Haben Sie sich diese Erklärungen angesehen? Vermutlich
nicht, denn einige Texte waren sehr langatmig geschrieben, andere dagegen schön
präzise. Sie alle beinhalteten aber im Wesentlichen das Gleiche bzw. versuchten
etwas zu erklären, wozu sie glaubten, verpflichtet zu sein. Diese Pflicht der
Offenlegung war aber wiederum so allgemein gehalten, dass man als Empfänger eigentlich
gar nicht wusste, welche Daten nun gespeichert waren beim sich mitteilenden, datenverarbeitenden
Absender. Man kann zwar widersprechen, wurde stellenweise gesagt, aber das
hätte nur eine Wirkung für die Zukunft.
Eine deutsche Großbank schoss für mich aber den berühmten
„Vogel“ ab, weil sie auf billigstem Papier, unverschämt kleingedruckt und
verklausuliert eine Einwilligung zur weiteren Verarbeitung meiner
personenbezogenen Daten einforderte. Wenn ich diese Einwilligung nicht abgeben
würde, so die Großbank, müsste ich auf die „gewohnt gute Beratung“ verzichten.
Was für ein Verlust.
Ab jetzt wird es jedenfalls verbraucherfreundlicher
damit, auch wenn vieles noch herausgearbeitet werden muss und noch so manche
Regelung folgen kann – es handelt sich eben um eine „Grund“-Verordnung, die bei
Bedarf angepasst werden kann. Und genau hier werden wohl die verschiedenen
Verbände und Lobbyisten ansetzen.
Für soziale Unternehmen als Leistungserbringer nach SGB
IX und XII wird es etwas teurer, weil sie jetzt verpflichtet sind, die
gesammelten personenbezogenen Daten ihrer Klienten, Mitarbeiter, Ehrenamtliche,
Mitglieder, Angehörige und rechtlichen Betreuer „wiederherstellbar“ und „zugriffsgeschützt“
abzuspeichern. Sie müssen Mitarbeiter schulen, damit diese umsichtig und
vorausschauend mit den sehr privaten Daten der zu betreuenden Menschen arbeiten.
Und sie müssen einen Datenschutzbeauftragten bestimmen, der auf diese vielen
Dinge achtet und ggf. an interessierte Stellen berichtet.
Das kostet Geld, das bindet Arbeitszeit, das beschränkt die
bisherige, sehr laxe Arbeitsweise. Man muss jetzt ein wenig mehr nachdenken –
und professioneller werden!
Und gleichzeitig, auch wenn sich die Leistungserbringung
verteuert, die DSGVO wird zu einem Argument für neue Vergütungssätze. Bisher
war der Ressourceneinsatz noch knapp kalkuliert und bezog sich meistens nur auf
den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften. Jetzt gehört mehr dazu, was
halt eben angemessen bedacht werden muss.
CGS
PS:
Wenn Sie mir jetzt zustimmen oder widersprechen wollen, können Sie das nur per Weiter-Posting auf irgendeiner anderen Seite machen oder mir eine Email schicken. Wenn Sie mir eine Email schicken wollen, werden Google und ich Sie als Absender kennen lernen. Wollen Sie das aber nicht, empfehle ich Ihnen einen Anonymen-Web-Email-Dienst.
Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
(letzter Aufruf am 28.5.2018)
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