz - eine neue Woche beginnt

Wie viele Erklärungen zum neuen Datenschutz-Recht haben Sie eigentlich erhalten? Nachdem die Anzahl Schreiben einen zweistelligen Umfang angenommen hatte, hörte ich mit dem Zählen auf – von den vielen Emails mal ganz abgesehen. Erstaunlich war zunächst die Erkenntnis, bei wem man mit seinen personenbezogenen Daten so erfasst worden war.

Haben Sie sich diese Erklärungen angesehen? Vermutlich nicht, denn einige Texte waren sehr langatmig geschrieben, andere dagegen schön präzise. Sie alle beinhalteten aber im Wesentlichen das Gleiche bzw. versuchten etwas zu erklären, wozu sie glaubten, verpflichtet zu sein. Diese Pflicht der Offenlegung war aber wiederum so allgemein gehalten, dass man als Empfänger eigentlich gar nicht wusste, welche Daten nun gespeichert waren beim sich mitteilenden, datenverarbeitenden Absender. Man kann zwar widersprechen, wurde stellenweise gesagt, aber das hätte nur eine Wirkung für die Zukunft.

Eine deutsche Großbank schoss für mich aber den berühmten „Vogel“ ab, weil sie auf billigstem Papier, unverschämt kleingedruckt und verklausuliert eine Einwilligung zur weiteren Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einforderte. Wenn ich diese Einwilligung nicht abgeben würde, so die Großbank, müsste ich auf die „gewohnt gute Beratung“ verzichten. Was für ein Verlust.

Ab jetzt wird es jedenfalls verbraucherfreundlicher damit, auch wenn vieles noch herausgearbeitet werden muss und noch so manche Regelung folgen kann – es handelt sich eben um eine „Grund“-Verordnung, die bei Bedarf angepasst werden kann. Und genau hier werden wohl die verschiedenen Verbände und Lobbyisten ansetzen.

Für soziale Unternehmen als Leistungserbringer nach SGB IX und XII wird es etwas teurer, weil sie jetzt verpflichtet sind, die gesammelten personenbezogenen Daten ihrer Klienten, Mitarbeiter, Ehrenamtliche, Mitglieder, Angehörige und rechtlichen Betreuer „wiederherstellbar“ und „zugriffsgeschützt“ abzuspeichern. Sie müssen Mitarbeiter schulen, damit diese umsichtig und vorausschauend mit den sehr privaten Daten der zu betreuenden Menschen arbeiten. Und sie müssen einen Datenschutzbeauftragten bestimmen, der auf diese vielen Dinge achtet und ggf. an interessierte Stellen berichtet.

Das kostet Geld, das bindet Arbeitszeit, das beschränkt die bisherige, sehr laxe Arbeitsweise. Man muss jetzt ein wenig mehr nachdenken – und professioneller werden!

Und gleichzeitig, auch wenn sich die Leistungserbringung verteuert, die DSGVO wird zu einem Argument für neue Vergütungssätze. Bisher war der Ressourceneinsatz noch knapp kalkuliert und bezog sich meistens nur auf den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften. Jetzt gehört mehr dazu, was halt eben angemessen bedacht werden muss.

CGS




PS:

Wenn Sie mir jetzt zustimmen oder widersprechen wollen, können Sie das nur per Weiter-Posting auf irgendeiner anderen Seite machen oder mir eine Email schicken. Wenn Sie mir eine Email schicken wollen, werden Google und ich Sie als Absender kennen lernen. Wollen Sie das aber nicht, empfehle ich Ihnen einen Anonymen-Web-Email-Dienst.


Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

(letzter Aufruf am 28.5.2018)



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